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Rede von Bernd Scheelen (SPD) – Drucksachen 16/9275, 16/9288

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 24: Drucksachen 16/9275, 16/9288 –.

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Rede von Bernd Scheelen (SPD) – Drucksachen 16/9275, 16/9288 Gerade wenn es um unsere Kommunen geht, freue ich mich, weiterhin an den Anfang meiner Reden und Statements im und außerhalb des Deutschen Bundestages immer noch als erste gute Nachricht setzen zu können: Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung werden sich die kommunalen Steuereinnahmen auch in 2008 – mit leicht reduzierter Zuwachsrate – erhöhen. Seit 2006 ist es dabei nicht mehr nur die Gewerbesteuer, die einen erheblichen Anstieg aufweist. Auch die Einnahmen aus den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatz-steuer legen stark zu. Hinter der günstigen Gesamtentwicklung verbergen sich lokale Unterschiede, zu deren Ausgleich die Länder verpflichtet sind. Als zweite gute Nachricht gilt für mich die in dieser Woche anstehende Verabschiedung des Gemeindefinanzreformgesetzes, oder, wie es im Amtsdeutsch heißt, des Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes. Es sieht vor, den derzeit geltenden Übergangsverteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer mit Wirkung ab dem Jahr 2009 in vier Stufen – bis 2018 – auf einen endgültigen, fortschreibungsfähigen und bundeseinheitlichen Schlüssel umzustellen. Als Bundestagsabgeordnete sind ihnen hierzu die entsprechenden Drucksachen, das heißt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 26. Mai 2008 und die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses vom gestrigen Tage, zugegangen. Den Dokumenten können sie viele fachliche Details über die jeweilige Bedeutung von einzelnen Schlüsselmerkmalen, einer Hebesatzgewichtung einzelner Merkmale sowie zur Diskussion über zwölf Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes im Vorfeld der Entscheidung für die jetzige Gesetzesregelung entnehmen. Dies gilt auch für die ab 2018 geltende Gewichtung eines bundeseinheitlichen Schlüssels mit einem Anteil von 25 Prozent bezogen auf das Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2001 bis 2006, 50 Prozent bezogen auf die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 25 Prozent bezogen auf sozialversicherungspflichtige Entgelte. Somit könnte man zur dritten guten Nachricht übergehen: Sowohl im für das Gemeindefinanzreformgesetz federführenden Finanzausschuss als auch in den mitberatenden Fachausschüssen Haushalt sowie Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde die Annahme des Gesetzentwurfs mit überwältigender Mehrheit empfohlen. Von der Opposition stimmten lediglich die Kolleginnen und Kollegen der Nachfolgeorganisation der PDS nicht für diese Vorlage. Die über zwei Legislaturperioden andauernde intensive Beratung war somit ein Erfolg. Was lange währt, wird doch noch gut. Ich möchte heute die Gelegenheit wahrnehmen, meine Ausführungen auf einige andere Dinge zu lenken, die sich mir im Laufe des langjährigen Gesetzgebungsverlaufes zum Gemeindefinanzreformgesetz darstellten: Die Notwendigkeit einer starken und frühzeitigen Beteiligung der Kommunen an allen sie betreffenden Gesetzgebungsverfahren, die Berücksichtigung vielschichtiger unterschiedlicher Interessenlagen von großen, oft finanzstarken Städten, unseren kleineren Gemeinden und des ländlichen Raumes – somit die Stärkung kommunaler Stärken und die Verantwortung zur Überwindung von Defiziten durch die Länder aber auch in Zusammenarbeit mit dem Bund –, die Einheit unseres Landes mit jedem Gesetzgebungsverfahren voranzutreiben und unser Versprechen im Bonner Bundestag, in Berlin für unsere Bürgerinnen und Bürger ein gläsernes Parlament zu sein. Ich werde mit dem letzten Punkt anfangen: das gläserne Parlament. Gerade dieses Gesetzgebungsverfahren verdeutlichte: Wir sind für das „Funktionieren“, für ge-Zu Protokoll gegebene Reden Bernd Scheelenregelte Abläufe, für die Erfüllung der uns vom Grundgesetz auferlegten Pflichten verantwortlich, aber auch dafür, dies jedem Bürger verständlich zu machen. Daher mein Verweis am Beginn meiner Rede auf die in den Drucksachen des Deutschen Bundestages und Papieren des Bundesministeriums für Finanzen nachzulesenden Fachdetails zum heutigen Gesetzentwurf: ein Eldorado für die Fachleute im Lande. Für mich ist wichtig, dass man uns vor Ort versteht: Dieses Gesetz ist keine Ergänzung unserer erfolgreichen – gerade von der SPD Fraktion vehement vorangetriebenen – Gewerbesteuerreform. Sie brachte im Ergebnis für Städte und Gemeinden im letzten Jahr Rekordüberschüsse von 8,6 Milliarden Euro, das heißt, eine erhebliche Verbesserung der kommunalen Finanzkraft. Es dient vielmehr einer längst überfälligen Neuregelung eines gerechten Verteilungsschlüssels für den Anteil an der den Gemeinden zustehenden Umsatzsteuer. Diese Beteiligung war 1998 in Höhe von 2,2 Prozent eingeführt worden. Damals ging es um die Kompensation für den Einnahmeausfall durch die Abschaffung der sogenannten Gewerbekapitalsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird in einem ersten Schritt auf die Länder und dann auf die Kommunen nach bestimmten, statistisch ermittelten Kriterien, sogenannter Schlüsselmerkmale, verteilt. Das Gemeindefinanzreformgesetz von 2001, das dies regelt, war bewusst bis 2005 befristet worden; denn in ihm gelten unterschiedliche Bewertungskriterien für die alten und neuen Bundesländer. Zum 1. Januar 2006 sollte im Rahmen eines neuen Gesetzes festgelegt werden, nach welchen – für die neuen und die alten Bundesländer einheitlichen – neuen Schlüsselmerkmalen die Umstellung auf eine für die Zukunft fortschreibungsfähige Bewertung erfolgen könnte. Seit Anfang 2005 bemühten sich die Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages und das Bundesfinanzministerium gleichermaßen um eine von den Kommunen, Ländern und dem Bund akzeptierbare Lösung. Immerhin geht es um die Neuverteilung eines Finanzvolumens von 3,53 Milliarden Euro. Mit dem gefundenen Schlüssel ist sichergestellt, dass die Umverteilungswirkung im ersten Jahr der veränderten Verteilung mit 35 Millionen Euro und nach acht Jahren mit rund 140 Millionen Euro von sieben auf neun Länder sehr maßvoll ausfällt. Damit wurde ein guter Weg gefunden, ein Weg, bei dem jeder Bürger für seine Kommune davon ausgehen kann, dass dieser nicht willkürlich ist, sondern basierend auf gesicherten statistischen Daten vorgezeichnet wird. Die festgelegten Schlüsselmerkmale zur Zuweisung des Anteils der jeweiligen Gemeinde an der Umsatzsteuer geben zudem einen hohen Anreiz, die Zusammenarbeit zwischen ihr und der Wirtschaft zu intensivieren. Die Notwendigkeit, kommunale Interessen auf Bundes- und Landesebene im Wege einer starken und frühzeitigen Beteiligung zu berücksichtigen, ist ein weiteres, gerade aus diesem Gesetzgebungsverfahren gestärktes Anliegen – nicht nur weil dies eine Thematik ist, die gerade von der SPD-Bundestagsfraktion in der letzten unddieser Legislaturperiode vehement verfolgt und auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Selbstverständlich gibt es zu jedem Gesetzgebungsverfahren auch Anhörungen, zu denen auch die kommunalen Spitzenverbände, manchmal einzelne kommunale Vertreter, geladen werden. Ein grundgesetzlich bzw. gesetzlich verankertes Anhörungsrecht, das von den Spitzenverbänden gefordert wird, und, wie sich das auch immer deutlicher auf europäischer Ebene herauskristallisiert, gibt es nicht. Sie, meine Damen und Herren, werden mit Recht auf unsere parlamentarische Geschäftsordnung verweisen. Viele Geschäftsordnungen der Bundesministerien und Länderverfassungen enthalten differenzierte Anhörungsrechte. Aber es gibt keinerlei einheitliche Regelung – auch nicht in der Handhabung. Mir genügt nicht die Begründung, Kommunen seien nach dem Grundgesetz Teil der Länder und keine selbstständige dritte Säule im Staat, und die Länder nähmen umfassend die Rechte der Kommunen wahr. Kommunen sind die Basis unseres Landes. Diese Basis muss nicht nur finanziell gesichert sein. Sie muss mitgestaltend auf Landes- und Bundesebene einbezogen werden, das heißt, regelmäßig, ohne Einschränkung, selbstverständlich, nicht in Abhängigkeit von der Entscheidung eines Sachbearbeiters, umfassend und nicht abhängig vom Themenkomplex sozusagen nach dem Motto: bei innerdeutschen Fragestellungen ja, soweit erforderlich, bei europäischen nein oder vielleicht eingeschränkt. Dieses Gesetzgebungsverfahren zum Gemeindefinanzreformgesetz verdeutlichte allen Beteiligten: Ohne die Vertreter des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeinebundes, des Deutschen Landkreistages mit ihren Fachkenntnissen und Erfahrungen vor Ort wäre die Verabschiedung des Gesetzes heute nicht möglich gewesen. Gerade sie förderten in vielen Gesprächen den Kompromiss zwischen den Gemeinden, zwischen Kommunen und den Ländern und im Verhältnis zum Bund. Vielleicht kann man anführen: Nun ja, die Notwendigkeit der Anhörung liegt hier ja quasi auf der Hand. – Den Bürgern draußen sei gesagt: Rund 70 Prozent aller Gesetze des Deutschen Bundestages – inklusive der Umsetzung europäischer Richtlinien – betreffen ihre kommunalen Interessen vor Ort – mal offensichtlich, mal versteckt. „Gläsern“ heißt also auch: Anhörung und Beteiligung der kommunalen Vertreter auf Bundesebene. Ich persönlich möchte mich nicht darauf verlassen, dass unsere Städte und Gemeinden als Teil der Länder von diesen ausschließlich vertreten werden. Ich glaube, dass es hier noch Diskussionsbedarf gibt. Auf jeden Fall möchte ich mich an dieser Stelle beim Bundesfinanzminister Steinbrück und seinen Mitarbeitern bedanken, dass in diesem Gesetzgebungsverfahren das positive Ergebnis gerade durch eine intensive Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, aber auch durch viele Gespräche mit den Ländern erreicht werden konnte.Zu Protokoll gegebene Reden Bernd ScheelenMein letzter Punkt spricht unsere Verpflichtung und unseren Wunsch zur inneren deutschen Einheit an. Auch hierfür steht das Achte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes. Der zu Beginn meiner Ausführungen angesprochene „bundeseinheitliche“ Schlüssel zur Umverteilung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer ist ein kleiner, aber deutlicher Baustein. Gerade von unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Nachfolgeorganisation der PDS hätte ich erwartet, dass sie diesen meinen Hinweis besonders hervorheben würden. Stattdessen übernahmen sie wieder einmal originäre Forderungen der SPD- Bundestagsfraktion zur Stärkung der Gewerbesteuer, um als Einzige den vorliegenden Regierungsentwurf abzulehnen. Und sie wiesen in der Beratung darauf hin, das Gesetz stelle eine Umverteilung zulasten der finanzschwachen neuen Bundesländer dar. Unabhängig davon, dass dies von den Betroffenen – den Ostländern und ihren Gemeinden – nicht so gesehen wird, ist eine solche Argumentation populistisch und fachlich falsch. Noch einmal: Das Ziel des Gemeindefinanzreformgesetzes ist nicht eine zusätzliche Stärkung kommunaler Finanzkraft. Hier sollten wir die Wirkung der Maßnahmen zur Gewerbesteuer im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 abwarten. Ziel ist die bundeseinheitliche, überfällige Neuregelung des kommunalen Verteilungsschlüssels an der Umsatzsteuer. Es kann in sehr geringem Maße zum Auslaufen einer Bevorzugung von einzelnen Gemeinden in den neuen Bundesländern führen. Dies ist allen Beteiligten bekannt. Zur Abmilderung der Umverteilungswirkung – übrigens auch in ehemals gewerbekapitalsteuerstarken westlichen Gemeinden – wurde die sehr lange Übergangszeit bis 2018 eingebaut. Daneben verweise ich auf den kommunalen Finanzausgleich der Länder. Wie beim Auslaufen des Solidarpakts II bis 2019 sind wir sicher, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen wirtschaftlichen Aufholprozess in den neuen Bundesländern und betroffenen westlichen Kommunen geschaffen wurden. Als kommunalpolitischer Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion stehe ich voll hinter den gemeinsam mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Bundesfinanzministerium sowie vielen Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause diskutierten und letztlich festgeschriebenen Gesetzentwurf zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ab 2009. Sie verzeihen mir meinen Ausflug in Fragestellungen, die sich mir im Verfahren auftaten und mit diesem verknüpft sind auch wenn Sie sich nicht fachlich- finanzpolitisch mit Bruttogewerbesteueraufkommen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit und ohne Hebesatzgewichtung, sozialversicherungspflichtigen Entgelten ohne Entgelte von Beschäftigten von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen, die als Durchschnitt für die Jahre 2003 bis 2005 der Beschäftigten- und Entgeltstatistik ermittelt wurden beschäftigten. Letzteres kann übrigens in § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes nachgelesen werden. Ich nehme den Gesetzentwurf zum Anlass, mich für die gute Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenver-bänden zu bedanken und für ihr gesetzliches Anhörungsrecht zu plädieren. Ich verweise noch einmal auf unsere Verpflichtung, als „gläsernes Parlament“ unsere Gesetze und unsere Arbeit gläsern, das heißt, für die Bürgerinnen und Bürger verstehbar, darzulegen. Ich freue mich, dass dieses in der Öffentlichkeit zu Unrecht wahrscheinlich wenig beachtete Gemeindefinanzreformgesetz die deutsche Einheit ein Stück voranbringen wird.

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