Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8313)
Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8313)
Mit welchem konkreten Zeitplan je Einzelmaßnahme wird die Bundesregierung den vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, am 2. September 2026 angekündigten Liquiditätsrahmen von rund 1 Milliarde Euro für die von ihm als „Krise von nationaler Tragweite“ bezeichnete Lage der Landwirtschaft umsetzen, und ist die angekündigte steuerliche Risikoausgleichsrücklage inzwischen mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmt, und, wenn dies nicht erfolgt ist, warum nicht (vergleiche www.topagrar.com/betriebsleitung/news/rainer-verkundet-nach-erntecrash-nationale-krise-diese-hilfen-sind-geplant-20028748.html und www.topagrar.com/management-und-politik/news/kosten-im-agrarsektor-steigen-rasant-weiter-bund-lasst-sich-mit-tools-zeit-20029131.html, jeweils abgerufen am 18. September 2026)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf:
Angesichts der multifaktoriellen Krise in der Land- und Forstwirtschaft unterstützt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die landwirtschaftlichen Betriebe bereits mit verschiedenen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und bereitet derzeit weitere möglichst zielgenaue und zugleich unbürokratische Hilfen vor.
Das bestehende Liquiditätshilfeprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe aufgrund der Nahostkrise (Liquiditätsprogramm I) wurde um 300 Millionen Euro auf ein Darlehensvolumen von insgesamt 500 Millionen Euro aufgestockt und dessen Laufzeit bis Ende 2027 verlängert.
Um die Dürreauswirkungen für die Betriebe aufzufangen, wird zudem schnellstmöglich ein zweites Liquiditätsprogramm bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank mit stärker gesenkten Zinsen und längeren Laufzeiten auf den Weg gebracht (Liquiditätsprogramm II). Die Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen zu den erforderlichen Haushaltsmitteln dauert aktuell noch an.
Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung den vollständigen Spielraum, der für die Direktzahlungen der EU-Agrarförderung 2027 zur Verfügung steht. Die Förderung wird um über 700 Millionen Euro von rund 4,2 Milliarden Euro in diesem Jahr auf über 4,9 Milliarden Euro im kommenden Jahr erhöht. Zudem bereitet das BMLEH die schnelle, antragslose und damit bürokratiearme Bereitstellung einer EU-Nahostkrisenbeihilfe für Düngemittel und Diesel in Höhe von 60 Millionen Euro vor.
Zur Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage steht das BMLEH ebenfalls bereits mit dem Bundesministerium der Finanzen in Austausch. Um eine zielgenaue Maßnahme zu konzipieren, die gleichzeitig haushaltsverträglich und möglichst bürokratiearm ausgestaltet ist, bedarf es weiterer Abstimmungen.
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