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Schriftliche Frage 111 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welcher jährliche finanzielle Mehrbedarf ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2027 und 2028 im Schienenverkehr (getre…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 111 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welcher jährliche finanzielle Mehrbedarf ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2027 und 2028 im Schienenverkehr (getre… Frage 111 (Vinzenz Glaser, Die Linke): Welcher jährliche finanzielle Mehrbedarf ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2027 und 2028 im Schienenverkehr (getrennt nach Schienenpersonennahverkehr, Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr) aus der kumulierten Entwicklung der Kosten beispielsweise für Trassenentgelte, Betriebs-, Energie- und Personalkosten (bitte für die Jahre 2026, 2027 und 2028 jeweils die Gesamtkosten sowie davon getrennt die Trassenentgelte absolut in Euro ausweisen), und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um einen möglichen daraus resultierenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf zu decken (z. B. durch eine Erhöhung der Bundesmittel bzw. der Regionalisierungsmittel oder durch eine veränderte Kostenverteilung im Rahmen eines möglichen neuen Trassenpreissystems) und kostenbedingte Angebotskürzungen sowie Ticketpreissteigerungen für die Kundinnen und Kunden zu vermeiden, wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 12. Oktober 2026: Eine Aufschlüsselung möglicher Mehrbedarfe im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Die Bundesregierung stellt für Sachverhalte in der Finanzierungszuständigkeit des Bundes jährlich bedarfsgerecht Mittel in den Bundeshaushalt ein und berücksichtigt die notwendigen zukünftigen Bedarfe in der Finanzplanung. Die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs liegt bei den Ländern (und Kommunen). Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfältig in finanzieller Hinsicht, insbesondere über das Regionalisierungsgesetz.

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