Vonovia SE
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Vonovia SE
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Wir engagieren uns politisch für alle Aspekte des Bauens und Wohnens. Unser Hauptanliegen ist dabei die Schaffung und der dauerhafte Erhalt von bezahlbarem Wohnraum. Zusätzlich konzentrieren wir uns in unserer politischen Tätigkeit auf den Klimaschutz, die Förderung der Digitalisierung sowie die Unterstützung und Entwicklung innovativer Forschung im Bereich nachhaltiges Bauen und Wohnen. Dabei werden zum Zweck der Interessenvertretung Gespräche mit Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, sowie Netzwerkveranstaltungen zur Erläuterung unserer Anliegen angeboten. Ebenfalls erstellen wir für den gleichen Adressatenkreis Positionspapiere zu unseren Themenschwerpunkten.
Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Erneuerbare Energien; Klimaschutz; Wohnen; Bauwesen und Bauwirtschaft; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze
Regelungsvorhaben:
- Durch eine Gesetzesänderung des Gebäudeenergiegesetzes soll Digitalisierung und klimafreundliche Bauweise verankert und geförder werden: Anpassung zur Förderung der Digitalisierung, insbesondere durch die Erlaubnis, virtuelle Zusammenschlüsse von Hausanschlüssen auf Baukörperebene umzusetzen. Einführung des Konzepts „Null-Emissions-Gebäude“ für Neubauten ab 2030. Anpassung der Primärenergiefaktoren, insbesondere Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. mit Faktor 0). Aufnahme von Holzbau als eigenständige Kategorie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).Anerkennung der CO2 Speicherfähigkeit von Holz in der Bewertung von Gebäuden. Integration des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen (QNB) für Holzbau. Gleichstellung von Holz mit anderen Baustoffen in der energetischen Bewertung.
- Konkretisierung der Heizkostenverordnung: Klärung, wie PV-Strom aus Eigenerzeugung in Nebenkostenabrechnungen berücksichtigt wird, insbesondere in Verbindung mit Wärmepumpen. Rechtssichere Regelung für die Abrechnung von PV-Strom und die Integration in die Betriebskosten.
- Modifizieurung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Ergänzung von § 16 EEG zur Deckelung der Netzanschlusskosten. Bessere Integration von Mieterstrommodellen, um die Nutzung von PV-Anlagen in Wohngebäuden zu fördern. Anpassung der Mieterstromförderung (§ 21 EEG) zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit, Klarstellungen zu „Letztverbraucher“-Definition (EuGH-Urteil). Einschränkung oder Ausschluss der Förderung der energetischen Nutzung von Holz (Biomasse). Gesetzliche Verankerung des Vorrangs der stofflichen Nutzung von Holz.
- Modifizierung/Konkretisierung des Klimaschutzgesetzes: Festlegung spezifischer CO2 Reduktionsziele für den Gebäudebestand. Berücksichtigung der Lebenszyklusanalyse bei Klimabilanzen für Neubauten
- Baugesetzbuch anpassen: Nachhaltigkeitsstandards für Bauprojekte und Vorschriften für kommunale Wärmeplanung mit energetischen Anforderungen: Einführung verbindlicher Standards zur Berücksichtigung nachhaltiger Materialien und CO2-Bilanzen bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten. Anpassung der Vorschriften zur kommunalen Wärmeplanung in Verbindung mit energetischen Anforderungen.
- Modifizierung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Lockerung bestimmter Lärmschutzregelungen für Wärmepumpen in Wohngebieten, um den Einsatz zu erleichtern. Anpassung der Biomasse-Nachhaltigkeitskriterien im Sinne des Kaskadenprinzips. Einschränkung der Genehmigungsfähigkeit von Biomasse-Heizkraftwerken, wenn stofflich nutzbares Holz eingesetzt würde.
- Bundesnetzagentur und Energiewirtschaftsgesetz: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung einer EU-rechtskonformen Neuregelung der Infrastrukturkategorie „Kundenanlage“ im Energiewirtschaftsgesetz oder einer vergleichbaren Rechtskategorie zur rechtssicheren Umsetzung von Mieterstrom- und Quartiersstrommodellen sowie deren klare Abgrenzung zu Verteilernetzen. Zudem soll eine dauerhafte gesetzliche Regelung anstelle der befristeten Übergangsvorschriften etabliert werden. Weiteres Ziel ist die Vereinheitlichung der Netzanschlussverfahren und -kosten sowie die Einführung transparenter und verbindlicher Fristen für Netzanschlussbegehren (z. B. 6 Wochen).
- Ergänzung des Einkommenssteuergesetzes: Steuerliche Begünstigungen für Investitionen in energetische Sanierungen und den Ausbau erneuerbarer Energien.
- Anpassung des Umsatzsteuergesetzes: Steuerliche Priviligierung für Mieterstrommodelle und PV-Anlagen (z.B. Umsatzsteuerbefreiung). Gleichstellung von Bauholz und Brennholz durch Anpassung der Mehrwertsteuersätze (Bauholz nicht länger mit 19 %, während Brennholz mit 7 % besteuert wird).
- Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetzes: Erleichterung von Mieterstromprojekten in Mehrfamilienhäusern.
- Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) soll angepasst werden. Einführung einer CO2-Gutschrift: Einführung einer CO2-Gutschrift für verbautes Holz im Emissionshandel. Anpassung der Bilanzierungsregeln, sodass gespeichertes CO2 berücksichtigt wird.
- Modifizierung bzw. Erweiterung des Gebäudeenergiegesetz.: Einschränkung der Anrechenbarkeit von Holzverbrennung auf die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Bevorzugte Anerkennung der stofflichen Nutzung von Holz als klimafreundliche Bauweise.
- Anpassung des BauGB: schnellere Genehmigungen, digitale Verfahren, flexible Bauleitplanung, erleichterte Nachverdichtung und Baulandmobilisierung.: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung des Baugesetzbuches zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau, zur Stärkung der Investitionssicherheit sowie zur Mobilisierung von Bauland. Hierzu sollen verbindliche Genehmigungsfristen, digitale und standardisierte Verfahren, flexiblere Instrumente der Bauleitplanung sowie erweiterte Möglichkeiten zur Nachverdichtung, Aufstockung und Umnutzung bestehender Flächen verankert werden. Zudem sollen nachhaltige und energetische Anforderungen systematisch in die planungsrechtlichen Vorgaben integriert werden.
- Rechtssichere Einführung des Gebäudetyps E durch Anpassung des Bundesgesetzes BGB zur Ermöglichung kostengünstigen, vereinfachten Wohnungsbaus.: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur rechtssicheren Einführung des Gebäudetyps E. Hierzu sollen im Werkvertrags-, Verbraucherbauvertrags-, Kauf- und Mietrecht besondere Regelungen geschaffen werden, die für ausdrücklich als Gebäudetyp-E-Vorhaben bezeichnete Gebäude einen gesetzlich definierten Mindeststandard festlegen. Abweichungen von den bislang üblichen technischen Standards sollen bei Einhaltung dieses Mindeststandards keinen Mangel begründen. Zudem sollen die Informations- und Hinweispflichten vereinheitlicht und formalisiert sowie die Anwendbarkeit der Regelungen entlang der gesamten Leistungskette vom Bauvertrag bis zum Mietverhältnis klargestellt werden.
- Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes für virtuelle Messkonzepte in Mieterstrom- und Quartiersmodellen: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes zur Schaffung rechtssicherer Rahmenbedingungen für den Einsatz einheitlicher und virtueller Messkonzepte in Mieterstrom- und Quartiersmodellen. Hierzu sollen Regelungen zur Messstellenzuständigkeit, Datenkommunikation und Abrechnung an eine neue bzw. angepasste Infrastrukturkategorie im Energiewirtschaftsrecht angepasst werden. Zudem soll der diskriminierungsfreie Einsatz digitaler Messsysteme sowie die Beteiligung wettbewerblicher Messstellenbetreiber ermöglicht werden.
- Rechtssicherer Rahmen für dezentrale Energieversorgung, Mieterstrom und Quartierslösungen zur Unterstützung der Energiewende im Gebäudesektor.: Neuregelung der rechtlichen Rahmenbedingungen für gebäude- und quartiersbezogene Energieinfrastrukturen (sog. Kundenanlagen) im Energiewirtschaftsrecht. Ziel ist EU-rechtskonforme Definition von Energieanlagen innerhalb von Gebäuden oder Wohnquartieren, die der Weiterleitung von lokal erzeugtem Strom an Letztverbraucher dienen. Hierzu sollen entsprechende Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz sowie gegebenenfalls in weiteren energierechtlichen Vorschriften erfolgen. Zudem betrifft das Regelungsvorhaben Änderungen im Gebäudeenergiegesetz zur Ausgestaltung der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor sowie zivilrechtliche Anpassungen zur rechtssicheren Einführung eines vereinfachten Baustandards („Gebäudetyp E“) im Bürgerlichen Gesetzbuch.
- Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes zur Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor: Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor. Das Regelungsvorhaben betrifft insbesondere die Neugestaltung der Vorgaben für Heizungsanlagen sowie deren Einbindung in europäische Klimaschutzinstrumente und nationale Förderstrukturen. Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung eines rechtssicheren und langfristig stabilen regulatorischen Rahmens für den Einsatz verschiedener Technologien der Wärmeversorgung in Wohngebäuden, einschließlich Wärmepumpen, Fernwärme und anderer klimafreundlicher Lösungen, sowie die Abstimmung mit bestehenden Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung und angrenzenden energierechtlichen Vorschriften.
- Einführung und Beschleunigung von Typengenehmigungen im Bauordnungsrecht: Ziel ist die Anpassung des Bauordnungsrechts zur Erleichterung serieller Bauweisen und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen im Wohnungsbau. Hierzu soll insbesondere die Möglichkeit von Typengenehmigungen mit Abweichungsoptionen rechtssicher ausgestaltet und explizit verankert werden (z. B. in § 72 der Musterbauordnung). Dadurch sollen standardisierte Bauprozesse erleichtert, Planungsaufwände reduziert und die Skalierbarkeit von Bauprojekten verbessert werden.
- TKG-Novelle: flächendeckenden Glasfaserausbau mit der Wohnungswirtschaft sichern, Investitionen schützen, praxisgerechte Fristen schaffen.: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung des Entwurfs zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), insbesondere der vorgesehenen Regelungen zum Vollausbaurecht bei gebäudeinterner Glasfaserinfrastruktur (§ 144 TKG-E). Konkret angestrebt werden die Streichung bzw. rechtssichere Ausgestaltung der 20-Monats-Frist für angekündigte Gebäudeanschlüsse, die Verlängerung der Reaktionsfrist für Gebäudeeigentümer von zwei auf sechs Monate, die Verlängerung der Umsetzungsfrist für alternative Ausbauvorhaben von 24 auf 36 Monate sowie die Einführung von Ausnahmeregelungen für besondere Einzelfälle (z. B. Ausschreibungspflichten oder Sanierungsmaßnahmen). Ziel ist ein investitionssicherer und flächendeckender Glasfaserausbau.
- Klimazielkonforme und investitionssichere Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG): Forderung in Bezug auf Ausgestaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor, insbesondere zu Heizungsregelungen, erneuerbaren Energieträgern, Energieeffizienzanforderungen, Gebäudeautomation, Energieausweisen, Fördermechanismen, Mieterschutzregelungen, Kostenverteilungs- und Umlagesystemen sowie den Rahmenbedingungen für Investitionen in klimafreundliche Wärmeversorgungssysteme.
- Weiterentwicklung des EEG zur Förderung netzdienlicher Mieterstrom- und Speicherlösungen: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie angrenzender energierechtlicher Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für dezentrale Stromerzeugungs- und Versorgungskonzepte in Mehrfamilienhäusern. Hierzu sollen insbesondere die rechtssichere Fortführung von Kundenanlagen, die regulatorische Einbindung von Stromspeichern in Mieterstrommodelle, die Weiterentwicklung der Förder- und Vergütungsregelungen für Mieterstrom, die Schaffung bundeseinheitlicher Mess- und Steuerungskonzepte, die Berücksichtigung von Quartiers- und Gebäudeversorgung bei Redispatch-Regelungen sowie die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts gesetzlich verankert werden.
- Faktenbasierte Einordnung zur öffentlichen Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Gegenstand der Interessenvertretung ist das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Ziel ist die Einbringung einer faktenbasierten Einordnung von im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages getroffenen Aussagen zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Wohnungswirtschaft sowie zu Fragen der Gebäudemodernisierung, Wärmeversorgung und energetischen Sanierung.
- Referentenentwurf EEG 2027/Netzpaket: Mieterstrom, Direktvermarktung u. Speicher in Mehrfamilienhäusern/Quartieren praxistauglich ausgestalten: Ziel der Interessenvertretung ist, im Rahmen der EEG-Novelle 2027 (Referentenentwurf BMWE) praxistaugliche Regelungen für dezentrale Erzeugung und Verbrauch in Mehrfamilienhäusern und Quartieren zu erreichen. Konkret angestrebt werden: Vereinheitlichung der Übergangsfristen zur Netzbetreiberabnahme (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG) für vor dem 01.01.2030 in Betrieb genommene Anlagen; Verdopplung des Mieterstromzuschlags (§ 48a EEG) für Anlagen bis 100 kW; Erhalt der Marktprämie (§ 20 EEG) für direktvermarktete Anlagen unter 25 kW; ausdrückliche regulatorische Berücksichtigung von Mehrfamilienhäusern und Quartieren sowie planbare Netzanschlussbedingungen mit verbindlichen Fristen und transparenten Verfahren.
Relationen
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