Rede von Carl-Ludwig Thiele (FDP) – Drucksachen 16/11130, 16/11195
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27: Drucksachen 16/11130, 16/11195 –.
Text
Rede von Carl-Ludwig Thiele (FDP) – Drucksachen 16/11130, 16/11195
Die im Jahr 2005 erfolgte Neuordnung des
Pfandbriefrechts war – da ist dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
zuzustimmen – durchaus erfolgreich. Nicht umsonst wurde die
damalige Gesetzesänderung vom Deutschen Bundestag
einstimmig beschlossen. Wenn es heute um die
Fortentwicklung des Pfandbriefrechts geht, geschieht dies vor
dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise. Diese hat
auch den deutschen Pfandbrief in Mitleidenschaft
gezogen. Zwar haben die deutschen Pfandbriefemittenten bis
zum Ende des dritten Quartals dieses Jahres mit 122
Milliarden Euro ein Fünftel mehr Pfandbriefe
herausgegeben als im gleichen Vorjahreszeitraum. Seit der Pleite der
Investmentbank Lehman Brothers ist aber der
Pfandbriefabsatz drastisch zurückgegangen. Im November
konnten die Pfandbriefbanken mit 6 Milliarden Euro nur
noch ein Drittel ihres sonst üblichen Absatzvolumens un-terbringen. Zu verantworten hat das aber nicht das
Produkt „Pfandbrief“. Vielmehr ist der Pfandbrief, wie es
der Verband deutscher Pfandbriefbanken ausgedrückt
hat, „in Sippenhaft der allgemein schwierigen
Entwicklung der Kreditwirtschaft genommen worden“. Er ist
mittelbares Opfer der krisenhaften Entwicklung geworden.
Zu schaffen machen ihm vor allem in- und ausländische
Anleihen, die mit staatlichen Garantien ausgestattet sind.
Diese haben dem Pfandbrief einen Wettbewerbsnachteil
beschert.
Die deutschen Pfandbriefbanken sollten dennoch
weiterhin der Versuchung widerstehen, auch für ihr Produkt
staatliche Garantien zu fordern. Angesichts seiner
Qualitäten hat der „Pfandbrief“ dies nicht nötig. Eine
Ausdehnung der Staatsgarantien auf den Pfandbrief würde
dem Image des Produkts „Pfandbrief“ sogar eher
schaden. Der potenzielle Anleger würde vermuten, dass es mit
der Sicherheit des Pfandbriefs vielleicht doch nicht so
weit her sei. Der deutsche Pfandbrief wird auch die
gegenwärtige Krise überstehen. Dazu ist er zu solide.
Dieses Produkt, das seinen Ursprung in einer Kabinettsorder
des Alten Fritz aus dem Jahre 1769 hat, ist eine der
sichersten Kapitalanlagen überhaupt.
Das entscheidende Qualitätsmerkmal des deutschen
Pfandbriefs ist dessen starke Absicherung. Als Erstes
haftet die Pfandbriefbank für die von ihr ausgegebenen
Pfandbriefe. Sollte diese Haftung nicht greifen und das
emittierende Institut zusammenbrechen, hat der
Pfandbriefbesitzer ein Insolvenzvorrecht. Dieses räumt ihm
einen direkten Zugriff auf die gesetzlich vorgeschriebenen
Sicherheiten für die ausgegebenen Pfandbriefe, die
Deckungsmasse, ein. Beim Hypothekenpfandbrief besteht
die Deckungsmasse aus den grundpfandrechtlich
abgesicherten Forderungen der Bank aus Immobiliendarlehen.
Bei den Schiffshypotheken sind es die durch
Schiffshypotheken abgesicherten Schiffsdarlehen. Bei den
öffentlichen Pfandbriefen sind es bestimmte Forderungen
gegenüber exakt festgelegten staatlichen Stellen. Der Begriff
„Pfandbrief“ ist also durchaus wörtlich zu nehmen,
zumal für die Deckungsmasse bei den Hypotheken- und
Schiffspfandbriefen nur 60 Prozent der ohnehin sehr
vorsichtig ermittelten Beleihungswerte der betreffenden
Immobilien und Schiffe angesetzt werden.
Abstriche an der Qualität und an den grundlegenden
Merkmalen des Pfandbriefs, die gegenwärtige
Bankenkrise zeigt dies überdeutlich, dürfen auch in Zukunft nicht
zugelassen werden. Dies muss auch das Motto des
vorliegenden Gesetzesvorhabens sein: Fortentwicklung des
Pfandbriefs ja, aber nur dann, wenn der hohe
Sicherheitsstandard dieses Produkts gewahrt wird.
Fragwürdige Versuchsballons zur Aufweichung des
Pfandbriefstandards hat es vor der Finanzkrise gegeben.
Eine unrühmliche Rolle auf diesem Gebiet hat die EU-
Kommission gespielt. In ihrem Grünbuch
„Hypothekarkredite in der EU“ vom Juli 2005 hat die Kommission die
abenteuerliche These vertreten, dass es ein wesentlicher
Vorteil sei, „einer größeren Zahl von Kreditnehmern die
Aufnahme eines Kredits zu ermöglichen, einschließlich
solcher, die unter anderem aufgrund schlechter oder
unvollständiger Ratings von vielen Hypothekarkreditmärk-Zu Protokoll gegebene Reden
ten der EU ausgeschlossen sind“. Pate gestanden bei
dieser Behauptung hatte der EU-Kommission ein Gutachten
der Unternehmensberatung London Economics. Diese
Studie war zu dem Ergebnis gekommen, dass durch eine
Erhöhung der Beleihungswerte auf bis zu sage und
schreibe 120 Prozent erhebliche Wachstumspotenziale
freigesetzt werden könnten, da auf diesem Wege den
Verbrauchern mehr Mittel für den Konsum zur Verfügung
gestellt würden. Der deutsche Hypothekenmarkt, urteilte
London Economics damals, sei durch mangelhafte
Produktvielfalt und eine konservative Fixierung auf
Festzinskredite gekennzeichnet. Als Schuldiger dieser Misere
wurde der Pfandbrief ausgemacht, der den Banken eine
konservative Kreditvergabe auferlege. Viele Grüße von
der Subprime-Krise schon damals!
Ähnlich zweifelhafte Überlegungen hat die
Kommission auch in ihrem Weißbuch über die Integration der
EU-Hypothekarkreditmärkte vom Dezember 2007
angestellt. Sie hatte sich vorgenommen, auch eine Regelung zu
prüfen, die dem Kreditnehmer einen gesetzlichen
Anspruch auf jederzeitige vorzeitige Rückzahlung seiner
Hypothekenschuld einräumt. Eine solche Regelung
würde die Axt an das Fundament des Pfandbriefs legen,
weil bei Einführung eines solchen Rechts die
Fristenkongruenz von Hypothekarkredit und Refinanzierung der
Pfandbriefbanken nicht mehr gewährleistet wäre. Was
dies bedeutet, zeigt das Beispiel der DEPFA, des irischen
Ablegers der Hypo Real Estate. Die DEPFA hat den
Grundsatz der Fristenkongruenz sträflich vernachlässigt.
Zu den von der Kommission am 14. Mai dieses Jahres im
Rat der Wirtschafts- und Finanzminister angekündigten
weiteren Untersuchungen zu dieser Frage kann man
deshalb nur eines fordern: Dauerhafte Einstellung dieser
Arbeiten!
Einer der zentralen Punkte des vorliegenden
Gesetzentwurfs, die Einführung des Flugzeugpfandbriefs,
bedarf im Lichte der Finanzmarktkrise einer besonders
gründlichen Diskussion. Dieser Vorschlag ist Ergebnis
eines Prüfauftrags, den der Finanzausschuss des
Deutschen Bundestags der Bundesregierung bei der
Neuordnung des Pfandbriefrechts im Jahr 2005 erteilt hat. Die
Bundesregierung hält ausweislich der
Gesetzesbegründung ein solches Produkt für umsetzbar. Sie hat die dafür
vorgesehenen gesetzlichen Regelungen im Wesentlichen
den Regelungen zum 1935 eingeführten Schiffspfandbrief
nachgebildet.
Die Ausschussberatungen werden zu klären haben, ob
Darlehensforderungen, die durch Pfandrechte an
Flugzeugen abgesichert sind, tatsächlich in gleicher Weise als
Deckungsmasse eines Pfandbriefs geeignet sind wie
durch Pfandrechte an Schiffen abgesicherte
Forderungen. Ein besonderes Gewicht wird dabei der Meinung
Sachverständiger zukommen, die in einer öffentlichen
Anhörung zu Wort kommen müssen. Der Markt für
Flugzeugfinanzierungen ist riesig. Ein Flugzeugpfandbrief
würde deutschen Pfandbriefbanken ein
zukunftsträchtiges neues Geschäftsfeld eröffnen. Realisiert werden kann
dieses Projekt aber nur dann, wenn ein solcher
Pfandbrief den hohen Sicherheitsstandard des deutschen
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