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Rede von Bernd Scheelen (SPD) – Drucksachen 16/11130, 16/11195

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27: Drucksachen 16/11130, 16/11195 –.

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Rede von Bernd Scheelen (SPD) – Drucksachen 16/11130, 16/11195 Anfang 2005 haben wir das neue Pfandbriefgesetz beschlossen. Dies war ein großer Schritt voran. Die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen des deutschen Pfandbriefrechts wurden vereinheitlicht. Durch das Gesetz wurde die Qualität des deutschen Pfandbriefes weiter verbessert. Der Anlegerschutz wurde gestärkt. Der Pfandbrief wurde noch attraktiver für einen breiteren internationalen Anlegerkreis gemacht. So hat sich der Absatz von Pfandbriefpapieren besonders in den vergangenen Monaten erheblich erhöht. Auch international stößt der Pfandbrief auf großes Interesse und ist Vorbild für zahlreiche gedeckte Schuldverschreibungen ausländischer Rechtsordnungen. Noch immer stellt der deutsche Pfandbrief das größte Segment des europäischen und globalen Marktes gedeckter Schuldverschreibungen dar. Doch aufgrund der neuen ausländischen Produkte hat der Wettbewerb weiter erheblich zugenommen. Daher ist eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen erforderlich. Dies ist das Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs, der im Mai 2009 in Kraft treten soll. Die Qualität des deutschen Pfandbriefs, die durch hohe Sicherheitsanforderungen an dieses Produkt erreicht wird, ist dabei der Maßstab. Verbesserte Rahmenbedingungen dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Qualität führen. Die auf eine lange deutsche Tradition zurückgehenden Pfandbriefe sind durch Schiffs-, Staats- oder Hypothekenkredite mindestens in gleicher Höhe abgesichert. Im Falle der Insolvenz einer Bank steht somit eine hohe Deckungsmasse zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, beaufsichtigt das Pfandbriefgeschäft nach dem Pfandbriefgesetz in besonderer Weise. Hierzu gehören die mindestens alle zwei Jahre stattfindenden Deckungsprüfungen, bei denen die Deckungsmassen der Pfandbriefe geprüft werden. Pfandbriefe sind durch diese besonderen gesetzlichen Regelungen in Deutschland sicher – in der über 200-jährigen Geschichte des Produktes ist noch nie ein deutscher Pfandbrief ausgefallen. Zu Protokoll gegebene Reden Der Pfandbriefmarkt ist auch von der Finanzmarktkrise beeinträchtigt. Dies ist aber nicht in dem Produkt Pfandbrief begründet. Seine Bonität steht außer Frage. Die derzeitige Krise der Kreditwirtschaft, die ihren Ausgang im Subprime-Marktbereich der Immobilienfinanzierung in den USA nahm, nimmt den Pfandbriefmarkt sozusagen in Sippenhaft. Doch mit diesen Formen der Immobilienfinanzierung und deren Verbriefung hat der deutsche Pfandbrief absolut nichts zu tun. Der Pfandbrief macht eine der traditionellen Stärken des deutschen Finanzsystems aus. Mit dem Gesetzentwurf wird die Einführung eines neuen sicheren Pfandbriefproduktes – des Flugzeugpfandbriefs – möglich gemacht. Der Flugzeugpfandbrief wird durch Pfandrechte an Flugzeugen abgesichert. Hierbei dient der Schiffspfandbrief, der durch Pfandrechte an Schiffen gesichert wird, als Vorbild. Die Regelungen für diese neue Produktkategorie werden den entsprechenden Regelungen des Schiffspfandbriefs nachgebildet. Somit erfüllen diese neuen Pfandbriefe die hohen Qualitätsstandards des deutschen Pfandbriefes. Außerdem werden mit der Gesetzesnovelle neue Möglichkeiten der Pfandbriefemissionen für kleinere Institute geschaffen, indem die Konsortialfinanzierung erleichtert wird. Das Pfandbriefgesetz soll im Hinblick auf die Deckungsfähigkeit von Forderungen gegen öffentliche Stellen an die im Jahr 2006 neu gefasste Bankenrichtlinie angepasst werden. Forderungen, die sich nicht unmittelbar gegen Staaten, sondern gegen deren öffentliche Stellen richten, sollen auch dann uneingeschränkt deckungsfähig sein, wenn es sich um öffentliche Stellen der USA, Kanadas, der Schweiz und Japan handelt. Bisher sind diese Regelungen auf Staaten des EU/EWR-Raumes beschränkt. Ich bin zuversichtlich, dass wir in den Beratungen zum vorliegenden Gesetzentwurf gut vorankommen werden, sodass das Gesetz im Februar verabschiedet werden kann. Die Sicherheit des Anlageprodukts „Pfandbrief“, der Anlegerschutz und die Stärkung des Pfandbriefes im Wettbewerb werden für uns bei den Gesetzesberatungen eine Leitlinie sein.

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