Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich ukrainischer Drohnen im Luftraum über der Europäischen Union in Finnland und im Baltikum
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Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich ukrainischer Drohnen im Luftraum über der Europäischen Union in Finnland und im Baltikum
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7381
21. Wahlperiode 28.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Peter Boehringer, Micha Fehre, Tobias
Teich, Pierre Lamely, Dr. Maximilian Krah, Christoph Grimm, Boris Gamanov, Udo
Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Hannes Gnauck, Dr. Rainer Rothfuß und der
Fraktion der AfD
Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich ukrainischer
Drohnen im Luftraum über der Europäischen Union in Finnland und im Baltikum
Die Kämpfe zwischen den Streitkräften der Russischen Föderation und der
Ukraine bedrohen für die Fragesteller immer mehr Frieden, Sicherheit und
Stabilität in Europa.
Nicht zuletzt aufgrund des europäischen Vertragswerkes besteht in ihren Augen
die Gefahr, dass Staaten der Europäischen Union in die Feindseligkeiten
hineingezogen werden und es zum Krieg mit Russland kommt: So besteht der
Verdacht, dass in der Nacht zum 3. Mai 2026 zwei ukrainische Drohnen den
finnischen Luftraum verletzt haben. Der finnische Grenzschutz berichtete, dass
eine der Drohnen in den frühen Morgenstunden in Virolahti beobachtet worden
sei, die andere im Seegebiet südöstlich von Hamina vor Ulko-Tammio; die
Drohnen hätten sich auf dem Weg aus dem finnischen Luftraum heraus
befunden, hieß es („Finnish PM to Zelenskyy: Drone violations of our airspace are
unacceptable“, in: Ukrainska Pravda vom 3. Mai 2026, www.pravda.com.ua/en
g/news/2026/05/03/8032958/). Der finnische Ministerpräsident Petteri Orpo
teilte daraufhin dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj während
eines Treffens in der armenischen Hauptstadt Jerewan mit, dass Verletzungen
des finnischen Luftraums durch Drohnen inakzeptabel seien (ebd.).
Am 7. Mai 2026 sind auch in Lettland, in der Region Latgale, zwei Drohnen
abgestürzt, die vermutlich aus der Ukraine stammten und gegen Ziele in
Russland eingesetzt werden sollten, wie der lettische Verteidigungsminister Andris
Sprūds sagte („Zwei mutmaßlich ukrainische Drohnen in Lettland abgestürzt“,
in: DIE ZEIT vom 7. Mai 2026, www.zeit.de/politik/ausland/2026-05/
lettlanddrohnenabsturz-russland-ukraine-latgale-gxe?utm_source=chatgpt.com).
Bereits seit Ende März 2026 gingen ukrainische Drohnen in Lettland, Estland
und Litauen nieder; so schlug ein Flugkörper in den Schornstein eines
Kraftwerkes im Baltikum ein; ein weiterer traf auf einen zugefrorenen See und
explodierte (ebd.).
In Russland führten die Drohnenvorfälle zu einer breiten Diskussion in der
Öffentlichkeit: Es wurde der Vorwurf laut, die Ukraine nutze den Luftraum der
baltischen Länder für ihre Angriffe auf Russland – „mit Billigung der
Regierungen in Vilnius, Riga und Tallinn“ („Schafft sich Russland hier ein
Einfallstor im Osten der EU?“, in: DER SPIEGEL vom 11. April 2026, www.spiege
l.de/ausland/ukraine-krieg-wut-auf-baltische-staaten-schafft-sich-russland-
hierein-einfallstor-im-osten-der-eu-a-231eef7b-1f0d-40f2-9bea-14a510478b27).
Russische Militärexperten gehen sogar davon aus, dass viele der Drohnen
„nicht in der Ukraine, sondern im Baltikum gestartet“ würden (ebd.). Für die
russische Seite erhebt sich die Frage, wie die Ukrainer die Drohnen über den
1 450 Kilometer langen Weg von Charkow bis in die Gegend von Sankt
Petersburg überhaupt in ihr Ziel steuern könnten (ebd.). Stelle man in Rechnung, so
Wladimir Popow, eine der in diesen Zusammenhang zitierten Autoritäten, dass
„bestimmte Kampfdrohnen für eine solche Strecke noch bis zu 100 Kilogramm
Treibstoff transportieren müssten, dann sei das kaum zu bewältigen“ (ebd.).
Beweis für diese These sei, dass einige der Drohnen bei ihren Angriffen auf das
russische Ust‑Luga, unweit der estnischen Grenze, vom Kurs abgewichen und
in den baltischen Staaten und in Finnland niedergegangen seien (ebd.).
Die Außenminister der drei baltischen EU-Staaten teilten im April jedoch mit,
sie hätten ihre Staatsgebiete und ihren Luftraum nie für Drohnenangriffe auf
russische Ziele zur Verfügung gestellt („Zwei mutmaßlich ukrainische Drohnen
in Lettland abgestürzt“, in: DIE ZEIT vom 7. Mai 2026, www.zeit.de/politik/au
sland/2026-05/lettland-drohnenabsturz-russland-ukraine-latgale-gxe?utm_sourc
e=chatgpt.com).
Offenbar mit Blick auf internationale Abkommen wie die
Landkriegskonvention V von Den Haag, wonach es den Kriegsführenden untersagt ist, „Truppen
oder Munitions- oder Verpflegungskolonnen durch das Gebiet einer neutralen
Macht zu führen“ (Artikel 2 des Abkommens betreffend die „Rechte und
Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs“ vom
18. Oktober 1907, www.fedlex.admin.ch/eli/cc/26/499_376_481/de) sowie der
damit verbundenen Gefahr, bei Zuwiderhandlungen als sogenannter
cobelligerent (Mitkriegführender) angesehen zu werden, hieß es aus dem
Moskauer Außenministerium, dass Russland die baltischen Länder „gewarnt“ habe,
„sollten sie das nicht verstehen, werden sie eine Antwort bekommen“ (Schafft
sich Russland hier ein Einfallstor im Osten der EU?“, in: DER SPIEGEL vom
11. April 2026, www.spiegel.de/ausland/ukraine-krieg-wut-auf-baltische-staate
n-schafft-sich-russland-hier-ein-einfallstor-im-osten-der-eu-a-231eef7b-1f0d-4
0f2-9bea-14a510478b27).
Verschiedene russische Zeitungen werteten dies als eine Ankündigung, dass die
baltischen Staaten zu „direkten Teilnehmern an den Kampfhandlungen [
zwischen Russland und der Ukraine, Anmerkung der Fragesteller] – mit all den
entsprechenden Konsequenzen“ würden, wenn sie „dem Selenskyj-Regime“,
wie es heißt, bewusst ihren Luftraum für dessen „terroristischen Krieg“ gegen
Russland zur Verfügung stellten (ebd.).
Ob es sich jedoch hierbei um bloße Propaganda handelt oder nicht, es kann zu
Unfällen, Missverständnissen oder anderen Zwischenfällen kommen.
In den Augen der Fragesteller besteht insofern die Gefahr, dass, nicht zuletzt
aufgrund der Beistandsklausel des Vertrags über die Europäische Union von
1992, wonach „im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines
Mitgliedstaats […] die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht
stehende Hilfe und Unterstützung“ schulden, es durch vom Kurs abgekommene oder
willentlich über den baltischen Luftraum nach Russland geschossene Drohnen
zu Feindseligkeiten zwischen der Russischen Föderation und den Staaten der
Europäischen Union kommt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die Beistandsverpflichtung
des Vertrags über die Europäische Union und die Landkriegskonvention V
von Den Haag eine Position zur möglichen Verletzung des finnischen
Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen am 3. Mai 2026 eine Position
erarbeitet,
a) wenn ja, was beinhaltet diese Position,
b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position
erarbeitet?
2. Stand bzw. steht die Bundesregierung angesichts der möglichen
Verletzung des finnischen Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen am
3. Mai 2026 mit der finnischen Regierung darüber in Kontakt?
3. Hat die Bundesregierung zur möglichen Verletzung des finnischen
Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen am 3. Mai 2026 mit Blick auf die
Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union, die
Landkriegskonvention V von Den Haag sowie das vom russischen
Militärexperten Wladimir Popow vorgebrachte Argument, bestimmte
Kampfdrohnen könnten eine über 1 450 Kilometer lange Strecke (die Strecke
von Charkow bis ins finnische Virolahti bzw. das Seegebiet von Hamina
vor Ulko-Tammio) kaum bewältigen, wenn sie noch „bis zu 100
Kilogramm Treibstoff transportieren müssten“, Kenntnis vom Stand der
Ermittlungen der finnischen Regierung, ob es sich bei den Verletzungen des
finnischen Luftraums durch zwei Drohnen am 3. Mai 2026 tatsächlich um
zwei ukrainische Drohnen gehandelt hat,
a) wenn ja, was geht daraus über die Herkunft der Drohnen, den Hergang
der Luftraumverletzung sowie zu der Frage hervor, ob sie intendiert
oder nicht intendiert war,
b) wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis vom Stand
der Ermittlungen der finnischen Regierung?
4. Hat sich die Bundesregierung zur möglichen Verletzung des finnischen
Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen am 3. Mai 2026 mit Blick auf
die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und
die Landkriegskonvention V von Den Haag eine Position zu der Frage
erarbeitet, ob sie versuchen sollte, solche Luftraumverletzungen durch die
Androhung von Sanktionen auszuschließen, beispielsweise indem sie
ankündigt, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine
einzustellen,
a) wenn ja, hat sie der finnischen Regierung davon Kenntnis gegeben,
b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung keine Position zu
dieser Frage erarbeitet?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Überlegungen der finnischen
Regierung mit Blick auf eine mögliche Verletzung des finnischen Luftraums
durch zwei ukrainische Drohnen am 3. Mai 2026, die
Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die
Landkriegskonvention V von Den Haag, ob die finnische Regierung versuchen sollte, solche
Luftraumverletzungen durch die Androhung von Sanktionen
auszuschließen, etwa indem die finnische Regierung ankündigt, künftig die
finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine einzustellen,
a) wenn ja, hat sie der finnischen Regierung dafür ihre Unterstützung
zugesichert,
b) wenn nein, hat sie der finnischen Regierung vorgeschlagen, zu
versuchen, durch die Androhung von Sanktionen solche
Luftraumverletzungen auszuschließen, etwa indem die finnische Regierung ankündigt,
künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine
einzustellen?
6. Hat sich die Bundesregierung zum Absturz zweier, vermutlich aus der
Ukraine stammender Drohnen in der lettischen Region Latgale am 7. Mai
2026 sowie zu dem Umstand, dass bereits Ende März ukrainische
Drohnen in Lettland niedergegangen sind, mit Blick auf die
Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union sowie die
Landkriegskonvention V von Den Haag eine Position erarbeitet,
a) wenn ja, was beinhaltet diese Position,
b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position
erarbeitet?
7. Stand bzw. steht die Bundesregierung angesichts des Absturzes zweier
vermutlich aus der Ukraine stammender Drohnen in der lettischen Region
Latgale am 7. Mai 2026 sowie des Umstands, dass bereits Ende März
2026 ukrainische Drohnen in Lettland niedergegangen sind mit der
lettischen Regierung in Kontakt?
8. Hat die Bundesregierung zum Absturz zweier, vermutlich aus der Ukraine
stammender Drohnen in der lettischen Region Latgale am 7. Mai 2026 ,
die gegen Russland eingesetzt werden sollten, mit Blick auf die
Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union, die
Landkriegskonvention V von Den Haag sowie das vom russischen Militärexperten
Wladimir Popow vorgebrachte Argument, bestimmte Kampfdrohnen
könnten die 1 450 Kilometer lange Strecke bis in die Gegend von Sankt
Petersburg kaum bewältigen, wenn sie noch „bis zu 100 Kilogramm
Treibstoff transportieren müssten“ (s. Vorbemerkung der Fragesteller),
Kenntnis vom Stand der Ermittlungen der lettischen Regierung zu den
Vorfällen,
a) wenn ja, was geht daraus über die Herkunft der Drohnen vom 7. Mai
2026, den Hergang der Luftraumverletzung sowie zur Frage hervor, ob
sie intendiert oder nicht intendiert war,
b) wenn nein, warum hat die Bundesregierung dazu keine Kenntnis vom
Stand der Ermittlungen der lettischen Regierung?
9. Hat die Bundesregierung zu dem Umstand, dass bereits Ende März 2026
ukrainische Drohnen in Lettland niedergingen, mit Blick auf die
Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union, die
Landkriegskonvention V von Den Haag sowie das vom russischen
Militärexperten Wladimir Popow vorgebrachte Argument, bestimmte
Kampfdrohnen könnten die 1 450 Kilometer lange Strecke bis in die Gegend von
Sankt Petersburg kaum bewältigen, wenn sie noch „bis zu 100 Kilogramm
Treibstoff transportieren müssten“ (s. Vorbemerkung der Fragesteller),
Kenntnis vom Stand der Ermittlungen der lettischen Regierung zu den
Vorfällen,
a) wenn ja, was geht daraus über den Hergang der Verletzung des
lettischen Luftraums durch die ukrainischen Drohnen Ende März 2026
sowie zu der Frage hervor, ob sie intendiert oder nicht intendiert war,
b) wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis vom Stand
der Ermittlungen der lettischen Regierung?
10. Hat sich die Bundesregierung angesichts der möglichen Verletzung des
lettischen Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen, die gegen Russland
eingesetzt werden sollten, am 7. Mai 2026 sowie zu dem Umstand, dass
bereits Ende März 2026 ukrainische Drohnen in Lettland niedergingen,
mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die
Europäische Union und die Landkriegskonvention V von Den Haag eine Position
zu der Frage erarbeitet, ob sie versuchen sollte, solche
Luftraumverletzungen durch die Androhung von Sanktionen auszuschließen, beispielsweise
indem sie ankündigt, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die
Ukraine einzustellen,
a) wenn ja, hat sie der lettischen Regierung davon Kenntnis gegeben,
b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung keine Position zu
dieser Frage erarbeitet?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Überlegungen der lettischen
Regierung angesichts der möglichen Verletzung des lettischen Luftraums
durch zwei ukrainische Drohnen, die gegen Russland eingesetzt werden
sollten, am 7. Mai 2026 sowie zu dem Umstand, dass bereits Ende März
2026 ukrainische Drohnen in Lettland niedergingen, mit Blick auf die
Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die
Landkriegskonvention V von Den Haag, ob sie versuchen sollte, solche
Luftraumverletzungen durch die Androhung von Sanktionen
auszuschließen, beispielsweise indem die lettische Regierung ankündigt, künftig die
finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine einzustellen,
a) wenn ja, hat sie der lettischen Regierung dafür ihre Unterstützung
zugesichert,
b) wenn nein, hat sie der lettischen Regierung vorgeschlagen, zu
versuchen, durch die Androhung von Sanktionen solche
Luftraumverletzungen auszuschließen, etwa indem die lettische Regierung ankündigt,
künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine
einzustellen?
12. Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die Beistandsverpflichtung
des Vertrags über die Europäische Union und die Landkriegskonvention V
von Den Haag eine Position zur Verletzung des estnischen und litauischen
Luftraums durch ukrainische Drohnen Ende März 2026 eine Position
erarbeitet,
a) wenn ja, was beinhaltet diese Position,
b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position
erarbeitet?
13. Stand bzw. steht die Bundesregierung angesichts dieser
Luftraumverletzungen mit den Regierungen Estlands und Litauens in Kontakt?
14. Hat die Bundesregierung angesichts der Verletzung des estnischen und
litauischen Luftraums durch ukrainische Drohnen Ende März 2026 mit
Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische
Union, die Landkriegskonvention V von Den Haag sowie das vom
russischen Militärexperten Wladimir Popow vorgebrachte Argument,
bestimmte Kampfdrohnen könnten die 1 450 Kilometer lange Strecke bis in die
Gegend von Sankt Petersburg kaum bewältigen, wenn sie noch „bis zu
100 Kilogramm Treibstoff transportieren müssten“ (s. Vorbemerkung der
Fragesteller), Kenntnis vom Stand der Ermittlungen der estnischen und
der litauischen Regierung zu den Vorfällen,
a) wenn ja, was geht daraus über den Hergang der Luftraumverletzungen
sowie zu der Frage hervor, ob sie intendiert oder nicht intendiert
waren,
b) wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis vom Stand
der Ermittlungen der Regierungen Estlands und Litauens?
15. Hat sich die Bundesregierung angesichts der Verletzung des Luftraums
Estlands und Litauens durch ukrainische Drohnen Ende März 2026 mit
Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische
Union und die Landkriegskonvention V von Den Haag eine Position zu
der Frage erarbeitet, ob sie versuchen sollte, solche Luftraumverletzungen
durch die Androhung von Sanktionen auszuschließen, etwa indem sie
ankündigt, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine
einzustellen,
a) wenn ja, hat sie den Regierungen Estlands und Litauens davon
Kenntnis gegeben,
b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung keine Position zu
dieser Frage erarbeitet?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Überlegungen der Regierungen
Estlands und Litauens mit Blick auf die Verletzung des Luftraums beider
Länder durch ukrainische Drohnen Ende März 2026, die
Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die
Landkriegskonvention V von Den Haag, ob sie versuchen sollten, solche
Luftraumverletzungen durch die Androhung von Sanktionen auszuschließen, etwa
indem sie ankündigen, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für
die Ukraine einzustellen,
a) wenn ja, hat sie den Regierungen Estlands und Litauens dafür ihre
Unterstützung zugesichert,
b) wenn nein, hat sie den Regierungen Estlands und Litauens
vorgeschlagen, zu versuchen, durch die Androhung von Sanktionen solche
Luftraumverletzungen auszuschließen, etwa indem sie ankündigen, künftig
die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine einzustellen?
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Verletzung des EU-
Luftraums durch russische Drohnen seit dem 24. Februar 2022 vor, und
wenn ja, welche (bitte nach Staaten, Datum und Drohnenvorfällen
aufschlüsseln)?
18. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den politischen und
militärischen Schlussfolgerungen aus der mutmaßlich russischen Drohne, die
in Rumänien einschlug, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.
t-online.de/nachrichten/ukraine/id_101268584/ukraine-news-i-rumaenien
s-staatschef-drohne-war-zweifelsfrei-russisch.html)?
19. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche
Versionen zum Einschlag der mutmaßlich russischen Drohne in Rēzekne
zutreffen, und wenn ja, wie lautet diese (bitte begründen):
a) Umleitung ukrainischer Drohnen, die eigentlich hätten Ziele in
Russland angreifen sollen, nach Lettland;
b) geplanter Angriff auf die belarussische Raffinerie in Navapalazk (vgl.
https://globalbridge.ch/waffenstillstand-oder-eskalation/)?
20. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum Bruch der
Regierungskoalition in Lettland aufgrund der geschilderten Drohnenvorfälle
und der Stabilität der innenpolitischen Situation Lettlands gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/lettlan
d-regierungschefin-100.html)?
21. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, welche
Kosten Deutschland im Rahmen der Europäischen
Drohnenabwehrinitiative (EDDI) bis wann entstehen, welche EU- und gegebenenfalls Nicht-EU-
Staaten sich daran beteiligen und ob der Termin der Fertigstellung dieses
sogenannten Drohnenwalls (Ende 2027) realistisch gesehen eingehalten
werden kann (vgl. https://militaeraktuell.at/eu-drohnenwall-was-er-kann-u
nd-was-er-kostet/; wenn nein, bitte den voraussichtlichen Termin der
Fertigstellung aus Sicht der Bundesregierung darstellen)?
Berlin, den 7. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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