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Rede von Leo Dautzenberg (CDU/CSU) – Drucksachen 16/11130, 16/11195

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27: Drucksachen 16/11130, 16/11195 –.

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Rede von Leo Dautzenberg (CDU/CSU) – Drucksachen 16/11130, 16/11195 Die Finanzmarktkrise hält die Politik weiter in Atem. Auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene diskutieren wir über notwendige Konsequenzen. Die Frage, die uns bewegt: Wie können wir derartige Krisen künftig vermeiden? Viel ist da die Rede von mehr Transparenz, mehr Rechenschaftspflicht, mehr Regulierung. Für Teilbereiche der Finanzmärkte sind diese Forderungen richtig und notwendig. Das gilt zum Beispiel für Hedgefonds, Ratingagenturen, Zertifikate. Falsch wäre es aber, den Eindruck zu erwecken, als sei der gesamte Finanzmarkt ein unregulierter Raum. Das ist mitnichten so. Viele Finanzprodukte unterliegen bereits heute einer umfassenden Regulierung und Aufsicht. Sie sind transparent, sicher und tragen in verlässlicher Weise zur Versorgung unserer Volkswirtschaft mit liquiden Mitteln bei. Der deutsche Pfandbrief ist ein solch sicheres und für das Funktionieren der deutschen Wirtschaft unerlässliches Produkt. So haben Pfandbriefbanken zum Beispiel einen Anteil von 50 Prozent an der gewerblichen und einen Anteil von 25 Prozent an der privaten Immobilienfinanzierung. Außerdem werden gut 50 Prozent aller Darlehen von Gemeinden und Städten über Pfandbriefe gedeckt. Der Grund für die Beliebtheit des deutschen Pfandbriefes sind seine hohen Qualitätsstandards. Sie machen ihn so sicher, wie es sonst nur deutsche Staatsanleihen sind. Selbst bei der Insolvenz einer Pfandbriefbank sind die Anleger abgesichert. Die hohen Deckungsmassen stehen alleine den Pfandbriefgläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung. Das erklärt, warum der Pfandbrief gerade in Zeiten der Finanzkrise – zumindest bis zur Jahreshälfte – ein gefragtes Produkt war. Im ersten Halbjahr 2008 setzten diePfandbriefemittenten Papiere im Volumen von 84 Milliarden Euro ab. Das waren 16 Milliarden Euro mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Vom tiefen Einbruch an den Finanzmärkten seit der Insolvenz der US- Investmentbank Lehman Brothers Mitte September blieb allerdings auch der deutsche Pfandbrief nicht verschont. Der Absatz ist seitdem stark eingebrochen. Umso wichtiger ist in dieser Zeit die Unterstützung der Großen Koalition für den deutschen Pfandbrief. Für uns ist klar – und das haben wir auch im Finanzmarktstabilisierungsgesetz noch einmal deutlich gemacht –: Der deutsche Pfandbrief ist sicher und wird es auch in Zukunft sein. Ein noch deutlicherer Beweis für das Vertrauen der Großen Koalition in die Stärke und Sicherheit des deutschen Pfandbriefes ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts, das wir heute in erster Lesung beraten. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts soll der Erfolg des deutschen Pfandbriefs auch für die Zukunft gesichert werden. Um das zu erreichen, verbessert das Gesetz – nach der Novelle im Jahr 2005 – erneut die Rahmenbedingungen des Pfandbriefs. Dadurch wird der Pfandbrief für einen noch größeren Kreis an Kreditinstituten als Refinanzierungsinstrument attraktiv. Darüber hinaus stärkt das neue Gesetz durch eine Produktinnovation die Wettbewerbsposition des deutschen Pfandbriefmarktes im internationalen Kreditgeschäft. In Kürze seien an dieser Stelle die wichtigsten Elemente des neuen Pfandbriefgesetzes erwähnt: Erstens. Mit dem Flugzeugpfandbrief lässt das Gesetz ein neues Produkt zu. Der Flugzeugpfandbrief genügt wie der Schiffspfandbrief hohen Sicherheitsanforderungen. Seine Zulassung ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil in den nächsten fünf Jahren mit einem jährlichen Neugeschäftsvolumen in der Flugzeugfinanzierung von 44 Milliarden Euro gerechnet wird. Zweitens. Die Konsortialfinanzierung wird erleichtert. Dazu wird eine Kollision des Deckungsregisters mit Refinanzierungsgesetz beseitigt. Damit verbessern sich insbesondere die Möglichkeiten kleinerer Institute, Pfandbriefe zu emittieren. Drittens. Die Deckungsfähigkeit von Forderungen gegen Drittstaaten und deren unterstaatliche Stellen mit Bonitätsstufe 1 sowie gegen Zentralbanken wird hergestellt. Damit wird der Gleichlauf zur neu gefassten Bankenrichtlinie vollzogen. Anders als in der neu gefassten Bankenrichtlinie sollen zur Sicherung der Qualität und Sicherheit des deutschen Pfandbriefs allerdings nicht sämtliche Drittstaaten und deren unterstaatliche Stellen der Bonitätsstufe 1 für deckungsfähig erachtet werden, sondern lediglich die bislang deckungsfähigen Länder USA, Kanada, Schweiz sowie Japan. Meine Fraktion begrüßt die Novelle des Pfandbriefrechts als einen Beitrag zur Stärkung des deutschen Pfandbriefs und zur Förderung des deutschen Finanzplatzes. Unser Ziel lautet: Wir wollen die Rahmenbedingungen des deutschen Pfandbriefes verbessern, ohne seine Qualität und Sicherheit zu beeinträchtigen. Dieses Ziel ist der Maßstab unserer parlamentarischen Beratungen über die Einzelheiten des Gesetzes. Neben den Änderungen des Pfandbriefrechts enthält das Gesetz, das heute hier zur ersten Beratung ansteht, Änderungen des Kreditwesengesetzes, KWG, sowie Änderungen des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes, Fin- DAG, und der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem FinDAG. Zu den wichtigsten Änderungen im KWG gehört die Einfügung der Anlageverwaltung als erlaubnispflichtiger Tatbestand. Diese Ergänzung geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall GAMAG zurück. Sie betrifft Anlageprodukte des sogenannten grauen Kapitalmarktes, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, zum Schutz der Anleger effizient überwachen und gegebenenfalls untersagen soll. Meine Fraktion unterstützt es ausdrücklich, dass kritische Anlagemodelle, bei denen Anlegern der Totalverlust drohen kann, einer strengeren Überwachung unterzogen werden. Wir begrüßen daher, dass die Anlageverwaltung nunmehr als erlaubnispflichtiger Tatbestand im KWG aufgeführt wird. Wichtig ist uns allerdings, dass die Definition hinreichend klar ist. Das heißt, etablierte Geschäftsmodelle der bereits regulierten Finanzindustrie dürfen durch die neue Regelung nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Erste Formulierungen zur Anlageverwaltung ließen dies befürchten. Darauf hat meine Fraktion bereits frühzeitig hingewiesen. Die mittlerweile im Regierungsentwurf gefundene Formulierung scheint nun aber die von uns geforderte Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu bieten. Das wurde unter anderem dadurch erreicht, dass der Tatbestand der Anlageverwaltung als Finanzdienstleistung und nicht, wie ursprünglich geplant, als Bankgeschäft ausgestaltet wurde. Die Union wird im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens prüfen, ob die nun gefundene Definition tatsächlich ausreichend trennscharf ist. Gegebenenfalls werden wir uns für weitere Präzisierungen einsetzen. Neben der Anlageverwaltung sind auch die Finanzholdinggesellschaften Gegenstand der KWG-Änderungen im Rahmen dieses Gesetzes. Der neu eingeführte § 2 d Abs. 2 KWG berechtigt die BaFin zu direkten Eingriffsmaßnahmen gegenüber den Leitungsorganen von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften, die als „übergeordnetes Unternehmen“ bestimmt worden sind, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Pflichten auf Gruppenebene, für die das übergeordnete Unternehmen verantwortlich ist, nicht durch die unzureichende Qualifikation der Geschäftsführer gefährdet wird. Das Finanzdienstleistungsgesetz, FinDAG, und die dazugehörigen Verordnungen müssen verändert werden, weil sich wegen verschiedener gesetzlicher Neuregelungen die Kostenstruktur bei der BaFin verändert hat. Daher müssen die Rechtsvorschriften zur Umlageerhebung an die aktuellen Aufsichtstätigkeiten der BaFin angepasst werden. Dabei wird die Kostenumlage gleichzeitig verursachungsgerechter ausgestaltet. Meine Fraktion unterstützt in diesem Zusammenhang die Bitte des Bundesrates. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten,anhand von Planungs- bzw. Prognoserechnungen darzulegen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen sich durch die Änderungen des FinDAG und seiner Verordnungen insbesondere für die kleineren und mittleren Kreditinstitute ergeben könnten. Mit dem Bundesrat sind wir uns einig: Die geplanten Änderungen dürfen nicht zu einer höheren Kostenbelastung bei den kleinen und mittleren Kreditinstituten führen. Erlauben Sie mir abschließend eine vorläufige Gesamteinschätzung des heute zur ersten Lesung anstehenden Gesetzes. Das Gesetz leistet mit seinen verschiedenen Elementen, vor allem mit der Fortentwicklung des Pfandbriefrechtes, einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des deutschen Finanzplatzes. Gerade in diesen Zeiten, in denen die Politik die Finanzmärkte besonders unter die Lupe nimmt, würde ich mich über eine fraktionsübergreifend konstruktive Beratung des Gesetzes freuen.

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