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Die Schilf-Glasflügelzikade in Deutschland - Fragen zu Ausbreitung, wirtschaftlichen Schäden und Bekämpfung (Antwort zu Drs. 21/5216)

dip / drucksache 20.04.2026 · WP 21 · 21/5464 · Antwort · Original ↗

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Die Schilf-Glasflügelzikade in Deutschland - Fragen zu Ausbreitung, wirtschaftlichen Schäden und Bekämpfung (Antwort zu Drs. 21/5216) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5464 21. Wahlperiode 20.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5216 – Die Schilf-Glasflügelzikade in Deutschland – Fragen zu Ausbreitung, wirtschaftlichen Schäden und Bekämpfung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Die Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) ist eine polyphage Zik adenart aus der Familie der Glasflügelzikaden (Cixiidae)“ (https://de.wikipedi a.org/wiki/Schilf-Glasfl%C3 ProzentBCgelzikade) und ein Vektor (Überträger) der bakteriellen Erreger Candidatus Arsenophonus phytopathogenicus (ARSEPH) und Candidatus Phytoplasma solani (PHYPSO oder Stolbur) auf Pflanzen wie beispielsweise Zuckerrüben, Kartoffeln, Karotten und Rote Bete, aber auch Kohl, Zwiebel, Paprika, Tomate, Spargel, Rhabarber und Erdbeeren. Die Bakterien lösen das Syndrome Basses Richesses (SBR) (Syndrom der niedrigen Zuckergehalte) aus, welches zu Vergilbungssymptomen und Zuckergehaltsverlusten in der Zuckerrübe und anderen Feldfrüchten führt. Die Schilf- Glasflügelzikaden (SGFZ) sind somit Schädlinge, welche – was angesichts der rasanten Verbreitung in den letzten Jahren als paradox angesehen werden muss – interessanterweise auf der „Roten Liste“ als gefährdete Tierart geführt werden (www.rote-liste-zentrum.de/de/Artensuchmaschine.html?q=Schilf-Gla sfl%C3ProzentBCgelzikade). „Die Zikadenart, deren Lebensraum einst im Schilf beschrieben war, war in der Vergangenheit eher selten zu finden. Nun konnte sie sich jedoch an neue Wirtspflanzen, insbesondere Zuckerrüben und Kartoffeln, anpassen und ihren kompletten Lebenszyklus an ihnen vollenden“ (https://jlupub.ub.uni-giessen.de/items/8ffbed1a-1edc-47f7-a738-1dbc7d63 1b18). „Die bakteriellen Erreger lösen Krankheiten in den Pflanzen aus, so dass Qualität und Quantität der geernteten Pflanzen signifikant verringert werden“ (Drucksache 21/2131 vom 11. April 2025, Hessischer Landtag). „Der Schadkomplex an Zuckerrüben wurde erstmalig 1991 in Frankreich und 2008 in Deutschland beobachtet. Eine starke Ausbreitung in Deutschland lässt sich seit dem Jahr 2017 feststellen“ (Vorlage 18/3571 vom 10. Februar 2025, Landtag Nordrhein-Westfalen). Laut der „Ergänzende(n) Unterrichtung durch die Landesregierung im 73. Ausschuss AfELuV vom 4. Februar 2026 zu Drucksache 19/7644 vom 1. Juli 2025, Niedersächsischer Landtag“ wurde die Befallsfläche durch die SGFZ in Deutschland für 2023 mit ca. 60 000 ha/Zuckerrübe und 15 000 ha/Kartoffel, für 2024 mit ca. 84 000 ha/Zuckerrübe und 22 000 ha/Kartoffel sowie für 2025 mit ca. 119 000 ha/Zuckerrübe und 39 000 ha/ Kartoffel angegeben. Bei dieser raschen Ausbreitung der SGFZ und der zunehmenden Anpassung an neue Wirtspflanzen ist von heftigen ökonomischen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 20. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Verlusten auszugehen, die nicht nur die Landwirtschaft bedrohen – vor allem, da ganze Regionen wirtschaftlich vom Anbau dieser Feldfrüchte abhängig sind –, sondern ganze Lieferketten und die Ernährungssicherheit gefährden. „Die Auswirkungen einer starken Ausbreitung der durch die SGFZ übertragenen Krankheiten wären massiv und der wirtschaftliche Schaden sehr groß. Es wäre mit Ertragsausfällen, nicht verarbeiteter Ware und schließlich mit einem massiven Rückgang der Anbaufläche zu rechnen, was sich folglich auch auf die nachgelagerten Unternehmen auswirken würde“ (Drucksache 19/6267 vom 16. Januar 2025, Niedersächsischer Landtag). Die Forschung zu effektiven Methoden, z. B. natürliche Prädatoren wie Laufkäfer, Spinnen oder Nematoden; Mikroorganismen und Pilze; Störung der Fortpflanzung durch Pheromone; landwirtschaftliche Managementmaßnahmen wie Schwarzbrache, Transfermulch, Beizung, Aussetzen der Winterung oder Änderung der Fruchtfolge; Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln, zur nachhaltigen Bekämpfung der SGFZ steckt noch in den Kinderschuhen. „Die Bekämpfung der Schilf- Glasflügelzikade erfordert einen langfristig angelegten, kulturübergreifenden Ansatz. Das wurde auch beim Fachgespräch des Julius-Kühn-Instituts (JKI) im März 2025 deutlich, an dem über 300 Fachleute aus Bundes- und Landesbehörden, Forschung, Beratung und Praxis teilnahmen. Die Botschaft: Einzelmaßnahmen reichen nicht aus – es braucht abgestimmte Strategien über gesamte Fruchtfolgen in Raum und Zeit hinweg“ (www.julius-kuehn.de/infothe k/kuehn-konkret/schilf-glasfluegelzikade).  1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade in Deutschland (bitte die einzelnen Bundesländer, nach betroffener Fläche, jeweils in Hektar und Prozentanteil der Landesfläche, sowie dem Prozentanteil an der betroffenen landwirtschaftlichen Anbaufläche differenziert auflisten)? Die Verbreitung der Schilf-Glasflügelzikade ist zusammenfassend in einer Publikation des Julius Kühn-Instituts (JKI) und der amtlichen Pflanzenschutzdienste beschrieben. Hausmann et al. 2026, https://doi.org/10.5073/JfK.2026.0 1.07.  2. Wie schnell wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade voranschreiten, wird mit einer flächendeckenden Verbreitung in Deutschland gerechnet, und wann wird dies der Fall sein? Die Bundesregierung erwartet eine weitere Ausbreitung der Schilf- Glasflügelzikade. Aktuell gelten das östliche Niedersachsen und das Rheinland als Gebiete, die in den letzten zwei Jahren erste Fänge der Schilf-Glasflügelzikade verzeichnet haben und daher besonders beobachtet werden. Es lässt sich nicht belastbar vorhersagen, ob und wann bislang befallsfreie Gebiete ebenfalls betroffen sein werden.  3. In welchem Ausmaß sind aktuell je Bundesland a) konventionelle landwirtschaftliche Betriebe, b) Betriebe mit ökologischem Landbau und c) Betriebe mit biologischem Landbau durch die Schilf-Glasflügelzikade als Vektor bakterieller Erreger betroffen (bitte jeweils den Prozentanteil an der betroffenen Anbaufläche und Anzahl der betroffenen Betriebe angeben)? Grundsätzlich können konventionelle und ökologisch wirtschaftende Betriebe gleichermaßen von der Schilf-Glasflügelzikade betroffen sein. Flächenangaben zur Betroffenheit einzelner Bundesländer liegen für die Hauptkulturen Zuckerrüben und Kartoffeln vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  4. Welche Feld- und Gartenbaufrüchte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durch die Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade als Vektor bakterieller Erreger betroffen (bitte alle betroffenen Feld- und Gartenbaufrüchte, die jeweilige ha/Prozentangabe an der Anbaufläche je Bundesland und Gesamt-Deutschlands auflisten)? Nach aktuellem Stand sind insbesondere Zuckerrübe und Kartoffel als wirtschaftlich relevante Kulturen betroffen* Für Gartenbaukulturen ist die Liste der betroffenen Kulturen nicht abschließend geklärt. Dem JKI bekannt sind folgende Kulturen, in denen die Erreger nachgewiesen wurden: Zwiebeln**, Rote Beete, Karotte***, Wurzelpetersilie, Pastinake, Mangold, Spargel, Rhabarber, Chinakohl, Weißkohl, Rotkohl, Brokkoli, Knollensellerie, Liebstöckel, Paprika, Radieschen, Steckrübe, Süßkartoffel, Erdbeere, Physalis, evtl. Tomate**** (nur Erreger nachgewiesen).  5. Wie würde sich nach Einschätzung der Bundesregierung die flächendeckende Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade auf den Anbau von Zuckerrüben, Kartoffeln sowie aller weiteren in der Antwort zu Frage 4 genannten Kulturpflanzen auf die landwirtschaftlichen Betriebe auswirken, und welchen wirtschaftlichen Schaden hätte das zur Folge (bitte je Bundesland nach betroffenen Pflanzen, wirtschaftlichem Schaden in Euro differenziert, auflisten)? Nach Einschätzung der Bundesregierung hätte zum jetzigen Kenntnis- und Entwicklungsstand eine anhaltend hohe Populationsdichte der Schilf- Glasflügelzikade für Betriebe in Regionen mit starkem Befall Folgen für die Anbauwürdigkeit der betroffenen Kulturen. Die wirtschaftlichen Verluste hängen von den unterschiedlichen strukturellen Voraussetzungen in den Anbaugebieten ab. Der Bundesregierung liegen keine Daten für einzelne Kulturen und Bundesländer vor. * Bressan, A., 2009: Agronomic practices as potential sustainable options for the management of Pentastiridius leporinus (Hemiptera: Cixiidae) in sugar beet crops. Journal of Applied Entomology 133 (9-10), 760–766. Behrmann, S.C., A. Rinklef, C. Lang, A. Vilcinskas, K.-Z. Lee, 2023: Potato (Solanum tuberosum) as a new host for Pentastiridius leporinus (Hemiptera: Cixiidae) and Candidatus Arsenophonus Phytopathogenicus. Insects 14 (3), DOI: 10.3390/insects14030281. Therhaag, E., B. Schneider, K. Zikeli, M. Maixner, J. Gross, 2024a: Pentastiridius leporinus (Linnaeus, 1761) as a vector of phloem-restricted pathogens on potatoes: 'Candidatus Arsenophonus Phytopathogenicus' and 'Candidatus Phytoplasma Solani'. Insects 15 (3), DOI: 10.3390/insects15030189. ** Therhaag, E., R. Ulrich, J. Gross, B. Schneider, 2024b: Onion (Allium cepa L.) as a new host for 'Candidatus Arsenophonus phytopathogenicus' in Germany. Plant Disease, DOI: 10.1094/PDIS-03-24-0526-PDN. *** Witczak, N., S. Benaouda, F. Wahl, H. Göbbels, C. Lang, B. Jarausch, M. Maixner, 2025: Carrot (Daucus carota L.) as host for Pentastiridius leporinus and phloem-restricted pathogens in Germany. Biology 14 (9), DOI: 10.3390/biology14091152. ****Lang, C., A. Dettweiler, S. Benaouda, D. Kreimer, D. Löffler, E. Glaser, H. Adam, S.L. Bojanowicz, E. Schall, J. Stohl, H. Göbbels, M. Lenz, N. Witczak, J. Ritz, H. Pfitzner, 2025: Pentastiridius leporinus as a plant disease vector: The practical state of knowlege and derived research objectives. Sugar Industry international, 105–120, DOI: 10.36961/si33023.  6. Welchen wirtschaftlichen Schaden würde nach Einschätzung der Bundesregierung die flächendeckende Ausbreitung der Schilf- Glasflügelzikade auf die der Landwirtschaft nachgelagerte Ernährungsindustrie (z. B. Zuckerindustrie, kartoffelverarbeitende Betriebe) und den Lebensmittelhandel haben (bitte die betroffenen Branchen und den jeweils geschätzten Schaden in Euro auflisten)? Der Bundesregierung liegen derzeit keine belastbaren, branchenspezifischen Schätzungen zu den möglichen wirtschaftlichen Schäden einer flächendeckenden Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade für die der Landwirtschaft nachgelagerte Ernährungsindustrie und den Lebensmittelhandel vor. Insbesondere liegen keine Angaben für einzelne Branchen wie die Zuckerindustrie, kartoffelverarbeitende Betriebe oder den Lebensmittelhandel vor.  7. In welchem Umfang stünden nach Einschätzung der Bundesregierung Einkommen und Arbeitsplätze in den einzelnen Bundesländern sowohl in der Landwirtschaft als auch in der nachgelagerten Ernährungsindustrie und im Lebensmittelhandel bei flächendeckender Ausbreitung der Schilf- Glasflügelzikade auf dem Spiel (bitte, nach Bundesländern differenziert, jeweilige Branche, Einkommen und Anzahl Arbeitsplätze auflisten)? Die Bundesregierung kann hierzu keine Einschätzung vornehmen, da keine quantifizierten Angaben in Euro zu den Schäden in einzelnen Branchen oder Bundesländern vorliegen.  8. Welche Möglichkeiten gibt es nach Ansicht der Bundesregierung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung, bzw. zur effektiven und nachhaltigen Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade (bitte alle relevanten Möglichkeiten auflisten)? Die folgenden Möglichkeiten sind der Bundesregierung bekannt oder werden derzeit erforscht: – Fruchtfolgeanpassung (kein Anbau von Wirtspflanzen über Winter) – Pflanzenzüchtung (tolerante/resistente Sorten) – Insektizide gegen Adulte – Insektizide gegen Nymphen – Biologischer Pflanzenschutz – RNAi-Spray – Kulturschutznetze – Attract and Kill Verfahren – Verfrühung der Kultur und Ernte – Monitoring: Bei Verdacht Untersuchung der Pflanzen und gefangener Insekten – Hygiene: Feldhygiene, Maschinenhygiene, um Verschleppung zu vermeiden – Verwendung von gesundem Vermehrungsgut, insbesondere bei Rhizomen und Knollen.  9. Welche der in Frage 8 erfragten Maßnahmen wurden ggf. bereits umgesetzt, sind gerade in Umsetzung oder werden demnächst umgesetzt (bitte die konkreten Maßnahmen je Bundesland, mit jeweiliger Zeitachse, konkreten Ergebnissen und Kooperationspartnern auflisten)? Die in der Antwort zu Frage 8 genannten Punkte werden in Forschungsprojekten des JKI und weiterer Institutionen aufgegriffen. Ferner wird auf die Antworten zu den Fragen 11 bis 13, 20 bis 21 sowie 24 bis 33 verwiesen. Ebenfalls gibt es durch Bund und Länder abgestimmte Handlungsempfehlungen, abrufbar unter www.julius-kuehn.de/aktuelles/aktuell/n/regionale-massnah menempfehlung-zur-schilf-glasfluegelzikade. Es liegen keine bundeslandspezifischen Umsetzungspläne vor. 10. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels natürlicher Prädatoren wie Spinnen (z. B.: Lycosidae, Gnaphosidae), Laufkäfer (Carabidae) und sonstige Tiere (bitte ggf. nach Prädator, Methode, Versuchsaufbau, Versuchsdauer bzw. Versuchszeitraum, Forschungs- bzw. Kooperationspartner, Versuchsverortungen je Bundesland inklusive jeweiligem Flächenausmaß und jeweiligem Ergebnis differenziert auflisten)? Es gibt eine Reihe natürlicher Gegenspieler der Schilf-Glasflügelzikade im Ackerbau. Das JKI betrachtet diesen Ansatz beispielsweise im Forschungsprojekt BEET-Protect und im Rahmen des bundesweiten Monitorings zur Schilf- Glasflügelzikade. 11. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Nematoden (bitte ggf. nach Nematodenart, Methode, Versuchsaufbau, Versuchsdauer bzw. Versuchszeitraum, Forschungs- bzw. Kooperationspartner, Versuchsverortungen je Bundesland inklusive jeweiligem Flächenausmaß und jeweiligem Ergebnis differenziert auflisten)? Der Einsatz von Nematoden gegen die Schilf-Glasflügelzikade ist in Ansätzen untersucht worden. Generell ist der Einsatz von Nematoden in ackerbaulichen Kulturen als schwierig anzusehen, da auch bereits kurzzeitige Trockenheit sich negativ auf die Fitness der Nematoden auswirkt. 12. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Mikroorganismen und Pilzen, z. B.: Metarhizium brunneum (bitte ggf. nach Mikroorganismus bzw. Pilz, Methode, Versuchsaufbau, Versuchsdauer bzw. Versuchszeitraum, Forschungs- bzw. Kooperationspartner, Versuchsverortungen je Bundesland inklusive jeweiligem Flächenausmaß und jeweiligem Ergebnis auflisten differenziert auflisten)? Versuche mit dem Pilz Metarhizium brunneum zur Bekämpfung der Nymphen der Schilf-Glasflügelzikaden laufen seit mehreren Jahren. Die Ergebnisse waren jedoch bislang nicht ausreichend, um eine Empfehlung zur Bekämpfung in der Praxis zu geben. Im Rahmen der Forschungsarbeiten des JKI wird dieser Bereich weiter untersucht. 13. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Störung der Fortpflanzung durch Pheromone (bitte ggf. nach Pheromon, Methode, Versuchsaufbau, Versuchsdauer bzw. Versuchszeitraum, Forschungs- bzw. Kooperationspartner, Versuchsverortungen je Bundesland inklusive jeweiligem Flächenausmaß und jeweiligem Ergebnis differenziert auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine Pheromone der Schilf- Glasflügelzikade bekannt. Ebenso sind aus der Gruppe der Cixiidae (Glasflügelzikaden) bisher keine Pheromone beschrieben worden. Entsprechend gibt es derzeit keine Forschungsansätze zur Störung der Fortpflanzung durch Pheromone. 14. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Aussetzung der Winterkultur, der sogenannten Schwarzbrache (bitte ggf. nach Versuchsaufbau, Versuchsdauer bzw. Versuchszeitraum, Forschungs- bzw. Kooperationspartner, Versuchsverortungen je Bundesland inklusive jeweiligem Flächenausmaß und jeweiligem Ergebnis differenziert auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung stellt die Bekämpfung der Schilf- Glasflügelzikade mittels Aussetzung der Winterkultur derzeit eine der effektivsten Einzelmaßnahmen dar. Dies wurde in zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten publiziert*. 15. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, auf die Sanktionierung von Verstößen gegen GLÖZ (Guter Landwirtschaftlicher und Ökologischer Zustand) 6, bzw. § 17 GAPKondV zu verzichten, wenn eine Schwarzbrache über 20 Prozent zur Bekämpfung der Schilf- Glasflügelzikade ackerbaulich geboten scheint? 16. Wenn Frage 15 mit Nein beantwortet wird, warum nicht (bitte um Auflistung der einzelnen Gründe und jeweilige Begründung)? 17. Plant die Bundesregierung, auf alle nachgeschalteten Verwaltungseinheiten (Länder, Landkreise) und Institutionen einzuwirken, dass diese auf die Sanktionierung von Verstößen gegen GLÖZ 6, bzw. § 17 der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) verzichten, wenn eine Schwarzbrache über 20 Prozent zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade ackerbaulich geboten scheint? 18. Wenn Frage 17 verneint wird, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe und jeweilige Begründung auflisten)? 19. Wann können nach Einschätzung der Bundesregierung landwirtschaftliche Betriebe mit einer Rechtssicherheit hinsichtlich des Einsatzes von Schwarzbrachen über 20 Prozent zur Bekämpfung der Schilf- Glasflügelzikade rechnen? Die Fragen 15 bis 19 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. * Bressan, A., 2009: Agronomic practices as potential sustainable options for the management of Pentastiridius leporinus (Hemiptera: Cixiidae) in sugar beet crops. Journal of Applied Entomology 133 (9-10), 760–766. Storelli, A., A. Keiser, 2022: Regionale Fruchtfolge gegen Syndrome Basses Richesses (SBR) in Zuckerrüben: Zwischenbericht des Projekts im Chablais, URL: www.bfh.ch/dam/jcr:ebf090f1-d61b-44cb-8a50-469734cbf27a/zwischenbericht_SBR-extern-de.pdf. Zugriff: 13. April 2026. Pfitzer, R., M. Rostás, P. Häußermann, T. Häuser, A. Rinklef, J. Detring, K. Schrameyer, R.T. Voegele, J. Maier, M. Varrelmann, 2024: Effects of succession crops and soil tillage on suppressing the syndrome 'basses richesses' vector Pentastiridius leporinus in sugar beet. Pest management science, DOI: 10.1002/ps.8041. Die Frage, ob eine Schwarzbrache zur Prävention oder zur Bekämpfung eines Befalls durch die Schilf-Glasflügelzikade mehr oder weniger als 20 Prozent der Ackerfläche eines Betriebes ausmacht, stellt sich im Rahmen von GLÖZ 6 (Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten) nicht. Durch Artikel 1 Nummer 5 der Dritten Verordnung zur Änderung der GAP- Konditionalitäten-Verordnung vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 357) wurde die Möglichkeit geschaffen, auf allen Ackerflächen eines Betriebes, auf denen Rüben, Kartoffeln, Rote Bete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder Sellerie als Hauptkultur angebaut werden, eine Schwarzbrache anzulegen, sobald für das betreffende Gebiet eine Bedrohung oder ein Befall durch die Schilf-Glasflügelzikade amtlich festgestellt worden ist. 20. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Transfermulch (bitte ggf. nach Versuchsaufbau, Versuchsdauer bzw. Versuchszeitraum, Forschungs- bzw. Kooperationspartner, Versuchsverortungen je Bundesland inklusive jeweiligem Flächenausmaß und jeweiligem Ergebnis differenziert auflisten)? Die Bundesregierung stuft Transfermulch aktuell nicht als geeignete Bekämpfungsmöglichkeit für die Schilf-Glasflügelzikade ein. Die Effektivität von Mulchmaßnahmen ist stark von den vorherrschenden Umweltbedingungen abhängig und zudem nicht für eine großflächige Applikation geeignet. Des Weiteren existieren nur wenige Forschungsarbeiten zu dem Thema und es liegt keine belastbare Datengrundlage vor. 21. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Beizung (bitte ggf. nach Versuchsaufbau, Versuchsdauer bzw. Versuchszeitraum, Forschungs- bzw. Kooperationspartner, Versuchsverortungen differenziert je Bundesland inklusive jeweiligem Flächenausmaß und jeweiligem Ergebnis)? 22. Zieht die Bundesregierung die Zulassung entsprechender Beizmittel (vgl. Frage 21) in Betracht, obwohl hier in einer Kultur (z. B. Weizen) ein Schädling bekämpft werden soll, der nicht diese, sondern eine andere Kultur (z. B. Zuckerrübe) schädigt? 23. Wenn Frage 22 verneint wird, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe und jeweilige Begründung auflisten)? Die Fragen 21 bis 23 werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Beizung vor. Der Ansatz ist Bestandteil laufender Forschungsarbeiten am JKI. Als ein Baustein in der Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade wäre die Zulassung von Beizmitteln zur Bekämpfung von Nymphen denkbar, wenn entsprechende Forschungsergebnisse vorliegen. 24. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Änderung der Fruchtfolge (bitte ggf. nach Versuchsaufbau, Versuchsdauer bzw. Versuchszeitraum, Forschungs- bzw. Kooperationspartner, Versuchsverortungen je Bundesland inklusive jeweiligem Flächenausmaß und jeweiligem Ergebnis differenziert auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 25. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Saatgutbehandlung (bitte ggf. nach Versuchsaufbau, Versuchsdauer bzw. Versuchszeitraum, Forschungs- bzw. Kooperationspartner, Versuchsverortungen je Bundesland inklusive jeweiligem Flächenausmaß und jeweiligem Ergebnis differenziert auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Saatgutbehandlung vor. 26. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Resistenzzüchtungen (bitte ggf. nach Versuchsaufbau, Versuchsdauer bzw. Versuchszeitraum, Forschungs- bzw. Kooperationspartner, Versuchsverortungen je Bundesland inklusive jeweiligem Flächenausmaß und jeweiligem Ergebnis differenziert auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Resistenzzüchtungen vor. Der Ansatz ist aber Bestandteil laufender Forschungsarbeiten am JKI. 27. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zur Möglichkeit der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade mittels Pflanzenstärkungsmitteln, beispielsweise bio-algeen S 90 Plus 2 (bitte ggf. nach Versuchsaufbau, Versuchsdauer bzw. Versuchszeitraum, Forschungs- bzw. Kooperationspartner, Versuchsverortungen je Bundesland inklusive jeweiligem Flächenausmaß und jeweiligem Ergebnis differenziert auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Bekämpfung der Schilf- Glasflügelzikade mittels Pflanzenstärkungsmitteln vor. 28. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für den Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln generell, und unter welchen Voraussetzungen ist der Einsatz zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade erlaubt? Grundsätzlich gilt § 45 des Pflanzenschutzgesetzes. Pflanzenstärkungsmittel dürfen ausschließlich der allgemeinen Gesunderhaltung von Pflanzen dienen oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen schützen. Sie dürfen nicht zur Bekämpfung von Schadorganismen eingesetzt werden. Der Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln gegen die Schilf-Glasflügelzikade wäre eine rechtswidrige Anwendung eines Pflanzenschutzmittels. Ein als Pflanzenstärkungsmittel mitgeteiltes Produkt müsste gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zugelassen werden, um zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade eingesetzt werden zu können. 29. Welche chemischen Pflanzenschutzmittel, welche Wirkstoffe bieten nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung die Möglichkeit, gegen die Schilf-Glasflügelzikade vorzugehen (bitte die geeigneten Pflanzenschutzmittel und der jeweiligen Wirkstoffe auflisten)? Grundsätzlich muss bei Insektiziden zur Bekämpfung der Schilf- Glasflügelzikade zwischen systemischen Mitteln, deren Wirkstoff sich in der Pflanze verteilt und dann beim Saugen durch die Zikaden aufgenommen wird, sowie Kontaktmitteln, die nur im direkten Kontakt auf die Zikaden wirken, unterschieden werden. Nach der abgestimmten Bekämpfungsstrategie der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer wird eine Kombination dieser beiden Mitteltypen für eine Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade empfohlen. Weitere Informationen können der Homepage des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und Notfallzulassungen entnommen werden www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflan zenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzul assungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_node.html. 30. Welche Insektizide sind derzeit regulär oder per bereits erfolgter Notfallzulassung zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade zugelassen (bitte alle zulässigen Mittel auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen. 31. Wenn es geeignete Mittel zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade gibt, diese aber nicht regulär eingesetzt werden können, zieht die Bundesregierung dann eine entsprechende Notfallzulassung in Betracht, und wann kann mit dieser gerechnet werden (bitte die entsprechenden Mittel, die Begründung, warum diese bisher nicht eingesetzt werden dürfen, und den Zeitrahmen für die Erteilung einer allfälligen Notfallzulassung auflisten)? 32. Wenn keine Notfallzulassung (vgl. Frage 31) in Betracht gezogen wird, warum nicht (bitte alle Gründe und jeweilige Begründung auflisten)? Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln kann ein Mitgliedstaat unter bestimmten Umständen für eine Dauer von höchstens 120 Tagen das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen, sofern sich eine solche Maßnahme angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist. Weitere Informationen können der BVL-Homepage zu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und Notfallzulassungen entnommen werden www.bvl.bund.de/D E/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/0 1_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_nod e.html. 33. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung ggf. Forschungsprojekte und Versuchsvorhaben zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade (bitte alle unterstützten Projekte unter Angabe der jeweils zur Verfügung gestellten Mittel und der Forschungs- bzw. Kooperationspartner auflisten)? Die innerhalb der Bundesregierung betroffenen Ministerien unterstützen Forschungsvorhaben und Versuchsvorhaben zur Bekämpfung der Schilf- Glasflügelzikade im Rahmen der eigenen Betroffenheit und Priorisierung. Bekanntmachungen zu Forschungsvorhaben werden laufend im Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden www.bundesanzeiger.de. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert beispielsweise über das Praxisforschungsnetzwerk (PFN) Mitte-West: Resilienz im ökologischen Gemüsebau – Entwicklung und Erprobung von Strategien und Innovationen durch Praxisforschung (ROBUSTGemuese) das Monitoring der Schilf-Glasflügelzikade im Gemüsebau. 34. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung ggf. die durch die Schilf-Glasflügelzikade in Mitleidenschaft gezogenen landwirtschaftlichen Betriebe (bitte die Unterstützungsmaßnahmen und jeweils bereitgestellten Mittel je Bundesland auflisten)? Die Bundesregierung unterstützt Betriebe durch Vereinfachungen bei den Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis. Auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 19 wird verwiesen. Neue Forschungsergebnisse des JKI werden zeitnah publiziert und den Bundesländern unmittelbar zur Verfügung gestellt, sodass diese in die landwirtschaftliche Beratung mit einfließen können. Zudem können die Bundesländer im Rahmen ihrer Zuständigkeit einzelbetriebliche Ausnahmen für die Auflagen der guten fachlichen Praxis genehmigen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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