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Forschungssicherheit in Deutschland - möglicher Wissensabfluss im Fall CISPA sowie der grundsätzliche Umgang mit Wissenschaftsspionage (Antwort zu Drs. 21/7701)

dip / drucksache 08.09.2026 · WP 21 · 21/7930 · Antwort · Original ↗

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Forschungssicherheit in Deutschland - möglicher Wissensabfluss im Fall CISPA sowie der grundsätzliche Umgang mit Wissenschaftsspionage (Antwort zu Drs. 21/7701) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7930 21. Wahlperiode 08.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7701 – Forschungssicherheit in Deutschland – möglicher Wissensabfluss im Fall CISPA sowie der grundsätzliche Umgang mit Wissenschaftsspionage V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 18. Juni 2026 wurden durch eine Berichterstattung des „Handelsblatts“ schwerwiegende Vorwürfe zur Forschungssicherheit am CISPA – Helmholtz- Zentrum für Informationssicherheit öffentlich bekannt (www.handelsblat t.com/politik/deutschland/nationale-sicherheit-wie-deutschland-chinas-cyber-a ufruestung-mitfinanziert-01/100233018.html). Gegenstand der Berichterstattung waren mögliche sicherheitsrelevante Bezüge einzelner Forschungskooperationen, gemeinsamer Publikationen und Gastaufenthalte zu Einrichtungen in der Volksrepublik China. Als Teil der Helmholtz-Gemeinschaft wird das Zentrum zu 90 Prozent vom Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), und zu 10 Prozent vom Saarland finanziert. Somit kommt dem BMFTR als einem der Hauptgesellschafter eine besondere Verantwortung in der Aufsicht über das Forschungszentrum zu. Entsprechend existieren mehrere Kontroll- und Aufsichtsmechanismen. Auf die Schriftliche Frage 56 der Abgeordneten Jeanne Dillschneider auf Bundestagsdrucksache 21/6731 verwies das BMFTR auf den Aufsichtsrat, den wissenschaftlichen Beirat, die jährliche Verwendungsnachweisprüfung sowie die Präventionsarbeit von Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundeskriminalamt (BKA). Nach der medialen Berichterstattung beschlossen die Gesellschafter des CISPA am 22. Juni 2026, eine externe Sonderprüfung durchführen zu lassen. Zugleich wurde der wissenschaftliche Geschäftsführer und Gründungsdirektor des CIS- PA, Prof. Dr. Michael Backes, bis auf Weiteres widerruflich von seinen operativen Aufgaben freigestellt. Nach Darstellung des BMFTR soll die Sonderprüfung mögliche unzulässige Wissensabflüsse zugunsten der Volksrepublik China untersuchen und durch ein forensisches Team von KPMG durchgeführt werden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cispa-frueherer- wirecardermittler-soll-brisante-china-kooperationen-pruefen/100236693.html). Die Antwort des BMFTR auf die Mündliche Frage 49 der Abgeordneten Ayse Asar auf Bundestagsdrucksache 21/6835 (Plenarprotokoll 21/88) legt nahe, dass Sicherheitsbehörden das Bundesministerium bereits 2023 über fortbestehende Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit dem CISPA informiert haben. Daraufhin soll eine Forschungssicherheitsstrategie eingefordert worden sein, die das CISPA erstmals in der Aufsichtsratssitzung am 10. Juni 2026 vor- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 7. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. legte. Diese ist laut BMFTR ab sofort umzusetzen und zur nächsten Aufsichtsratssitzung mit einer konkreten Meilensteinplanung zu unterlegen (siehe Plenarprotokoll 21/88). Gleichzeitig wurde dem Institut im Juni 2026 ein jährlicher Förderaufwuchs von rund 45 Mio. Euro in Aussicht gestellt, also bevor die offenen Fragen in Bezug auf den Schutz vor Wissenschaftsspionage, insbesondere gegenüber China, konkret angegangen wurden. Eine Recherche des „Handelsblatts“ vom 16. Juli 2026 zeigt, dass es sich dabei um mehr als einen Einzelfall handelt (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/deutsche-spitze nforscher-mit-heiklen-kontakten-nach-china/100239303.html). Die durch die mediale Berichterstattung im Raum stehenden Vorwürfe berühren aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in besonderer Weise die Verantwortung des Bundes für den Schutz sicherheitsrelevanter Forschung, für den Umgang mit Risiken von Wissenschaftsspionage und unzulässigem Wissensabfluss sowie für eine wirksame Aufsicht über Einrichtungen, an denen der Bund institutionell beteiligt ist. Dies gilt insbesondere, weil das CISPA in Forschungsfeldern tätig ist, die für die technologische Souveränität, die innere und äußere Sicherheit sowie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands von erheblicher Bedeutung sind, darunter Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Einige der Fragen sind Gegenstand einer laufenden unabhängigen, externen Sonderprüfung, deren Ergebnissen nicht vorgegriffen werden kann.  1. Flossen seit dem Jahr 2019 direkte oder indirekte Finanzmittel aus der Volksrepublik China, insbesondere aus staatlichen Programmen wie dem „New Generation Artificial Intelligence Major Project of China“ oder dem „National Key Technology Research and Development Program“, an das CISPA oder an angeschlossene Forschungsgruppen (www.handels blatt.com/politik/deutschland/nationale-sicherheit-wie-deutschland-china s-cyber-aufruestung-mitfinanziert-01/100233018.html), und wenn ja, in welcher Gesamthöhe?  2. Welche vertraglichen Bedingungen, Berichtspflichten oder Rechte an geistigem Eigentum (IP‑Rechte) waren nach Kenntnis der Bundesregierung an diese chinesischen Förderungen geknüpft?  3. Wie viele Forscherinnen und Forscher am CISPA wurden seit dem Jahr 2019 über das China Scholarship Council (CSC) finanziert, und welche Regelungen bestanden seitens des Instituts oder des Bundesministeriums, um potenzielle Interessenkonflikte aus den CSC-Statuten wie der Verpflichtung zur Staatstreue zu steuern? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Welche Erkenntnisse waren ausschlaggebend für die Freistellung des wissenschaftlichen Geschäftsführers des CISPA, Prof. Dr. Michael Backes, und zum Pausieren der China-Kooperationen am 22. Juni 2026? Der wissenschaftliche Geschäftsführer des CISPA wurde zur Gewährleistung einer unabhängigen Prüfung sowie zu seinem eigenen Schutz für die Dauer der Sonderprüfung widerruflich freigestellt. Ein Pausieren von China- Kooperationen wurde angeordnet, solange sie Gegenstand der Sonderprüfung sind, um die abstrakte Gefahr eines Abflusses sicherheitsrelevanter Information in Drittländer außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz abzuwehren.  5. War dem BMFTR bei der öffentlichen Inaussichtstellung einer dauerhaften Erhöhung der Förderung um jährlich rund 45 Mio. Euro am 2. Juni 2026 bekannt, dass laut Presseberichten eine Einstufung der Sicherheitsbehörden vorlag, wonach das CISPA grundlegende Sicherheitsbedenken nicht habe ausräumen können (www.jmwiarda.de/blog/2026/06/29/das-b mftr-schickt-die-wirecard-ermittler-ans-cispa)? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine dauerhafte Erhöhung der Förderung des CISPA nicht öffentlich in Aussicht gestellt.  6. Welches konkrete Auswahlverfahren führte nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass sich bestimmte Arbeitsgruppen, wie die „Forschungsgruppe Backes“, fast ausschließlich (18 von 19 Mitgliedern) oder vollständig aus Wissenschaftlern aus China rekrutierten?  7. Wurden sensitive Publikationen, die in Kooperation mit chinesischen Einrichtungen mit möglichem Sanktions- oder Exportkontrollbezug entstanden sind und sicherheitsrelevante Themen wie KI- Modellmanipulation, Backdoors oder Firmware-Schwachstellen behandeln, vorab einer dokumentierten exportkontroll- oder sanktionsrechtlichen Prüfung unterzogen, insbesondere nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und EU‑Dual-Use-Verordnung? Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Warum wurde KMPG für die forensische Untersuchung ausgewählt, und wie wurde der Auftrag vergeben? KPMG hat ausgewiesene forensische Expertise. Es handelte sich um eine Auftragserteilung außerhalb des Vergaberechts, § 116 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).  9. Welchen genauen inhaltlichen Prüfrahmen umfasst das Mandat des KPMG-Forensik-Teams (bitte präzise den Untersuchungsauftrag angeben), und erstreckt sich das Mandat explizit auch auf eine mögliche Verletzung der Aufsichtspflichten des BMFTR im CISPA-Aufsichtsrat? 10. Bis zu welchem Datum soll der Abschlussbericht der von KPMG durchgeführten Sonderprüfung vorgelegt werden, und in welcher Form sowie zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung sowie weitere zuständige Ausschüsse des Deutschen Bundestages über die Ergebnisse unterrichten? Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7813 der Fraktion der AfD verwiesen. 11. Welche Gesamtkosten entstehen dem Bund durch die Beauftragung von KPMG als externem Prüfer im Fall des Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit? Eine Beantwortung ist erst nach Abschluss der andauernden Sonderprüfung möglich. 12. Wie viele Stellen der für Herbst 2026 angekündigten Servicestelle der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit sind zum Stichtag 31. Juli 2026 tatsächlich besetzt? Die Antwort auf die Frage 12 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu der im Aufbau befindlichen Nationalen Plattform Forschungssicherheit und den Prüfprozessen deutscher Wissenschaftsorganisationen zugänglich machen. Die Kenntnisnahme der Antworten lässt Rückschlüsse auf die internen Strukturen, Prozesse und Bewertungsmaßstäbe zu, was angesichts der wachsenden Bedeutung von Forschung und Wissenschaft für die nationale Sicherheit nachteilig für diese wäre. Es muss davon ausgegangen werden, dass fremde Mächte solche Informationen zur Einflussnahme oder Umgehung nutzen. Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet. 13. Wie viele der bis zum 22. Juni 2026 im „1000-Köpfe-Plus“-Programm bewilligten 310 Anträge stammen von Forschenden mit vergangenen Aufenthalten an Einrichtungen in der Volksrepublik China? Mit Stichtag 22. Juni 2026 gingen 38 Bewilligungen an Personen mit akademischem Herkunftsland China. Akademisches Herkunftsland bezeichnet das Land, aus dem der Antrag auf Förderung eingereicht wurde – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Personen. 14. Welche Instrumente neben dem ASPI Chinese Defence University Tracker werden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen öffentlich finanzierten Forschungsorganisationen genutzt, um sicherheitsrelevante Sachverhalte zu identifizieren? Die Antwort auf die Frage 14 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu den Prüfprozessen deutscher Wissenschaftsorganisationen zugänglich machen. Die Kenntnisnahme der Antworten lässt Rückschlüsse auf die internen Strukturen, Prozesse und Bewertungsmaßstäbe zu, was angesichts der wachsenden Bedeutung von Forschung und Wissenschaft für die nationale Sicherheit nachteilig für diese wäre. Es muss davon ausgegangen werden, dass fremde Mächte solche Informationen zur Einflussnahme oder Umgehung nutzen. Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet. 15. Welchen messbaren Sicherheitsnutzen verspricht sich die Bundesregierung von den durchgeführten Sensibilisierungsveranstaltungen für deutsche Wissenschaftsorganisationen, die chinesische Staatsbürger beschäftigen, vor dem Hintergrund, dass chinesische Staatsbürger gesetzlich zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Geheimdiensten der Volksrepublik China verpflichtet sein können? Die Bundesregierung setzt mit den Sensibilisierungsveranstaltungen darauf, ein gemeinsames Verständnis mit den deutschen Wissenschaftsorganisationen für die komplexen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern zu schaffen. Der Sicherheitsnutzen liegt in einer verstärkten Risikokompetenz der Wissenschaftsorganisationen, die es ermöglicht, die Chancen des offenen wissenschaftlichen Austauschs mit den notwendigen Schutzmaßnahmen für sensible Forschungsbereiche in Einklang zu bringen. Durch diesen bewussteren Umgang mit den jeweiligen rechtlichen und politischen Gegebenheiten wird eine belastbare und nachhaltige Kooperation gefördert, die sowohl die Integrität der Forschung als auch die Sicherheit der beteiligten Akteure stärkt. 16. Welche konkreten Schritte hat das BMFTR zwischen 2023 und der Vorlage der Forschungssicherheitsstrategie im Juni 2026 unternommen, um den Sicherheitsbedenken der Sicherheitsbehörden nachzugehen? Es wird auf die Antworten zu den Mündlichen Fragen 0048 und 0049 im Plenarprotokoll 21/88 des Deutschen Bundestages vom 8. Juli 2026 verwiesen. 17. Gibt es über das CISPA hinaus eine systematische Überprüfung anderer wissenschaftlicher Einrichtungen mit vergleichbarem sicherheitsrelevantem Forschungsprofil auf ähnliche Risiken? Der Bundesregierung sind keine in Art und Umfang vergleichbaren Vorwürfe bezüglich anderer durch den Bund institutionell geförderter Einrichtungen bekannt, die Anlass zu einer entsprechenden Sonderprüfung geben, die über die reguläre Aufsicht in den Gremien hinausgeht. 18. Bestehen oder bestanden am CISPA Forschungskooperationen, Drittmittelprojekte oder Auftragsforschung mit Bezug zur Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) oder vom Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR) und nachgelagerten Organisationseinheiten, und wurden diese im Lichte der jetzt bekannt gewordenen China- Kooperationen sicherheitsseitig neu bewertet? Das CISPA wurde von der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) beauftragt, die Studie „Encrypted Computing Compass“ zu fertigen. In der Vorstudie zum Programm „Encrypted Computing“ wurde eine Übersicht und Machbarkeitsstudie erstellt. Dabei sollte ein Rahmenwerk geschafften werden, welches sich mit der Ontologie, Kategorisierung der Einsatzmöglichkeiten, Bewertung von Leistungsfähigkeit und Sicherheit sowie des anwendungsbezogenen Vergleichs der Verfahren von Encrypted Computing beschäftigt. Das Projekt wurde an das CISPA in Zusammenarbeit mit dem Karlsruhe Institute of Technology (KIT) vergeben. Weitere Beauftragungen des CIS- PA sind nicht erfolgt. Die Ergebnisse sind öffentlich. 19. Wie ist das Saarland als Mitgesellschafter mit 10 Prozent Förderanteil in die jetzt beschlossene Sonderprüfung und die Entwicklung der Forschungssicherheitsstrategie eingebunden? Die Beschlussfassungen über die Einleitung einer Sonderprüfung sowie die Beauftragung von KPMG wurden gemäß Satzung des CISPA durch die Gesellschafter Bund und Saarland einstimmig gefasst. Im Übrigen arbeiten Bund und Saarland als Gesellschafter vertrauensvoll zusammen. 20. Wurden das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst (BND) im konkreten Fall CISPA – über die allgemeine Präventionsarbeit hinaus – mit einer eigenen Bewertung der jetzt bekannt gewordenen Kooperationen befasst, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Antwort auf Frage 20 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt würden, insbesondere da sich hieraus Rückschlüsse über Aufklärungsansätze und Aufklärungsschwerpunkte ableiten lassen. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet. 21. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass im Rahmen ziviler Wissenschaftskooperationen erlangtes Wissen, etwa zu Drohnenschwärmen oder Hyperschalltechnik, an russische oder chinesische Streitkräfte weitergegeben werden könnte, und liegen ihr hierzu konkrete Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden vor? Die Antwort auf Frage 21 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur Erkenntnislage des BND bekannt würden, insbesondere da sich hieraus Rückschlüsse über Aufklärungsansätze und Aufklärungsschwerpunkte ableiten lassen. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet. 22. Verstößt eine Teilnahme an der vom Moscow Aviation Institute (MAI) mitorganisierten internationalen Luft- und Raumfahrtkonferenz „Icasse 2026“ gegen EU-Sanktionen oder Exportkontrollrecht, und wenn ja, was folgt daraus aus Sicht der Bundesregierung? In Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Europäische Union umfangreiche Sanktionen erlassen. Darin sind Maßnahmen enthalten, die den Forschungsbereich betreffen. Dazu zählen etwa umfassende Exportverbote, auch in Bezug auf bestimmte Güter und Technologien im Luft- und Raumfahrtbereich sowie das Verbot, technische Hilfsleistungen in Bezug auf diese Güter zu erbringen. Die Exportkontrolle kontrolliert grundsätzlich die Ausfuhr von exportkontrollgelisteten Gütern. Maßgeblich ist die Einhaltung der vorgenannten Verbote, soweit diese im Einzelfall einschlägig sein sollten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt auf seiner Website spezifische Informationsangebote für den wissenschaftlichen Bereich zur Verfügung, unter anderem das Merkblatt „Exportkontrolle und Academia“. 23. Inwiefern waren der Bundesregierung die Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Konferenz „Icasse 2026“ in Hongkong sowie die dort behandelten Themen mit Dual-Use-Potenzial (u. a. Steuerung von Drohnenschwärmen) im Vorfeld bekannt, und wurde diese Teilnahme in irgendeiner Form geprüft oder begleitet? Der Bundesregierung war eine solche Beteiligung im Vorfeld nicht bekannt, soweit dies für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ermittelt werden konnte. 24. Inwiefern sind Bundesmittel für Forschung mit Dual-Use-Potenzial an Auflagen zu Auslandskooperationen geknüpft, und umfasst dies beispielsweise auch Teilnahmen an Konferenzen wie der „Icasse 2026“? Zuwendungsrechtliche Auflagen im Sinne der Fragestellung werden im Einzelfall durch den jeweiligen Zuwendungsbescheid geregelt. 25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Beteiligung Chinas an der Ausbildung russischer Soldaten für die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit chinesischen Forschungseinrichtungen mit Bezug zum Militär? Die Antwort auf die Frage 25 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Das Bekanntwerden der Informationen kann nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben. Die Antwort betrifft interne diplomatische Gespräche, bei deren Offenlegung nachteilige Konsequenzen für die entsprechenden Beziehungen zu befürchten wären, die nicht nur die Zusammenarbeit im Forschungs- und Bildungsbereich, sondern auch andere Felder der Kooperation und der diplomatischen Beziehungen betreffen würden. Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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