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Schriftliche Frage 47 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung als Konsequenz aus ihrer in Bundestagsdrucksache 21/7703 geäußerten Auskunft, dass i…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 47 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung als Konsequenz aus ihrer in Bundestagsdrucksache 21/7703 geäußerten Auskunft, dass i… Frage 47 (Katrin Fey, Die Linke): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung als Konsequenz aus ihrer in Bundestagsdrucksache 21/7703 geäußerten Auskunft, dass ihr zur praktischen Umsetzung und zu den Kontrollmechanismen des EU-Marokko- Abkommens hinsichtlich der Herkunft von Waren aus der Westsahara bislang keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, insbesondere zur Schließung dieser Informationslücke, und auf Basis welcher spezifischen Weisungen überprüft der deutsche Zoll derzeit im Importalltag die Einhaltung dieser Vorgaben?“ Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Oktober 2026: Mit Beschluss (EU) 2025/2022 des Rates vom 2. Oktober 2025, veröffentlicht im Amtsblatt L 2025/2022 vom 3. Oktober 2025, wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits veröffentlicht. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Identifizierung der Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die der Kontrolle der Zollbehörden des Königreichs Marokko unterliegen, durch Verweis auf die Ursprungsregion in den vorgesehenen Ursprungsnachweisen ermöglicht wird. Derartige Ursprungsnachweise unterliegen bei der Einfuhr zu Präferenzbedingungen der risikoorientierten Kontrolle der nationalen Einfuhrzollbehörden.

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