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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" - Abbau des Sanierungsstaus, Sicherung der Schwimmfähigkeit und Weiterentwicklung des Förderprogramms

dip / drucksache 02.10.2026 · WP 21 · 21/8319 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" - Abbau des Sanierungsstaus, Sicherung der Schwimmfähigkeit und Weiterentwicklung des Förderprogramms Deutscher Bundestag Drucksache 21/8319 21. Wahlperiode 02.10.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Tina Winklmann, Helge Limburg, Dr. Konstantin von Notz, Karoline Otte, Lisa Paus, Jamila Schäfer, Kassem Taher Saleh, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Mayra Vriesema, Timon Dzienus, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ – Abbau des Sanierungsstaus, Sicherung der Schwimmfähigkeit und Weiterentwicklung des Förderprogramms Der Deutsche Bundestag hat im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ im Jahr 2026 weitere 250 Mio. Euro für einen eigenständigen Projektaufruf zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereitgestellt. Ziel des Förderaufrufs ist es, die bauliche Sanierung und Modernisierung kommunaler Hallen-, Frei- und Kombibäder sowie Lehrschwimmbecken zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie der Sport- und Bildungsinfrastruktur zu leisten (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/ aktuelle-meldungen/sks-sb-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=7). Rund 6.000 Hallen-, Frei- und Kombibäder stehen der Bevölkerung in Deutschland zur Verfügung und bilden einen unverzichtbaren Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie sind Voraussetzung für das Schulschwimmen, die Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen, den Vereinssport, den Gesundheits- und Rehabilitationssport sowie für Freizeit, Prävention und soziale Teilhabe. Angesichts der rückläufigen Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie der seit Jahren steigenden Zahl von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern kommt einer leistungsfähigen kommunalen Schwimmbadinfrastruktur eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu (www.dlrg.de/informier en/die-dlrg/presse/schwimmfaehigkeit/). Der Erhalt einer flächendeckenden Schwimmbadinfrastruktur ist damit nicht nur eine Frage der Sportstättenförderung, sondern auch eine Voraussetzung für die Sicherstellung des Schulschwimmens, der Gesundheitsvorsorge und der Vermittlung lebenswichtiger Schwimmkompetenzen. Im Kontrast dazu steht die alarmierende Lage der kommunalen Schwimmbadinfrastruktur, welche durch aktuelle Erhebungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) deutlich wird. Rund 62 Prozent der Hallenbäder und 48 Prozent der Freibäder weisen entweder einen gravierenden oder nennenswerten Investitionsrückstand auf (www.kfw.de/PDF/Download-C enter/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Foku s-2025/Fokus-Nr.-482-Januar-2025-Sportstaetten.pdf). Zahlreiche Schwimmbäder sind energetisch veraltet, weisen erhebliche bauliche Mängel auf oder mussten bereits teilweise oder vollständig geschlossen werden. Steigende Bau-, Energie- und Betriebskosten verschärfen die wirtschaftliche Situation vieler Kommunen zusätzlich und erschweren notwendige Investitionen in den Erhalt der Schwimmbäder. Zugleich warnt die KfW, dass ohne umfassende Sanierun- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. gen durchschnittlich rund jedes sechste Freibad innerhalb der nächsten drei Jahre wegfallen könnte. Diese Entwicklung wird als besonders gravierend bewertet, weil das drohende Wegfallen von Schwimmbädern unmittelbar die Möglichkeiten einschränkt, Kindern das Schwimmen beizubringen (www.kf w.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_ 833792.html). Hinzu kommen erhebliche regionale Unterschiede bei der Versorgung mit Schwimmbädern. Insbesondere in ländlichen Räumen sind Frei- und Hallenbäder wichtige soziale Orte und häufig eines der wenigen Angebote für die Freizeitgestaltung von Jung und Alt. Durch die bereits häufig langen Wege zu den nächsten Schwimmbädern, kann die Schließung eines Schwimmbads auf dem Land besonders einschneidend sein für die Lebensqualität vor Ort. Der Erhalt ist daher nicht nur eine Frage der baulichen Sanierung, sondern auch der Sicherung einer flächendeckenden und gleichwertigen Versorgung mit Schwimminfrastrukturen und somit der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Der nun abgeschlossene Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ verdeutlicht ein weiteres Mal den außerordentlich hohen Investitionsbedarf. Insgesamt wurden 942 Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht. Das beantragte Gesamtfördervolumen beläuft sich auf rund 3,2 Mrd. Euro. Gegenüber den bereitgestellten Bundesmitteln von 250 Mio. Euro ist das Programm damit nahezu 13‑fach überzeichnet (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/D E/2026/06/schwimmbaeder.html). Das Ergebnis zeigt offenkundig, dass Kommunen in erheblichem Umfang in die Sanierung und Modernisierung ihrer Schwimmbäder investieren wollen, die zur Verfügung stehenden Bundesmittel den tatsächlichen Investitionsbedarf jedoch bei weitem nicht decken können. Dies unterstreicht nach Auffassung der fragestellenden Fraktion die Notwendigkeit einer langfristigen, planbaren und bedarfsgerechten Verstetigung der Bundesförderung kommunaler Sportstätten inklusive Schwimmbäder. Bereits der Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2025/2026 hatte den erheblichen Investitionsbedarf bei kommunalen Schwimmbädern aufgezeigt. Schon damals entfielen mehr als 600 Interessenbekundungen auf Hallen-, Frei- und Kombibäder sowie Lehrschwimmbecken mit einem beantragten Fördervolumen von über zwei Milliarden Euro (https://d server.bundestag.de/btd/21/053/2105365.pdf). Die erneute erhebliche Überzeichnung des eigenständigen Schwimmbadprogramms bestätigt, dass es sich nicht um einen einmaligen Nachfrageeffekt, sondern um einen strukturellen und bundesweiten Sanierungs- und Modernisierungsbedarf handelt. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugleich eingeräumt, dass ihr derzeit keine belastbare bundesweite Datengrundlage zum Bestand sowie zum Sanierungs- und Modernisierungsbedarf kommunaler Sportstätten und Schwimmbäder vorliegt (Drucksache 21/5365). Zwar wurden durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft mit dem Digitalen Sportstättenatlas und dem Forschungsprojekt „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten“ entsprechende Vorarbeiten geleistet, bundesweit einheitliche Daten existiert jedoch weiterhin nicht. Damit fehlt eine wesentliche Grundlage für eine langfristige, bedarfsgerechte und strategische Investitionsplanung des Bundes. Die erhebliche Überzeichnung des Förderprogramms, der fortbestehende Sanierungsstau, die fehlende bundesweite Datengrundlage sowie die unveränderten Förderbedingungen verdeutlichen, dass einmalige Förderprogramme den Investitionsbedarf kommunaler Schwimmbäder nicht decken können. Erforderlich ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion vielmehr eine langfristige, verlässliche und bedarfsgerechte Förderstrategie des Bundes, die den Erhalt und die Modernisierung der kommunalen Schwimmbadinfrastruktur dauerhaft unterstützt. Der Erhalt kommunaler Schwimmbäder ist letzten Endes nicht nur Voraussetzung für eine zukunftsfähige Sportinfrastruktur, sondern auch für die langfristige Sicherung der Schwimmfähigkeit insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der nahezu 13‑fachen Überzeichnung des Projektaufrufs „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ für die zukünftige finanzielle Ausstattung und eine mögliche langfristige Verstetigung des Bundesprogramms?  2. Welchen Anteil des bundesweiten Sanierungs- und Modernisierungsbedarf kommunaler Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder und Lehrschwimmbecken sieht die Bundesregierung durch den aktuellen Projektaufruf mit dem Fördervolumen von 250 Mio. Euro realistisch abgedeckt?  3. Wie verteilen sich die eingereichten Projektskizzen sowie das beantragte Fördervolumen nach a) Bundesländern, b) Hallenbädern, c) Freibädern, d) Kombibädern, e) Lehrschwimmbecken, f) Kommunentypen (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Kommunen) sowie g) Trägerschaft (bitte tabellarisch darstellen)?  4. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um eine bundesweit belastbare Datengrundlage zum Bestand, Zustand, Sanierungsbedarf und zur regionalen Versorgung mit kommunalen Schwimmbädern und Wasserflächen aufzubauen, und wenn ja, welche und welchen Zeitplan verfolgt sie hierfür, und wenn nein, warum nicht?  5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung kommunalen Schwimmbädern als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge für a) das Schulschwimmen, b) die Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen, c) den Vereinssport sowie d) den Gesundheits- und Rehabilitationssport, und in welcher Weise wurde dies bei der Konzeption des Förderaufrufs berücksichtigt?  6. Welche fachlichen Bewertungskriterien wurden bei der Prüfung der Projektskizzen im Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ zugrunde gelegt, und inwiefern unterscheiden sich diese von den Kriterien der Förderrunde SKS I?  7. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung, ob eine Region über eine ausreichende Versorgung mit Schwimmbädern und Wasserflächen verfügt, und inwiefern fließen bestehende regionale Versorgungsdefizite in die Auswahl und Priorisierung der Projekte im Förderaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ein?  8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass regionale Versorgungsdefizite bei der Auswahl und Priorisierung der Förderprojekte angemessen berücksichtigt werden können, wenn nach ihrer eigenen Einschätzung derzeit keine bundesweit einheitliche und belastbare Datengrundlage zum Bestand, Zustand und zur regionalen Versorgung mit Schwimmbädern vor- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. liegt und entsprechende Daten bei Ländern, Kommunen und Vereinen nur uneinheitlich verfügbar sind (Drucksache 21/5365)?  9. Wie viele Schwimmbäder mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Eintrittspreise um mehr als die Hälfte erhöhen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln) und welche Erkenntnisse liegen ihr über die Auswirkungen dieser Entwicklung sowie dauerhafter, sanierungsbedingter Schließungen von Schwimmbädern auf die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sowie die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens vor? 10. Wurden beim Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ Fachverbände, Landessportbünde, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) sowie sportwissenschaftliche Institutionen bei der Erarbeitung der Förderrichtlinie und der Bewertungskriterien einbezogen, und wenn ja, in welcher Form (bitte mit Nennung des konkreten Datums), und wenn nein, aus welchen fachlichen Gründen nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung, dies bei künftigen Förderaufrufen zu ändern? 11. Wie ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung die Voraussetzungen für die energetische Sanierung und wie wurden sie in den Skizzen der letzten Förderrunde berücksichtigt? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für etwaige zukünftige Förderrunden, um die energetische Sanierung von Bädern umgehend und gemäß der deutschen Klimaziele voranzutreiben? 12. Plant die Bundesregierung, die Fördervoraussetzungen künftig so anzupassen, dass neben Kommunen auch Sportvereine und andere gemeinnützige Träger, die Schwimmbäder betreiben, unmittelbar antragsberechtigt werden können, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 13. Welche Anpassungen des Antragsverfahrens, insbesondere hinsichtlich Fristen, Bürokratieaufwand, Nachweispflichten und Förderquoten, beabsichtigt die Bundesregierung für mögliche zukünftige Förderaufrufe vorzunehmen, um den Zugang zum Förderprogramm insbesondere für strukturschwache, ländliche Kommunen zu erleichtern? 14. Nach welchen Kriterien und anhand welcher Indikatoren will die Bundesregierung die Wirksamkeit des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ im Hinblick auf die Sicherung und Verbesserung des Schulschwimmens, der Schwimmausbildung sowie der Schwimmbadinfrastruktur evaluieren? 15. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Schwimmfähigkeit insbesondere von Kindern und Jugendlichen langfristig zu verbessern, und welche Bedeutung misst sie dabei einer flächendeckenden und dauerhaft gesicherten Schwimmbadinfrastruktur als Voraussetzung für das Schulschwimmen und die Schwimmausbildung bei, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt und die Modernisierung kommunaler Schwimmbäder? 16. Nach welchen Kriterien und anhand welcher Indikatoren will die Bundesregierung die Wirksamkeit des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Wasserflächenkapazitäten für das Schulschwimmen, die Schwimmausbildung und die langfristige Sicherung der Schwimmbadinfrastruktur evaluieren? 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit kommunaler Schwimmbäder, der sozioökonomischen Lage von Familien und der Schwimmfähigkeit von Kin- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. dern und Jugendlichen vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Ausgestaltung der Bundesförderung kommunaler Schwimmbäder? Berlin, den 21. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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