Aufsicht, Governance und Verfahren im Fall CISPA - Rolle des Bundes als Gesellschafter des CISPA Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit
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Aufsicht, Governance und Verfahren im Fall CISPA - Rolle des Bundes als Gesellschafter des CISPA Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8725
21. Wahlperiode 20.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Jeanne Dillschneider, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aufsicht, Governance und Verfahren im Fall CISPA – Rolle des Bundes als
Gesellschafter des CISPA Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit
Nach Medienberichten über Kooperationen des CISPA Helmholtz-Zentrums für
Informationssicherheit mit chinesischen Einrichtungen beschlossen die
Gesellschafter – das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) und das Saarland – am 22. Juni 2026 eine externe Sonderprüfung
und stellten den wissenschaftlichen Geschäftsführer widerruflich frei. Der
Prüfauftrag umfasste laut öffentlicher Berichterstattung über den
Gesellschafterbeschluss die Frage eines Abflusses sicherheitsrelevanter Erkenntnisse, mögliche
Rechtsverstöße insbesondere bei Exportkontrolle und Geheimnisverrat, die
Rolle von Personen in der Leitung des CISPA sowie die Angemessenheit des
Forschungssicherheitssystems (www.jmwiarda.de/blog/2026/06/29/das-bmftr-s
chickt-die-wirecard-ermittler-ans-cispa). Nach weiteren Presseberichten wurde
der Auftrag später auf Compliance-Fragen ausgeweitet (www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/cispa-helmholtz-zentrum-wegen-moeglicher-weitere
r-verstoesse-im-fokus/100254201.html).
Am 23. September 2026 stellte die Bundesministerin Dorothee Bär im
öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Forschung, Technologie,
Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung erste Ergebnisse vor. Danach konnte ein
Abfluss sicherheitsrelevanter Erkenntnisse weder bestätigt noch ausgeschlossen
werden; die Regelungen und Systeme des CISPA seien jedoch nicht geeignet
gewesen, einen Abfluss zu verhindern. Die Ministerin erklärte ferner, die
Organisation des Zentrums und seine technischen und organisatorischen
Maßnahmen genügten „in keiner Weise, um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gegen unbefugte Weitergabe … angemessen Rechnung zu tragen“. Die
Bundesministerin erklärte, der Bericht werde sorgfältig ausgewertet und erst danach
würden Konsequenzen erwogen. Zugleich erklärte sie, der gesamte Bericht von
rund 400 Seiten werde als Verschlusssache eingestuft.
Am 24. September 2026 gaben die Gesellschafter die einvernehmliche
Trennung vom wissenschaftlichen Geschäftsführer bekannt und begründeten sie mit
unterschiedlichen Vorstellungen über die Zukunft des Zentrums (https://cisp
a.de/statement-agreement)? Nach Presseberichten wurde der
Gesellschaftsvertrag des CISPA bereits am 1. September 2026 notariell beurkundet und am
22. September 2026, dem Tag der Übermittlung des Prüfberichts, in das
Handelsregister eingetragen (www.jmwiarda.de/blog/2026/09/28/die-
entmachtungvor-dem-pruefbericht). Die Änderungen ermöglichen es den Gesellschaftern,
sämtliche Aufgaben des Aufsichtsrats an sich zu ziehen, streichen das
Vorschlagsrecht des Aufsichtsrats bei Bestellung und Abberufung der Geschäfts-
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führung und unterwerfen die Geschäftsführung den Weisungen der
Gesellschafter (https://table.media/assets/dokumente/2026_09_28_gesellschaftsvertrag_cis
pa_neu.pdf).
Das BMFTR begründete die Änderungen mit einer Anpassung an den Public
Corporate Governance Kodex des Bundes. Der bisherige Gesellschaftsvertrag
sah vor Änderungen die Anhörung der übrigen Gesellschaftsorgane vor; nach
Angaben zurückgetretener Aufsichtsratsmitglieder fand eine solche Anhörung
nicht statt. Der vom Bund benannte Aufsichtsratsvorsitzende wurde nach rund
zehn Monaten im Amt abberufen (Research Table vom 24. September 2026).
Drei weitere Mitglieder des Aufsichtsrats erklärten zwischen dem 25. und
29. September 2026 ihren Rücktritt; zwei von ihnen begründeten dies nach
Presseberichten mit der Vorenthaltung von Informationen, der verweigerten
Einsicht in den Prüfbericht und der ohne Anhörung erfolgten
Satzungsänderung. Der Aufsichtsratsvorsitz war bis November 2025 unbesetzt.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Mündliche Frage erklärt,
Sicherheitsbehörden hätten bereits 2023 über Bedenken informiert
(Plenarprotokoll 21/88, Frage 0049). Die Bundesministerin erklärte darüber hinaus
öffentlich im Ausschuss, Risiken seien wiederholt in den Aufsichtsgremien adressiert
worden (www.forschung-und-lehre.de/politik/baer-berichtet-von-cispa-pruefun
g-und-diskutiert-haushalt-7914). Die Ministerin berichtete im Ausschuss am
23. September u. a. von einem Sicherheitsgespräch mit der Geschäftsführung
am CISPA im Dezember 2025. Gegenstand dieser Anfrage ist ausdrücklich die
Wahrnehmung der Aufsichts- und Gesellschafterfunktion durch den Bund, das
Verfahren der Sonderprüfung, die Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie
die Vereinbarkeit des Vorgehens mit der institutionellen Dimension der
Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann, durch welche Behörde, in welcher Form (schriftlich oder
mündlich) und mit welchem wesentlichen Inhalt wurde das damalige BMBF im
Jahr 2023 über Sicherheitsbedenken in Bezug auf das CISPA unterrichtet?
2. Welche weiteren Unterrichtungen durch Sicherheitsbehörden zum CISPA
erfolgten zwischen 2023 und dem 18. Juni 2026 (bitte nach Datum,
Behörde und Form aufschlüsseln)?
3. Welche Maßnahmen hat das BMBF bzw. BMFTR nach jeder dieser
Unterrichtungen gegenüber der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat oder der
Gesellschafterversammlung des CISPA veranlasst (bitte jeweils Datum,
Inhalt und Rechtsform der Maßnahme angeben)?
4. Welche Gespräche zwischen Sicherheitsbehörden und dem CISPA fanden
seit 2023 statt (bitte Datum, Anlass, Initiative, teilnehmende Ebene des
CISPA angeben), wurden darin konkrete Sicherheitsanforderungen an das
CISPA formuliert, und war die Helmholtz-Geschäftsstelle in die
Entscheidung über eine Teilnahme des CISPA an Sensibilisierungsangeboten der
Sicherheitsbehörden eingebunden?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Maßnahmen, die die saarländische
Landesregierung ergriffen hat, nachdem Sicherheitsbehörden über
entsprechende Bedenken informiert hatten?
6. Ist die saarländische Landesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt an die
Bundesregierung oder eine Bundesbehörde mit Verdachtsmomenten
herangetreten und in welchem Turnus gab es einen Austausch zwischen
Bundes- und Landesregierung?
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7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die saarländische Landesregierung
aufgrund der genannten Bedenken konkrete Maßnahmen eingeleitet hat,
und wenn ja, welche?
8. In welchen Sitzungen des Aufsichtsrats und der
Gesellschafterversammlung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Risiken internationaler
Forschungskooperationen und China-bezogene Fragen der
Forschungssicherheit adressiert, welche Beschlüsse mit welchen Fristen wurden dazu
gefasst, und wie wurde deren Umsetzung nachverfolgt?
9. Existieren im BMFTR vor dem Handelsblatt Artikel im 18. Juni 2026
Vermerke, Schreiben oder sonstige Dokumente, in denen konkrete Defizite
der Forschungssicherheit am CISPA benannt und der Geschäftsführung
mitgeteilt wurden, und wenn ja, wie viele und aus welchem Zeitraum?
10. Aus welchen Gründen blieb der Vorsitz des Aufsichtsrats des CISPA bis
November 2025 unbesetzt, wer im BMFTR war in diesem Zeitraum für
die Wahrnehmung der Gesellschafter- und Aufsichtsfunktion des Bundes
verantwortlich, und – sofern der Bund den Vorsitz zuvor innehatte- wann
und aus welchen Gründen hatte der Bund die Vertretung im Aufsichtsrat
zuvor abgegeben?
11. Wer nahm an dem Sicherheitsgespräch mit der CISPA-Geschäftsführung
im Dezember 2025 teil, welche konkreten Vorgaben mit welchen Fristen
wurden dem CISPA dabei gemacht, und wie wurde deren Umsetzung bis
Juni 2026 überprüft?
12. Wurde über das Gespräch im Dezember 2025 ein Vermerk des BMFTR
angefertigt, und falls ja, enthält dieser die Einschätzung der beteiligten
Sicherheitsbehörden zu konkreten Verdachtsmomenten gegenüber dem
CISPA?
13. Hat das CISPA gegenüber Sicherheitsbehörden oder dem BMFTR um
Zugang zu behördlichen Erkenntnissen für die Überprüfung von Bewerbern
und Kooperationspartnern gebeten, und wie wurde darauf reagiert?
14. Hat das BMFTR die Vorlage einer Forschungssicherheitsstrategie
verlangt, und wenn ja, wann und mit welcher Frist?
15. Welches Mitglied der Geschäftsführung wurde mit der Erstellung
federführend betraut?
16. Welche Tagesordnungspunkte zur Bestellung oder Wiederbestellung von
Mitgliedern der Geschäftsführung standen auf der Tagesordnung der
letzten Aufsichtsratssitzung vor der Freistellung, wurden Punkte vor oder in
der Sitzung abgesetzt oder vertagt, und auf wessen Veranlassung?
17. Wann und in welcher Form hat das BMFTR der CISPA-Geschäftsführung
vor dem 3. Juni 2026 eine Entscheidung über die Erhöhung der
institutionellen Förderung um rund 45 Mio. Euro jährlich mitgeteilt, und war die
Veröffentlichung durch das CISPA am 3. Juni 2026 mit dem Ministerium
abgestimmt?
18. Lagen dem BMFTR zu diesem Zeitpunkt Bedenken zur
Forschungssicherheit vor und wie wurden sie bei der Entscheidung über die Erhöhung
berücksichtigt ?
19. Hat das BMFTR die Veröffentlichung bezüglich der Erhöhung der
institutionellen Förderung vom 3. Juni 2026 gegenüber der CISPA-
Geschäftsführung beanstandet, und wenn ja, wann und in welcher Form?
20. War die Entscheidung über den Förderaufwuchs an Auflagen zur
Forschungssicherheit gebunden, und gilt die Zusage nach Abschluss der
Sonderprüfung fort (bitte mit Angabe des Entscheidungsstands und -datums)?
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21. Nach welchem Verfahren wurde der Sonderprüfer ausgewählt, welche
Kosten sind für die Sonderprüfung bislang entstanden bzw. vereinbart,
und aus welchem Haushaltstitel werden sie getragen?
22. Wann, durch wen und aus welchem Anlass wurde der Prüfauftrag über
den Gesellschafterbeschluss vom 22. Juni 2026 hinaus auf Compliance-
Fragen ausgeweitet, und wurde der Aufsichtsrat an dieser Entscheidung
beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
23. Wurden Inhalte oder Zwischenstände der Sonderprüfung vor der
Einstufung als Verschlusssache Dritten zugänglich gemacht, hat das BMFTR
Hinweisen auf eine Weitergabe nachgehen lassen, und mit welchem
Ergebnis?
24. Welche Prüfungen oder Untersuchungen zu Vorwürfen gegen Mitglieder
der Geschäftsführung des CISPA wurden seit 2022 durch den
Aufsichtsrat, die Gesellschafter oder in deren Auftrag veranlasst, wer wurde jeweils
mit der Durchführung beauftragt, zu welchem Ergebnis kamen sie, und
wann und in welcher Form wurde das BMFTR als Gesellschafter über
Anlass und Ergebnis unterrichtet?
25. Hat die Sonderprüfung Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, die
Außenwirtschaftsverordnung, die EU-Dual-Use-Verordnung oder
strafrechtliche Vorschriften festgestellt, und wurden Strafverfolgungsbehörden
oder Sicherheitsbehörden befasst?
26. Welche Kategorien von Informationen hat die Sonderprüfung am CISPA
als Geschäftsgeheimnisse eingeordnet, bestanden hierfür gesetzliche oder
vertragliche Geheimhaltungspflichten, und nach welchem Maßstab wurde
das Schutzniveau eines überwiegend offen publizierenden
Grundlagenforschungszentrums beurteilt?
27. Worin bestand konkret die von der Bundesministerin im Ausschuss
erklärte Verweigerung einer uneingeschränkten Kooperation des
wissenschaftlichen Geschäftsführers mit dem Sonderprüfer,
a) wann wurde diese Verweigerung erstmals festgestellt und wem wurde
sie mitgeteilt,
b) welche Konsequenzen haben die Gesellschafter daraus vor dem
22. September 2026 gezogen,
c) wie ist die Bewertung der Ministerin mit der Angabe der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7930 vereinbar, die Freistellung
diene auch dem Schutz des Geschäftsführers?
d) Wurde der wissenschaftliche Geschäftsführer vor der Freistellung
angehört?
28. Umfasste der Prüfauftrag die Wahrnehmung der Aufsichts- und
Gesellschafterfunktion durch den Bund, das Saarland und den Aufsichtsrat, und
enthält der Bericht Feststellungen zur Rolle des BMFTR?
29. Wie war zum Zeitpunkt der Freistellung des wissenschaftlichen
Geschäftsführers am 22. Juni 2026 die Geschäftsverteilung innerhalb der
Geschäftsführung des CISPA geregelt, und welchem Geschäftsführer waren
nach Geschäftsordnung oder Geschäftsverteilungsplan die Bereiche
Compliance und Innenrevision, Exportkontrolle, IT-Sicherheit und technische
und organisatorische Maßnahmen, Personalverwaltung und
Gästemanagement zugeordnet?
a) Wann endete bzw. endet die laufende Bestellung des 2021 bestellten
administrativen Geschäftsführers, und wann, durch welches Organ
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und mit welcher Begründung wurde über eine Verlängerung oder
Neubestellung entschieden?
b) Lag diese Entscheidung zeitlich vor, während oder nach der
Sonderprüfung, und wurde vor der Entscheidung geprüft, ob und inwieweit
die Gegenstände der Sonderprüfung Bereiche betreffen, die dem
administrativen Geschäftsführer zugeordnet waren?
c) Unterscheidet der Prüfbericht bei seinen Feststellungen zu
Organisation, technischen und organisatorischen Maßnahmen und
Exportkontrolle zwischen der Verantwortung der wissenschaftlichen und der
administrativen Geschäftsführung?
30. Wer hat wann und auf welcher Rechtsgrundlage entschieden, den
gesamten Prüfbericht als Verschlusssache einzustufen,
a) aus welchen Gründen wurde keine teilweise Einstufung oder eine
bereinigte Fassung für Öffentlichkeit, Aufsichtsrat und Helmholtz-
Gemeinschaft vorgesehen,
b) und aus welchen Gründen wurden vorläufige Erkenntnisse aus einem
vollständig als Verschlusssache eingestuften Bericht im öffentlichen
Teil einer Ausschusssitzung durch die Ministerin vorgetragen?
31. Wann begannen die Vorbereitungen zur Änderung des
Gesellschaftsvertrags des CISPA (bitte Datum des ersten Entwurfs, der Beauftragung des
Notars und der Abstimmung mit dem Saarland angeben), und auf wessen
Initiative?
32. Welche konkreten Erkenntnisse lagen den Gesellschaftern am 1.
September 2026 vor, die die Änderungen zu diesem Zeitpunkt erforderlich
machten, und war die Befragung des wissenschaftlichen Geschäftsführers durch
den Sonderprüfer zu diesem Zeitpunkt vollständig abgeschlossen?
33. Wurde der Aufsichtsrat vor dem Beschluss über die Änderung des
Gesellschaftsvertrags angehört, wie es der bisherige Gesellschaftsvertrag vorsah
(bitte Datum und Form angeben), und falls lediglich eine Information
erfolgte, wann und in welcher Form?
34. Hält die Bundesregierung den geänderten Gesellschaftsvertrag angesichts
der Anhörungsklausel des bisherigen Vertrags für wirksam zustande
gekommen, und auf welcher rechtlichen Prüfung beruht diese Auffassung?
35. Welche Bestimmungen des Public Corporate Governance Kodex des
Bundes werden mit der Generalklausel zur Übernahme sämtlicher
Aufsichtsratsaufgaben durch die Gesellschafter, mit der Streichung des
Vorschlagsrechts des Aufsichtsrats und mit der Weisungsgebundenheit der
Geschäftsführung umgesetzt (bitte jeweils Ziffer des Kodex angeben)?
36. Bei welchen weiteren Forschungseinrichtungen mit Bundesbeteiligung,
insbesondere Helmholtz-Zentren, bestehen vergleichbare Regelungen,
plant die Bundesregierung entsprechende Änderungen bei weiteren
Zentren, und wurde die Helmholtz-Gemeinschaft vor der Änderung beteiligt?
37. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die neuen Durchgriffsrechte der
Gesellschafter, soweit sie Entscheidungen über Forschungsstrategie und die
Besetzung wissenschaftlicher Leitungspositionen erfassen, mit der
institutionellen Dimension der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des
Grundgesetzes vereinbar sind, und mit welchem Ergebnis?
38. Wann, durch wen und aus welchen Gründen wurde der
Aufsichtsratsvorsitzende abberufen, wurde er zuvor angehört, und liegt ihm eine
schriftliche Begründung vor?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
39. Trifft es zu, dass der Aufsichtsrat vor der Abberufung des
Aufsichtsratsvorsitzenden einen Umlaufbeschluss eingebracht hat, wonach der
Prüfbericht dem Gremium vorzulegen sei und vorher keine Entscheidungen zu
treffen seien, und wie hat das BMFTR darauf reagiert?
40. Wurde dem Aufsichtsrat die Einsicht in den Prüfbericht verweigert, und
wenn ja, aus welchen Gründen?
41. Wurde geprüft, ob eine Einsicht durch sicherheitsüberprüfte und zur
Verschwiegenheit verpflichtete Mitglieder möglich ist?
42. Wie bewertet die Bundesregierung die Rücktritte von drei
Aufsichtsratsmitgliedern binnen fünf Tagen, ist das Gremium derzeit beschlussfähig,
und wann, nach welchem Verfahren und mit welcher wissenschaftlichen
Mehrheit wird es neu besetzt?
43. Auf welcher Grundlage beruht die Trennung vom wissenschaftlichen
Geschäftsführer – auf den Feststellungen der Sonderprüfung oder auf den in
der Mitteilung vom 24. September 2026 genannten unterschiedlichen
Vorstellungen –, und wann wurde die Trennungsvereinbarung verhandelt?
44. Enthält die Trennungsvereinbarung eine Abfindung, eine
Verschwiegenheitsverpflichtung oder einen Verzicht auf Rechtsmittel, und welche
Kosten entstehen dem Bund daraus?
45. Ist das Anstellungsverhältnis des früheren wissenschaftlichen
Geschäftsführers beendet, und falls nein, zu welchem Datum endet es; erfasst eine
vereinbarte Verschwiegenheitspflicht auch Äußerungen zu den gegen ihn
im Ausschuss öffentlich erhobenen Vorwürfen; und haben die
Gesellschafter seit dem 24. September 2026 arbeits- oder dienstrechtliche
Schritte gegen ihn angekündigt oder eingeleitet?
46. Wer nimmt derzeit die wissenschaftliche Geschäftsführung des CISPA
wahr, und nach welchem Verfahren und unter Beteiligung welcher
Gremien wird die Nachfolge besetzt?
47. Welche weiteren Forschungseinrichtungen in Bundesförderung wurden
seit dem 23. September 2026 nach dem von der Bundesministerin als
Maßstab bezeichneten Niveau der CISPA-Sonderprüfung überprüft oder
sollen überprüft werden, und plant die Bundesregierung eine
systematische Erhebung des Stands der Forschungssicherheit bei den vom Bund
geförderten Einrichtungen?
48. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Grundlagenforschung kein
geringeres Sicherungsniveau rechtfertigt und wenn ja, wie ist diese
Auffassung mit den Ausnahmen für Grundlagenforschung im
Außenwirtschaftsrecht vereinbar, und plant die Bundesregierung Rechtsänderungen?
49. Welche verbindlichen Vorgaben des Bundes oder der Helmholtz-
Gemeinschaft zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus der
Volksrepublik China galten für die Helmholtz-Zentren vor Juni 2026, und ab
welchem Zeitpunkt?
50. Welche Instrumente stehen Forschungseinrichtungen nach Auffassung der
Bundesregierung derzeit zur Verfügung, um Kooperationspartner und
Gastwissenschaftler auf Sicherheitsrisiken zu prüfen, haben sie Zugang zu
Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden, und wann wird die Nationale
Plattform für Forschungssicherheit mit welchen Befugnissen und
Ressourcen voll arbeitsfähig sein?
51. Welche Maßnahmen wurden seitens des Ministeriums seit dem Beschluss
mit den Wissenschaftsorganisationen zu den Eckpunkten einer Nationalen
Plattform im Dezember 2025 bis zur ersten Sitzung im Oktober ergriffen?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
52. Wann und welche Stellen der nationalen Plattform Forschungssicherheit
wurden geschaffen und besetzt?
53. Hat die Helmholtz-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2024 eine Vereinbarung mit der Chinese Academy of Sciences
geschlossen oder verlängert und war das damalige BMBF daran beteiligt
oder darüber informiert?
54. Knüpft die Bundesregierung Maßnahmen der Forschungssicherheit an die
Staatsangehörigkeit oder Herkunft von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern oder an deren institutionelle Anbindung, Finanzierung und
Forschungsthemen, und wie stellt sie sicher, dies nicht zu einem
Generalverdacht gegen Forschende chinesischer Herkunft führt?
55. Welche Position vertritt der Bund zur Fortführung des nach
Presseberichten mit rund 350 Mio. Euro aus dem saarländischen Transformationsfonds
finanzierten Neubaus des CISPA in St. Ingbert, und wann wird über die
Förderung des CISPA ab 2029/2030 abschließend entschieden?
56. Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der Sonderprüfung am CISPA Helmholtz-Zentrum für
Informationssicherheit für den Aufbau der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit, insbesondere hinsichtlich der Prävention von Wissens-
und Technologieabfluss, der Bewertung von Dual-Use-Risiken sowie
sicherheitsrelevanter internationaler Forschungskooperationen?
57. Strebt die Bundesregierung mit den Ländern verbindliche gemeinsame
Mindeststandards für Forschungssicherheit an Hochschulen und
außeruniversitären Einrichtungen an, und wenn ja, in welchem Verfahren und mit
welchem Zeitplan?
Berlin, den 12. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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