Rede von Bernd Scheelen (SPD) – Drucksachen 16/9275, 16/9288
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 24: Drucksachen 16/9275, 16/9288 –.
Text
Rede von Bernd Scheelen (SPD) – Drucksachen 16/9275, 16/9288
Gerade wenn es um unsere Kommunen geht, freue ich
mich, weiterhin an den Anfang meiner Reden und
Statements im und außerhalb des Deutschen Bundestages
immer noch als erste gute Nachricht setzen zu können: Nach
den Ergebnissen der Steuerschätzung werden sich die
kommunalen Steuereinnahmen auch in 2008 – mit leicht
reduzierter Zuwachsrate – erhöhen. Seit 2006 ist es dabei
nicht mehr nur die Gewerbesteuer, die einen erheblichen
Anstieg aufweist. Auch die Einnahmen aus den
Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatz-steuer legen stark zu. Hinter der günstigen
Gesamtentwicklung verbergen sich lokale Unterschiede, zu deren
Ausgleich die Länder verpflichtet sind.
Als zweite gute Nachricht gilt für mich die in dieser
Woche anstehende Verabschiedung des
Gemeindefinanzreformgesetzes, oder, wie es im Amtsdeutsch heißt, des
Achten Gesetzes zur Änderung des
Gemeindefinanzreformgesetzes. Es sieht vor, den derzeit geltenden
Übergangsverteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil am
Aufkommen der Umsatzsteuer mit Wirkung ab dem Jahr
2009 in vier Stufen – bis 2018 – auf einen endgültigen,
fortschreibungsfähigen und bundeseinheitlichen
Schlüssel umzustellen.
Als Bundestagsabgeordnete sind ihnen hierzu die
entsprechenden Drucksachen, das heißt, der Gesetzentwurf
der Bundesregierung vom 26. Mai 2008 und die
Beschlussempfehlung und der Bericht des
Finanzausschusses vom gestrigen Tage, zugegangen. Den Dokumenten
können sie viele fachliche Details über die jeweilige
Bedeutung von einzelnen Schlüsselmerkmalen, einer
Hebesatzgewichtung einzelner Merkmale sowie zur
Diskussion über zwölf Modellrechnungen des Statistischen
Bundesamtes im Vorfeld der Entscheidung für die jetzige
Gesetzesregelung entnehmen. Dies gilt auch für die ab
2018 geltende Gewichtung eines bundeseinheitlichen
Schlüssels mit einem Anteil von 25 Prozent bezogen auf
das Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2001 bis 2006,
50 Prozent bezogen auf die Anzahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 25 Prozent bezogen auf
sozialversicherungspflichtige Entgelte.
Somit könnte man zur dritten guten Nachricht
übergehen: Sowohl im für das Gemeindefinanzreformgesetz
federführenden Finanzausschuss als auch in den
mitberatenden Fachausschüssen Haushalt sowie Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung wurde die Annahme des
Gesetzentwurfs mit überwältigender Mehrheit empfohlen. Von der
Opposition stimmten lediglich die Kolleginnen und
Kollegen der Nachfolgeorganisation der PDS nicht für diese
Vorlage. Die über zwei Legislaturperioden andauernde
intensive Beratung war somit ein Erfolg. Was lange
währt, wird doch noch gut.
Ich möchte heute die Gelegenheit wahrnehmen, meine
Ausführungen auf einige andere Dinge zu lenken, die sich
mir im Laufe des langjährigen Gesetzgebungsverlaufes
zum Gemeindefinanzreformgesetz darstellten: Die
Notwendigkeit einer starken und frühzeitigen Beteiligung der
Kommunen an allen sie betreffenden
Gesetzgebungsverfahren, die Berücksichtigung vielschichtiger
unterschiedlicher Interessenlagen von großen, oft finanzstarken
Städten, unseren kleineren Gemeinden und des ländlichen
Raumes – somit die Stärkung kommunaler Stärken und die
Verantwortung zur Überwindung von Defiziten durch die
Länder aber auch in Zusammenarbeit mit dem Bund –, die
Einheit unseres Landes mit jedem
Gesetzgebungsverfahren voranzutreiben und unser Versprechen im Bonner
Bundestag, in Berlin für unsere Bürgerinnen und Bürger
ein gläsernes Parlament zu sein.
Ich werde mit dem letzten Punkt anfangen: das
gläserne Parlament. Gerade dieses Gesetzgebungsverfahren
verdeutlichte: Wir sind für das „Funktionieren“, für ge-Zu Protokoll gegebene Reden
Bernd Scheelenregelte Abläufe, für die Erfüllung der uns vom
Grundgesetz auferlegten Pflichten verantwortlich, aber auch
dafür, dies jedem Bürger verständlich zu machen. Daher
mein Verweis am Beginn meiner Rede auf die in den
Drucksachen des Deutschen Bundestages und Papieren
des Bundesministeriums für Finanzen nachzulesenden
Fachdetails zum heutigen Gesetzentwurf: ein Eldorado
für die Fachleute im Lande.
Für mich ist wichtig, dass man uns vor Ort versteht:
Dieses Gesetz ist keine Ergänzung unserer erfolgreichen
– gerade von der SPD Fraktion vehement
vorangetriebenen – Gewerbesteuerreform. Sie brachte im Ergebnis für
Städte und Gemeinden im letzten Jahr
Rekordüberschüsse von 8,6 Milliarden Euro, das heißt, eine
erhebliche Verbesserung der kommunalen Finanzkraft. Es dient
vielmehr einer längst überfälligen Neuregelung eines
gerechten Verteilungsschlüssels für den Anteil an der den
Gemeinden zustehenden Umsatzsteuer.
Diese Beteiligung war 1998 in Höhe von 2,2 Prozent
eingeführt worden. Damals ging es um die Kompensation
für den Einnahmeausfall durch die Abschaffung der
sogenannten Gewerbekapitalsteuer. Der Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer wird in einem ersten Schritt auf die
Länder und dann auf die Kommunen nach bestimmten,
statistisch ermittelten Kriterien, sogenannter
Schlüsselmerkmale, verteilt.
Das Gemeindefinanzreformgesetz von 2001, das dies
regelt, war bewusst bis 2005 befristet worden; denn in
ihm gelten unterschiedliche Bewertungskriterien für die
alten und neuen Bundesländer. Zum 1. Januar 2006 sollte
im Rahmen eines neuen Gesetzes festgelegt werden, nach
welchen – für die neuen und die alten Bundesländer
einheitlichen – neuen Schlüsselmerkmalen die Umstellung
auf eine für die Zukunft fortschreibungsfähige Bewertung
erfolgen könnte.
Seit Anfang 2005 bemühten sich die
Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages und das
Bundesfinanzministerium gleichermaßen um eine von den Kommunen,
Ländern und dem Bund akzeptierbare Lösung. Immerhin
geht es um die Neuverteilung eines Finanzvolumens von
3,53 Milliarden Euro. Mit dem gefundenen Schlüssel ist
sichergestellt, dass die Umverteilungswirkung im ersten
Jahr der veränderten Verteilung mit 35 Millionen Euro
und nach acht Jahren mit rund 140 Millionen Euro von
sieben auf neun Länder sehr maßvoll ausfällt.
Damit wurde ein guter Weg gefunden, ein Weg, bei dem
jeder Bürger für seine Kommune davon ausgehen kann,
dass dieser nicht willkürlich ist, sondern basierend auf
gesicherten statistischen Daten vorgezeichnet wird. Die
festgelegten Schlüsselmerkmale zur Zuweisung des
Anteils der jeweiligen Gemeinde an der Umsatzsteuer geben
zudem einen hohen Anreiz, die Zusammenarbeit zwischen
ihr und der Wirtschaft zu intensivieren.
Die Notwendigkeit, kommunale Interessen auf
Bundes- und Landesebene im Wege einer starken und
frühzeitigen Beteiligung zu berücksichtigen, ist ein weiteres,
gerade aus diesem Gesetzgebungsverfahren gestärktes
Anliegen – nicht nur weil dies eine Thematik ist, die
gerade von der SPD-Bundestagsfraktion in der letzten unddieser Legislaturperiode vehement verfolgt und auf die
Tagesordnung gesetzt wurde.
Selbstverständlich gibt es zu jedem
Gesetzgebungsverfahren auch Anhörungen, zu denen auch die kommunalen
Spitzenverbände, manchmal einzelne kommunale
Vertreter, geladen werden. Ein grundgesetzlich bzw. gesetzlich
verankertes Anhörungsrecht, das von den
Spitzenverbänden gefordert wird, und, wie sich das auch immer
deutlicher auf europäischer Ebene herauskristallisiert, gibt es
nicht.
Sie, meine Damen und Herren, werden mit Recht auf
unsere parlamentarische Geschäftsordnung verweisen.
Viele Geschäftsordnungen der Bundesministerien und
Länderverfassungen enthalten differenzierte
Anhörungsrechte. Aber es gibt keinerlei einheitliche Regelung –
auch nicht in der Handhabung. Mir genügt nicht die
Begründung, Kommunen seien nach dem Grundgesetz Teil
der Länder und keine selbstständige dritte Säule im Staat,
und die Länder nähmen umfassend die Rechte der
Kommunen wahr.
Kommunen sind die Basis unseres Landes. Diese Basis
muss nicht nur finanziell gesichert sein. Sie muss
mitgestaltend auf Landes- und Bundesebene einbezogen
werden, das heißt, regelmäßig, ohne Einschränkung,
selbstverständlich, nicht in Abhängigkeit von der Entscheidung
eines Sachbearbeiters, umfassend und nicht abhängig
vom Themenkomplex sozusagen nach dem Motto: bei
innerdeutschen Fragestellungen ja, soweit erforderlich, bei
europäischen nein oder vielleicht eingeschränkt.
Dieses Gesetzgebungsverfahren zum
Gemeindefinanzreformgesetz verdeutlichte allen Beteiligten: Ohne die
Vertreter des Deutschen Städtetages, des Deutschen
Städte- und Gemeinebundes, des Deutschen
Landkreistages mit ihren Fachkenntnissen und Erfahrungen vor Ort
wäre die Verabschiedung des Gesetzes heute nicht
möglich gewesen. Gerade sie förderten in vielen Gesprächen
den Kompromiss zwischen den Gemeinden, zwischen
Kommunen und den Ländern und im Verhältnis zum
Bund.
Vielleicht kann man anführen: Nun ja, die
Notwendigkeit der Anhörung liegt hier ja quasi auf der Hand. – Den
Bürgern draußen sei gesagt: Rund 70 Prozent aller
Gesetze des Deutschen Bundestages – inklusive der
Umsetzung europäischer Richtlinien – betreffen ihre
kommunalen Interessen vor Ort – mal offensichtlich, mal versteckt.
„Gläsern“ heißt also auch: Anhörung und Beteiligung
der kommunalen Vertreter auf Bundesebene. Ich
persönlich möchte mich nicht darauf verlassen, dass unsere
Städte und Gemeinden als Teil der Länder von diesen
ausschließlich vertreten werden. Ich glaube, dass es hier
noch Diskussionsbedarf gibt.
Auf jeden Fall möchte ich mich an dieser Stelle beim
Bundesfinanzminister Steinbrück und seinen
Mitarbeitern bedanken, dass in diesem Gesetzgebungsverfahren
das positive Ergebnis gerade durch eine intensive
Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, aber auch
durch viele Gespräche mit den Ländern erreicht werden
konnte.Zu Protokoll gegebene Reden
Bernd ScheelenMein letzter Punkt spricht unsere Verpflichtung und
unseren Wunsch zur inneren deutschen Einheit an. Auch
hierfür steht das Achte Gesetz zur Änderung des
Gemeindefinanzreformgesetzes.
Der zu Beginn meiner Ausführungen angesprochene
„bundeseinheitliche“ Schlüssel zur Umverteilung des
kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer ist ein kleiner,
aber deutlicher Baustein. Gerade von unseren
Kolleginnen und Kollegen aus der Nachfolgeorganisation der
PDS hätte ich erwartet, dass sie diesen meinen Hinweis
besonders hervorheben würden. Stattdessen übernahmen
sie wieder einmal originäre Forderungen der SPD-
Bundestagsfraktion zur Stärkung der Gewerbesteuer, um als
Einzige den vorliegenden Regierungsentwurf
abzulehnen. Und sie wiesen in der Beratung darauf hin, das
Gesetz stelle eine Umverteilung zulasten der
finanzschwachen neuen Bundesländer dar. Unabhängig davon, dass
dies von den Betroffenen – den Ostländern und ihren
Gemeinden – nicht so gesehen wird, ist eine solche
Argumentation populistisch und fachlich falsch.
Noch einmal: Das Ziel des
Gemeindefinanzreformgesetzes ist nicht eine zusätzliche Stärkung kommunaler
Finanzkraft. Hier sollten wir die Wirkung der Maßnahmen
zur Gewerbesteuer im Rahmen der
Unternehmensteuerreform 2008 abwarten. Ziel ist die bundeseinheitliche,
überfällige Neuregelung des kommunalen
Verteilungsschlüssels an der Umsatzsteuer. Es kann in sehr geringem
Maße zum Auslaufen einer Bevorzugung von einzelnen
Gemeinden in den neuen Bundesländern führen. Dies ist
allen Beteiligten bekannt. Zur Abmilderung der
Umverteilungswirkung – übrigens auch in ehemals
gewerbekapitalsteuerstarken westlichen Gemeinden – wurde die
sehr lange Übergangszeit bis 2018 eingebaut. Daneben
verweise ich auf den kommunalen Finanzausgleich der
Länder. Wie beim Auslaufen des Solidarpakts II bis 2019
sind wir sicher, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle
Voraussetzungen für einen erfolgreichen wirtschaftlichen
Aufholprozess in den neuen Bundesländern und betroffenen
westlichen Kommunen geschaffen wurden.
Als kommunalpolitischer Sprecher der SPD-
Bundestagsfraktion stehe ich voll hinter den gemeinsam mit den
Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem
Bundesfinanzministerium sowie vielen Kolleginnen und
Kollegen in diesem Hause diskutierten und letztlich
festgeschriebenen Gesetzentwurf zur Verteilung des
Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ab 2009.
Sie verzeihen mir meinen Ausflug in Fragestellungen,
die sich mir im Verfahren auftaten und mit diesem
verknüpft sind auch wenn Sie sich nicht fachlich-
finanzpolitisch mit Bruttogewerbesteueraufkommen,
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit und ohne
Hebesatzgewichtung, sozialversicherungspflichtigen
Entgelten ohne Entgelte von Beschäftigten von
Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren
Einrichtungen, die als Durchschnitt für die Jahre 2003 bis
2005 der Beschäftigten- und Entgeltstatistik ermittelt
wurden beschäftigten. Letzteres kann übrigens in § 5
Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes nachgelesen werden.
Ich nehme den Gesetzentwurf zum Anlass, mich für die
gute Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenver-bänden zu bedanken und für ihr gesetzliches
Anhörungsrecht zu plädieren. Ich verweise noch einmal auf unsere
Verpflichtung, als „gläsernes Parlament“ unsere Gesetze
und unsere Arbeit gläsern, das heißt, für die Bürgerinnen
und Bürger verstehbar, darzulegen. Ich freue mich, dass
dieses in der Öffentlichkeit zu Unrecht wahrscheinlich
wenig beachtete Gemeindefinanzreformgesetz die
deutsche Einheit ein Stück voranbringen wird.