Schriftliche Frage 84 von Steffen Kotré (AfD): Welche über die Tat- und Schuldfrage des Angeklagten hinausgehenden Fragen zur Sprengung der Nord-Stream-Leitungen erwartet die Bundesregier…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 84 von Steffen Kotré (AfD): Welche über die Tat- und Schuldfrage des Angeklagten hinausgehenden Fragen zur Sprengung der Nord-Stream-Leitungen erwartet die Bundesregier…
Frage 84 (Steffen Kotré, AfD):
Welche über die Tat- und Schuldfrage des Angeklagten hinausgehenden Fragen zur Sprengung der Nord-Stream-Leitungen erwartet die Bundesregierung durch die Ergebnisse des gerichtlichen Verfahrens beantwortet zu sehen, die nach ihrer Antwort vom 31. August 2026 auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/7837 abzuwarten sind, nachdem der 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Beschluss vom 30. September 2026 über die Nebenklage der Nord Stream AG (Az. 3 St 2/26) ausgeführt hat, es sei nicht Aufgabe des Strafprozesses, „jenseits der Tat- und Schuldfrage des Angeklagten eine umfassende politische Aufarbeitung des Geschehens zu gewährleisten“, und falls keine, in welchem Verfahren soll diese Aufarbeitung nach Auffassung der Bundesregierung stattfinden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 14. Oktober 2026:
Die Bundesregierung entscheidet in eigener Verantwortung, ob, wie und zu welchem Zeitpunkt sie Sachverhalte bewertet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/7837 verwiesen.
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