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Rede von Carl-Ludwig Thiele (FDP) – Drucksachen 16/9275, 16/9288

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 24: Drucksachen 16/9275, 16/9288 –.

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Rede von Carl-Ludwig Thiele (FDP) – Drucksachen 16/9275, 16/9288 Die FDP begrüßt, dass nunmehr nach jahrelangen Vorarbeiten ein Kompromiss über die Verteilung der Umsatzsteuer auf die Kommunen gefunden wurde. Hintergrund dieser Regelung ist, dass seinerzeit von der schwarz-gelben Koalition auf Drängen der FDP die Gewerbekapitalsteuer als reine Substanzsteuer abgeschafft wurde und die Kommunen erstmalig einen Anteil an der Umsatzsteuer erhalten haben. Dieses war ein erheblicher Fortschritt, zumal für die Unternehmen bis zu diesem Zeitpunkt unabhängig von Ihrer Ertragslage hinzu kam, dass zu dem Gewerbekapital auch Schulden und Schuldzinsen gerechnet wurden. Wenn der Staat direkte Steuern wie die Gewerbesteuer erhebt, dann sollte Wert darauf gelegt werden, dass diese Steuer sich am Ertrag und damit an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen orientiert. Dieses ist bei Substanzsteuern nicht der Fall; denn diese müssen auch in Verlustjahren gezahlt werden. Hierdurch verschärft sich die finanzielle Situation ertragsschwacher Betriebe insbesondere in Verlustjahren. Deshalb hält es die FDP auch für einen unglaublichen Fehler der Großen Koalition, dass im Zuge der Unternehmensbesteuerung Kosten und Kostenelemente als Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer eingeführt wurden. Dieses ist der falsche Weg. Die FDP-Bundestagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss verabschiedeten Fassung zu. Es handelt sich bei dieser Gesetzesvorlage um einen Kompromiss, der von den Beteiligten sicher nicht als Ideallösung betrachtet wird. Letztlich können aber wohl alle damit leben, auch die kommunalen Spitzenverbände, die die vorgesehene dauerhafte Umstellung des Verteilungsschlüssels für den Umsatzsteueranteil der Gemeinden als akzeptabel mittragen. Den Spitzenverbänden der Kommunen ist diese Position auch durch die vorgesehene langfristige Übergangsregelung erleichtert worden, nach der der endgültige Verteilungsschlüssel in Anlehnung an den Solidarpakt II erst 2018 voll in Kraft treten wird. Der Deutsche Städtetag hatte in einem Beschluss seines Präsidiums vom 12. Februar dieses Jahres einen gleitenden Übergang vom noch geltenden Verteilungsschlüssel, der selbst nur Übergangscharakter hat, zum endgültigen Verteilungsschlüssel gefordert. Zu begrüßen ist es, dass die Neuregelung zu einer Vereinheitlichung des Verteilungsschlüssels zwischen den alten und den neuen Bundesländern führt. Die jetzt auf den Weg gebrachte Anschlusslösung für die derzeitige Verteilung des Umsatzsteueranteils der Gemeinden ist die letzte Phase eines grundlegenden Schritts zur Änderung der Gemeindefinanzen, den die frühere Koalition aus CDU/CSU und FDP vor zehn Jahren getan hat: die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer. NachZu Protokoll gegebene Reden Carl-Ludwig Thielejahrelangem, teilweise erbittertem Tauziehen zwischen den damaligen Koalitionsfraktionen und der SPD- Fraktion war diese antiquierte Steuer schließlich mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmensteuerreform vom 29. Oktober 1997 abgeschafft worden. Den Gemeinden sind damals 2,2 Prozent des Umsatzsteueraufkommens als Ersatz für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer zugesprochen worden. Die Streichung der Gewerbekapitalsteuer war eine überfällige Maßnahme zu einer strukturellen Verbesserung der Gemeindefinanzen; denn damit wurde – neben dem Verzicht auf die Erhebung der Vermögensteuer im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1997 – eine weitere Substanzsteuer aufgehoben. Substanzsteuern in der Unternehmensbesteuerung sind von Übel, weil sie die Ertragslage der Betriebe ausblenden. Sie sind auch in Zeiten geringer Erträge und selbst in Verlustjahren zu zahlen und können dadurch die Existenz von Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze gefährden. Diese Erkenntnis hat allerdings die Große Koalition nicht daran gehindert, die ertragsunabhängigen Elemente der Gewerbesteuer in der Unternehmensteuerreform 2008 auszubauen. Betriebswirtschaftliche Kosten werden jetzt von ihr steuerlich zum Teil nicht mehr als Kosten anerkannt. Die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinskosten durch Einführung der Zinsschranke und die Hinzurechnungsbesteuerung von Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing- und Lizenzgebühren bei der Gewerbesteuer werden aber in Zeiten ungünstiger Erträge oder Verluste zu einem schweren Ballast für die betroffenen Unternehmen werden. Mit ihrem Anteil an der Umsatzsteuer haben die Kommunen einen guten Tausch gemacht. Sie haben dadurch eine stabile und zukunftsträchtige Finanzierungsquelle erhalten, die der Wirtschaft nicht schadet. Durch die in den vergangenen Jahren nur gedämpfte Entwicklung des privaten Konsums ist der Umsatzsteueranteil der Gemeinden zwar weniger dynamisch gestiegen, als man hätte erwarten können. Die Kommunen haben aber zumindest von der Mehrwertsteuererhöhung durch die Große Koalition profitiert. Um rund 15 Prozent liegen die Umsatzsteuereinnahmen der Gemeinden in 2008 über den entsprechenden Einnahmen in 2006. Die FDP geht den vor zehn Jahren eingeschlagenen Weg der Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der Mehrwertsteuer programmatisch weiter. Sie fordert, wie auf ihrem Bundesparteitag vom 31. Mai/1. Juni 2008 beschlossen, eine Reform der Gemeindefinanzen mit einem Ersatz der Gewerbesteuer durch einen auf 12 Prozent erhöhten Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer und einen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer in gleicher Höhe. Die Koalitionsfraktionen setzen auf immer mehr Gewerbesteuern. Die FDP dagegen tritt nach wie vor für einen Abbau dieser schädlichen und mit einigen Merkwürdigkeiten versehenen Steuer ein.

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