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Frage von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8471)

dip / rede 14.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 101. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8471) Welche konkreten Bestimmungen des bis zum 1. September 2026 geltenden Gesellschaftsvertrags des CISPA – Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit konnten nach Auffassung der Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft „stark beeinträchtigen bzw. diese sogar gefährden“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 43, Plenarprotokoll 21/98, Seite 12240(D)), und welche der am 1. September 2026 beurkundeten Änderungen – Generalklausel zur Übernahme der Aufsichtsratsaufgaben, Streichung des Vorschlagsrechts, Weisungsbindung der Geschäftsführung, Vertretungsregelung in Verfahren gegen Geschäftsführer, Einzelvertretung bei nur einem Geschäftsführer – waren zur Abwehr dieser Gefahren erforderlich? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Grundsätzlich waren alle geänderten Bestimmungen geeignet, die Handlungsfähigkeit des CISPA – Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit zu beeinträchtigen. Im Übrigen ist die Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung gegenüber der Geschäftsführung ohnehin in § 37 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) normiert. Zudem empfiehlt auch der Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK; Anlage 1 Mustersatzung, § 6.1) die Aufnahme.

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