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Schriftliche Frage 161 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie hoch beziffert die Bundesregierung die absoluten Mehrbelastungen, die sich aus den aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs er…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 161 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie hoch beziffert die Bundesregierung die absoluten Mehrbelastungen, die sich aus den aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs er… Frage 161 (Vinzenz Glaser, Die Linke): Wie hoch beziffert die Bundesregierung die absoluten Mehrbelastungen, die sich aus den aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs erforderlichen Neuberechnungen der Trassenentgelte im Schienenpersonennahverkehr ergeben (bitte aufgeschlüsselt nach den 16 Bundesländern und jeweils für die Jahre 2025 und 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 8. Oktober 2026: Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 22. Juli 2026 (Az. BK10-26-0047_E) die Trassenentgelte des Trassenpreissystem (TPS) 2026 der DB InfraGO AG aufgehoben und neue Entgelte genehmigt. Dies ist Folge der EuGH-Entscheidung C 770/2024 zur Unionsrechtswidrigkeit der Trassenpreisbremse. Gegenüber den ursprünglich genehmigten Trassenentgelten ergibt sich im Jahr 2026 eine Erhöhung der Trassenentgelte für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) um 9 Prozent. In absoluten Zahlen bedeutet das für den SPNV rund 400 Mio. Euro und eine entsprechende Entlastung für den Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr. Die DB AG hat folgende Aufschlüsselung nach Ländern zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2026 wurden die durch die BNetzA neu genehmigten Entgelte zugrunde gelegt. Dabei ist zu beachten, dass für das Jahr 2025 noch keine neu genehmigten Trassenentgelte vorliegen. Land Höhe der Nachforderung der DB InfraGO aufgrund der Neugenehmigung des Trassenpreissystems 2026 Baden-Württemberg  49,0 Mio. € Bayern  70,2 Mio. € Berlin  25,0 Mio. € Brandenburg  23,9 Mio. € Bremen   1,9 Mio. € Hamburg   8,2 Mio. € Hessen  30,4 Mio. € Mecklenburg-Vorpommern   9,9 Mio. € Niedersachsen  30,7 Mio. € Nordrhein-Westfalen  56,7 Mio. € Rheinland-Pfalz  21,9 Mio. € Saarland   4,5 Mio. € Sachsen  22,3 Mio. € Sachsen-Anhalt  14,8 Mio. € Schleswig-Holstein  13,1 Mio. € Thüringen  12,6 Mio. € Gesamtsumme SPNV 395,1 Mio. €

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