Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" - Abbau des Sanierungsstaus, Sicherung der Schwimmfähigkeit und Weiterentwicklung des Förderprogramms
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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" - Abbau des Sanierungsstaus, Sicherung der Schwimmfähigkeit und Weiterentwicklung des Förderprogramms
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8319
21. Wahlperiode 02.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Tina Winklmann, Helge Limburg,
Dr. Konstantin von Notz, Karoline Otte, Lisa Paus, Jamila Schäfer, Kassem
Taher Saleh, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Mayra Vriesema, Timon
Dzienus, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ –
Abbau des Sanierungsstaus, Sicherung der Schwimmfähigkeit und
Weiterentwicklung des Förderprogramms
Der Deutsche Bundestag hat im Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ im Jahr
2026 weitere 250 Mio. Euro für einen eigenständigen Projektaufruf zur
Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereitgestellt. Ziel des Förderaufrufs ist es,
die bauliche Sanierung und Modernisierung kommunaler Hallen-, Frei- und
Kombibäder sowie Lehrschwimmbecken zu unterstützen und damit einen
Beitrag zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie der Sport- und
Bildungsinfrastruktur zu leisten (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/
aktuelle-meldungen/sks-sb-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=7). Rund 6.000
Hallen-, Frei- und Kombibäder stehen der Bevölkerung in Deutschland zur
Verfügung und bilden einen unverzichtbaren Bestandteil der öffentlichen
Daseinsvorsorge. Sie sind Voraussetzung für das Schulschwimmen, die
Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen, den Vereinssport, den Gesundheits-
und Rehabilitationssport sowie für Freizeit, Prävention und soziale Teilhabe.
Angesichts der rückläufigen Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
sowie der seit Jahren steigenden Zahl von Nichtschwimmerinnen und
Nichtschwimmern kommt einer leistungsfähigen kommunalen
Schwimmbadinfrastruktur eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu (www.dlrg.de/informier
en/die-dlrg/presse/schwimmfaehigkeit/). Der Erhalt einer flächendeckenden
Schwimmbadinfrastruktur ist damit nicht nur eine Frage der
Sportstättenförderung, sondern auch eine Voraussetzung für die Sicherstellung des
Schulschwimmens, der Gesundheitsvorsorge und der Vermittlung lebenswichtiger
Schwimmkompetenzen. Im Kontrast dazu steht die alarmierende Lage der
kommunalen Schwimmbadinfrastruktur, welche durch aktuelle Erhebungen der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) deutlich wird. Rund 62 Prozent der
Hallenbäder und 48 Prozent der Freibäder weisen entweder einen gravierenden
oder nennenswerten Investitionsrückstand auf (www.kfw.de/PDF/Download-C
enter/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Foku
s-2025/Fokus-Nr.-482-Januar-2025-Sportstaetten.pdf). Zahlreiche
Schwimmbäder sind energetisch veraltet, weisen erhebliche bauliche Mängel auf oder
mussten bereits teilweise oder vollständig geschlossen werden. Steigende Bau-,
Energie- und Betriebskosten verschärfen die wirtschaftliche Situation vieler
Kommunen zusätzlich und erschweren notwendige Investitionen in den Erhalt
der Schwimmbäder. Zugleich warnt die KfW, dass ohne umfassende Sanierun-
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gen durchschnittlich rund jedes sechste Freibad innerhalb der nächsten drei
Jahre wegfallen könnte. Diese Entwicklung wird als besonders gravierend
bewertet, weil das drohende Wegfallen von Schwimmbädern unmittelbar die
Möglichkeiten einschränkt, Kindern das Schwimmen beizubringen (www.kf
w.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_
833792.html). Hinzu kommen erhebliche regionale Unterschiede bei der
Versorgung mit Schwimmbädern. Insbesondere in ländlichen Räumen sind Frei-
und Hallenbäder wichtige soziale Orte und häufig eines der wenigen Angebote
für die Freizeitgestaltung von Jung und Alt. Durch die bereits häufig langen
Wege zu den nächsten Schwimmbädern, kann die Schließung eines
Schwimmbads auf dem Land besonders einschneidend sein für die Lebensqualität vor
Ort. Der Erhalt ist daher nicht nur eine Frage der baulichen Sanierung, sondern
auch der Sicherung einer flächendeckenden und gleichwertigen Versorgung mit
Schwimminfrastrukturen und somit der Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse. Der nun abgeschlossene Projektaufruf „Sanierung kommunaler
Sportstätten – Schwimmbäder“ verdeutlicht ein weiteres Mal den
außerordentlich hohen Investitionsbedarf. Insgesamt wurden 942 Projektskizzen beim
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht. Das beantragte
Gesamtfördervolumen beläuft sich auf rund 3,2 Mrd. Euro. Gegenüber den
bereitgestellten Bundesmitteln von 250 Mio. Euro ist das Programm damit nahezu
13‑fach überzeichnet (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/D
E/2026/06/schwimmbaeder.html). Das Ergebnis zeigt offenkundig, dass
Kommunen in erheblichem Umfang in die Sanierung und Modernisierung ihrer
Schwimmbäder investieren wollen, die zur Verfügung stehenden Bundesmittel
den tatsächlichen Investitionsbedarf jedoch bei weitem nicht decken können.
Dies unterstreicht nach Auffassung der fragestellenden Fraktion die
Notwendigkeit einer langfristigen, planbaren und bedarfsgerechten Verstetigung der
Bundesförderung kommunaler Sportstätten inklusive Schwimmbäder. Bereits
der Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“
2025/2026 hatte den erheblichen Investitionsbedarf bei kommunalen
Schwimmbädern aufgezeigt. Schon damals entfielen mehr als 600
Interessenbekundungen auf Hallen-, Frei- und Kombibäder sowie Lehrschwimmbecken
mit einem beantragten Fördervolumen von über zwei Milliarden Euro (https://d
server.bundestag.de/btd/21/053/2105365.pdf). Die erneute erhebliche
Überzeichnung des eigenständigen Schwimmbadprogramms bestätigt, dass es sich
nicht um einen einmaligen Nachfrageeffekt, sondern um einen strukturellen
und bundesweiten Sanierungs- und Modernisierungsbedarf handelt. Die
Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugleich eingeräumt, dass ihr derzeit keine
belastbare bundesweite Datengrundlage zum Bestand sowie zum Sanierungs- und
Modernisierungsbedarf kommunaler Sportstätten und Schwimmbäder vorliegt
(Drucksache 21/5365). Zwar wurden durch das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft mit dem Digitalen Sportstättenatlas und dem Forschungsprojekt
„Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ entsprechende Vorarbeiten geleistet,
bundesweit einheitliche Daten existiert jedoch weiterhin nicht. Damit fehlt eine
wesentliche Grundlage für eine langfristige, bedarfsgerechte und strategische
Investitionsplanung des Bundes. Die erhebliche Überzeichnung des
Förderprogramms, der fortbestehende Sanierungsstau, die fehlende bundesweite
Datengrundlage sowie die unveränderten Förderbedingungen verdeutlichen, dass
einmalige Förderprogramme den Investitionsbedarf kommunaler Schwimmbäder
nicht decken können. Erforderlich ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion
vielmehr eine langfristige, verlässliche und bedarfsgerechte Förderstrategie des
Bundes, die den Erhalt und die Modernisierung der kommunalen
Schwimmbadinfrastruktur dauerhaft unterstützt. Der Erhalt kommunaler Schwimmbäder ist
letzten Endes nicht nur Voraussetzung für eine zukunftsfähige
Sportinfrastruktur, sondern auch für die langfristige Sicherung der Schwimmfähigkeit
insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
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Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der nahezu
13‑fachen Überzeichnung des Projektaufrufs „Sanierung kommunaler
Sportstätten – Schwimmbäder“ für die zukünftige finanzielle Ausstattung
und eine mögliche langfristige Verstetigung des Bundesprogramms?
2. Welchen Anteil des bundesweiten Sanierungs- und
Modernisierungsbedarf kommunaler Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder und
Lehrschwimmbecken sieht die Bundesregierung durch den aktuellen
Projektaufruf mit dem Fördervolumen von 250 Mio. Euro realistisch abgedeckt?
3. Wie verteilen sich die eingereichten Projektskizzen sowie das beantragte
Fördervolumen nach
a) Bundesländern,
b) Hallenbädern,
c) Freibädern,
d) Kombibädern,
e) Lehrschwimmbecken,
f) Kommunentypen (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige
Kommunen)
sowie
g) Trägerschaft (bitte tabellarisch darstellen)?
4. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um eine bundesweit
belastbare Datengrundlage zum Bestand, Zustand, Sanierungsbedarf und zur
regionalen Versorgung mit kommunalen Schwimmbädern und
Wasserflächen aufzubauen, und wenn ja, welche und welchen Zeitplan verfolgt sie
hierfür, und wenn nein, warum nicht?
5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung kommunalen
Schwimmbädern als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge für
a) das Schulschwimmen,
b) die Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen,
c) den Vereinssport sowie
d) den Gesundheits- und Rehabilitationssport, und in welcher Weise
wurde dies bei der Konzeption des Förderaufrufs berücksichtigt?
6. Welche fachlichen Bewertungskriterien wurden bei der Prüfung der
Projektskizzen im Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten –
Schwimmbäder“ zugrunde gelegt, und inwiefern unterscheiden sich diese
von den Kriterien der Förderrunde SKS I?
7. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung, ob eine Region
über eine ausreichende Versorgung mit Schwimmbädern und
Wasserflächen verfügt, und inwiefern fließen bestehende regionale
Versorgungsdefizite in die Auswahl und Priorisierung der Projekte im Förderaufruf
„Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ein?
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass regionale Versorgungsdefizite
bei der Auswahl und Priorisierung der Förderprojekte angemessen
berücksichtigt werden können, wenn nach ihrer eigenen Einschätzung derzeit
keine bundesweit einheitliche und belastbare Datengrundlage zum
Bestand, Zustand und zur regionalen Versorgung mit Schwimmbädern vor-
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liegt und entsprechende Daten bei Ländern, Kommunen und Vereinen nur
uneinheitlich verfügbar sind (Drucksache 21/5365)?
9. Wie viele Schwimmbäder mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren die Eintrittspreise um mehr als die Hälfte erhöhen
(bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln) und welche
Erkenntnisse liegen ihr über die Auswirkungen dieser Entwicklung sowie
dauerhafter, sanierungsbedingter Schließungen von Schwimmbädern auf die
Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie die
Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens vor?
10. Wurden beim Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten –
Schwimmbäder“ Fachverbände, Landessportbünde, Deutscher
Olympischer Sportbund (DOSB) sowie sportwissenschaftliche Institutionen bei
der Erarbeitung der Förderrichtlinie und der Bewertungskriterien
einbezogen, und wenn ja, in welcher Form (bitte mit Nennung des konkreten
Datums), und wenn nein, aus welchen fachlichen Gründen nicht, und
beabsichtigt die Bundesregierung, dies bei künftigen Förderaufrufen zu
ändern?
11. Wie ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung die Voraussetzungen für
die energetische Sanierung und wie wurden sie in den Skizzen der letzten
Förderrunde berücksichtigt?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für etwaige zukünftige
Förderrunden, um die energetische Sanierung von Bädern umgehend und
gemäß der deutschen Klimaziele voranzutreiben?
12. Plant die Bundesregierung, die Fördervoraussetzungen künftig so
anzupassen, dass neben Kommunen auch Sportvereine und andere
gemeinnützige Träger, die Schwimmbäder betreiben, unmittelbar antragsberechtigt
werden können, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
13. Welche Anpassungen des Antragsverfahrens, insbesondere hinsichtlich
Fristen, Bürokratieaufwand, Nachweispflichten und Förderquoten,
beabsichtigt die Bundesregierung für mögliche zukünftige Förderaufrufe
vorzunehmen, um den Zugang zum Förderprogramm insbesondere für
strukturschwache, ländliche Kommunen zu erleichtern?
14. Nach welchen Kriterien und anhand welcher Indikatoren will die
Bundesregierung die Wirksamkeit des Förderprogramms „Sanierung kommunaler
Sportstätten – Schwimmbäder“ im Hinblick auf die Sicherung und
Verbesserung des Schulschwimmens, der Schwimmausbildung sowie der
Schwimmbadinfrastruktur evaluieren?
15. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Schwimmfähigkeit
insbesondere von Kindern und Jugendlichen langfristig zu verbessern, und
welche Bedeutung misst sie dabei einer flächendeckenden und dauerhaft
gesicherten Schwimmbadinfrastruktur als Voraussetzung für das
Schulschwimmen und die Schwimmausbildung bei, insbesondere im Hinblick
auf den Erhalt und die Modernisierung kommunaler Schwimmbäder?
16. Nach welchen Kriterien und anhand welcher Indikatoren will die
Bundesregierung die Wirksamkeit des Förderprogramms „Sanierung kommunaler
Sportstätten – Schwimmbäder“ insbesondere im Hinblick auf die
Verbesserung der Wasserflächenkapazitäten für das Schulschwimmen, die
Schwimmausbildung und die langfristige Sicherung der
Schwimmbadinfrastruktur evaluieren?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit kommunaler Schwimmbäder, der
sozioökonomischen Lage von Familien und der Schwimmfähigkeit von Kin-
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dern und Jugendlichen vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus für die Ausgestaltung der Bundesförderung kommunaler
Schwimmbäder?
Berlin, den 21. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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