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Schriftliche Frage 20 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anzeigen nach § 105 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie Anträge auf Genehmigung nach § 105 Absatz 5 BBG für Ru…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 20 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anzeigen nach § 105 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie Anträge auf Genehmigung nach § 105 Absatz 5 BBG für Ru… Frage 20 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anzeigen nach § 105 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie Anträge auf Genehmigung nach § 105 Absatz 5 BBG für Ruhestandbeamtinnen und Beamte, die vor ihrem Ruhestand mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut wurden, sind seit der Neuregelung des Bundesdisziplinargesetz vom 20. Dezember 2023 (www.buzer.de/gesetz/1 6205/a305609.htm) bei den zuständigen Behörden des Bundes eingegangen, und in wie vielen Fällen wurde die Tätigkeit untersagt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Oktober 2026: Die erfragten Fallzahlen werden statistisch für den Bund nicht erfasst und sind auch nicht automatisch abrufbar. Um die erfragten Daten zu ermitteln, müssten im Rahmen einer Ressortabfrage die Personalakten sämtlicher Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandbeamter geprüft werden, die von der Neuregelung des § 105 Absatz 2 Nummer 2 sowie § 105 Absatz 5 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) erfasst werden. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar.

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