Schriftliche Frage 223 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Baugenehmigungen, die vor Einführung des § 246e des Baugesetzbuchs (BauGB) durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus un…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 223 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Baugenehmigungen, die vor Einführung des § 246e des Baugesetzbuchs (BauGB) durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus un…
Frage 223 (Sylvia Rietenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Baugenehmigungen, die vor Einführung des § 246e des Baugesetzbuchs (BauGB) durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung mit Wirkung vom 30. Oktober 2025 nicht genehmigungsfähig waren, wurden seitdem nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage des § 246e BauBG erteilt (wenn möglich bitte nach Anzahl der Wohneinheiten aufschlüsseln), und bei wie vielen dieser Genehmigungen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Außenbereichsvorhaben im Sinne von § 246e Absatz 3 BauGB?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 9. Oktober 2026:
Die Datenaufbereitung und -auswertung der ersten Abfrage zum Datenmonitoring des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum Bau-Turbos läuft. Aussagen zu Anwendungsfällen sind aktuell noch nicht möglich. Die initiale Erhebung umfasst die Fallbearbeitung vom 1. Januar bis 30. Juni 2026. Mit circa 430 Rückmeldungen ist ein hoher Rücklauf zu verzeichnen. Die Erhebung ist nicht repräsentativ, ermöglicht künftig jedoch eine Einordnung der Anwendungspraxis.
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