Ernteverluste durch den Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus)
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Ernteverluste durch den Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8491
21. Wahlperiode 12.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bernd Schuhmann, Stephan Protschka, Bernd Schattner, Peter
Felser, Julian Schmidt, Danny Meiers, Christian Reck, Stefan Schröder, Lars
Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos, Olaf
Hilmer und der Fraktion der AfD
Ernteverluste durch den Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus)
Der Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus) stellt im Kohl- und Rübsen- aber
vor allem Rapsanbau einen bedeutenden ökonomischen Faktor dar. Hierbei
befallen seine Larven im Herbst die für die Wintersaat ausgebrachten Feldfrüchte
und bewirken durch Minierfraß eine deutliche Wachstumsminderung (www.oe
kolandbau.de/bio-in-der-praxis/oekologische-landwirtschaft/oekologischer-pfla
nzenbau/oekologischer-pflanzenschutz/pflanzendoktor/schaderreger/schaderreg
er-im-ackerbau/rapserdfloh-psylliodes-chrysocephala/). Besonders in den
letzten beiden Jahren führten fraßbedingte Schäden zu geschäftsbedrohenden
Ertragseinbußen. So erbrachte die Rapsernte in Brandenburg 2025 2,7 t/ha und
2026 lediglich noch 2,1 t/ha, wobei ein kostendeckendes Wirtschaften Erträge
von wenigstens 3,0 t/ha voraussetzt (www.n-tv.de/regionales/berlin-und-brande
nburg/Rapserdfloh-sorgt-fuer-Ernteverluste-in-Brandenburg-id31278466.html).
Raps- und Rübsenanbau machen mit 1,1 Millionen Hektar ca. 7 Prozent der
gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche aus (www.bmel-statistik.de/landwir
tschaft/bodennutzung-und-pflanzliche-erzeugung/oelsaaten), mit einem
Gesamtertrag von 3,9 Million Tonnen ist Deutschland der größte Produzent im
europäischen Vergleich (https://cropradar.digital/allgemein/winterraps-im-euro
paeischen-vergleich/). Eine fortgesetzte Ertragsminderungssituation und die
dadurch nicht mehr gegebene Möglichkeit kostendeckenden Wirtschaftens
bedroht daher auch den deutschen Agrarmarkt im Gesamten.
Indes mangelt es seit dem Verbot von Neonikotinoid-Beizen im Jahr 2013 an
einem effektiven Mittel zur Prävention eines Schadbefalls, wie es die
Bundesregierung 2019 auch schon in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen auf
den Bundesdrucksachen 19/14521 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/145/191
4521.pdf) und 19/15296 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/152/1915296.pdf)
anerkannte.
Zur Verfügung stehen indes lediglich Wirkstoffe aus der Pyrethroid-Gruppe.
Für den Wirkstoff Cyantraniliprole liegt eine Notfallzulassung im laufenden
Wintersaatzeitraum vor (www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanze
nschutzmittel/01_notfallzulassungen/Exirel_Rapserdfloh_Winterraps_2026_ne
u.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In den Bundesländern Mecklenburg-
Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,
Hessen und Sachsen-Anhalt ist dabei eine zweimalige, in den übrigen
Bundesländern eine einmalige Behandlung gestattet. Diese Eingrenzung wird einerseits
als zu wirkungsmindernd und andererseits sowie daraus folgend als Gefahr der
Förderung von Resistenzen des Rapserdflohs gegen Pyrethroide im Allgemei-
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nen angesehen. Bereits jetzt stellt dies in Form sog. Knockdown-Resistenzen
(kdr), sowie Super-Knockdown-Resistenzen (s‑kdr) ein eklatantes Problem dar,
dessen Verschärfung durch lediglich moderate Wirkstoffbehandlung zu
erwarten ist (Tiret et al., 2026, https://doi.org/10.1002/pei3.70156).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sammelt die Bundesregierung oder eine ihr untergeordnete Institution auf
Anweisung der Bundesregierung seit 2019 quantifizierbare Angaben zum
Ausmaß von mit dem Rapserdfloh befallenen Winterrapsanbaufläche?
Wenn ja, wie hoch ist deren prozentualer Anteil an der gesamten
Anbaufläche (bitte regional und nach Jahr aufschlüsseln), wenn nein, warum
nicht?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung des deutschen Kohl-
und Rübsen- aber vor allem Rapsanbaus durch Schäden und
Ernteeinbußen verursacht durch den Rapserdfloh mit Hinblick auf sowohl kurz-,
mittel-, als auch langfristige Auswirkungen auf den deutschen
Agrarmarkt?
3. Liegen der Bundesregierung seit 2019 Statistiken darüber vor, wie viele
Betriebe Ertragsmengen von weniger als 3,0 t/ha Winterraps einbrachten
und daher nicht mehr kostendeckend wirtschaften konnten (wenn ja, bitte
regional und nach Jahr aufschlüsseln)?
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Evaluationen des Verbots
des Einsatzes von Neonikotinoiden ab dem Jahr 2013 vor, insbesondere
ob das Verbot einen nachweislich positiven ökologischen Effekt
entfaltete?
5. Wenn eine Wiederzulassung von Neonikotinoiden auf europäischer Ebene
nicht möglich ist, ist eine hilfsweise Notfallzulassung in den besonders
betroffenen landwirtschaftlichen Räumen und außerhalb der
Bienenbrutzeiten durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit angedacht?
6. Ist die Bundesregierung bestrebt, die Notfallzulassung des Beizmittels
Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zu verstetigen?
7. Ist die Bundesregierung bestrebt, dieses Beizmittel (vgl. Vorfrage) auch
für die mehrmalige Anwendung im Saatzeitraum zuzulassen?
Wenn nein, warum nicht?
8. Liegen der Bundesregierung seit 2019 neue Erkenntnisse zur Problematik
der kdr- und s‑kdr-Resistenzen des Rapserdflohs gegenüber Pyrethroiden
vor?
Wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht sie gegebenenfalls?
9. Sind der Bundesregierung mildere und gleichsam effektive Beizmittel zur
Bekämpfung des Rapserdflohbefalls abseits der Neonikotinoid- und
Pyrethroid-Gruppen bekannt und wenn ja, wie ist deren Zulassungsstatus?
10. Liegen der Bundesregierung konkrete Untersuchungsergebnisse zur
Wirksamkeit und Effektivität alternativen Pflanzenschutzmaßnahmen abseits
chemischer Beizmittel (z. B. Leguminosen als Beisaaten) vor?
Wenn ja, mit welchen Erkenntnissen?
11. Erwartet die Bundesregierung, dass mit den aktuell verfügbaren
Pflanzenschutzmaßnahmen der Befall durch den Rapserdfloh so erfolgreich be-
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kämpft werden kann, dass 2027 flächendeckend deutschlandweit ein
kostendeckender Ertrag pro Hektar erzielt werden kann?
Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Regierung gegebenenfalls bis
Ende 2027 zur Unterstützung des deutschen Kohl- Rübsen- und
Rapsanbaus zu ergreifen?
Berlin, den 8. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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