Rede von Pfandbriefs garantiert.Dr. Axel Troost (DIE LINKE) – Drucksachen 16/11130, 16/11195
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27: Drucksachen 16/11130, 16/11195 –.
Text
Rede von Pfandbriefs garantiert.Dr. Axel Troost (DIE LINKE) – Drucksachen 16/11130, 16/11195
Bis zum Sommer dieses Jahres mussten wir uns in
diesem Hause immer wieder anhören, dass
Kreditverbriefungen für die deutsche Kreditwirtschaft genau das
Richtige sind, weil damit Risiken in alle Welt gestreut werden
können. Heute, kurz vor Jahresende, wissen wir immer
noch nicht, welche wichtigen Finanzkanäle in aller Welt
durch diese munter gestreuten Risiken noch verstopft
werden können. Um so mehr freut es mich, heute über den
deutschen Pfandbrief als ein Refinanzierungsinstrument
sprechen zu dürfen, das sich gerade deshalb bewährt hat,
weil die damit verbundenen Risiken nicht nur gering,
sondern auch für alle Beteiligten relativ gut überschaubar
sind. Die von der Regierung vorgeschlagenen
Änderungen des Pfandbriefrechts sind dementsprechend
daraufhin zu bewerten, ob dieser Qualitätsstandard auch
tatsächlich erhöht wird und ob im Lichte der Weltfinanzkrise
die richtigen Lehren gezogen wurden.
Dabei will ich die Neuregelung, dass ausreichend
Liquidität für die innerhalb von drei Monaten fällig
werdenden Pfandbriefe vorgehalten werden muss, durchaus
als Schritt in die richtige Richtung würdigen. Ebenfalls ist
erfreulich, dass für kleinere Banken die bessere Teilhabe
am Pfandbriefsystem durch die Erleichterung der
Konsortialfinanzierung ermöglicht werden soll. Nicht nur mit
Blick auf den Pfandbrief ist die Konsortialfinanzierung
eine sinnvolle Alternative zu der verheerenden Praxis der
Kreditverbriefung. Dies deshalb, weil sich alle an dem
Konsortium Beteiligten, wissend um die Risiken, an der
Finanzierung beteiligen, statt die Kreditrisiken in
undurchschaubarer Weise, aber mit dem Gütesiegel der
Ratingagenturen versehen, über die ganze Welt zu streuen.
In Anbetracht des Tatbestandes, dass in der
andauernden Finanzkrise die Unzulänglichkeiten der
Ratingagenturen längst noch nicht ausreichend aufgearbeitet sind
und die Überlegungen zur Regulierung für diese in der
EU gerade erst begonnen haben, halte ich es aber für
äußerst bedenklich, dass den Ratingagenturen nun eine
maßgebliche Rolle im Gesetz zugewiesen werden soll.
Von daher halte ich es für angebracht, dass deren
Aufgaben, wie sie im Gesetzentwurf beschrieben sind,
zumindest bis auf Weiteres, von hoheitlichen Stellen zu erfüllen
sind.
Überhaupt kein Verständnis habe ich dafür, dass auch
weiterhin unbesehen öffentliche Pfandbriefe für den
isländischen Staat herausgegeben werden dürfen,
während dies für Staaten, die in der gegenwärtigen
Finanzkrise deutlich besser dastehen, zum Teil gar nicht möglich
ist. Als zusätzliches Kriterium sollte hier wenigstens in
Betracht gezogen werden, in welchem Verhältnis der
Finanzsektor eines Staates zur gesamten Wirtschaftleistung
steht. Denn je aufgeblähter der Finanzsektor eines
Staates gegenüber seiner sonstigen gesamten
Wirtschaftsleistung ist, desto schwieriger wird es, im Krisenfall alle
Verbindlichkeiten bedienen zu können.
Was den Schiffs- und den neu zu schaffenden
Flugzeugpfandbrief angeht, kann ich nicht sehen, dass aus der
Finanzkrise entsprechende Lehren gezogen und die
Qualität dieser Wertpapiere entsprechend verbessert werden
sollen. Während beim Hypothekenpfandbrief Derivatege-Zu Protokoll gegebene Reden
schäfte nur zu 12 Prozent zur Bedeckung herangezogen
werden dürfen, ist eine derartige Obergrenze für die
beiden anderen Pfandbriefgattungen nicht vorgesehen. Dies
kritisieren wir.
Schließlich sollen mit diesem Gesetz auch die Regeln
zur Beaufsichtigung von Finanzholdings geändert
werden. Dabei ist offensichtlich, dass hier einem Wunsch der
entsprechenden Holdinggesellschaften, allen voran der
Hypo Real Estate, Rechnung getragen wird. Wir halten
die künftig auf Antrag mögliche Zusammenziehung der
notwendigen Maßnahmen zur Risikosteuerung auf der
Ebene der Holding an sich für unproblematisch. Im
Lichte des Prüfungschaos, das bei der HRE auch zu dem
Fiasko im September beigetragen hat, wäre es aber das
Mindeste gewesen, jedes Entgegenkommen in
aufsichtsrechtlichen Fragen an die Bedingung zu knüpfen, dass
sich eine Finanzholding vollumfänglich, also auch mit
ihren ausländischen Töchtern, der BaFin zur Prüfung aller
Risiken unterwirft. Es bleibt im Laufe des
Gesetzgebungsverfahrens auch hier abzuwarten, ob die Koalition gewillt
ist, Lehren aus der Krise zu ziehen, oder ob sie sich
weiterhin nur als Erfüllungsgehilfe der Finanzmagnaten
versteht.