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Trans-Kinder-Netz e.V.

lobbyregister / register_entry 17.12.2022 · Original ↗

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Trans-Kinder-Netz e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung In erster Linie erfolgt die Ausübung durch Mails, z.B. Einreichung von Stellungnahmen oder Hinweis auf solche. Außerdem durch Stellungnahmen im Rahmen der Verbändebeteiligung bei relevanten Gesetzesvorhaben. In Einzelfällen werden auch mal Telefonate oder Online-Meetings wahrgenommen. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Meinungs- und Pressefreiheit; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Familienpolitik; Breitensport; Gesundheitsförderung; Opferschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kinder- und Jugendpolitik; Massenmedien; Internetpolitik; Rechtspolitik; Gesundheitsversorgung; Diversitätspolitik; Öffentliches Recht; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Arzneimittel; Parlamentarisches Verfahren; Zivilrecht; Vorschulische Bildung; Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" Regelungsvorhaben: - Sicherstellung einer sachgerechten, am Kindeswohl orientierten Evaluierung des SBGG und die Verhinderung einer Einschränkung/Abschaffung des Gesetzes: Sicherstellung der Berücksichtigung der besonderen Bedarfe und Rechte minderjähriger Kinder und Jugendlicher in Bezug auf die geschlechtliche Selbstbestimmung und die Verhinderung einer Einschränkung oder Abschaffung des SBGG. - Verhinderung des Verordnungsentwurfs zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen: Ziel ist die Verhinderung einer diskriminierenden, Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen verletzenden Verordnung. - Gewährleistung des Kindeswohls bzgl. Geschlechtsidentität im Kindschaftrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG): Mit dem Entwurf sollen die im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgesehenen Vereinbarungen umgesetzt werden, sich bei Reformen des Familienrechts vom Wohl des Kindes leiten zu lassen sowie häusliche Gewalt zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen (KoaV Zeilen 2904-2909). Hierbei beabsichtigen wir sicherzustellen, dass die Rechte von minderjährigen Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Selbstbestimmung in Fragen der Geschlechtsidentität gewahrt bzw. angemessen berücksichtigt werden und im Einklang mit den UN-Kinderrechten stehen. - Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen im Suizidpräventionsgesetz: Stellungnahme zum Referentenentwurf im Rahmen der Verbändeanhörung zur Sicherstellung Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von queeren Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

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