Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1499, 21/1939, 21/2146 Nr. 1.8)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1499, 21/1939, 21/2146 Nr. 1.8)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2787
21. Wahlperiode 12.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1499, 21/1939, 21/2146 Nr. 1.8 –
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs
bei den Eisenbahnen des Bundes
A. Problem
Um die trassenentgelterhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhungen bei
der DB InfraGO AG für das Jahr 2026 abzumildern, wurde die Renditeerwartung
des Bundes im Sommer 2024 abgesenkt. Nach der von der Rechtsprechung
bestätigten aktuellen Rechtslage ist für die Festlegung der Obergrenze der
Gesamtkosten nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) aber nicht die tatsächliche
Höhe der Eigenkapitalverzinsung, sondern der im ERegG vorgesehene
marktübliche Eigenkapitalzinssatz maßgeblich. Da dieser kapitalmarktübliche
Eigenkapitalzinssatz höher liegt als die abgesenkte Renditeerwartung des Bundes, würden
die Trassenentgelte, die die DB InfraGO AG ab dem Jahr 2026 zu vereinnahmen
hätte, trotz der Absenkung der Renditeerwartung im Sommer 2024 ansteigen.
B. Lösung
Änderung der eisenbahnregulierungsrechtlichen Vorgaben mit dem Ziel, die
trassenentgelterhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung für 2026
rechtskonform abmildern zu können.
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke.
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Ablehnung oder Annahme des Gesetzentwurfs mit abweichenden Änderungen.
D. Kosten
Die aus der möglichen Umsetzung des Gesetzentwurfs eventuell resultierenden
Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/1499, 21/1939 mit folgender
Maßgabe, im Übrigen unverändert anzunehmen:
Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b wird durch den folgenden Buchstaben b
ersetzt:
b) ‚ Nach Nummer 5.2.2 wird die folgende Nummer 5.2.3 eingefügt:
„5.2.3 Für die Verzinsung des Eigenkapitals eines Betreibers der
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes ist ein Zinssatz
von 1,9 Prozent anzusetzen.“ ‘;
b) folgende Entschließung anzunehmen:
„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Schienenverkehr ist eine Lebensader unseres Landes: Er befördert
Menschen und Fracht zwischen Stadt und Land und ist damit ein zentraler
Bestandteil der Mobilität sowie der wirtschaftlichen Standortsicherung.
Es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung die Instandhaltung und
Modernisierung unserer Schieneninfrastruktur als eine der großen politischen
Aufgaben dieser Zeit erkannt hat und bestrebt ist, diese mit den
entsprechenden Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu bewältigen.
Die Trassenpreise sind eines der zentralen Instrumente zur
Infrastrukturfinanzierung. Die abzusehenden großen Preissteigerungen bei den
Trassenpreisen stellen jedoch die Eisenbahnverkehrsunternehmen als
Leistungserbringer des Schienenverkehrs vor finanzielle Probleme. Diese
Herausforderung hat die Bundesregierung ebenfalls erkannt und einen entsprechenden
Gesetzentwurf zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs vorgelegt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die für das Jahr 2025 für die Instandhaltungsfinanzierung noch
fehlenden Mittel von rd. 1,3 Milliarden Euro aus dem Nachtrag der Leistungs-
und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) sowie für das Jahr 2026
rd. 4,1 Milliarden Euro ebenfalls für die Instandhaltungsfinanzierung
noch im Jahr 2025 vertraglich mit der DB InfraGO AG zu binden;
2. von der DB InfraGO AG im Gegenzug einzufordern, gegenüber dem
Bundesministerium für Verkehr schriftlich zu erklären, dass sie
ebenfalls noch im Jahr 2025 einen neuen Entgeltantrag für die Trassenpreise
2026 stellen und dabei das gesunkene Kostenniveau entsprechend
berücksichtigen wird;
3. sich dafür einzusetzen, dass durch diesen Prozess der Anstieg der
Trassenpreise für 2026 weitergehend begrenzt wird und sich dies im
entsprechenden neuen Entgeltantrag für 2026 der DB InfraGO AG
wiederfindet.“
Berlin, den 12. November 2025
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Matthias Gastel
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Matthias Gastel
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1499 in seiner 21. Sitzung am 11. September
2025 beraten und dem Verkehrsausschuss zur Beratung überwiesen.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des
Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes – 21/1499 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der
Bundesregierung“ auf Drucksache 21/1939 wurde am 9. Oktober 2025 gemäß § 80 Absatz 3 der
Geschäftsordnung an den Verkehrsausschuss zur Beratung überwiesen (Drucksache 21/2146 Nr. 1.8).
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit den Änderungen der Regulierungsvorgaben im ERegG soll zum einen der anzusetzende Eigenkapitalzinssatz
auf den Mittelwert zwischen dem sogenannten risikolosen Zinssatz und dem von der Bundesnetzagentur
berechneten kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatz festgelegt werden. Zum anderen zielen die Änderungen darauf
ab, dass die trassenentgelterhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhungen bereits in der laufenden
Regulierungsperiode abgemildert werden können.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 7. Sitzung am 24. September 2025 beschlossen, eine öffentliche Anhörung
zum Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1499 durchzuführen. Diese fand in der 10. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 13. Oktober 2025 statt. An der Anhörung haben folgende Auskunftspersonen teilgenommen:
• Tilman Benzing, Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI), Senior Manager Logistik und Verkehr;
• Jens Bergmann, DB InfraGO AG, Vorstand Finanzen und Controlling;
• Dr. Andreas Geißler, Allianz pro Schiene e. V., Leiter Verkehrspolitik;
• Gudrun Grunenberg, BASF SE – ESL/R – Bulk Logistics & Site Services, Kombi-Terminalbeauftragte/
Sicherheitsmanagementsystem-Verantwortliche;
• Dr. Michael Lorenz, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Leiter Referat Entgelte für Schienenwege, Serviceeinrichtungen und Dienstleistungen;
• Martin Roggermann, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Gewerkschaftssekretär
Verkehrspolitik;
• Oliver Smock, DIE GÜTERBAHNEN, Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e. V., Referent für
Eisenbahnpolitik.
Jens Bergmann, Vorstand bei der DB InfraGO AG äußerte, der vorgelegte Gesetzentwurf könne einen sinnvollen
Baustein zur Dämpfung des Anstiegs der Trassenpreise bilden, bringe jedoch Auslegungsfragen und
Unsicherheiten mit sich. Wichtig sei, dass er sich in eine umfassende Reform der Finanzierungsarchitektur und des
Regulierungsrahmens einbettet.
Tilman Benzing vom Verband der Chemischen Industrie sprach von einem wichtigen ersten Schritt. Allerdings
solle die Verzinsung noch weiter abgesenkt werden. Eine gemeinwohlorientierte Eisenbahninfrastruktur sollte
kein gesetzlich vorgegebenes Renditeziel haben. Bei einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems
müssten die Trassenpreise und damit die Nutzerfinanzierung auf die Grenzkosten, also die unmittelbaren Kosten des
Zugbetriebs, begrenzt werden.
Wie die meisten Sachverständigen unterstützte auch Dr. Andreas Geißler vom Verein Allianz pro Schiene diese
Forderung. Er verwies darauf, dass die EU-Kommission den Nationalstaaten ausdrücklich das Grenzkostenmodell
empfehle. Eine Bepreisung auf Basis der unmittelbaren Kosten würde das Preisniveau deutliche absenken.
Gudrun Grunenberg von der BASF SE führte aus, würde der vorliegende Gesetzentwurf nicht angenommen,
drohe ein Anstieg der Trassenpreise um 35 Prozent, was das Ziel der Bundesregierung gefährde, mehr
Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Statt das Eigenkapital des Bundes an der Gesellschaft weiter zu erhöhen, müsse
die DB InfraGO über Baukostenzuschüsse weiter gestärkt werden.
Dr. Michael Lorenz von der Bundesnetzagentur plädierte für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Gesetzes.
Dann könnten die neuen Regelungen bereits im laufenden Genehmigungsverfahren für das Trassenpreissystem
2026 der DB InfraGO AG Anwendung finden.
Martin Roggermann von der EVG forderte, die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr von den
vorgesehenen 265 Millionen Euro auf mindestens 350 Millionen Euro zu erhöhen. Für die im Koalitionsvertrag
angestrebte Verkehrsverlagerung sei sogar eine Halbierung der Trassenpreise mit einer jährlichen
Bundesunterstützung von 450 Millionen Euro notwendig.
Oliver Smock vom Verband DIE GÜTERBAHNEN bezeichnete die Probleme mit den Trassenpreisen als
hausgemacht. Sie seien unter anderem Folge des hohen und stark umstrittenen Gewinnanspruchs. Dieser müsste wie
den konkurrierenden Verkehrsträgern bei „exakt null Euro“ liegen.
Die vorab abgegebenen, schriftlichen Stellungnahmen der oben genannten Sachverständigen wurden als
Ausschussdrucksache 21(15)28-A-G verteilt und sind auf den Internetseiten des Ausschusses abrufbar. Hinsichtlich
der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung wird im Übrigen auf das Protokoll zur 10. Sitzung des
Verkehrsausschusses verwiesen, das ebenfalls auf den Internetseiten des Verkehrsausschusses veröffentlicht wurde.
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1499 in seiner 13. Sitzung am 12. November
2025 beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag mit folgendem
Wortlaut eingebracht (Ausschussdrucksache 21(15)40):
Der Ausschuss empfiehlt dem Deutschen Bundestag, den Gesetzesentwurf auf Drucksache 21/1499 mit folgenden
Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen:
Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b wird durch den folgenden Buchstaben b ersetzt:
,b) Nach Nummer 5.2.2 wird die folgende Nummer 5.2.3 eingefügt:
„5.2.3 Für die Verzinsung des Eigenkapitals eines Betreibers der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes ist
ein risikoloser Zinssatz anzusetzen.“ ‘
Begründung
Die DB InfraGO als wesentlicher Betreiber der Schienenwege des Bundes ist inzwischen ein
gemeinwohlorientiertes Unternehmen. Demzufolge ist nicht begründbar, dass mehr als ein risikoloser Zinssatz zu erwirtschaften
ist. Durch eine Absenkung auf den risikolosen Zinssatz wird der Druck auf den Anstieg der Trassenpreise weiter
als im ursprünglichen Gesetzesentwurf geplant gesenkt. Dadurch können Angebote im
Schienenpersonenfernverkehr auch auf nachfrageschwächeren Strecken aufrechterhalten werden. Diese drohen auch mit dem
Gesetzesentwurf der Bundesregierung absehbar nicht mehr wirtschaftlich rentabel zu sein. Eine Mindestverzinsung ist
aufgrund der Verwendung von Eigenkapital als finanzielle Transaktion notwendig. Der Staat erhält so eine
angemessene Rendite auf sein eingesetztes Kapital.
Weiterhin hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag mit
folgendem Wortlaut eingebracht (Ausschussdrucksache 21(15)41):
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass
• eine Ausschüttung der vom Bundestag bereits beschlossenen Mittel für die Trassenpreisförderung im
Schienenpersonenfernverkehr hätte erfolgen können und einer rechtzeitigen Ausschüttung nur das
Organisationsversagen des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) im Wege stand.
• dem Bundesministerium für Verkehr die fehlende Wirtschaftlichkeit der Förderrichtlinie bereits seit dem
Herbst 2024 bekannt war. Seit Mai 2025 war durch ein neues Gutachten bekannt, dass eine Förderung
grundsätzlich wirtschaftlich ist. Seitdem hat das BMV offenbar keine Aktualisierung der Förderrichtlinie
vorgenommen.
• das Bundesministerium für Verkehr fahrlässig gehandelt hat. Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU)
sowie die Hausleitung des BMV haben bisher nicht konsequent gehandelt, um Beschlüsse des Deutschen
Bundestags umzusetzen.
• die Eisenbahnabteilung des BMV in Teilen offenbar unkontrolliert an eigenen Zielen, die im Widerspruch
zu den bahnpolitischen Zielen des Bundes stehen, arbeitet sowie wesentliche Beschlüsse des Deutschen
Bundestags nicht umsetzt. Die Hausleitung des BMV hat dieser Arbeitsweise keinen Einhalt geboten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
• sicherzustellen, dass die Mittel zur Förderung der Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr wie
vom Bundestag vorgesehen in 2025 vollständig abgerufen werden und die Mittelausschüttung
rückwirkend zum 01. November 2025 erfolgt. Aus dieser Mittelausschüttung ergeben sich keine
Schadensersatzansprüche für auf der Leitungsebene verantwortliche Entscheidungsträger.
• für die absehbare Fortsetzung der Förderung ab 2026 eine entsprechende aktualisierte Förderrichtlinie
zu erstellen und die Wirtschaftlichkeit dieser rechtzeitig zu prüfen. Der Verkehrsausschuss ist über die
Aktualisierung der Förderrichtlinie sowie die Wirtschaftlichkeit bis zum 31.03.2026 zu informieren.
• ein umfassendes Gesetz zur Reform des Trassenpreissystems vorzulegen, das zum 01.01.2027 wirksam
werden kann.
• in einem Bericht bis zum 15.12.2025 dem Verkehrsausschuss die Ursachen der fehlenden Aktualisierung
der Richtlinie zu erläutern. Dabei ist insbesondere aufzuklären, welche Personen im Haus seit wann über
den Vorgang informiert waren und ob die mediale Berichterstattung zutreffend ist, dass eine
Aktualisierung der Förderrichtlinie insbesondere an vorgebrachten Bedenken sowie Blockaden Einzelner
gescheitert ist. Dabei ist vor allem aufzuzeigen, welche Strukturen den Prozess der erneuten Überprüfung der
Förderrichtlinie sowie die Aktualisierung der Richtlinie bewusst verschleppt oder aufgehalten haben. Es
ist zudem festzustellen, ob die Hausleitung sowie die Eisenbahnabteilung trotz der bekannten Probleme
davon ausgegangen sind, die Förderrichtlinie für 2025 trotzdem nutzen zu können. Außerdem ist
aufzuklären, warum der Hinweis des Rechnungsprüfungsausschuss auf die Probleme der Wirtschaftlichkeit
von Ende September bis Ende Oktober 2025 offenbar keinen Bearbeitungsvorgang im Haus ausgelöst
hat, um rechtzeitig eine Aktualisierung der Förderrichtlinie sicherzustellen. Es ist darzulegen, welche
Vorgänge Staatssekretär Stefan Schnorr bezüglich der Trassenpreisförderung gezeichnet hat und
insbesondere, wann er Kenntnis der verschiedenen Gutachten hatte. Zudem ist klarzustellen, wann auf Ebene
der Staatssekretäre nachweislich die Problematik der Förderrichtlinie bekannt war.
• in einem weiteren Bericht bis zum 15.12.2025 dem Verkehrsausschuss über die erforderliche
Neuaufstellung der Eisenbahn-Abteilung sowie der Verantwortlichen in der Hausleitung zu informieren. Der
Vorgang zeigt mutmaßlich eine problematische Arbeitsauffassung in Teilen des BMV auf.
• die Eisenbahnabteilung des BMV so aufzustellen, dass die bahnpolitischen Ziele der Bundesregierung
effizient umgesetzt werden und insbesondere sich den Beschlüssen des Deutschen Bundestags nicht in
den Weg stellen. Hierfür muss die Hausleitung sicherstellen, dass die Eisenbahn-Abteilung gemeinsam
an strategischen Zielen arbeitet. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung des Infraplans sowie die
bessere Steuerung der Deutschen Bahn.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag auf
Ausschussdrucksache 21(15)37 sowie einen Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 21(15)38 eingebracht, deren
Inhalte sich aus der Beschlussempfehlung und Teil B des Berichts ergeben.
Die Fraktion der CDU/CSU teilte mit, es sei erfreulich, dass der vorliegende Gesetzentwurf heute im Ausschuss
beraten werde. Diese mit dem Gesetzentwurf verbundenen Änderungen seien überfällig. Im zurückliegenden
Sommer 2025 habe es große Erleichterungen in der Branche gegeben, als der Referentenentwurf bekannt
geworden sei. Man sei Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder dankbar, das Thema der Trassenpreise so schnell nach
der Bundestagswahl aufgegriffen zu haben. Damit würden die Folgen eines Fehlers der letzten Bundesregierung
ein wenig gemindert. Die Trassenpreise würden aufgrund der geplanten Gesetzesänderungen im Jahr 2026
weniger stark ansteigen. Das Gesetz führe daher nur zu einer weniger starken Belastung der
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und nicht zu einer Entlastung. Es sei daher dringend erforderlich, dass es ab 2027 ein neues
Trassenpreissystem gebe. Der vorliegende Gesetzentwurf sei nur ein erster Schritt und müsse daher nicht alle
Eventualitäten berücksichtigen. Man hoffe, dass die geplanten Gesetzesänderungen nach ihrem Inkrafttreten von allen
Beteiligten schnellstmöglich umgesetzt und berücksichtigt würden.
Der vorgelegte Entschließungsantrag auf Ausschussdrucksache 21(15)38 solle weitere Verbesserungen
ermöglichen. So werde etwa die weitere Absenkung der Trassenentgelte gefordert. Mit dem Änderungsantrag auf
Ausschussdrucksache 21(15)37 solle der Eigenkapitalzinssatz auf 1,9 % abgesenkt werden. Das werde allen EVU
zugutekommen.
Die Fraktion der AfD hob hervor, der Ausschuss beschäftige sich schon sehr lange mit den Trassenpreisen. Der
vorliegende Gesetzentwurf sei nur ein kleiner Schritt, der auch noch unzureichend sei. Das eigentliche Problem
werde auch durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 21(15)37 nicht gelöst.
Dabei stelle sich etwa die Frage nach den inhaltlichen Gründen für die konkrete Höhe des geplanten
Eigenkapitalzinssatzes von 1,9 %.
Die Fraktion der SPD dankte allen Beteiligten und insbesondere dem BMV für die gute Zusammenarbeit bei der
Erstellung des Gesetzentwurfs und des Änderungs- sowie des Entschließungsantrags.
In der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III seien finanzielle Mittel für unterschiedliche Aufgaben
vorgesehen. Mit dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 21(15)38 werde
festgestellt, dass diese finanziellen Mittel auch zweckentsprechend ausgegeben werden müssten. Der Grund für die
Form des Entschließungsantrags sei, dass der Antrag auf Festlegung der Trassenpreise nicht vom Deutschen
Bundestag, sondern von der DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gestellt werde. Dabei gebe es aber Spielräume.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dem Änderungs- und dem Entschließungsantrag wolle die Koalition aber
alle Unsicherheiten ausräumen und klar feststellen, welche finanziellen Mittel im nächsten Jahr zur Verfügung
stünden. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde abgelehnt, denn es müsse klar
und rechtssicher geregelt sein, mit welchem Zinssatz zu kalkulieren sei.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die angestrebte Änderung des
Eisenbahnregulierungsgesetzes sei ein notwendiger erster Schritt, um die Trassenentgelte zu reduzieren. Die geplante Festlegung des
Eigenkapitalzinssatzes auf 1,9 % durch den Änderungsantrag sei zwar eine erfreuliche Verbesserung gegenüber
dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Allerdings sei diese Vorgabe unflexibel. Anpassungen bei
Zinsveränderungen oder veränderten Risikobewertungen würden erschwert. Es habe sich nicht bewährt, Zinssätze gesetzlich zu
fixieren. Sinnvoller sei eine gesetzlich festgeschriebene Orientierung an einem risikolosen Zinssatz, da dadurch
Anpassungen an sich verändernde Zinsniveaus möglich seien. Dessen ungeachtet müsse die gesamte
Trassenpreissystematik grundlegend reformiert werden.
Zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 21(15)38 führt sie aus, der
Nachtrag zur aktuellen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III hätte längst schon erfolgen müssen. Es brauche
eine klare Rechtsgrundlage für die geplanten Investitionen.
Die Fraktion Die Linke vertrat die Auffassung, das vorliegende Gesetz zur Abmilderung des
Trassenentgeltanstiegs sei nicht ausreichend. Die Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes durch den vorliegenden Änderungsantrag
auf Ausschussdrucksache 21(15)37 auf 1,9 % sei Ergebnis des öffentlichen Drucks und führe dennoch zu einem
massiven Trassenpreisanstieg in Höhe von 7 bis 12 %. Eine grundlegende Trassenpreisreform sei erforderlich,
die sich am Grenzkostenprinzip orientiere. Dann würde das jeweilige Schienenverkehrsunternehmen auch nur die
Nutzungskosten und keine Rendite an den Bund zahlen. Diese Renditeerwartung sei das eigentliche Problem, das
bisher nicht angegangen werde.
Die damit einhergehende Benachteiligung der Schiene gegenüber der Straße müsse endlich beendet werden. Die
Straßenmaut beinhalte keine Renditeerwartung des Bundes als maßgebliche Kostenkomponente. Die fehlende
Bereitschaft, dieses Problem anzugehen, zeige sehr deutlich, dass die Bundesregierung die Straße der Schiene
gegenüber bevorzuge und die Klimaziele für sie keine Relevanz besäßen.
Die Fraktion spricht sich für eine frühere Reform der Trassenpreise vor 2027 aus.
Überrascht sei man vom Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
21(15)40. Ein flexibler Zinssatz würde die Situation nur verschlimmern, da dieser zu Unsicherheiten führte.
Der Verkehrsausschuss lehnte mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Ausschussdrucksache 21(15)40 zum Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1499 ab. Weiterhin nahm er mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 21(15)37 zum Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1499 an.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 21/1499 in der Fassung des Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache 21(15)37.
Weiterhin lehnte er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke den Entschließungsantrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 21(15)41 ab.
Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke nahm der Verkehrsausschuss den Entschließungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(15)38 an.
Zu der Unterrichtung auf Drucksache 21/1939 empfiehlt er Kenntnisnahme.
B. Besonderer Teil
Begründung zu den Änderungen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(15)37:
Ziel der Änderung ist im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung eine weitere Absenkung des
Eigenkapitalzinssatzes und damit verbunden eine stärkere Abmilderung des Trassenentgeltsanstiegs bei den Eisenbahnen des
Bundes ab dem Fahrplanjahr 2025/2026.
Berlin, den 12. November 2025
Matthias Gastel
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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