Schriftliche Frage 44 von Ulrich von Zons (AfD): Soll vor dem Hintergrund des Entwurfs zur Reform der Nachrichtendienste künftig sichergestellt werden, dass Betroffene von einem heimlichen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 44 von Ulrich von Zons (AfD): Soll vor dem Hintergrund des Entwurfs zur Reform der Nachrichtendienste künftig sichergestellt werden, dass Betroffene von einem heimlichen…
Frage 44 (Ulrich von Zons, AfD):
Soll vor dem Hintergrund des Entwurfs zur Reform der Nachrichtendienste künftig sichergestellt werden, dass Betroffene von einem heimlichen Betreten ihrer Wohnung erfahren und damit in die Lage versetzt werden, nachträglich gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, und wenn ja, wie, und wenn nein, hält die Bundesregierung einen solchen Gesetzesvollzug für verfassungsgemäß (bitte begründen, vgl. www.lt o.de/recht/hintergruende/h/bnd-verfassungsschut z-gesetz-entwurf-bmi-ueberwachungbefugnissedatenschutz-kontrolle)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Oktober 2026:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts liegt dem Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache 21/7868 vor. Der dort als Artikel 1 enthaltene Entwurf eines neuen Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) regelt in § 35 BVerfSchG-E die Mitteilung an betroffene Personen im Falle des heimlichen Betretens von Wohnungen. § 35 Absatz 1 Satz 1 BVerfSchG-E knüpft dabei mit dem Verweis auf § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BVerfSchG-E an die Regelung an, die für das heimliche Betreten von Wohnungen sogar bereits vorab eine unabhängige Rechtmäßigkeitskontrolle (gerichtsähnlich durch den unabhängigen Kontrollrat) vorsieht.
Relationen
- asked ← Ulrich von Zons (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung