Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.
Text
Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Verband ist unter Ausschluss jeder parteipolistischen Betätigung als Wirtschaftsverband sowie als Arbeitgeberverband tätig.
Als Wirtschaftsverband bezweckt der Verband die einheitliche Vertretung und Förderung der
Interessen seiner Mitglieder in beruflicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Der Verband wirkt auf die Verbesserung der Marktumstände und ihrer Rahmenbedingungen für seine Mitglieder hin. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die
- Stärkung des politischen und gesellschaftlichen Bewusstseins für die Bauwirtschaft und ihre Produkte,
- Mitgestaltung von Vergabe- und Vertragsbedingungen,
- Vertretung seiner Mitglieder gegenüber öffentlichen und privaten
Auftraggebern in Fragen von allgemeiner Bedeutung,
- Weiterentwicklung von partnerschaftlicher Kooperation mit Auftraggebern
sowie mit den Beteiligten der Wertschöpfungskette und
- wissenschaftliche Aufarbeitung von Grundsatzthemen der Bauwirtschaft.
Der Verband wird bei Behörden und öffentlichen Körperschaften mit
Gutachten und Vorschlägen beratend tätig.
Zur Ausbildung und Förderung des gewerblichen Nachwuchses sowie zur Fortbildung von Baufachpersonal ist der Verband an verschiedenen Bildungswerken maßgeblich beteiligt.
Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Handwerk; Digitalisierung; Energienetze; Wettbewerbsrecht; Verkehrsinfrastruktur; Immissionsschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Straßenverkehr; Zivilrecht; Güterverkehr; Industriepolitik; Allgemeine Energiepolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Öffentliches Recht; Schienenverkehr; Bauwesen und Bauwirtschaft; Klimaschutz; Verkehrspolitik; Arbeitsmarkt; Berufliche Bildung; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Verhinderung der Ergänzung des Gesetzesentwurfs zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland um materiellrechtliche Änderungen des AGB-Rechts: Das geplante Justizstandortstärkungsgesetz ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. sieht in diesem Zusammenhang allerdings keinen Anlass, zugleich das deutsche AGB-Recht zu ändern. Da sich der Gesetzesentwurf mit dem AGB-Recht selbst nicht auseinandersetzt, haben wir zu mehreren Vertretern des Rechtsausschusses des Bundestages (Dr. Thorsten Lieb, Awet Tesfaiesus, Stephan Brandner und Esther Dilcher) Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt, um die Gründe für die - unerwartete - Erörterung in Erfahrung zu bringen und das Thema Reform des AGB-Rechts auch grundsätzlich zu erörtern. Zielrichtung der Kontaktaufnahme war zudem eine Ergänzung des Gesetzes um materiellrechtliche Änderungen im Bereich des AGB-Rechts zu verhindern.
Relationen
Keine Relationen.