Rede von Bernd Scheelen (SPD) – Drucksachen 16/11130, 16/11195
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27: Drucksachen 16/11130, 16/11195 –.
Text
Rede von Bernd Scheelen (SPD) – Drucksachen 16/11130, 16/11195
Anfang 2005 haben wir das neue Pfandbriefgesetz
beschlossen. Dies war ein großer Schritt voran. Die
verschiedenen gesetzlichen Grundlagen des deutschen
Pfandbriefrechts wurden vereinheitlicht. Durch das
Gesetz wurde die Qualität des deutschen Pfandbriefes weiter
verbessert. Der Anlegerschutz wurde gestärkt. Der
Pfandbrief wurde noch attraktiver für einen breiteren
internationalen Anlegerkreis gemacht. So hat sich der
Absatz von Pfandbriefpapieren besonders in den
vergangenen Monaten erheblich erhöht. Auch international
stößt der Pfandbrief auf großes Interesse und ist Vorbild
für zahlreiche gedeckte Schuldverschreibungen
ausländischer Rechtsordnungen.
Noch immer stellt der deutsche Pfandbrief das größte
Segment des europäischen und globalen Marktes
gedeckter Schuldverschreibungen dar. Doch aufgrund der neuen
ausländischen Produkte hat der Wettbewerb weiter
erheblich zugenommen. Daher ist eine weitere
Verbesserung der Rahmenbedingungen erforderlich. Dies ist das
Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs, der im Mai 2009 in
Kraft treten soll. Die Qualität des deutschen Pfandbriefs,
die durch hohe Sicherheitsanforderungen an dieses
Produkt erreicht wird, ist dabei der Maßstab. Verbesserte
Rahmenbedingungen dürfen nicht zu einer
Verschlechterung der Qualität führen.
Die auf eine lange deutsche Tradition zurückgehenden
Pfandbriefe sind durch Schiffs-, Staats- oder
Hypothekenkredite mindestens in gleicher Höhe abgesichert. Im
Falle der Insolvenz einer Bank steht somit eine hohe
Deckungsmasse zur Verfügung. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, beaufsichtigt das
Pfandbriefgeschäft nach dem Pfandbriefgesetz in
besonderer Weise. Hierzu gehören die mindestens alle zwei
Jahre stattfindenden Deckungsprüfungen, bei denen die
Deckungsmassen der Pfandbriefe geprüft werden.
Pfandbriefe sind durch diese besonderen gesetzlichen
Regelungen in Deutschland sicher – in der über 200-jährigen
Geschichte des Produktes ist noch nie ein deutscher
Pfandbrief ausgefallen. Zu Protokoll gegebene Reden
Der Pfandbriefmarkt ist auch von der
Finanzmarktkrise beeinträchtigt. Dies ist aber nicht in dem Produkt
Pfandbrief begründet. Seine Bonität steht außer Frage.
Die derzeitige Krise der Kreditwirtschaft, die ihren
Ausgang im Subprime-Marktbereich der
Immobilienfinanzierung in den USA nahm, nimmt den Pfandbriefmarkt
sozusagen in Sippenhaft. Doch mit diesen Formen der
Immobilienfinanzierung und deren Verbriefung hat der
deutsche Pfandbrief absolut nichts zu tun. Der Pfandbrief
macht eine der traditionellen Stärken des deutschen
Finanzsystems aus.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Einführung eines
neuen sicheren Pfandbriefproduktes – des
Flugzeugpfandbriefs – möglich gemacht. Der Flugzeugpfandbrief
wird durch Pfandrechte an Flugzeugen abgesichert.
Hierbei dient der Schiffspfandbrief, der durch
Pfandrechte an Schiffen gesichert wird, als Vorbild. Die
Regelungen für diese neue Produktkategorie werden den
entsprechenden Regelungen des Schiffspfandbriefs
nachgebildet. Somit erfüllen diese neuen Pfandbriefe die
hohen Qualitätsstandards des deutschen Pfandbriefes.
Außerdem werden mit der Gesetzesnovelle neue
Möglichkeiten der Pfandbriefemissionen für kleinere Institute
geschaffen, indem die Konsortialfinanzierung erleichtert
wird.
Das Pfandbriefgesetz soll im Hinblick auf die
Deckungsfähigkeit von Forderungen gegen öffentliche
Stellen an die im Jahr 2006 neu gefasste Bankenrichtlinie
angepasst werden. Forderungen, die sich nicht
unmittelbar gegen Staaten, sondern gegen deren öffentliche
Stellen richten, sollen auch dann uneingeschränkt
deckungsfähig sein, wenn es sich um öffentliche Stellen der USA,
Kanadas, der Schweiz und Japan handelt. Bisher sind
diese Regelungen auf Staaten des EU/EWR-Raumes
beschränkt.
Ich bin zuversichtlich, dass wir in den Beratungen zum
vorliegenden Gesetzentwurf gut vorankommen werden,
sodass das Gesetz im Februar verabschiedet werden
kann. Die Sicherheit des Anlageprodukts „Pfandbrief“,
der Anlegerschutz und die Stärkung des Pfandbriefes im
Wettbewerb werden für uns bei den Gesetzesberatungen
eine Leitlinie sein.