Deutsche Bauchemie
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Deutsche Bauchemie
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die Deutsche Bauchemie vertritt seit mehr als 75 Jahren die Interessen ihrer Mitgliedsfirmen und deutschen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber der Fachöffentlichkeit, Politik, Behörden, Wissenschaft und Medien.
Der Rechtsrahmen (insbesondere das Chemikalienrecht und Bauprodukterecht) der bauchemischen Branche wird stark durch die EU-Rechtsetzung geprägt. Dementsprechend nimmt der Verband gerade zu den relevanten EU-Themen Stellung. Da Deutschland z.B. im Rat eine wichtige Rolle spielt adressiert der Verband auch registerrelevante Adressaten auf Bundesebene.
Darüber hinaus spielen auf nationaler, deutscher Ebene die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für den bauchemischen Sektor eine wichtige Rolle. Mit den Mitgliedern abgestimmte Positionen werden an politische Entscheidungsträger schriftlich und/oder im Rahmen von Treffen herangetragen.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kleine und mittlere Unternehmen; Wohnen; Immissionsschutz; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; EU-Binnenmarkt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; EU-Gesetzgebung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Für eine praxitaugliche, möglichst unbürokratische Umsetzung der neuen EU-Bauproduktenverordnung BauPVO (2024/3110): Umsetzungsschwierigkeiten der alten EU-BauPVO behinderten den Binnenmarkt. Die DBC brachte bei der BauPVO-Revision auf EU-Ebene aktiv Vorschläge u.a. zur besseren harmonisierten Normung ein, auch gegenüber deutschen Vertretern.
Nun begleitet die DBC die Konkretisierung und Umsetzung der neuen Verordnung im BauPVO-Acquis Prozess und der begleitenden sekundären Rechtsetzung der Kommission (unter Mitgliedstaatenbeteiligung). Zentrale Zielsetzung ist ein funktionierender Binnenmarktes für Bauprodukte. Wichtig ist v.a. die praxistaugliche Etablierung der künftig verpflichtenden Umweltindikatoren sowie eine möglichst effiziente und bürokratiearme Etablierung des Digitalen Produktpasses (falls notwendig auch mit Omnibusgesetzgebung).
- Beibehaltung/ max. zielgerichtete Überarbeitung der EU-REACH-Verordnung: Die EU verfügt über eines der weltweit umfassendsten Chemikalienregime. In den vergangenen Jahren wurden dennoch weitreichende Änderungen der REACH-Verordnung diskutiert, die erhebliche Auswirkungen auf die Chemieindustrie und nachgelagerte Anwender hätten haben können. Im Fokus standen insbesondere der Mixture Assessment Factor (MAF), der Generic Approach to Risk Management (GRA), das Essential-Use-Konzept sowie die Polymerregistrierung. Auch wenn die Europäische Kommission derzeit keine umfassende legislative Öffnung von REACH mehr vorsieht, werden weiterhin nicht-legislative Anpassungen geprüft. Die Deutsche Bauchemie verfolgt diese Entwicklungen (wie SDB-Digitalisierung) aufmerksam und bringt sich aktiv in die fachlichen Diskussionen ein.
- Verhältnismäßige und machbare Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie (Drinking Water Directive): Die Deutsche Bauchemie setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission für eine praxistaugliche und verhältnismäßige Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie und entsprechende sekundärrechtliche Anpassungen ein und sensibilisiert hierzu auch auf deutscher Ebene. Insbesondere bei vor Ort hergestellten Materialien (z. B. zementgebundene Beschichtungen und Instandsetzungmörtel) bestehen unverhältnismäßige Anforderungen und Rechtsunsicherheiten, die Ende 2026 in Kraft treten werden.
Relationen
Keine Relationen.