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AWO Bundesverband e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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AWO Bundesverband e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Bundesverband vertritt die fachpolitischen Interessen des Gesamtverbandes auf der bundespolitischen und der europäischen Ebene. Er nimmt darüber hinaus die Außenvertretungen in Stiftungen, Hilfswerken, anderen Fachverbänden und Netzwerken auf der nationalen und europäischen Ebene wahr. Interessenbereiche: Krankenversicherung; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Grundsicherung; Diversitätspolitik; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Unfallversicherung; Rente/Alterssicherung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Integration; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Arbeitslosenversicherung; Pflege; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Pflegeversicherung; EU-Gesetzgebung; Seniorenpolitik; Migration; Asyl und Flüchtlingsschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Gesundheitsförderung Regelungsvorhaben: - Einführung einer Kindergrundsicherung: Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden; insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Die Kindergrundsicherung soll einfach und digital beantragbar sein. Anspruchsberechtigte sollen so wenig Nachweise wie möglich selbst beibringen müssen. Automatisierte Datenabrufe sollen, wenn möglich, genutzt werden. So sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder erreicht werden, davon fast zwei Millionen Kinder, die derzeit Bürgergeld beziehen. - Nationaler Aktionsplan Wohnungslosigkeit: Durch den NAP W wird erstmals eine gemeinsame, übergreifende Nationale Strategie zur Vermeidung und Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit vorgelegt. Das Ziel, bis 2030 die Wohnungslosigkeit zu überwinden, ist eine Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam mit anderen Akteuren, die sich für die Überwindung der Wohnungslosigkeit engagieren, erreichen können. Zu diesen Akteuren gehören die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, die Wohnungswirtschaft, der Deutsche Mieterbund und die Selbstvertretung wohnungsloser Menschen. - Gesetz gegen Digitale Gewalt: Das Gesetz gegen digitale Gewalt, das auf den Koalitionsvertrag zurückgeht, soll nach dem Eckpunktepapier mehrere gesetzliche Änderungen bewirken. Sie alle haben zum Ziel, die rechtlichen Möglichkeiten Privater zu verbessern, gegen Verletzungen ihrer Rechte im digitalen Raum vorzugehen. - Fortschreibung der Regelbedarfsstufen in der Grundsicherung: Die Festlegung des gesetzlichen Existenzminimums ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Das Existenzminimum muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, um Preissteigerungen gerecht zu werden. - Neue Wohngemeinnützigkeit: Mit Hilfe der neuen Wohngemeinnützigkeit soll mehr bezahlbarer Wohnraum in Deutschland geschaffen werden. Von der Regelung könnten zunächst etwa 100 Körperschaften, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine oder Unternehmen und rund 105.000 Mieterinnen und Mieter profitieren. - Digitalisierung der Freien Wohlfahrtspflege: Die Digitalisierung hat in den letzten Jahrzehnten unsere gesamte Lebenswelt in einem beispiellosen Ausmaß verändert. Sie beeinflusst grundlegend, wie wir arbeiten und unser Leben gestalten. Sie hat tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Wahrnehmung der Welt und die Art, wie wir kommunizieren. Auch aus den Handlungsfeldern der AWO ist die Digitalisierung dementsprechend nicht mehr wegzudenken. Alle Einrichtungen und Gliederungen der AWO stehen hier vor Herausforderungen, aber auch vor großen Chancen. Ob Unterstützung in der Pflege, Vergabe von Kita-Plätzen, Beratungsangebote oder im bürgerschaftlichen Engagement – überall bringt die Digitalisierung Veränderungen mit sich. - Strategie für Digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Die Strategie für die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umfasst mehrere Aspekte, die darauf abzielen, die Teilhabe zu fördern und Barrieren zu überwinden. - Haushaltsgesetz 2025: Es handelt sich um den zweiten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025. - Wohnsitzregelung gem. § 12a AufenthG, § 12 Abs. 2 AufenthG et al.: Die Wohnsitzregelung gemäß § 12a AufenthG ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der nachhaltigen Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland. Sie verpflichtet Ausländer, die als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, ihren Wohnsitz in einem bestimmten Bundesland zu nehmen, in das sie während des Asylverfahrens zugewiesen wurden. - Bericht nach §88 Abs. 2 BHO Migrationgsberatung für erwachsene Zuwanderer: Dieser Bericht enthält das vom Bundesrechnungshof abschließend im Sinne des § 96 Absatz 4 BHO festgestellte Prüfungsergebnis. - EU-Förderperiode ab 2028: Die EU-Förderperiode ab 2028 wird durch die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) geprägt, das darauf abzielt, die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Europa zu bewältigen. Die Studien und Diskussionen, die durchgeführt wurden, haben die Notwendigkeit und die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ESF hervorgehoben. Die Ergebnisse dieser Studien und Diskussionen bieten konkrete Handlungsempfehlungen und sind Teil der Planung und Umsetzung der neuen Förderperiode. - EU-Rahmenrichtlinie für nationale Mindestsicherungssysteme: Die EU-Rahmenrichtlinie für nationale Mindestsicherungssysteme ist ein zentrales Thema in der Diskussion über die Stärkung der sozialen Sicherheit in Europa. Die AWO setzt sich für die Einführung einer Rahmenrichtlinie ein, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein armutsfestes, aktivierendes und zugängliches Mindestsicherungssystem zu schaffen. Diese Richtlinie soll zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beitragen und zur Umsetzung der Ziele der Europäischen Säule Sozialer Rechte beitragen. Die Richtlinie sollte auch zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele beitragen. - Soziale EU nach der Europawahl 2024: Die Europawahl 2024 wird die Weichen in Europa für die nächsten Jahre legen. Die EU hat sich in den letzten Jahren auf sozialpolitische Initiativen wie die EU-Mindestlohnrichtlinie und die europäische Gesundheitsunion konzentriert, um soziale Ungleichheiten zu bekämpfen und die sozialen Standards zu verbessern. Die Wahlprogramme der Parteien zeigen, dass die EU weiterhin an sozialen Themen interessiert ist und Maßnahmen zur Förderung eines sozialen, friedlichen und demokratischen Europas plant. - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen: Der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen wurde vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht und betrifft Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war. Solche Ehen sollen in Deutschland auch künftig unwirksam sein, auch wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden. Zum Schutz der Beteiligten sollen ergänzende Regelungen über Unterhaltsansprüche und über die Heilung der unwirksamen Ehe getroffen werden. Eine Neuregelung ist verfassungsrechtlich geboten. - Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennung der Vaterschaft: Der Referentenentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass die Anerkennung der Vaterschaft nicht missbräuchlich genutzt wird, um Aufenthaltsrechte in Deutschland zu erlangen. Der Entwurf ist im Koalitionsvertrag verankert und soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung der Vaterschaft anpassen. - Menschenleben schützen statt Asylverfahren auslagern: In einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsident:innen bekräftigen 309 Organisationen – von lokalen Initiativen der Flüchtlingshilfe bis hin zu bundesweiten Organisationen –, dass sie zu einer Gesellschaft gehören wollen, die fliehende Menschen menschenwürdig aufnimmt. Kurz vor deren Treffen fordert das Bündnis den Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen auf, die Auslagerung von Asylverfahren klar abzulehnen und sich stattdessen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft für eine zukunftsfähige Aufnahme von Schutzsuchenden in Deutschland stark zu machen. - Abschiebestopp Iran und Irak: In einem von PRO ASYL und HÁWAR.help initiierten offenen Brief, unterzeichnet unter anderem vom Paritätischen Gesamtverband, der AWO, der Neuen Richtervereinigung und den Flüchtlingsräten, fordern die Organisationen von den Innenminister*innen und von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Menschen aus dem Iran, die dem brutalen Regime entfliehen konnten, und Jesid*innen, die den Genozid im Irak überlebten, in Deutschland zu schützen: Die anstehende Innenminister*innenkonferenz (IMK) muss einen Beschluss zu sofortigen Abschiebestopps in diese Länder fassen. - Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach gesundheitsförderlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten: Die zivilgesellschaftliche Bewegung fordert eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, die gesundheitsförderliche, verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorgelegt werden. Die Argumentation umfasst die Evidenz der Problemlage, Lösungsansätze und eine breite gesellschaftliche Unterstützung, die gute Voraussetzungen dafür bieten, eine parlamentarische Mehrheit für eine Neuregelung zu erreichen. - Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe: Das Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) wurde von der Bundesregierung vorgelegt, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Es soll sicherstellen, dass das Sozialleistungssystem, insbesondere das SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Ziel ist es, eine individuelle und ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen, ohne sie nach Behinderungen zu kategorisieren. - Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG: Das GVSG wurde eingeführt, um die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland zu stärken. Es soll insbesondere die hausärztliche Versorgung verbessern, bürokratische Hürden abbauen und die Interessenvertretung von Patienten und Pflegekräften stärken. - Verordnung zur Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance (GIGV-E): Die Verordnung zur Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance (GIGV-E) zielt darauf ab, die IT-Systeme des Gesundheitswesens zu interoperablen Strukturen zu machen. Sie schafft neue und zukunftsfähige Strukturen, um die IT-Systeme des Gesundheitswesens interoperabel zu machen. Die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) definiert die Aufgaben der Koordinierungsstelle für Interoperabilität und die Bedarfe, die identifiziert werden müssen. Die Umsetzung erfolgt mit Unterstützung von Arbeitskreisen, die aus Expertinnen und Experten zusammengesetzt sind. - Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz GDAG: Ziel des Entwurfs ist es vor allem, die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für Telematik insgesamt zu stärken. Dies betrifft zum einen die Schaffung und Etablierung eines effektiven Steuerungsmodells für die Telematikinfrastruktur und zum anderen die Festlegung von klaren prozessbezogenen Verantwortlichkeiten. Hierdurch soll eine effiziente und beschleunigte Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen gewährleistet werden. Zur Wahrung von Stabilität und Funktionalität der Telematikinfrastruktur soll die Gesellschaft für Telematik zudem zukünftig eine Ende-zu-Ende-Betrachtung vornehmen und in definierten Fällen steuernd eingreifen können. - Apotheken-Reformgesetz ApoRG: Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) zielt darauf ab, ein flächendeckendes Apothekennetz auch auf dem Land zu erhalten und die Gründung neuer Filial- sowie Zweigapotheken zu erleichtern. Die Reform soll Bürokratie abbauen und mehr Flexibilität ermöglichen. Zweigapotheken sollen in unterversorgten Regionen den Zugang zu Arzneien sichern. Apotheken sollen künftig ihre Öffnungszeiten flexibler handhaben und um bis zu knapp 20 Stunden pro Woche reduzieren dürfen. Zudem sollen sie deutlich mehr Impfungen und Tests anbieten. Die Apothekenleitung muss nur noch acht Stunden pro Woche vor Ort sein. - Überlegungen für eine nationale Suizidpräventionsstrategie: Die Überlegungen für eine nationale Suizidpräventionsstrategie umfassen die Entwicklung von Maßnahmen und Empfehlungen in wichtigen Handlungsfeldern wie Gesundheitskompetenz und Empowerment, psychosoziale Beratung und Unterstützung sowie Vernetzung und Koordination. Die Bundesregierung hat bereits in Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Nationale Suizidpräventionsstrategie entwickelt, die Maßnahmen und Empfehlungen in diesen Bereichen enthält. - Reform des Wohngelds: Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund eines geringeren Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Wohngeld (WoGG und andere) gelten nach § 68 Nr. 10 Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs. - Gesundheitlicher Hitzeschutz: Vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, chronisch Kranke, Kinder, Schwangere, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige benötigen gezielte Hitzeschutzmaßnahmen, die präventive, bauliche, organisatorische und kommunikative Ansätze kombinieren, um Gesundheit und Leben zu schützen www.bundesgesundheitsministerium.de +1 . - Inklusive Digitalpolitik: Die AWO Bundesverband e.V. setzt sich für eine inklusive Digitalpolitik ein, die alle Menschen Zugang zu digitalen Technologien und deren Nutzung ermöglicht. Dies umfasst die Schaffung eines universellen Rechtsanspruchs auf einen bezahlbaren und leistungsstarken Internetanschluss sowie auf digitale Grundausstattung. Die AWO fordert zudem eine Anpassung der staatlichen Transferleistungen zu einem „digitale Existenzminimum“, um Menschen in Armut vor digitaler Ausgrenzung zu schützen. Digitale Teilhabe ist unverzichtbar und bildet das Fundament für die gesamte Digitalpolitik der AWO. - Modernisierung Strafprozessrecht: Bilder Videos Grundlegende Reformen im Strafrecht und im Strafprozess sind selten – müssen doch die Rechte der Beschuldigten besonders beachtet werden, um ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Die Digitalisierung eröffnet nun allen Beteiligten ganz neue Möglichkeiten. - Abschaffung von Sanktionen im SGB II: Die Abschaffung von Sanktionen im SGB II wird von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gefordert, da die aktuellen Regelungen als ein Angriff auf die Würde der Menschen angesehen werden. - Gesetz zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn: Das Gesetz zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn wurde bis zum 31. Dezember 2025 befristet und soll bis Ende 2029 verlängert werden. - Kostenfreie Verhütung: Kostenfreie Verhütung bezieht sich auf die Versorgung mit Verhütungsmitteln ohne Kosten für bestimmte Personengruppen in Deutschland. In Deutschland haben bestimmte Personengruppen das Recht auf eine kostenfreie Versorgung mit verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, um ein faires Gleichgewicht in der sexuellen Gesundheit zu gewährleisten. Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ist wichtig, um finanzielle Hürden zu beseitigen und die gesundheitliche Selbstbestimmung zu fördern. - Qualitätsentwicklung Kita: Die Qualitätsentwicklung in Kitas ist entscheidend für die Sicherstellung einer hohen pädagogischen Qualität. Sie umfasst nicht nur die Optimierung spezifischer Arbeitsprozesse, sondern auch die kontinuierliche Reflexion und Verbesserung aller wesentlichen Bereiche des Kita-Lebens, einschließlich der Konzeption, Strukturen, Inhalte und Personalführung. - Wirksamkeit von Familienbildung: Die Wirksamkeit von Familienbildung wird durch verschiedene Studien und Expertisebereiche bestätigt. Familienbildung und -beratung sind unverzichtbar zur Stärkung von Familien in Deutschland. Im Jahr 2019 wurden in 2200 befragten Einrichtungen rund 1,6 Millionen Menschen erreicht. Eine 2020 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums von der Prognos AG durchgeführte Bestandsaufnahme der Familienbildung und -beratung belegt deren hohe Wirksamkeit für Familien. - Sozialstaatsreform (Reform steuerfinanzierter Sozialleistungen): Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Vorschläge für einen modernen Sozialstaat im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erarbeiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Leitung dieser Regierungskommission inne und setzt damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Der KSR gehören Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände an. - 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung: Der 17. Kinder- und Jugendbericht wurde am 18.09.2024 vorgelegt. - Butterbonus und weitere Entlastungsmaßnahmen im Sozial- und Steuerrecht: Die AWO fordert einen Butterbonus von 300 Euro, um die drastischen Folgen der anhaltenden Preissteigerungen bei Lebensmitteln zu bekämpfen. Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut warnt die AWO vor den Belastungen für Menschen mit geringem Einkommen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Die Preise für Lebensmittel haben sich um 36,1 Prozent erhöht, und die AWO fordert Sofortmaßnahmen, um ein bezahlbares Leben für alle zu gewährleisten. - Bundesmittel für die Freie Wohlfahrtspflege: Die Freie Wohlfahrtspflege in Deutschland wird durch verschiedene Bundesmittel finanziert, darunter Sozialversicherungen und Investitionshilfen. Diese Mittel werden von öffentlichen Leistungsträgern, wie Sozialversicherungen, verwendet, um die Finanzierung der Leistungen zu sichern. Zudem bemühen sich Verbände, um weitere Mittel zu akquirieren, um Finanzierungslücken zu decken und ein Zusatzangebot zu schaffen. Die konfessionellen Verbände erhalten auch Geld aus Kirchensteuermitteln. - Folgen der Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktförderung: Die Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktförderung haben erhebliche negative Auswirkungen auf benachteiligte Menschen, insbesondere Langzeitarbeitslose, junge Menschen und Alleinerziehende. Diese Kürzungen stellen eine erhebliche Gefahr für die Beschäftigungspolitik dar und können zu einer Dequalifikation von beruflichen Fähigkeiten führen. Die Verantwortung für die Kürzungen liegt nicht bei den Trägern der arbeitsmarktpolitischen Angebote, sondern in der Bundesregierung, die nicht an der falschen Stelle sparen darf. - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze: Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zielt darauf ab, die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu reformieren und die Vermittlung in Arbeit zu stärken. - Jahressteuergesetz 2024: Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024, BT-Drucks. 20/12780, 20/13157) wurde vom Deutschen Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in 2./3. Lesung beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen, darunter die Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen, die Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds und die Änderungen im Umwandlungssteuergesetz.

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