Rede von Dr. Axel Troost (DIE LINKE) – Drucksachen 16/9275, 16/9288
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 24: Drucksachen 16/9275, 16/9288 –.
Text
Rede von Dr. Axel Troost (DIE LINKE) – Drucksachen 16/9275, 16/9288
Dieser Gesetzentwurf kommt auf den ersten Blick als
ein recht technokratisches Werk zur Neuaufteilung des
kommunalen Umsatzsteueranteils daher. Bei genauerer
Betrachtung der damit einhergehenden
Verteilungswirkungen stellt man aber fest, dass der Gesetzentwurf denWettbewerbsföderalismus in ganz erheblichem Umfang
weiter verschärft. Trug die Verteilung des kommunalen
Umsatzsteueranteils zwischen den Kommunen bisher
dazu bei, dass auch Kommunen in strukturschwächeren
Regionen eine gewisse finanzielle Mindestausstattung
erhielten, so werden diesen Städten und Gemeinden nun
gezielt Mittel zugunsten ohnehin besser ausgestatteter
Gebietskörperschaften entzogen. Durch die Neuregelung
wird das Wohl und Wehe jeder einzelnen Kommune in
Zukunft noch stärker davon abhängen, ob es ihr gelingt,
gewerbesteuerkräftige Unternehmen anzusiedeln. Damit
wird die ohnehin schon häufig ruinöse
Standortkonkurrenz zwischen den Kommunen weiter verschärft. Das
Ergebnis ist bekannt: Am Ende haben die Kommunen
zusammen genommen weniger in der Tasche, die soziale
Infrastruktur wird weiter eingeschränkt.
Unter dem Strich werden die Kommunen im Osten
Deutschlands je nach Bundesland zwischen rund 14 und
26 Prozent am Umsatzsteueranteil verlieren. Mit
Ausnahme der hessischen Kommunen werden hingegen die
Kommunen im Westen per saldo mit Zugewinnen rechnen
können.
Sicher ist es richtig, jenen Kommunen, die durch die
Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer
Einnahmerückgänge zu verzeichnen hatten, einen angemessenen Ersatz
zu verschaffen. Jedoch ist der hier vorgeschlagene Weg
einer Neuaufteilung des kommunalen
Umsatzsteueranteils völlig unangebracht. Ein adäquater Ersatz für die
Gewerbekapitalsteuer, für deren Wiedereinführung auch
Die Linke nicht plädiert, kann nur in der Art geschehen,
dass die Gewerbesteuer in ihrer derzeitigen
Ausgestaltung und Anwendung auf den Prüfstand gehört. Dabei
muss eine angemessene Einbeziehung der
Selbstständigen und freiberuflich Tätigen in die Steuerpflicht ebenso
geprüft werden wie die Ausweitung der
Bemessungsgrundlage. Darüber hinaus gilt es, der Entwicklung
Einhalt zu gebieten, dass immer weitere Unternehmensarten,
hier vor allem Akteure auf den Finanzmärkten, von der
Gewerbesteuerpflicht entbunden werden. Nur so – und
nicht etwa auf dem Wege der Umsatzsteuerneuverteilung
zwischen den Kommunen – kann den Städten und
Gemeinden auch in angemessener Weise etwas für die
Bereitstellung von Infrastruktur an die Unternehmen und
zur Finanzierung der Daseinsvorsorge zurückgegeben
werden.
Gerne setzen wir uns mit Ihnen darüber auseinander,
wie die Kommunen besser an den Gemeinschaftssteuern
beteiligt werden können, als es derzeit der Fall ist. Dabei
halten wir es für überlegenswert, den Anteil der Städte
und Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen von derzeit
rund 2 Prozent auf 20 Prozent zu erhöhen und im
Gegenzug die Beteiligung an der Einkommensteuer und am
Zinsabschlag aufzugeben. Dabei könnte eine gerechtere
Verteilung des kommunalen Umsatzsteueranteils
zwischen den Kommunen dadurch erfolgen, dass als
Verteilungsschlüssel die Einwohnerzahl zugrunde gelegt wird.
Nach diesem Lösungsansatz könnten alle ostdeutschen
Länder und alle westdeutschen Nehmerländer spürbare
finanzielle Zugewinne für ihre Kommunen verbuchen.
Die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfes stellt
besonders heraus, wie sehr der Gesetzentwurf einen müh-Zu Protokoll gegebene Reden
Dr. Axel Troostsam gefundenen Kompromiss zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden widerspiegelt. Wir sind aber
ausdrücklich optimistisch, dass auch unser Vorschlag die
Zustimmung der Länder und Kommunen finden würde. Klar
muss aber auch sein, dass allein eine gerechtere
Verteilung des Mangels zwischen den Kommunen – die
immerhin fast 70 Prozent aller öffentlichen Investitionen
schultern müssen – dem kommunalen Finanzierungsbedarf
allein nicht gerecht wird. Hier stehen Bund und Länder
gemeinsam in der Pflicht, für eine angemessene
Finanzausstattung der Kommunalhaushalte mit Sorge zu tragen.
Will man den Worten von CDU/CSU, SPD, FDP und
Grünen glauben, dass nämlich die mittleren und unteren
Einkommensgruppen keine weiteren Steuerbelastungen
erfahren sollen und der Staatshaushalt keiner zusätzlichen
Verschuldung ausgesetzt werden soll, so wird auch in
dieser Frage kein Weg daran vorbeiführen, die Besitzer
großer Vermögen und die Gewinne der großen Unternehmen
stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens
heranzuziehen.