polradar

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband

lobbyregister / register_entry 06.12.2023 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband fördert, repräsentiert und vertritt als Dachverband die Interessen seiner Mitglieder (gemeinnützige Organisationen und Institutionen sowie Einzelmitglieder) in Fragen der Hospizarbeit und Palliativversorgung in allen bundesweiten und internationalen Belangen. Insbesondere ist der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband die Vertretung gegenüber der Bundesregierung, den parlamentarischen, gesellschaftlichen und anderen politischen Gremien sowie gegenüber den Kranken- und Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern sowie den weiteren Gremien der Selbstverwaltung. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Pflege Regelungsvorhaben: - Assistierter Suizid und Suizidprävention: 1) Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für die Suizidprävention 2) Notwendigkeit einer Regelung zum assistierten Suizid, um vulnerable Personen zu schützen und mehr Transparenz hinsichtlich der durchgeführten assistierten Suizide herzustellen 3) Kein assistierter Suizid für Kinder und Jugendliche 4) Niemand (auch keine Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens) dürfen verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten oder zu dulden 5) Ausbau der Hospizarbeit und Paliativversorgung, u.a. Vorhalten und Finanzierung von Palliative-Care-Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen 6) Umsetzung des Sterbewunsches muss eigenhändig vollzogen werden (Grundsatz des Selbstvollzlugs) 7) aktive direkte Sterbehilfe muss weiterhin strafbewehrt bleiben - Telematikinfrastruktur in der Hospizarbeit und Palliativversorgung: Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen zur Telematikinfrastruktur für Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung Der DHPV setzt sich gegenüber der Bundesregierung für eine Klarstellung des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Regelungen zur Telematikinfrastruktur ein. Gegenstand ist insbesondere die Frage, welche Leistungserbringer der Hospiz- und Palliativversorgung von den gesetzlichen Vorgaben zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur erfasst werden. Ziel ist eine rechtssichere und den jeweiligen Versorgungsstrukturen entsprechende Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen.

Relationen

Keine Relationen.