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Schriftliche Frage 180 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Wird die Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. August 2026, reimportierte Simson-Kleinkrafträder gleichzustellen und Einzela…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 180 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Wird die Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. August 2026, reimportierte Simson-Kleinkrafträder gleichzustellen und Einzela… Frage 180 (Donata Vogtschmidt, Die Linke): Wird die Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. August 2026, reimportierte Simson-Kleinkrafträder gleichzustellen und Einzelabnahmen zur Erlangung der 60-km/h- Ausnahmeregel auch für reimportierte Fahrzeuge zu ermöglichen (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteil ungen/2026/076-hirte-gleichstellung-simso n .html), in weiteren geplanten Schritten über einen empfehlenden Charakter hinausgehen, um bundesweit Rechtssicherheit herzustellen, und wenn ja, in welcher Form, und wird die Bundesregierung das Kraftfahrtbundesamt mittels einer Verwaltungsvorschrift anweisen, bei Beantragungen des Abdrucks der allgemeinen Betriebserlaubnis aus Gründen bestehender Unsicherheiten bei der Identifizierung von Exportfahrzeugen und der fehlenden Verhältnismäßigkeit des betriebenen Aufwands zur erreichbaren Verkehrssicherheit von eingehenden Überprüfungen, ob ein vor März 1992 erstmals in Verkehr gekommenes Simson-Kleinkraftrad ein Reimport ist oder nicht, abzusehen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 8. Oktober 2026: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird gemäß den gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen von den nach Landesrecht zuständigen Behörden vollzogen. Die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO obliegt daher den jeweils zuständigen Landesbehörden. Das Bundesministerium für Verkehr hat die Länder über seine Rechtsauffassung zur möglichen Gleichstellung unter bestimmten Voraussetzungen von reimportierten Kleinkrafträdern aus ehemaliger DDR- Produktion informiert. Weitergehende rechtsetzende oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen des Bundes sind nicht vorgesehen. Bei der Arbeitstagung der ostdeutschen Verkehrsminister haben alle erklärt, diese Rechtsauffassung in ihren Ländern zur Anwendung zu bringen. Insofern ist seitens des Bundes der Weg für die Gleichstellung der Fahrzeuge frei. Das BMV hat sich bereits dafür ausgesprochen, reimportierte Kleinkrafträder aus ehemaliger DDR-Produktion den ursprünglich in der DDR zugelassenen Fahrzeugen gleichzustellen. Für ursprünglich für den Export bestimmte Kleinkrafträder aus DDR- Produktion lag regelmäßig keine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes der DDR vor. Das Kraftfahrt- Bundesamt kann daher für Fahrzeuge, für die keine entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis existiert, keinen Abdruck einer solchen Betriebserlaubnis ausstellen. Eine Verwaltungsvorschrift mit dem Ziel, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) generell anzuweisen, bei Anträgen auf Ausstellung eines Abdrucks einer Allgemeinen Betriebserlaubnis von der Prüfung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen abzusehen, ist nicht vorgesehen. Die Ausstellung von Betriebserlaubnisabdrucken durch das KBA erfolgt als kostenpflichtige Leistung für Fahrzeughalter. Sofern für ein Fahrzeug keine Allgemeine Betriebserlaubnis nachgewiesen werden kann, besteht mit der Begutachtung nach § 21 StVZO und der anschließenden Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis ein eigenständiger Genehmigungsweg.

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