Rede von Iris Nieland (AfD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
Teil von Protokoll der 103. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 32a und 32b: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente.
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Rede von Iris Nieland (AfD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Was uns hier eint oder einen sollte: Wir wollen alle eine gute Altersvorsorge für unsere Bürger in Deutschland. In den bisherigen Beratungen und der Anhörung sind allerdings vor allem die gravierenden Schwächen dieses Gesetzentwurfes der Regierung sehr deutlich geworden. Die Sachverständigen haben dazu zahlreiche konkrete Punkte benannt. Mit neun Änderungsanträgen haben Sie versucht, die Kritik aufzugreifen, allerdings weitgehend vergeblich; denn an den entscheidenden Schwachpunkten haben Sie tatsächlich nichts verbessert.
Wie ich schon in der ersten Lesung ausführte: Dieser Gesetzentwurf verfolgt aus unserer Sicht zu viele Ziele gleichzeitig: Altersvorsorge, Finanzkompetenzvermittlung, Kinder an den Kapitalmarkt heranführen – und das unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Und das alles soll mit 10 Euro monatlich erreicht werden. Auch die Sachverständigen in der Anhörung haben ganz klar bestätigt, dass das auch mit Zins und Zinseszins nicht als Beitrag zur Altersvorsorge ausreichen wird.
Die Erreichung des Zieles Finanzbildung ist ebenfalls fraglich. Zwar können ein Depot bzw. Informationen über dessen Entwicklung praktischen Zugang zum Kapitalmarkt schaffen, das ersetzt aber keine vernünftige Finanzbildung. Wir bleiben dabei: Bildung ist Ländersache.
Neben den Fragen der Zielerreichung fällt zusätzlicher Verwaltungsaufwand ins Gewicht. Und mit Ihren Änderungsanträgen kommt noch weiterer bürokratischer Aufwand hinzu. Ihre Änderungsanträge ändern nichts daran, dass ein völliges Missverhältnis besteht zwischen dem administrativen, regulatorischen Aufwand auf der einen Seite und der unbestreitbar geringen Vorsorgewirkung auf der anderen Seite.
Sehr geehrte Kollegen, auch mit neun Änderungsanträgen wird aus einem unausgereiften Entwurf eben kein überzeugendes Gesamtkonzept; im Gegenteil: Sie sind symptomatisch für den gesamten Gesetzentwurf. Er ist in vielen Detailfragen ausgesprochen regelungsintensiv. Die praktische Umsetzung ist an den entscheidenden Stellen nicht abschließend geklärt,
und Sie werden damit diese Ziele nicht erreichen.
Deswegen hier noch einmal das Konzept der Alternative für Deutschland: Unser Junior-Spardepot
verfolgt von Anfang an ganz klar einen abgegrenzten Ansatz: einen Kapitalstock aufzubauen, der später tatsächlich einen relevanten Beitrag zur Altersvorsorge leisten kann. Entscheidend ist doch nicht, dass man möglichst wenig Mittel aus dem Haushalt einsetzt,
sondern dass sie in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu dem stehen, was mit dem Instrument erreicht werden soll.
Wir zielen ganz klar auf den langfristigen Vermögensaufbau, und dafür sind zwei Faktoren wesentlich: zum einen ein möglichst früher Beginn der Ansparphase und zum anderen eine ausreichend große Kapitalbasis, auf der Zins und Zinseszins wirken können.
Beides decken wir mit unserem Antrag ab.
Ich fasse zusammen. Nur der klar fokussierte Antrag der AfD
ist in Zielsetzung, Förderhöhe und konkreter Ausgestaltung in sich schlüssig – lebensnah für eine gute Altersvorsorge.
Werte Kollegen, was uns hier eint: Wir wollen eine gute Altersvorsorge für unsere Bürger in Deutschland. Deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Sie wissen: Es ist der bessere.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 103. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Finanzielle Bildung stärken - Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen
- part_of_vorgang → Für eine sichere Rente unserer Kinder - Junior-Spardepot
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
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