Rede von Carl-Ludwig Thiele (FDP) – Drucksachen 16/9275, 16/9288
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 24: Drucksachen 16/9275, 16/9288 –.
Text
Rede von Carl-Ludwig Thiele (FDP) – Drucksachen 16/9275, 16/9288
Die FDP begrüßt, dass nunmehr nach jahrelangen
Vorarbeiten ein Kompromiss über die Verteilung der
Umsatzsteuer auf die Kommunen gefunden wurde.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass seinerzeit von der
schwarz-gelben Koalition auf Drängen der FDP die
Gewerbekapitalsteuer als reine Substanzsteuer abgeschafft
wurde und die Kommunen erstmalig einen Anteil an der
Umsatzsteuer erhalten haben. Dieses war ein erheblicher
Fortschritt, zumal für die Unternehmen bis zu diesem
Zeitpunkt unabhängig von Ihrer Ertragslage hinzu kam,
dass zu dem Gewerbekapital auch Schulden und
Schuldzinsen gerechnet wurden.
Wenn der Staat direkte Steuern wie die Gewerbesteuer
erhebt, dann sollte Wert darauf gelegt werden, dass diese
Steuer sich am Ertrag und damit an der
Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen orientiert. Dieses ist bei
Substanzsteuern nicht der Fall; denn diese müssen auch in
Verlustjahren gezahlt werden. Hierdurch verschärft sich
die finanzielle Situation ertragsschwacher Betriebe
insbesondere in Verlustjahren. Deshalb hält es die FDP auch
für einen unglaublichen Fehler der Großen Koalition,
dass im Zuge der Unternehmensbesteuerung Kosten und
Kostenelemente als Bemessungsgrundlage für die
Körperschaftsteuer eingeführt wurden. Dieses ist der falsche
Weg. Die FDP-Bundestagsfraktion stimmt dem
Gesetzentwurf in der vom Ausschuss verabschiedeten Fassung
zu. Es handelt sich bei dieser Gesetzesvorlage um einen
Kompromiss, der von den Beteiligten sicher nicht als
Ideallösung betrachtet wird. Letztlich können aber wohl
alle damit leben, auch die kommunalen Spitzenverbände,
die die vorgesehene dauerhafte Umstellung des
Verteilungsschlüssels für den Umsatzsteueranteil der
Gemeinden als akzeptabel mittragen. Den Spitzenverbänden der
Kommunen ist diese Position auch durch die vorgesehene
langfristige Übergangsregelung erleichtert worden, nach
der der endgültige Verteilungsschlüssel in Anlehnung an
den Solidarpakt II erst 2018 voll in Kraft treten wird. Der
Deutsche Städtetag hatte in einem Beschluss seines
Präsidiums vom 12. Februar dieses Jahres einen gleitenden
Übergang vom noch geltenden Verteilungsschlüssel, der
selbst nur Übergangscharakter hat, zum endgültigen
Verteilungsschlüssel gefordert. Zu begrüßen ist es, dass die
Neuregelung zu einer Vereinheitlichung des
Verteilungsschlüssels zwischen den alten und den neuen
Bundesländern führt.
Die jetzt auf den Weg gebrachte Anschlusslösung für
die derzeitige Verteilung des Umsatzsteueranteils der
Gemeinden ist die letzte Phase eines grundlegenden Schritts
zur Änderung der Gemeindefinanzen, den die frühere
Koalition aus CDU/CSU und FDP vor zehn Jahren getan
hat: die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer. NachZu Protokoll gegebene Reden
Carl-Ludwig Thielejahrelangem, teilweise erbittertem Tauziehen zwischen
den damaligen Koalitionsfraktionen und der SPD-
Fraktion war diese antiquierte Steuer schließlich mit dem
Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmensteuerreform vom
29. Oktober 1997 abgeschafft worden. Den Gemeinden
sind damals 2,2 Prozent des Umsatzsteueraufkommens
als Ersatz für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer
zugesprochen worden. Die Streichung der
Gewerbekapitalsteuer war eine überfällige Maßnahme zu einer
strukturellen Verbesserung der Gemeindefinanzen; denn damit
wurde – neben dem Verzicht auf die Erhebung der
Vermögensteuer im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1997 –
eine weitere Substanzsteuer aufgehoben. Substanzsteuern
in der Unternehmensbesteuerung sind von Übel, weil sie
die Ertragslage der Betriebe ausblenden. Sie sind auch in
Zeiten geringer Erträge und selbst in Verlustjahren zu
zahlen und können dadurch die Existenz von
Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze gefährden. Diese
Erkenntnis hat allerdings die Große Koalition nicht daran
gehindert, die ertragsunabhängigen Elemente der
Gewerbesteuer in der Unternehmensteuerreform 2008
auszubauen. Betriebswirtschaftliche Kosten werden jetzt von
ihr steuerlich zum Teil nicht mehr als Kosten anerkannt.
Die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinskosten
durch Einführung der Zinsschranke und die
Hinzurechnungsbesteuerung von Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing-
und Lizenzgebühren bei der Gewerbesteuer werden aber
in Zeiten ungünstiger Erträge oder Verluste zu einem
schweren Ballast für die betroffenen Unternehmen
werden. Mit ihrem Anteil an der Umsatzsteuer haben die
Kommunen einen guten Tausch gemacht. Sie haben
dadurch eine stabile und zukunftsträchtige
Finanzierungsquelle erhalten, die der Wirtschaft nicht schadet. Durch
die in den vergangenen Jahren nur gedämpfte
Entwicklung des privaten Konsums ist der Umsatzsteueranteil der
Gemeinden zwar weniger dynamisch gestiegen, als man
hätte erwarten können. Die Kommunen haben aber
zumindest von der Mehrwertsteuererhöhung durch die
Große Koalition profitiert. Um rund 15 Prozent liegen die
Umsatzsteuereinnahmen der Gemeinden in 2008 über
den entsprechenden Einnahmen in 2006.
Die FDP geht den vor zehn Jahren eingeschlagenen
Weg der Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der
Mehrwertsteuer programmatisch weiter. Sie fordert, wie
auf ihrem Bundesparteitag vom 31. Mai/1. Juni 2008
beschlossen, eine Reform der Gemeindefinanzen mit einem
Ersatz der Gewerbesteuer durch einen auf 12 Prozent
erhöhten Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer und
einen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die
Einkommen- und Körperschaftsteuer in gleicher Höhe. Die
Koalitionsfraktionen setzen auf immer mehr
Gewerbesteuern. Die FDP dagegen tritt nach wie vor für einen
Abbau dieser schädlichen und mit einigen
Merkwürdigkeiten versehenen Steuer ein.
Relationen
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