BiNe - Bisexuelles Netzwerk e.V.
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BiNe - Bisexuelles Netzwerk e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder persönliche Gespräche, z.B. bei sozialpolitischen „Get-Together“, wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Vertretern von Bundesministerien gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um angesichts der weiterhin vorhandenen Diskriminierung von queeren und indes. bisexuellen Menschen - sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf politischer Ebene - eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie eine höhere allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen. Dazu gehört auch Vorurteile gegenüber dem "B" in LSBTIQ+ abzubauen, Lebensvielfalt sichtbar zu machen und Gleichheit zu vermitteln.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Diversitätspolitik; Gesundheitsversorgung; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Geschlechterpolitik; Integration
Regelungsvorhaben:
- Erweiterter Diskriminierungsschutz von Artikel 3 Grundgesetz: Einbeziehung von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung in den Diskriminierungsschutz von Artikel 3 Grundgesetz Absatz 3. Dies soll insbes. homo-, bi-, pan- und asexuelle Menschen sowie trans und nichtbinäre Personen eine grundgesetzlichen Diskriminierungsschutz bieten.
- Verbesserung des Selbstbestimmungsgesetztes (SBGG): Das kürzlich beschlossene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem abgeschafften TSG für trans und nichtbinäre Menschen. Dennoch enthält es Aspekte, die weiterhin diskriminierend sind und von einem generellen Misstrauen gegenüber der Selbstbestimmungsfähigkeit von trans und nichtbinären Menschen zeugen. Diese Aspekte sollen verbessert und durch diskriminierungsfreie Regelungen ersetzt werden.
- Verbesserung des Verbots von Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG): Das aktuell geltende KonvBehSchG ist ein großer Fortschritt für queere Menschen. Es geht jedoch nicht wie genug, das es insbes. für volljährige Menschen keine umfassenden Schutz vor Konversionsbehandlungen bietet. Dieser Schutz soll auf alle Bevölkerungsgruppen erweitert werden.
Relationen
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