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Rede von Carl-Ludwig Thiele (FDP) – Drucksachen 16/11130, 16/11195

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27: Drucksachen 16/11130, 16/11195 –.

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Rede von Carl-Ludwig Thiele (FDP) – Drucksachen 16/11130, 16/11195 Die im Jahr 2005 erfolgte Neuordnung des Pfandbriefrechts war – da ist dem Vorblatt des Gesetzentwurfs zuzustimmen – durchaus erfolgreich. Nicht umsonst wurde die damalige Gesetzesänderung vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossen. Wenn es heute um die Fortentwicklung des Pfandbriefrechts geht, geschieht dies vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise. Diese hat auch den deutschen Pfandbrief in Mitleidenschaft gezogen. Zwar haben die deutschen Pfandbriefemittenten bis zum Ende des dritten Quartals dieses Jahres mit 122 Milliarden Euro ein Fünftel mehr Pfandbriefe herausgegeben als im gleichen Vorjahreszeitraum. Seit der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers ist aber der Pfandbriefabsatz drastisch zurückgegangen. Im November konnten die Pfandbriefbanken mit 6 Milliarden Euro nur noch ein Drittel ihres sonst üblichen Absatzvolumens un-terbringen. Zu verantworten hat das aber nicht das Produkt „Pfandbrief“. Vielmehr ist der Pfandbrief, wie es der Verband deutscher Pfandbriefbanken ausgedrückt hat, „in Sippenhaft der allgemein schwierigen Entwicklung der Kreditwirtschaft genommen worden“. Er ist mittelbares Opfer der krisenhaften Entwicklung geworden. Zu schaffen machen ihm vor allem in- und ausländische Anleihen, die mit staatlichen Garantien ausgestattet sind. Diese haben dem Pfandbrief einen Wettbewerbsnachteil beschert. Die deutschen Pfandbriefbanken sollten dennoch weiterhin der Versuchung widerstehen, auch für ihr Produkt staatliche Garantien zu fordern. Angesichts seiner Qualitäten hat der „Pfandbrief“ dies nicht nötig. Eine Ausdehnung der Staatsgarantien auf den Pfandbrief würde dem Image des Produkts „Pfandbrief“ sogar eher schaden. Der potenzielle Anleger würde vermuten, dass es mit der Sicherheit des Pfandbriefs vielleicht doch nicht so weit her sei. Der deutsche Pfandbrief wird auch die gegenwärtige Krise überstehen. Dazu ist er zu solide. Dieses Produkt, das seinen Ursprung in einer Kabinettsorder des Alten Fritz aus dem Jahre 1769 hat, ist eine der sichersten Kapitalanlagen überhaupt. Das entscheidende Qualitätsmerkmal des deutschen Pfandbriefs ist dessen starke Absicherung. Als Erstes haftet die Pfandbriefbank für die von ihr ausgegebenen Pfandbriefe. Sollte diese Haftung nicht greifen und das emittierende Institut zusammenbrechen, hat der Pfandbriefbesitzer ein Insolvenzvorrecht. Dieses räumt ihm einen direkten Zugriff auf die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten für die ausgegebenen Pfandbriefe, die Deckungsmasse, ein. Beim Hypothekenpfandbrief besteht die Deckungsmasse aus den grundpfandrechtlich abgesicherten Forderungen der Bank aus Immobiliendarlehen. Bei den Schiffshypotheken sind es die durch Schiffshypotheken abgesicherten Schiffsdarlehen. Bei den öffentlichen Pfandbriefen sind es bestimmte Forderungen gegenüber exakt festgelegten staatlichen Stellen. Der Begriff „Pfandbrief“ ist also durchaus wörtlich zu nehmen, zumal für die Deckungsmasse bei den Hypotheken- und Schiffspfandbriefen nur 60 Prozent der ohnehin sehr vorsichtig ermittelten Beleihungswerte der betreffenden Immobilien und Schiffe angesetzt werden. Abstriche an der Qualität und an den grundlegenden Merkmalen des Pfandbriefs, die gegenwärtige Bankenkrise zeigt dies überdeutlich, dürfen auch in Zukunft nicht zugelassen werden. Dies muss auch das Motto des vorliegenden Gesetzesvorhabens sein: Fortentwicklung des Pfandbriefs ja, aber nur dann, wenn der hohe Sicherheitsstandard dieses Produkts gewahrt wird. Fragwürdige Versuchsballons zur Aufweichung des Pfandbriefstandards hat es vor der Finanzkrise gegeben. Eine unrühmliche Rolle auf diesem Gebiet hat die EU- Kommission gespielt. In ihrem Grünbuch „Hypothekarkredite in der EU“ vom Juli 2005 hat die Kommission die abenteuerliche These vertreten, dass es ein wesentlicher Vorteil sei, „einer größeren Zahl von Kreditnehmern die Aufnahme eines Kredits zu ermöglichen, einschließlich solcher, die unter anderem aufgrund schlechter oder unvollständiger Ratings von vielen Hypothekarkreditmärk-Zu Protokoll gegebene Reden ten der EU ausgeschlossen sind“. Pate gestanden bei dieser Behauptung hatte der EU-Kommission ein Gutachten der Unternehmensberatung London Economics. Diese Studie war zu dem Ergebnis gekommen, dass durch eine Erhöhung der Beleihungswerte auf bis zu sage und schreibe 120 Prozent erhebliche Wachstumspotenziale freigesetzt werden könnten, da auf diesem Wege den Verbrauchern mehr Mittel für den Konsum zur Verfügung gestellt würden. Der deutsche Hypothekenmarkt, urteilte London Economics damals, sei durch mangelhafte Produktvielfalt und eine konservative Fixierung auf Festzinskredite gekennzeichnet. Als Schuldiger dieser Misere wurde der Pfandbrief ausgemacht, der den Banken eine konservative Kreditvergabe auferlege. Viele Grüße von der Subprime-Krise schon damals! Ähnlich zweifelhafte Überlegungen hat die Kommission auch in ihrem Weißbuch über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte vom Dezember 2007 angestellt. Sie hatte sich vorgenommen, auch eine Regelung zu prüfen, die dem Kreditnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf jederzeitige vorzeitige Rückzahlung seiner Hypothekenschuld einräumt. Eine solche Regelung würde die Axt an das Fundament des Pfandbriefs legen, weil bei Einführung eines solchen Rechts die Fristenkongruenz von Hypothekarkredit und Refinanzierung der Pfandbriefbanken nicht mehr gewährleistet wäre. Was dies bedeutet, zeigt das Beispiel der DEPFA, des irischen Ablegers der Hypo Real Estate. Die DEPFA hat den Grundsatz der Fristenkongruenz sträflich vernachlässigt. Zu den von der Kommission am 14. Mai dieses Jahres im Rat der Wirtschafts- und Finanzminister angekündigten weiteren Untersuchungen zu dieser Frage kann man deshalb nur eines fordern: Dauerhafte Einstellung dieser Arbeiten! Einer der zentralen Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs, die Einführung des Flugzeugpfandbriefs, bedarf im Lichte der Finanzmarktkrise einer besonders gründlichen Diskussion. Dieser Vorschlag ist Ergebnis eines Prüfauftrags, den der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags der Bundesregierung bei der Neuordnung des Pfandbriefrechts im Jahr 2005 erteilt hat. Die Bundesregierung hält ausweislich der Gesetzesbegründung ein solches Produkt für umsetzbar. Sie hat die dafür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen im Wesentlichen den Regelungen zum 1935 eingeführten Schiffspfandbrief nachgebildet. Die Ausschussberatungen werden zu klären haben, ob Darlehensforderungen, die durch Pfandrechte an Flugzeugen abgesichert sind, tatsächlich in gleicher Weise als Deckungsmasse eines Pfandbriefs geeignet sind wie durch Pfandrechte an Schiffen abgesicherte Forderungen. Ein besonderes Gewicht wird dabei der Meinung Sachverständiger zukommen, die in einer öffentlichen Anhörung zu Wort kommen müssen. Der Markt für Flugzeugfinanzierungen ist riesig. Ein Flugzeugpfandbrief würde deutschen Pfandbriefbanken ein zukunftsträchtiges neues Geschäftsfeld eröffnen. Realisiert werden kann dieses Projekt aber nur dann, wenn ein solcher Pfandbrief den hohen Sicherheitsstandard des deutschen

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