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Schriftliche Frage 214 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung von mehreren Landesagrarministern bei der letzten Agrarministerkonferenz (AMK) in He…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 214 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung von mehreren Landesagrarministern bei der letzten Agrarministerkonferenz (AMK) in He… Frage 214 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung von mehreren Landesagrarministern bei der letzten Agrarministerkonferenz (AMK) in Heidelberg, wonach Deutschland sich auf EU- Ebene für eine Abkehr von der gefahrenorientierten Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Zulassungsverfahren einsetzen solle (vgl. Beschlussprotokoll AMK Heidelberg Protokollerklärung TOP 14, S. 33 unten), was nach meiner Auffassung der Anwendung des Vorsorgeprinzips und dem Ansatz der Cut-Off-Kriterien widersprechen würde, und unterstützt die Bundesregierung die weitere Forderung der Mehrheit der Landwirtschaftsminister der Länder, wonach das Umweltbundesamt nicht länger bei Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln wie bisher ins Einvernehmen, sondern künftig lediglich ins Benehmen genommen werden soll (vgl. Beschlussprotokoll AMK Heidelberg Protokollerklärung TOP 14, S. 33 unten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 7. Oktober 2025: Der sichere, effiziente und zugleich verantwortungsvolle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist ein wichtiges Element landwirtschaftlicher Produktion. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln zu verbessern. Dabei sollten eine verbesserte Verfügbarkeit wirksamer Pflanzenschutzlösungen, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und der Nutzen für eine sichere Ernte bei gleichzeitigem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt betrachtet werden. In vielen Bereichen ist die Verfügbarkeit zugelassener Pflanzenschutzmittel angespannt, da in den vergangenen Jahren immer mehr Wirkstoffe ihre Genehmigung auf Ebene der Europäischen Union verloren haben. Die Bundesregierung prüft daher, welche Änderungen der europäischen Rahmenbedingungen möglich wären, um die Genehmigung etablierter Wirkstoffe zu erhalten, beziehungsweise die Genehmigung neuer Wirkstoffe zu vereinfachen. Eine Möglichkeit könnte ein stärker risikoorientierter Ansatz sein. Es ist aktuell nicht beabsichtigt, den Status des Umweltbundesamtes als Einvernehmensbehörde zu ändern.

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