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Schriftliche Frage 220 von Thomas Korell (AfD): Anhand welcher Kennzahlen bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beim Abbau de…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 220 von Thomas Korell (AfD): Anhand welcher Kennzahlen bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beim Abbau de… Frage 220 (Thomas Korell, AfD): Anhand welcher Kennzahlen bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beim Abbau des Sanierungsstaus, nachdem sie mitgeteilt hat, dass eine Datengrundlage zum Sanierungsbedarf kommunaler Sportstätten weder beim Bund noch bei den Ländern verfügbar ist (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsdrucksache 21/5365), und plant die Bundesregierung, eine solche Datengrundlage zu schaffen, und falls ja, bis wann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 8. Oktober 2026: Wie sich aus dem vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Monitoringbericht zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität über das Jahr 2025 ergibt, sind Gegenstand des Wirkungsmonitorings des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ auf der Output- beziehungsweise Outcome-Ebene die Indikatoren „Anzahl modernisierter kommunaler Sportstätten“, „[Anzahl] Energieeffiziente kommunale Sportstätten (erreichte Effizienzgebäudestufe)“ sowie „Angestoßene weitere öffentliche und private Investitionen“. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Entwicklung der Sanierungslücke des Monitoringberichts Bezug genommen. Bezüglich der Frage, ob die Bundesregierung plant, eine bundesweite Datengrundlage zum Sanierungsbedarf kommunaler Sportstätten zu schaffen, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5365 verwiesen: Wie daraus ersichtlich, hat sich im Ergebnis zweier in der Antwort näher aufgeführten Forschungsprojekte des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) unter anderem gezeigt, dass die für eine Auswertbarkeit benötigten Daten bei den Ländern, Kommunen und Vereinen, in deren Eigentum die rund 220.000 Sportstätten und über 6.000 Bäder liegen, nicht generell und, soweit vorhanden, auch nur in unterschiedlichen Strukturen oder Standards vorliegen. Deswegen wird eine verlässliche zentrale und bundesweite Auswertung erst dann möglich sein, wenn länderübergreifend einheitliche Standards für die beschreibenden Daten definiert und abgestimmt sind. Weitere Voraussetzung ist dann, dass Länder, Kommunen und Vereine, in deren Eigentum, Zuständigkeit und Informationshoheit die betroffenen Sportstätten und Schwimmbäder liegen, aktuelle Daten nach solchen Standards bereitstellen und einpflegen. Wann diese Voraussetzungen erfüllt sein werden, kann die Bundesregierung nicht einschätzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für den Erhalt, die Sanierung und den Neubau kommunaler Sportstätten grundsätzlich bei den Kommunen liegt, für deren Finanzausstattung die Länder zuständig sind. Sie sind aufgerufen, die Kommunen bei der Sanierung von Schwimmbädern angemessen zu unterstützen und tun dies auch mit eigenen Programmen. Der Bund kann vor diesem Hintergrund beim Abbau des Sanierungsstaus nur unterstützend tätig werden.

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