Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden
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Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2032
21. Wahlperiode 07.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Jörn König, Thomas Korell, Lars Schieske, Andreas Bleck,
Edgar Naujok, Bastian Treuheit und der Fraktion der AfD
Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Viele Sportanlagen in Deutschland sind in einem besorgniserregenden Zustand. Die
mit den „Goldenen Plänen“ in den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren erbauten
Sportstätten, sind nicht so instandgehalten worden wie nötig. Nach einer Erhebung des
Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) im Auftrag der Kreditanstalt (KfW)
befürchten vier von zehn Kommunen, dass Sportangebote teils nicht mehr stattfinden können
oder wegen maroder Hallen oder Schwimmbäder in den kommenden Jahren reduziert
werden müssen.1 Für den Sportstättenbau und deren Unterhaltung sind überwiegend
die Städte im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zuständig, anders als bei den
vereinseigenen Sportstätten. Vielen Städten und Kommunen ist es allerdings aufgrund
angespannter Haushalte kaum noch möglich, die eigenen Sportstätten ausreichend zu
sanieren, zu modernisieren oder neue zu bauen. Da die Einrichtung und Unterhaltung
von Sportstätten zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen gehören, sind
Investitionen in diesem Bereich besonders schwierig und stehen nicht selten hinter der
Finanzierung von Pflichtaufgaben zurück. Entsprechend hoch sind die
Investitionsrückstände. Besonders besorgniserregend ist, dass der Investitions- und Sanierungsbedarf
für Sportanlagen und Vereinsstätten stetig steigt, während die öffentlichen und
privaten Finanzierungsmöglichkeiten zurückgehen. Gerade unter diesen erschwerten
Bedingungen leisten Sportvereine jedoch einen herausragenden Beitrag für die Stärkung
des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Förderung von Jugendarbeit sowie für
Bewegungs- und Begegnungsangebote für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen.
Die Kommunen können Förderprogramme für Sportstätten sowohl auf Landes- als
auch auf Bundesebene beantragen. Auch vereinseigene Sportstätten können durch
verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt werden.
Allerdings erfolgt die Beantragung der Vereine nicht direkt, sondern über den den
zuständigen Landkreis, die kreisfreie Stadt oder den Landessportbund. Sowohl für die
Kommunen als auch für die Vereine ist es wichtig, sich frühzeitig über die jeweiligen
Richtlinien und Fristen, verschiedene Förderquoten und -bedingungen zu informieren
und die Anträge sorgfältig zu erstellen. Das ist unübersichtlich und scheitert oftmals –
gerade bei den Vereinen – an bürokratischen Hürden.
Für eine nachhaltige Sportstättenentwicklung braucht es gut ausgestattete und
langfristig angelegte Sportstättenförder- und Investitionsprogramme. In der Vergangenheit
wurden Sportstätten insbesondere durch das Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert, aber die
1 https://difu.de/publikationen/2025/kommunale-sportstaetten-grosse-bedeutung-und-hoher-investitionsb
edarf
Nachfrage war um ein Vielfaches höher als die vorhandenen Mittel. Der
„Investitionspakt Sportstätten“, der vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-
Pandemie die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur stärken sollte, wird seit
dem Programmjahr 2023 nicht wie geplant bis 2024 fortgeführt; nur die
Ausfinanzierung der Maßnahmen ist noch bis ins Jahr 2026 vorgesehen. Für die aktuelle
Legislaturperiode hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass
„mindestens eine Milliarde Euro zur Verfügung“ gestellt werden soll2 – während der
Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) schon 2018 von einem aktuellen und stetig
steigenden Investitionsbedarf in Höhe von über 31 Milliarden Euro sprach.3 Das zeigt,
wie wenig der Bundesregierung der Sport wert ist. Wichtig wäre es auch, zeitnah den
schon lange avisierten Sportstättenatlas zu installieren. Nur so bekommt man valide
Datenbestände zur einheitlichen und flächendeckenden Identifikation von
Förderbedarf hinsichtlich der Sanierung und dem Ausbau des bundesweiten
Sportstättenbestandes. Zwar wurden bereits die „Grundlagen für einen digitalen Sportstättenatlas“
aufgelegt,4 aber es fehlt an der bisherigen Umsetzung.
Auch wenn die verfassungsmäßige Zuständigkeit wie die Sportstättenförderung bei
den Ländern liegt, ist der Bund in der Verantwortung. Daher ist angesichts der
maroden Sportstätteninfrastruktur ein langfristiges Bundesförderprogramm dringend
überfällig.
II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,
1. ein 40-Milliarden-Euro-Förderprogramm, verteilt auf fünf bis acht Jahre, für die
Modernisierung und Sanierung von Sportstätten aufzulegen;
2. eine 90-Prozent-Bund- und 10-Prozent-Länder-Beteiligungsquote einzuführen;
3. sich gemeinsam mit den Ländern für eine Entbürokratisierung einzusetzen;
4. bestehende Förderprogramme gezielt für strukturschwache und im Wandel
befindlich Gebiete zu öffnen;
5. sich gemeinsam mit den Ländern dafür einzusetzen, dass Fördermittel
bedarfsgerecht und niederschwellig eingesetzt werden.
Berlin, den 7. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und die Fraktion
2 www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf S. 117
3 Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund
(DStGB), „Bundesweiter Sanierungsbedarf von Sportstätten - Kurzexpertise“, Juli 2018, S. 1.
4 www.bisp-sportpsychologie.de/Sportentwicklung/DE/Home/Aktuelles/ExpertiseDigSportatlasVeroeffentli-
chung.html
Begründung
Sport ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Mit knapp 90.000 Vereinen und rund 27 Millionen
Mitgliedern sowie einer großen Anzahl an Freizeitsportlern, die nicht in Vereinen organisiert sind, ist der Sport der
größte Pfeiler unserer Gemeinschaft. Sport und Bewegung sind nicht nur wichtig für die körperliche und geistige
Gesundheit des Menschen, sondern auch für den sozialen Zusammenhalt. Er bringt Menschen unterschiedlicher
Generationen, Herkunft und Kultur zueinander und fördert Fairplay, Toleranz, Teamgeist, Respekt,
Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Disziplin und Engagement. Insbesondere der Breitensport ist eines der
wichtigsten verbindenden Elemente in der Gesellschaft.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Sportausübung ist eine flächendeckende Bereitstellung von geeigneten,
nachhaltigen und zukunftsgerechten Sportstätten. Ohne diese kann weder der Schul-, Vereins- und Breitensport
noch der Leistungssport seine weitreichende gesellschaftliche Entwicklung entfalten. Daher sollten Bund, Länder
und Kommunen ein großes Interesse am Erhalt sowie am Aus- und Aufbau von modernen, bedarfsgerechten und
in ausreichender Zahl vorhandenen Sportstätten haben. In den 1970er und 1980er Jahren entstand in weiten
Teilen Deutschland eine flächendeckende Sportinfrastruktur norm- und wettkampfgerechter Sportanlagen. Viele
dieser Sportstätten sind auf dem Stand von vor (über) 50 Jahren und marode sowie sanierungsbedürftig. Im
aktuellen Sportentwicklungsbericht gibt fast jeder fünfte der knapp 90.000 Sportvereine an, dass er große Probleme
mit dem Zustand seiner Sportstätte hat, fast 4.000 Vereine sehen sich durch den Zustand ihrer Anlage sogar in
ihrer Existenz bedroht.5
Zusätzlich sehen sich zahlreiche Regionen Deutschland angesichts wirtschaftlicher Umbrüche, demografischer
Veränderungen und des Wegfalls traditioneller Industrien mit gravierenden Strukturproblemen konfrontiert. Im
Zuge dieser Entwicklungen kommt es häufig zu einem Rückgang wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, einem
Verlust von Arbeitsplätzen sowie einer Abwanderung, insbesondere junger Menschen. In der Folge verschlechtern
sich die lokalen Sponsoringmöglichkeiten, wodurch Sportvereine zunehmend Schwierigkeiten haben, ihre
wichtigen gesellschaftlichen, integrativen und gesundheitlichen Aufgaben zu erfüllen und ihre Infrastruktur zu
erhalten. Vor diesem Hintergrund ist es essenziell, bestehende Förderprogramme gezielt für strukturschwache und im
Wandel befindliche Gebiete zu öffnen oder eigens zugeschnittene Maßnahmen zu entwickeln. Nur so kann die
dringend notwendige Modernisierung und der Erhalt der Sportinfrastruktur gewährleistet werden. Die
nachhaltige Unterstützung von Sportvereinen in diesen Regionen ist entscheidend, um gleichwertige Lebensverhältnisse
in ganz Deutschland sicherzustellen, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen sowie Orte des Miteinanders und
der Gesundheitsförderung dauerhaft zu erhalten und zukunftsfähig zu gestalten. Deshalb sollten die besonderen
Bedarfe und Herausforderungen von Sportvereinen in strukturwandel- und strukturschwachen Regionen in der
Ausgestaltung der Förderpolitiken und -programme ausdrücklich Beachtung finden und vorrangig berücksichtigt
werden.
Ein Invest in die Sport-Infrastruktur hat auch mittel- und langfristige positive Folgen – so der Präsident des
Deutschen Handballbundes und Sprecher der Spitzenverbände im DOSB Andreas Michelmann. „Wo sollen denn
die leistungssportlichen Talente gefunden und gefördert werden? Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen für
unsere Athletinnen und Athleten – sie sollen von klein auf in den Vereinen bis in den Nationalkadern von den
besten Trainern und Trainerinnen gefördert werden – wenn wir in Zukunft auch bei den Olympischen und
Paralympischen Spielen wieder vorn mitspielen wollen.“
Mit einem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro soll Deutschland umfassend modernisiert werden.
Es ergeht daher ein deutlicher Appell des Sports an die Politik, den Sport und die Infrastruktur in angemessener
Form zu berücksichtigen. Die AfD unterstützt, dass der Sport in das Sondervermögen aufgenommen wird,
ansonsten können die Bundesländer und Kommunen es nur schwer rechtfertigen, wenn sie das ihnen zugeteilte
Budget für den Sport nutzen.
5 Sportentwicklungsbericht für Deutschland 2023-2025- Teil 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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