Schriftliche Frage 126 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Leitlinien zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf Bienen (Wild- und Hon…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 126 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Leitlinien zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf Bienen (Wild- und Hon…
Frage 126 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Leitlinien zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf Bienen (Wild- und Honigbienen) im Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed möglichst schnell zu beschließen, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 14. Oktober 2026:
Um den Pflanzenschutz nachhaltiger zu gestalten, bedarf es einer verbesserten Verfügbarkeit wirksamer Pflanzenschutzlösungen bei gleichzeitigem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Ein Baustein hierfür sind Verbesserungen der Zulassungsverfahren, zum Beispiel im Hinblick auf unionsweit harmonisierte spezifische Datenanforderungen und Leitlinien für die Risikobewertung. Die Bundesregierung unterstützt die wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung und Harmonisierung der Risikobewertung von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union (EU). Dies gilt nicht nur für die Risikobewertung im Hinblick auf Bienen. Expertinnen und Experten der deutschen Bewertungsbehörden bringen hierzu ihre fachliche Expertise in die Arbeiten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) ein. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich auch das Ziel, die Leitlinie zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf Bienen zeitnah auf EU-Ebene zu verabschieden. Maßgeblich ist dabei, dass die Leitlinie auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, eine belastbare und harmonisierte Risikobewertung ermöglichen und zugleich einen sachgerechten Schutz von Wild- und Honigbienen gewährleisten.
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