Forschungssicherheit in Deutschland - möglicher Wissensabfluss im Fall CISPA sowie der grundsätzliche Umgang mit Wissenschaftsspionage (Antwort zu Drs. 21/7701)
Text
Forschungssicherheit in Deutschland - möglicher Wissensabfluss im Fall CISPA sowie der grundsätzliche Umgang mit Wissenschaftsspionage (Antwort zu Drs. 21/7701)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7930
21. Wahlperiode 08.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7701 –
Forschungssicherheit in Deutschland – möglicher Wissensabfluss im Fall CISPA
sowie der grundsätzliche Umgang mit Wissenschaftsspionage
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 18. Juni 2026 wurden durch eine Berichterstattung des „Handelsblatts“
schwerwiegende Vorwürfe zur Forschungssicherheit am CISPA – Helmholtz-
Zentrum für Informationssicherheit öffentlich bekannt (www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/nationale-sicherheit-wie-deutschland-chinas-cyber-a
ufruestung-mitfinanziert-01/100233018.html). Gegenstand der
Berichterstattung waren mögliche sicherheitsrelevante Bezüge einzelner
Forschungskooperationen, gemeinsamer Publikationen und Gastaufenthalte zu Einrichtungen in
der Volksrepublik China. Als Teil der Helmholtz-Gemeinschaft wird das
Zentrum zu 90 Prozent vom Bund, vertreten durch das Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), und zu 10 Prozent vom
Saarland finanziert. Somit kommt dem BMFTR als einem der
Hauptgesellschafter eine besondere Verantwortung in der Aufsicht über das
Forschungszentrum zu. Entsprechend existieren mehrere Kontroll- und
Aufsichtsmechanismen. Auf die Schriftliche Frage 56 der Abgeordneten Jeanne Dillschneider
auf Bundestagsdrucksache 21/6731 verwies das BMFTR auf den Aufsichtsrat,
den wissenschaftlichen Beirat, die jährliche Verwendungsnachweisprüfung
sowie die Präventionsarbeit von Bundesministerium des Innern (BMI),
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundeskriminalamt (BKA). Nach der
medialen Berichterstattung beschlossen die Gesellschafter des CISPA am
22. Juni 2026, eine externe Sonderprüfung durchführen zu lassen. Zugleich
wurde der wissenschaftliche Geschäftsführer und Gründungsdirektor des CIS-
PA, Prof. Dr. Michael Backes, bis auf Weiteres widerruflich von seinen
operativen Aufgaben freigestellt. Nach Darstellung des BMFTR soll die
Sonderprüfung mögliche unzulässige Wissensabflüsse zugunsten der Volksrepublik
China untersuchen und durch ein forensisches Team von KPMG durchgeführt
werden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cispa-frueherer-
wirecardermittler-soll-brisante-china-kooperationen-pruefen/100236693.html). Die
Antwort des BMFTR auf die Mündliche Frage 49 der Abgeordneten Ayse
Asar auf Bundestagsdrucksache 21/6835 (Plenarprotokoll 21/88) legt nahe,
dass Sicherheitsbehörden das Bundesministerium bereits 2023 über
fortbestehende Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit dem CISPA informiert
haben. Daraufhin soll eine Forschungssicherheitsstrategie eingefordert worden
sein, die das CISPA erstmals in der Aufsichtsratssitzung am 10. Juni 2026 vor-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 7. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
legte. Diese ist laut BMFTR ab sofort umzusetzen und zur nächsten
Aufsichtsratssitzung mit einer konkreten Meilensteinplanung zu unterlegen (siehe
Plenarprotokoll 21/88). Gleichzeitig wurde dem Institut im Juni 2026 ein
jährlicher Förderaufwuchs von rund 45 Mio. Euro in Aussicht gestellt, also bevor
die offenen Fragen in Bezug auf den Schutz vor Wissenschaftsspionage,
insbesondere gegenüber China, konkret angegangen wurden. Eine Recherche des
„Handelsblatts“ vom 16. Juli 2026 zeigt, dass es sich dabei um mehr als einen
Einzelfall handelt (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/deutsche-spitze
nforscher-mit-heiklen-kontakten-nach-china/100239303.html). Die durch die
mediale Berichterstattung im Raum stehenden Vorwürfe berühren aus Sicht
der Fragestellerinnen und Fragesteller in besonderer Weise die Verantwortung
des Bundes für den Schutz sicherheitsrelevanter Forschung, für den Umgang
mit Risiken von Wissenschaftsspionage und unzulässigem Wissensabfluss
sowie für eine wirksame Aufsicht über Einrichtungen, an denen der Bund
institutionell beteiligt ist. Dies gilt insbesondere, weil das CISPA in
Forschungsfeldern tätig ist, die für die technologische Souveränität, die innere und äußere
Sicherheit sowie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands von erheblicher
Bedeutung sind, darunter Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz (KI) und
Datenschutz.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Einige der Fragen sind Gegenstand einer laufenden unabhängigen, externen
Sonderprüfung, deren Ergebnissen nicht vorgegriffen werden kann.
1. Flossen seit dem Jahr 2019 direkte oder indirekte Finanzmittel aus der
Volksrepublik China, insbesondere aus staatlichen Programmen wie dem
„New Generation Artificial Intelligence Major Project of China“ oder
dem „National Key Technology Research and Development Program“,
an das CISPA oder an angeschlossene Forschungsgruppen (www.handels
blatt.com/politik/deutschland/nationale-sicherheit-wie-deutschland-china
s-cyber-aufruestung-mitfinanziert-01/100233018.html), und wenn ja, in
welcher Gesamthöhe?
2. Welche vertraglichen Bedingungen, Berichtspflichten oder Rechte an
geistigem Eigentum (IP‑Rechte) waren nach Kenntnis der
Bundesregierung an diese chinesischen Förderungen geknüpft?
3. Wie viele Forscherinnen und Forscher am CISPA wurden seit dem Jahr
2019 über das China Scholarship Council (CSC) finanziert, und welche
Regelungen bestanden seitens des Instituts oder des Bundesministeriums,
um potenzielle Interessenkonflikte aus den CSC-Statuten wie der
Verpflichtung zur Staatstreue zu steuern?
Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche Erkenntnisse waren ausschlaggebend für die Freistellung des
wissenschaftlichen Geschäftsführers des CISPA, Prof. Dr. Michael
Backes, und zum Pausieren der China-Kooperationen am 22. Juni 2026?
Der wissenschaftliche Geschäftsführer des CISPA wurde zur Gewährleistung
einer unabhängigen Prüfung sowie zu seinem eigenen Schutz für die Dauer der
Sonderprüfung widerruflich freigestellt. Ein Pausieren von China-
Kooperationen wurde angeordnet, solange sie Gegenstand der Sonderprüfung sind, um die
abstrakte Gefahr eines Abflusses sicherheitsrelevanter Information in
Drittländer außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes
und der Schweiz abzuwehren.
5. War dem BMFTR bei der öffentlichen Inaussichtstellung einer
dauerhaften Erhöhung der Förderung um jährlich rund 45 Mio. Euro am 2. Juni
2026 bekannt, dass laut Presseberichten eine Einstufung der
Sicherheitsbehörden vorlag, wonach das CISPA grundlegende Sicherheitsbedenken
nicht habe ausräumen können (www.jmwiarda.de/blog/2026/06/29/das-b
mftr-schickt-die-wirecard-ermittler-ans-cispa)?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
hat eine dauerhafte Erhöhung der Förderung des CISPA nicht öffentlich in
Aussicht gestellt.
6. Welches konkrete Auswahlverfahren führte nach Kenntnis der
Bundesregierung dazu, dass sich bestimmte Arbeitsgruppen, wie die
„Forschungsgruppe Backes“, fast ausschließlich (18 von 19 Mitgliedern) oder
vollständig aus Wissenschaftlern aus China rekrutierten?
7. Wurden sensitive Publikationen, die in Kooperation mit chinesischen
Einrichtungen mit möglichem Sanktions- oder Exportkontrollbezug
entstanden sind und sicherheitsrelevante Themen wie KI-
Modellmanipulation, Backdoors oder Firmware-Schwachstellen behandeln, vorab einer
dokumentierten exportkontroll- oder sanktionsrechtlichen Prüfung
unterzogen, insbesondere nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und EU‑Dual-Use-Verordnung?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Warum wurde KMPG für die forensische Untersuchung ausgewählt, und
wie wurde der Auftrag vergeben?
KPMG hat ausgewiesene forensische Expertise. Es handelte sich um eine
Auftragserteilung außerhalb des Vergaberechts, § 116 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
9. Welchen genauen inhaltlichen Prüfrahmen umfasst das Mandat des
KPMG-Forensik-Teams (bitte präzise den Untersuchungsauftrag
angeben), und erstreckt sich das Mandat explizit auch auf eine mögliche
Verletzung der Aufsichtspflichten des BMFTR im CISPA-Aufsichtsrat?
10. Bis zu welchem Datum soll der Abschlussbericht der von KPMG
durchgeführten Sonderprüfung vorgelegt werden, und in welcher Form sowie
zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung den Ausschuss für
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung sowie
weitere zuständige Ausschüsse des Deutschen Bundestages über die
Ergebnisse unterrichten?
Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7813 der Fraktion der AfD
verwiesen.
11. Welche Gesamtkosten entstehen dem Bund durch die Beauftragung von
KPMG als externem Prüfer im Fall des Helmholtz-Zentrums für
Informationssicherheit?
Eine Beantwortung ist erst nach Abschluss der andauernden Sonderprüfung
möglich.
12. Wie viele Stellen der für Herbst 2026 angekündigten Servicestelle der
Nationalen Plattform für Forschungssicherheit sind zum Stichtag 31. Juli
2026 tatsächlich besetzt?
Die Antwort auf die Frage 12 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als
Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ ist
im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Informationen zu der im Aufbau befindlichen Nationalen
Plattform Forschungssicherheit und den Prüfprozessen deutscher
Wissenschaftsorganisationen zugänglich machen. Die Kenntnisnahme der Antworten lässt
Rückschlüsse auf die internen Strukturen, Prozesse und Bewertungsmaßstäbe
zu, was angesichts der wachsenden Bedeutung von Forschung und
Wissenschaft für die nationale Sicherheit nachteilig für diese wäre. Es muss davon
ausgegangen werden, dass fremde Mächte solche Informationen zur
Einflussnahme oder Umgehung nutzen.
Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.
13. Wie viele der bis zum 22. Juni 2026 im „1000-Köpfe-Plus“-Programm
bewilligten 310 Anträge stammen von Forschenden mit vergangenen
Aufenthalten an Einrichtungen in der Volksrepublik China?
Mit Stichtag 22. Juni 2026 gingen 38 Bewilligungen an Personen mit
akademischem Herkunftsland China. Akademisches Herkunftsland bezeichnet das
Land, aus dem der Antrag auf Förderung eingereicht wurde – unabhängig von
der Staatsangehörigkeit der Personen.
14. Welche Instrumente neben dem ASPI Chinese Defence University
Tracker werden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen
öffentlich finanzierten Forschungsorganisationen genutzt, um
sicherheitsrelevante Sachverhalte zu identifizieren?
Die Antwort auf die Frage 14 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als
Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ ist
im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Informationen zu den Prüfprozessen deutscher
Wissenschaftsorganisationen zugänglich machen. Die Kenntnisnahme der Antworten lässt
Rückschlüsse auf die internen Strukturen, Prozesse und Bewertungsmaßstäbe zu,
was angesichts der wachsenden Bedeutung von Forschung und Wissenschaft
für die nationale Sicherheit nachteilig für diese wäre. Es muss davon
ausgegangen werden, dass fremde Mächte solche Informationen zur Einflussnahme oder
Umgehung nutzen.
Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.
15. Welchen messbaren Sicherheitsnutzen verspricht sich die
Bundesregierung von den durchgeführten Sensibilisierungsveranstaltungen für
deutsche Wissenschaftsorganisationen, die chinesische Staatsbürger
beschäftigen, vor dem Hintergrund, dass chinesische Staatsbürger gesetzlich zur
Zusammenarbeit mit den staatlichen Geheimdiensten der Volksrepublik
China verpflichtet sein können?
Die Bundesregierung setzt mit den Sensibilisierungsveranstaltungen darauf, ein
gemeinsames Verständnis mit den deutschen Wissenschaftsorganisationen für
die komplexen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in der
Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern zu schaffen. Der Sicherheitsnutzen liegt in
einer verstärkten Risikokompetenz der Wissenschaftsorganisationen, die es
ermöglicht, die Chancen des offenen wissenschaftlichen Austauschs mit den
notwendigen Schutzmaßnahmen für sensible Forschungsbereiche in Einklang zu
bringen. Durch diesen bewussteren Umgang mit den jeweiligen rechtlichen und
politischen Gegebenheiten wird eine belastbare und nachhaltige Kooperation
gefördert, die sowohl die Integrität der Forschung als auch die Sicherheit der
beteiligten Akteure stärkt.
16. Welche konkreten Schritte hat das BMFTR zwischen 2023 und der
Vorlage der Forschungssicherheitsstrategie im Juni 2026 unternommen, um
den Sicherheitsbedenken der Sicherheitsbehörden nachzugehen?
Es wird auf die Antworten zu den Mündlichen Fragen 0048 und 0049 im
Plenarprotokoll 21/88 des Deutschen Bundestages vom 8. Juli 2026 verwiesen.
17. Gibt es über das CISPA hinaus eine systematische Überprüfung anderer
wissenschaftlicher Einrichtungen mit vergleichbarem
sicherheitsrelevantem Forschungsprofil auf ähnliche Risiken?
Der Bundesregierung sind keine in Art und Umfang vergleichbaren Vorwürfe
bezüglich anderer durch den Bund institutionell geförderter Einrichtungen
bekannt, die Anlass zu einer entsprechenden Sonderprüfung geben, die über die
reguläre Aufsicht in den Gremien hinausgeht.
18. Bestehen oder bestanden am CISPA Forschungskooperationen,
Drittmittelprojekte oder Auftragsforschung mit Bezug zur Agentur für
Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) oder vom Kommando Cyber-
und Informationsraum (CIR) und nachgelagerten Organisationseinheiten,
und wurden diese im Lichte der jetzt bekannt gewordenen China-
Kooperationen sicherheitsseitig neu bewertet?
Das CISPA wurde von der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit
(Cyberagentur) beauftragt, die Studie „Encrypted Computing Compass“ zu
fertigen. In der Vorstudie zum Programm „Encrypted Computing“ wurde eine
Übersicht und Machbarkeitsstudie erstellt. Dabei sollte ein Rahmenwerk
geschafften werden, welches sich mit der Ontologie, Kategorisierung der
Einsatzmöglichkeiten, Bewertung von Leistungsfähigkeit und Sicherheit sowie des
anwendungsbezogenen Vergleichs der Verfahren von Encrypted Computing
beschäftigt. Das Projekt wurde an das CISPA in Zusammenarbeit mit dem
Karlsruhe Institute of Technology (KIT) vergeben. Weitere Beauftragungen des CIS-
PA sind nicht erfolgt. Die Ergebnisse sind öffentlich.
19. Wie ist das Saarland als Mitgesellschafter mit 10 Prozent Förderanteil in
die jetzt beschlossene Sonderprüfung und die Entwicklung der
Forschungssicherheitsstrategie eingebunden?
Die Beschlussfassungen über die Einleitung einer Sonderprüfung sowie die
Beauftragung von KPMG wurden gemäß Satzung des CISPA durch die
Gesellschafter Bund und Saarland einstimmig gefasst. Im Übrigen arbeiten Bund und
Saarland als Gesellschafter vertrauensvoll zusammen.
20. Wurden das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der
Bundesnachrichtendienst (BND) im konkreten Fall CISPA – über die allgemeine
Präventionsarbeit hinaus – mit einer eigenen Bewertung der jetzt bekannt
gewordenen Kooperationen befasst, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Antwort auf Frage 20 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als
Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ ist
im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt
würden, insbesondere da sich hieraus Rückschlüsse über Aufklärungsansätze und
Aufklärungsschwerpunkte ableiten lassen. Infolgedessen könnten sowohl
staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische
Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen.
Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer
Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein.
Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.
21. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass im Rahmen ziviler
Wissenschaftskooperationen erlangtes Wissen, etwa zu
Drohnenschwärmen oder Hyperschalltechnik, an russische oder chinesische Streitkräfte
weitergegeben werden könnte, und liegen ihr hierzu konkrete
Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden vor?
Die Antwort auf Frage 21 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als
Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ ist
im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur Erkenntnislage des BND bekannt würden, insbesondere da sich
hieraus Rückschlüsse über Aufklärungsansätze und Aufklärungsschwerpunkte
ableiten lassen. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche
Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des
BND ziehen.
Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer
Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein.
Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.
22. Verstößt eine Teilnahme an der vom Moscow Aviation Institute (MAI)
mitorganisierten internationalen Luft- und Raumfahrtkonferenz
„Icasse 2026“ gegen EU-Sanktionen oder Exportkontrollrecht, und wenn ja,
was folgt daraus aus Sicht der Bundesregierung?
In Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die
Europäische Union umfangreiche Sanktionen erlassen. Darin sind Maßnahmen
enthalten, die den Forschungsbereich betreffen. Dazu zählen etwa umfassende
Exportverbote, auch in Bezug auf bestimmte Güter und Technologien im Luft-
und Raumfahrtbereich sowie das Verbot, technische Hilfsleistungen in Bezug
auf diese Güter zu erbringen. Die Exportkontrolle kontrolliert grundsätzlich die
Ausfuhr von exportkontrollgelisteten Gütern.
Maßgeblich ist die Einhaltung der vorgenannten Verbote, soweit diese im
Einzelfall einschlägig sein sollten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt auf seiner Website
spezifische Informationsangebote für den wissenschaftlichen Bereich zur
Verfügung, unter anderem das Merkblatt „Exportkontrolle und Academia“.
23. Inwiefern waren der Bundesregierung die Teilnahme deutscher
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Konferenz „Icasse 2026“ in
Hongkong sowie die dort behandelten Themen mit Dual-Use-Potenzial
(u. a. Steuerung von Drohnenschwärmen) im Vorfeld bekannt, und wurde
diese Teilnahme in irgendeiner Form geprüft oder begleitet?
Der Bundesregierung war eine solche Beteiligung im Vorfeld nicht bekannt,
soweit dies für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ermittelt werden
konnte.
24. Inwiefern sind Bundesmittel für Forschung mit Dual-Use-Potenzial an
Auflagen zu Auslandskooperationen geknüpft, und umfasst dies
beispielsweise auch Teilnahmen an Konferenzen wie der „Icasse 2026“?
Zuwendungsrechtliche Auflagen im Sinne der Fragestellung werden im
Einzelfall durch den jeweiligen Zuwendungsbescheid geregelt.
25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Beteiligung
Chinas an der Ausbildung russischer Soldaten für die wissenschaftliche
Zusammenarbeit mit chinesischen Forschungseinrichtungen mit Bezug
zum Militär?
Die Antwort auf die Frage 25 erfolgt eingestuft. Die Einstufung als
Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ ist
im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Das Bekanntwerden der Informationen kann nachteilige Auswirkungen auf
internationale Beziehungen haben. Die Antwort betrifft interne diplomatische
Gespräche, bei deren Offenlegung nachteilige Konsequenzen für die
entsprechenden Beziehungen zu befürchten wären, die nicht nur die Zusammenarbeit
im Forschungs- und Bildungsbereich, sondern auch andere Felder der
Kooperation und der diplomatischen Beziehungen betreffen würden.
Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Forschungssicherheit in Deutschland - möglicher Wissensabfluss im Fall CISPA sowie der grundsätzliche Umgang mit Wissenschaftsspionage (Antwort)