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Schriftliche Frage 205 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Wie stellt die Bundesregierung für das aufgelegte Liquiditätshilfeprogramms im Rahmen der als Krise nationaler Tragweite eingestuften Dürreu…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 205 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Wie stellt die Bundesregierung für das aufgelegte Liquiditätshilfeprogramms im Rahmen der als Krise nationaler Tragweite eingestuften Dürreu… Frage 205 (Marcel Bauer, Die Linke): Wie stellt die Bundesregierung für das aufgelegte Liquiditätshilfeprogramms im Rahmen der als Krise nationaler Tragweite eingestuften Dürreund Ernteschäden eine zielgenaue Vergabe der Finanzmittel sicher, und wie wird verhindert, dass durch fehlende oder unzureichende Bedarfsprüfungen finanzstarke Agrarkonglomerate oder Großgrundbesitzer begünstigt werden, wodurch sich deren Besserstellung auf dem Markt weiter erhöht und das bäuerliche Höfesterben verstärkt würde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 8. Oktober 2026: Zur Stabilisierung der Liquiditätslage landwirtschaftlicher Betriebe, die von den Auswirkungen der Dürre im Sommer 2026 stark betroffen sind, wurde das bereits bestehende Liquiditätsprogramm durch die Landwirtschaftliche Rentenbank auf 500 Mio. Euro aufgestockt. Weiterhin plant das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) derzeit ein zweites Liquiditätssicherungsprogramm. Das zinsvergünstigte Kreditprogramm soll ebenfalls über die Landwirtschaftliche Rentenbank abgewickelt werden. Dabei werden Haushaltsmittel des Bundes zur Verbilligung der Kreditzinsen für die landwirtschaftlichen Betriebe eingesetzt. Die Antragsstellung soll betriebsindividuell erfolgen. Die Abwicklung des Kreditprogramms soll bedarfsgerecht und gleichzeitig bürokratiearm umgesetzt werden. Um dies zu gewährleisten, erfolgt die Programmkonzeption in enger Abstimmung zwischen dem BMLEH, der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der interdisziplinären Kontaktstelle Agrarmeteorologie.

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