Rede von Antje Tillmann (CDU/CSU) – Drucksachen 16/9275, 16/9288
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 24: Drucksachen 16/9275, 16/9288 –.
Text
Rede von Antje Tillmann (CDU/CSU) – Drucksachen 16/9275, 16/9288
Den Gemeinden steht seit der Abschaffung der
Gewerbekapitalsteuer zum 1. Januar 1998 ein Anteil in Höhe
von 2,2 Prozent an der Umsatzsteuer zu. Im Jahr 2007
entsprach das 3 409 Millionen Euro. Damit werden circa
6 Prozent des kommunalen Gemeindesteueraufkommens
gedeckt. Die Frage, wie diese Summe auf die Städte und
Gemeinden verteilt wird, ist also entscheidend, sodass
dieses spröde Gesetz ganz handfeste Auswirkungen auf
das kommunale Leben hat.
Derzeit erfolgt die Verteilung des Gemeindeanteils an
der Umsatzsteuer auf die einzelnen Gemeinden nach
einem nicht bundeseinheitlichen Übergangsschlüssel.
Der unterschiedliche Schlüssel in den alten und neuen
Bundesländern rührt daher, dass die gemeindliche
Umsatzsteuerbeteiligung als Ersatz für den Wegfall der
Gewerbekapitalsteuer eingeführt wurde, die Eingang in die
Schlüsselkomponenten fand. In den neuen Ländern war
dies nicht möglich, da diese Steuer dort nicht erhoben
wurde. Durch die Berücksichtung des Merkmals
„Gewerbekapitalsteuer“ ist dieser Schlüssel nicht nur nicht
bundeseinheitlich, sondern auch nicht fortschreibungsfähig.
Von dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer entfällt
derzeit auf die Gemeinden der alten Bundesländer
einschließlich Berlin-West – ein Anteil von insgesamt
85 Prozent und auf die Gemeinden der neuen
Bundesländer sowie auf Berlin-Ost – ein Anteil von 15 Prozent. Der
prozentuale Anteil der neuen Bundesländer am
zugewiesenen Umsatzsteueraufkommen war damals großzügig
berechnet. Da die Gewerbekapitalsteuer nur in den alten
Bundesländern bestand, mussten damals Schätzungen inden neuen Bundesländern über das Einnahmepotenzial
an der Gewerbekapitalsteuer erfolgen.
Das Gemeindefinanzreformgesetz enthält nun den
Auftrag an den Gesetzgeber, die Verteilung dieses
Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer mit
Wirkung ab dem Jahr 2009 auf einen fortschreibungsfähigen
und bundeseinheitlichen Schlüssel umzustellen, um so
den Gemeinden weiterhin eine ausreichende
Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen.
Bereits zum Jahre 2003 sollte ein bundeseinheitlicher
Schlüssel die Umsatzsteuerverteilung auf die Gemeinden
regeln. Schlüsselelement sollte das Betriebsvermögen
– Sachanlagen, Vorräte, Löhne und Gehälter – sein. Das
Statistische Bundesamt hatte zwar Modellrechnungen
erstellt, die jedoch in zahlreichen Fällen nicht
nachvollziehbare Unstimmigkeiten in Bezug auf einzelne Länder
und einzelne Gemeinden aufzeigten. Nach allgemeiner
Auffassung des Bundes, der Länder und der kommunalen
Spitzenverbände konnten die vorliegenden Daten nicht
Grundlage für einen gerichtsfesten Verteilungsschlüssel
sein. Die Erhebung scheiterte. Der derzeitige
Verteilungsschlüssel wurde wieder verlängert und
Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes mit den
Schlüsselmerkmalen „Gewerbesteueraufkommen“,
„sozialversicherungspflichtige Beschäftigte“ und
„sozialversicherungspflichtige Entgelte“ erstellt.
Im Gesetzentwurf wurde ein Kompromiss gewählt, der
von den drei großen Spitzenverbänden mitgetragen wird.
Der vorgesehene endgültige Verteilungsschlüssel setzt
sich zusammen aus: 25 Prozent aus dem
Gewerbesteueraufkommen – brutto – der Jahre 2001 bis 2006, 50
Prozent aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten am Arbeitsort – ohne Beschäftigte von
Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie
deren Einrichtungen – der Jahre 2004 bis 2006 sowie zu
25 Prozent aus den sozialversicherungspflichtigen
Entgelten am Arbeitsort – ohne Beschäftigte von
Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren
Einrichtungen – der Jahre 2003 bis 2005.
Beschäftigte und Entgelt werden mit dem
durchschnittlich gewogenen örtlichen Gewerbesteuer-Hebesatz des
jeweiligen Erfassungszeitraums gewichtet.
Die nun vorgeschlagene Regelung hat gegenüber den
anderen diskutierten Varianten den Vorteil, dass sie das
geringste Umverteilungsvolumen zwischen den Ländern
hat. Trotzdem ergeben sich natürlich Änderungen bei der
Zuweisung an die Kommunen.
Deshalb besteht Einvernehmen zwischen den Ländern
und den kommunalen Spitzenverbänden darüber,
angesichts der Umverteilungswirkung zum Zeitpunkt des
Schlüsselwechsels den endgültigen Schlüssel nicht
vollständig mit Wirkung ab dem Jahr 2009, sondern mit
einem Übergangszeitraum – in Anlehnung an die
Fortdauer des Solidarpakts II – bis 2018 einzuführen. In der
Gesetzesbegründung heißt es dazu:
Bis zu diesem Zeitpunkt sollte die Angleichung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der neuen
Länder so weit fortgeschritten sein, dass der ab-
Antje Tillmannschließende Übergang auf den endgültigen
Verteilungsschlüssel allenfalls geringfügige
Auswirkungen hervorrufen dürfte.
Ich kündige aber jetzt schon an, dass wir – sollte diese
Erwartung nicht eintreten – erneut über eine
Neugestaltung des kommunalen Ausgleichs sprechen müssen.
In dem Übergangszeitraum von 2009 bis
einschließlich 2017 wird ein Übergangsschlüssel Anwendung
finden, der eine Kombination aus geltendem und
zukünftigem Schlüssel darstellt.
Folgende Stufen sind vorgesehen: In den Jahren 2009
bis 2011 geht der endgültige Schlüssel mit einem Anteil
von 25 Prozent und der geltende Schlüssel mit einem
Anteil von 75 Prozent ein, in den Jahren 2012 bis 2014
gehen endgültiger und geltender Schlüssel jeweils mit
50 Prozent ein und in den Jahren 2015 bis 2017 geht der
endgültige Schlüssel mit einem Anteil von 75 Prozent und
der geltende Schlüssel mit einem Anteil von 25 Prozent
ein.
Daneben werden die Auswirkungen bei den Ländern,
die nach der Neuverteilung mit Mindereinnahmen zu
rechnen haben, durch den Länderfinanzausgleich
deutlich abgemildert. Berechnungen haben ergeben, dass die
Umverteilungswirkung durch den Länderfinanzausgleich
um fast 60 Prozent gemildert wird. Wir werden in den
Länderparlamenten, in denen wir die Verantwortung
tragen, dafür sorgen, dass dieser Ausgleich auch bei den
Kommunen ankommt.
Der nun vorliegende endgültige und
bundeseinheitliche Verteilungsschlüssel ist ein solider Baustein für die
Gemeindefinanzen. Städte und Gemeinden leisten ihre
Arbeit direkt am Bürger. Für Bildung, Erziehung, Verkehr
und Verwaltung brauchen Kommunen deshalb diese
sichere Finanzierung. Für das Verhältnis Unternehmen/
Kommunen ist es hilfreich, wenn die Städte und
Gemeinden auch finanzielle Vorteile aus der Ansiedlung von
Gewerbe haben.
Die Kommunen haben nun Anreize, sich um eine
erfolgreiche Ansiedlungspolitik zu kümmern. Die
Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer als Substanzbesteuerung
war richtig. Die Skepsis der Kommunen hat sich als
unberechtigt erwiesen, wir haben ihnen durch die
Übertragung des Umsatzsteueraufkommens Planungssicherheit
gegeben.
Wir werden dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
daher zustimmen.