Schriftliche Frage 51 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/8312 weder die Frage nach den ihr b…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 51 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/8312 weder die Frage nach den ihr b…
Frage 51 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke):
Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/8312 weder die Frage nach den ihr bekannten Personen und Entitäten noch die Frage nach der Anforderung von Informationen aus den vertraulichen Dossiers beantwortet hat, welche der im Bericht der unabhängigen internationalen Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen für Sudan vom 1. September 2026 (A/HRC/63/23) identifizierten Personen und Entitäten, die an der Unterstützung der Rapid Support Forces (RSF) durch transnationale Netzwerke mit Verbindungen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten beteiligt sind, sind der Bundesregierung bekannt (bitte namentlich benennen), und hat die Bundesregierung bei der Fact-Finding-Mission Informationen aus den von dieser geführten vertraulichen Dossiers über die identifizierten Personen und Entitäten angefordert, und falls nein, bitte begründen (Punkt 12, A/HRC/63/23; www.ohchr.org/sites/de fault/files/documents/hrbodies/hrcouncil/ sessionsregular/session63/advance-versions/a-hrc-63-23-a uv.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Oktober 2026:
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 30. September 2026 auf Ihre Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/8312. Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit der unabhängigen internationalen Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen. Die Erkenntnisse der Mission werden von der Bundesregierung in ihren Aktivitäten zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Sudan berücksichtigt. Detaillierte Informationen über den veröffentlichten Bericht hinaus wurden seitens der Fact Finding Mission nicht zur Verfügung gestellt.
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