Schriftliche Frage 139 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den bundesweiten Sanierungsbedarf kommunaler Schwimmbadinfrastruktur (insbesondere Lehrsch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 139 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den bundesweiten Sanierungsbedarf kommunaler Schwimmbadinfrastruktur (insbesondere Lehrsch…
Frage 139 (Mandy Eißing, Die Linke):
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den bundesweiten Sanierungsbedarf kommunaler Schwimmbadinfrastruktur (insbesondere Lehrschwimmbecken) und über geplante oder bereits erfolgende Schließungen aufgrund unterlassener Sanierung vor, und in welchem Umfang wurden in den vergangenen fünf Jahren Bundesmittel (z. B. über das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ oder andere Fördertitel) für den Erhalt bzw. die Modernisierung von Schwimmbädern bewilligt (bitte nach Jahren und Programmen aufschlüsseln; vgl. www.lsb-mv.de/ medien/news/dlrg-warnt-vor-baederschliessunge n-in-deutschland/#:~:text=Bleiben%20umfassend e%20Sanierungen%20aus%2C%20schlie%C3%9 Ft%20in%20den,Urbanistik%20(Difu)%20unter %20Finanzverwaltungen%20in%20den%20Geme inden)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 30. Juli 2025:
Die rund 6.000 Hallen-, Frei- und Kombibäder in Deutschland befinden sich nur zum Teil im Eigentum der öffentlichen Hand. Soweit dies der Fall ist, sind die Eigentümer fast ausschließlich Kommunen oder kommunale Betriebe. Die Zuständigkeit für die Sicherstellung der Unterhaltung und des Betriebs dieser Bäder liegt bei den Ländern. Nur die dezentralen Eigentümer und Betreiber verfügen über belastbare Informationen zu Sanierungsstand sowie Öffnungsstatus der Schwimmbäder (einschließlich Lehrschwimmbecken). Allenfalls die Bundesländer verfügen gegebenenfalls im Rahmen ihrer föderalen Zuständigkeiten über einen länderspezifischen Überblick. Die Bundesregierung verfügt über keine aktuellen oder umfassenden Informationen dazu. Dem Bund ist bekannt, dass es in vielen Städten und Gemeinden bei Schwimmbädern einen erheblichen Sanierungsstau gibt. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei dem Abbau des bestehenden Sanierungsstaus und leistet mit verschiedenen Bundesprogrammen mit Schwerpunkten in den Bereichen Städtebau und Klimaschutz einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Sport- und Schwimmbadinfrastruktur. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/989 verwiesen. Informationen zum Umfang der Bundesmittel für die Sanierung von Schwimmbädern können der o. g. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 sowie der zugehörigen Anlage 1 entnommen werden; dort erfolgt unter anderem eine Aufschlüsselung nach Programmen und Jahren.
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