Frage von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8313)
Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8313)
An welchem Datum haben die Gesellschafter des CISPA – Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit die Vorbereitung der am 1. September 2026 notariell beurkundeten Änderung des Gesellschaftsvertrags veranlasst (bitte auch das Datum der Anhörung oder Information des Aufsichtsrats angeben), und aus welchem Grund hat die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt dem Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung am 23. September 2026 erklärt, Konsequenzen würden erst nach Auswertung des Prüfberichts erwogen, obwohl die Satzungsänderung zu diesem Zeitpunkt bereits beurkundet und am Vortag in das Handelsregister eingetragen worden war (www.jmwiarda.de/blog/2026/09/23/kein-beleg-fuer-wissensabfluss-am-cispa)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer:
Eine vollumfängliche Anpassung des Gesellschaftsvertrages der CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH an die Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) stand bereits länger im Raum. Im Zuge der Sonderprüfung, der damit einhergehenden widerruflichen Freistellung des wissenschaftlichen Geschäftsführers sowie des gegen diese Maßnahme eingeleiteten gerichtlichen Eilverfahrens wurde vorliegend deutlich, dass die vorherigen Regelungen des Gesellschaftsvertrages unter Umständen die Handlungsfähigkeit des CISPA stark beeinträchtigen bzw. diese sogar gefährden konnten. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages war daher unabhängig von den Ergebnissen der Sonderprüfung erforderlich und nötig, um die Integrität dieser bis zu ihrem Abschluss sicherzustellen.
Daher beschlossen die Gesellschafter des CISPA, Bund und Saarland, kurzfristig auf rechtlichen Rat hin, die drängendsten Änderungen vorzunehmen.
Beurkundet wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages am 1. September 2026. Eingetragen wurde sie am 22. September 2026. Am selben Tag informierte die Vorsitzende der Gesellschafterversammlung den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Dessen Büro informierte im üblichen Geschäftsgang am 28. September 2026 die Aufsichtsratsmitglieder.
Im Lichte der Feststellungen der Sonderprüfung wird zu bewerten sein, welche Governance-Verbesserungen vorzunehmen sind und ob es hierfür weiterer Anpassungen am Gesellschaftsvertrag bedarf.
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