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Rede von Antje Tillmann (CDU/CSU) – Drucksachen 16/9275, 16/9288

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 24: Drucksachen 16/9275, 16/9288 –.

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Rede von Antje Tillmann (CDU/CSU) – Drucksachen 16/9275, 16/9288 Den Gemeinden steht seit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zum 1. Januar 1998 ein Anteil in Höhe von 2,2 Prozent an der Umsatzsteuer zu. Im Jahr 2007 entsprach das 3 409 Millionen Euro. Damit werden circa 6 Prozent des kommunalen Gemeindesteueraufkommens gedeckt. Die Frage, wie diese Summe auf die Städte und Gemeinden verteilt wird, ist also entscheidend, sodass dieses spröde Gesetz ganz handfeste Auswirkungen auf das kommunale Leben hat. Derzeit erfolgt die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf die einzelnen Gemeinden nach einem nicht bundeseinheitlichen Übergangsschlüssel. Der unterschiedliche Schlüssel in den alten und neuen Bundesländern rührt daher, dass die gemeindliche Umsatzsteuerbeteiligung als Ersatz für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer eingeführt wurde, die Eingang in die Schlüsselkomponenten fand. In den neuen Ländern war dies nicht möglich, da diese Steuer dort nicht erhoben wurde. Durch die Berücksichtung des Merkmals „Gewerbekapitalsteuer“ ist dieser Schlüssel nicht nur nicht bundeseinheitlich, sondern auch nicht fortschreibungsfähig. Von dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer entfällt derzeit auf die Gemeinden der alten Bundesländer einschließlich Berlin-West – ein Anteil von insgesamt 85 Prozent und auf die Gemeinden der neuen Bundesländer sowie auf Berlin-Ost – ein Anteil von 15 Prozent. Der prozentuale Anteil der neuen Bundesländer am zugewiesenen Umsatzsteueraufkommen war damals großzügig berechnet. Da die Gewerbekapitalsteuer nur in den alten Bundesländern bestand, mussten damals Schätzungen inden neuen Bundesländern über das Einnahmepotenzial an der Gewerbekapitalsteuer erfolgen. Das Gemeindefinanzreformgesetz enthält nun den Auftrag an den Gesetzgeber, die Verteilung dieses Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer mit Wirkung ab dem Jahr 2009 auf einen fortschreibungsfähigen und bundeseinheitlichen Schlüssel umzustellen, um so den Gemeinden weiterhin eine ausreichende Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen. Bereits zum Jahre 2003 sollte ein bundeseinheitlicher Schlüssel die Umsatzsteuerverteilung auf die Gemeinden regeln. Schlüsselelement sollte das Betriebsvermögen – Sachanlagen, Vorräte, Löhne und Gehälter – sein. Das Statistische Bundesamt hatte zwar Modellrechnungen erstellt, die jedoch in zahlreichen Fällen nicht nachvollziehbare Unstimmigkeiten in Bezug auf einzelne Länder und einzelne Gemeinden aufzeigten. Nach allgemeiner Auffassung des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände konnten die vorliegenden Daten nicht Grundlage für einen gerichtsfesten Verteilungsschlüssel sein. Die Erhebung scheiterte. Der derzeitige Verteilungsschlüssel wurde wieder verlängert und Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes mit den Schlüsselmerkmalen „Gewerbesteueraufkommen“, „sozialversicherungspflichtige Beschäftigte“ und „sozialversicherungspflichtige Entgelte“ erstellt. Im Gesetzentwurf wurde ein Kompromiss gewählt, der von den drei großen Spitzenverbänden mitgetragen wird. Der vorgesehene endgültige Verteilungsschlüssel setzt sich zusammen aus: 25 Prozent aus dem Gewerbesteueraufkommen – brutto – der Jahre 2001 bis 2006, 50 Prozent aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort – ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen – der Jahre 2004 bis 2006 sowie zu 25 Prozent aus den sozialversicherungspflichtigen Entgelten am Arbeitsort – ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen – der Jahre 2003 bis 2005. Beschäftigte und Entgelt werden mit dem durchschnittlich gewogenen örtlichen Gewerbesteuer-Hebesatz des jeweiligen Erfassungszeitraums gewichtet. Die nun vorgeschlagene Regelung hat gegenüber den anderen diskutierten Varianten den Vorteil, dass sie das geringste Umverteilungsvolumen zwischen den Ländern hat. Trotzdem ergeben sich natürlich Änderungen bei der Zuweisung an die Kommunen. Deshalb besteht Einvernehmen zwischen den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden darüber, angesichts der Umverteilungswirkung zum Zeitpunkt des Schlüsselwechsels den endgültigen Schlüssel nicht vollständig mit Wirkung ab dem Jahr 2009, sondern mit einem Übergangszeitraum – in Anlehnung an die Fortdauer des Solidarpakts II – bis 2018 einzuführen. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: Bis zu diesem Zeitpunkt sollte die Angleichung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der neuen Länder so weit fortgeschritten sein, dass der ab- Antje Tillmannschließende Übergang auf den endgültigen Verteilungsschlüssel allenfalls geringfügige Auswirkungen hervorrufen dürfte. Ich kündige aber jetzt schon an, dass wir – sollte diese Erwartung nicht eintreten – erneut über eine Neugestaltung des kommunalen Ausgleichs sprechen müssen. In dem Übergangszeitraum von 2009 bis einschließlich 2017 wird ein Übergangsschlüssel Anwendung finden, der eine Kombination aus geltendem und zukünftigem Schlüssel darstellt. Folgende Stufen sind vorgesehen: In den Jahren 2009 bis 2011 geht der endgültige Schlüssel mit einem Anteil von 25 Prozent und der geltende Schlüssel mit einem Anteil von 75 Prozent ein, in den Jahren 2012 bis 2014 gehen endgültiger und geltender Schlüssel jeweils mit 50 Prozent ein und in den Jahren 2015 bis 2017 geht der endgültige Schlüssel mit einem Anteil von 75 Prozent und der geltende Schlüssel mit einem Anteil von 25 Prozent ein. Daneben werden die Auswirkungen bei den Ländern, die nach der Neuverteilung mit Mindereinnahmen zu rechnen haben, durch den Länderfinanzausgleich deutlich abgemildert. Berechnungen haben ergeben, dass die Umverteilungswirkung durch den Länderfinanzausgleich um fast 60 Prozent gemildert wird. Wir werden in den Länderparlamenten, in denen wir die Verantwortung tragen, dafür sorgen, dass dieser Ausgleich auch bei den Kommunen ankommt. Der nun vorliegende endgültige und bundeseinheitliche Verteilungsschlüssel ist ein solider Baustein für die Gemeindefinanzen. Städte und Gemeinden leisten ihre Arbeit direkt am Bürger. Für Bildung, Erziehung, Verkehr und Verwaltung brauchen Kommunen deshalb diese sichere Finanzierung. Für das Verhältnis Unternehmen/ Kommunen ist es hilfreich, wenn die Städte und Gemeinden auch finanzielle Vorteile aus der Ansiedlung von Gewerbe haben. Die Kommunen haben nun Anreize, sich um eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik zu kümmern. Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer als Substanzbesteuerung war richtig. Die Skepsis der Kommunen hat sich als unberechtigt erwiesen, wir haben ihnen durch die Übertragung des Umsatzsteueraufkommens Planungssicherheit gegeben. Wir werden dem Gesetzentwurf der Bundesregierung daher zustimmen.

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