Institut Bauen und Umwelt e.V.
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Institut Bauen und Umwelt e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Das Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU) fördert eine nachhaltige Entwicklung und insbesondere das Nachhaltige Bauen. Ein Fokus liegt dabei auf der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten und gebäudebezogenen Produkten sowie der dazu notwendigen Informationserstellung und Vermittlung.
Das IBU betreibt ein Deklarationsprogramm für Bauprodukte in Deutschland und Europa für deutsche und internationale Unternehmen. Umwelt-Produktdeklarationen (Environmental Product Declarations, kurz EPDs) liefern die umfassenden Informationen für die Beurteilung der ökologischen Gebäudequalität über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Mit hoher Transparenz und Überprüfung durch unabhängige Dritte sind die EPDs ein Bollwerk gegen 'Greenwashing'.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, mit dem Ziel, das nachhaltige Bauen weiter zu fördern und den ökologischen Aspekt durch Ökobilanzen auf Grundlage von EPDs in der Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden zu verankern.
Darüber hinaus werden in Einzelfällen Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Industriepolitik; EU-Gesetzgebung; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Wettbewerbsrecht; Wohnen; Kleine und mittlere Unternehmen; Klimaschutz; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Erneuerbare Energien; Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Recht"
Regelungsvorhaben:
- Praxistaugliche Ausgestaltung der EU-Bauproduktenverordnung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praxisgerechte Ausgestaltung der regulatorischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung der novellierten EU-Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110. Insbesondere soll auf eine allgemeine Verpflichtung zu Erstinspektionen von Produktionsstätten verzichtet und der Worst-Case-Ansatz bei der Deklaration von Umweltleistungen nicht pauschal angewendet werden. Die Anforderungen an Umweltleistungsdaten sollen mit den etablierten EPD-Verfahren und der EN 15804 konsistent ausgestaltet und Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen begrenzt werden.
Relationen
Keine Relationen.