Rede von Leo Dautzenberg (CDU/CSU) – Drucksachen 16/11130, 16/11195
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27: Drucksachen 16/11130, 16/11195 –.
Text
Rede von Leo Dautzenberg (CDU/CSU) – Drucksachen 16/11130, 16/11195
Die Finanzmarktkrise hält die Politik weiter in Atem.
Auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
diskutieren wir über notwendige Konsequenzen. Die
Frage, die uns bewegt: Wie können wir derartige Krisen
künftig vermeiden? Viel ist da die Rede von mehr
Transparenz, mehr Rechenschaftspflicht, mehr Regulierung.
Für Teilbereiche der Finanzmärkte sind diese
Forderungen richtig und notwendig. Das gilt zum Beispiel für
Hedgefonds, Ratingagenturen, Zertifikate. Falsch wäre
es aber, den Eindruck zu erwecken, als sei der gesamte
Finanzmarkt ein unregulierter Raum. Das ist mitnichten
so.
Viele Finanzprodukte unterliegen bereits heute einer
umfassenden Regulierung und Aufsicht. Sie sind
transparent, sicher und tragen in verlässlicher Weise zur
Versorgung unserer Volkswirtschaft mit liquiden Mitteln bei.
Der deutsche Pfandbrief ist ein solch sicheres und für das
Funktionieren der deutschen Wirtschaft unerlässliches
Produkt. So haben Pfandbriefbanken zum Beispiel einen
Anteil von 50 Prozent an der gewerblichen und einen
Anteil von 25 Prozent an der privaten
Immobilienfinanzierung. Außerdem werden gut 50 Prozent aller Darlehen
von Gemeinden und Städten über Pfandbriefe gedeckt.
Der Grund für die Beliebtheit des deutschen Pfandbriefes
sind seine hohen Qualitätsstandards. Sie machen ihn so
sicher, wie es sonst nur deutsche Staatsanleihen sind.
Selbst bei der Insolvenz einer Pfandbriefbank sind die
Anleger abgesichert. Die hohen Deckungsmassen stehen
alleine den Pfandbriefgläubigern zur Befriedigung ihrer
Forderungen zur Verfügung.
Das erklärt, warum der Pfandbrief gerade in Zeiten
der Finanzkrise – zumindest bis zur Jahreshälfte – ein
gefragtes Produkt war. Im ersten Halbjahr 2008 setzten diePfandbriefemittenten Papiere im Volumen von 84
Milliarden Euro ab. Das waren 16 Milliarden Euro mehr als im
Vergleichszeitraum des Vorjahres. Vom tiefen Einbruch
an den Finanzmärkten seit der Insolvenz der US-
Investmentbank Lehman Brothers Mitte September blieb
allerdings auch der deutsche Pfandbrief nicht verschont. Der
Absatz ist seitdem stark eingebrochen.
Umso wichtiger ist in dieser Zeit die Unterstützung der
Großen Koalition für den deutschen Pfandbrief. Für uns
ist klar – und das haben wir auch im
Finanzmarktstabilisierungsgesetz noch einmal deutlich gemacht –: Der
deutsche Pfandbrief ist sicher und wird es auch in Zukunft
sein.
Ein noch deutlicherer Beweis für das Vertrauen der
Großen Koalition in die Stärke und Sicherheit des
deutschen Pfandbriefes ist das Gesetz zur Fortentwicklung
des Pfandbriefrechts, das wir heute in erster Lesung
beraten. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des
Pfandbriefrechts soll der Erfolg des deutschen Pfandbriefs
auch für die Zukunft gesichert werden. Um das zu
erreichen, verbessert das Gesetz – nach der Novelle im Jahr
2005 – erneut die Rahmenbedingungen des Pfandbriefs.
Dadurch wird der Pfandbrief für einen noch größeren
Kreis an Kreditinstituten als Refinanzierungsinstrument
attraktiv. Darüber hinaus stärkt das neue Gesetz durch
eine Produktinnovation die Wettbewerbsposition des
deutschen Pfandbriefmarktes im internationalen
Kreditgeschäft.
In Kürze seien an dieser Stelle die wichtigsten
Elemente des neuen Pfandbriefgesetzes erwähnt: Erstens.
Mit dem Flugzeugpfandbrief lässt das Gesetz ein neues
Produkt zu. Der Flugzeugpfandbrief genügt wie der
Schiffspfandbrief hohen Sicherheitsanforderungen. Seine
Zulassung ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil in
den nächsten fünf Jahren mit einem jährlichen
Neugeschäftsvolumen in der Flugzeugfinanzierung von 44
Milliarden Euro gerechnet wird.
Zweitens. Die Konsortialfinanzierung wird erleichtert.
Dazu wird eine Kollision des Deckungsregisters mit
Refinanzierungsgesetz beseitigt. Damit verbessern sich
insbesondere die Möglichkeiten kleinerer Institute,
Pfandbriefe zu emittieren.
Drittens. Die Deckungsfähigkeit von Forderungen
gegen Drittstaaten und deren unterstaatliche Stellen mit
Bonitätsstufe 1 sowie gegen Zentralbanken wird hergestellt.
Damit wird der Gleichlauf zur neu gefassten
Bankenrichtlinie vollzogen. Anders als in der neu gefassten
Bankenrichtlinie sollen zur Sicherung der Qualität und
Sicherheit des deutschen Pfandbriefs allerdings nicht
sämtliche Drittstaaten und deren unterstaatliche Stellen
der Bonitätsstufe 1 für deckungsfähig erachtet werden,
sondern lediglich die bislang deckungsfähigen Länder
USA, Kanada, Schweiz sowie Japan.
Meine Fraktion begrüßt die Novelle des
Pfandbriefrechts als einen Beitrag zur Stärkung des deutschen
Pfandbriefs und zur Förderung des deutschen
Finanzplatzes. Unser Ziel lautet: Wir wollen die
Rahmenbedingungen des deutschen Pfandbriefes verbessern, ohne
seine Qualität und Sicherheit zu beeinträchtigen. Dieses
Ziel ist der Maßstab unserer parlamentarischen
Beratungen über die Einzelheiten des Gesetzes.
Neben den Änderungen des Pfandbriefrechts enthält
das Gesetz, das heute hier zur ersten Beratung ansteht,
Änderungen des Kreditwesengesetzes, KWG, sowie
Änderungen des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes, Fin-
DAG, und der Verordnung über die Erhebung von
Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem FinDAG.
Zu den wichtigsten Änderungen im KWG gehört die
Einfügung der Anlageverwaltung als erlaubnispflichtiger
Tatbestand. Diese Ergänzung geht auf ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts im Fall GAMAG zurück. Sie
betrifft Anlageprodukte des sogenannten grauen
Kapitalmarktes, die die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, zum Schutz der Anleger effizient
überwachen und gegebenenfalls untersagen soll. Meine Fraktion
unterstützt es ausdrücklich, dass kritische
Anlagemodelle, bei denen Anlegern der Totalverlust drohen kann,
einer strengeren Überwachung unterzogen werden. Wir
begrüßen daher, dass die Anlageverwaltung nunmehr als
erlaubnispflichtiger Tatbestand im KWG aufgeführt wird.
Wichtig ist uns allerdings, dass die Definition
hinreichend klar ist. Das heißt, etablierte Geschäftsmodelle der
bereits regulierten Finanzindustrie dürfen durch die neue
Regelung nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Erste
Formulierungen zur Anlageverwaltung ließen dies
befürchten. Darauf hat meine Fraktion bereits frühzeitig
hingewiesen. Die mittlerweile im Regierungsentwurf
gefundene Formulierung scheint nun aber die von uns
geforderte Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu bieten.
Das wurde unter anderem dadurch erreicht, dass der
Tatbestand der Anlageverwaltung als Finanzdienstleistung
und nicht, wie ursprünglich geplant, als Bankgeschäft
ausgestaltet wurde. Die Union wird im Laufe des
Gesetzgebungsverfahrens prüfen, ob die nun gefundene
Definition tatsächlich ausreichend trennscharf ist.
Gegebenenfalls werden wir uns für weitere Präzisierungen einsetzen.
Neben der Anlageverwaltung sind auch die
Finanzholdinggesellschaften Gegenstand der KWG-Änderungen
im Rahmen dieses Gesetzes. Der neu eingeführte § 2 d
Abs. 2 KWG berechtigt die BaFin zu direkten
Eingriffsmaßnahmen gegenüber den Leitungsorganen von
Finanzholdinggesellschaften und gemischten
Finanzholdinggesellschaften, die als „übergeordnetes
Unternehmen“ bestimmt worden sind, um sicherzustellen, dass
die Einhaltung der Pflichten auf Gruppenebene, für die
das übergeordnete Unternehmen verantwortlich ist, nicht
durch die unzureichende Qualifikation der
Geschäftsführer gefährdet wird.
Das Finanzdienstleistungsgesetz, FinDAG, und die
dazugehörigen Verordnungen müssen verändert werden,
weil sich wegen verschiedener gesetzlicher
Neuregelungen die Kostenstruktur bei der BaFin verändert hat.
Daher müssen die Rechtsvorschriften zur Umlageerhebung
an die aktuellen Aufsichtstätigkeiten der BaFin angepasst
werden. Dabei wird die Kostenumlage gleichzeitig
verursachungsgerechter ausgestaltet. Meine Fraktion
unterstützt in diesem Zusammenhang die Bitte des
Bundesrates. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten,anhand von Planungs- bzw. Prognoserechnungen
darzulegen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen sich durch
die Änderungen des FinDAG und seiner Verordnungen
insbesondere für die kleineren und mittleren
Kreditinstitute ergeben könnten. Mit dem Bundesrat sind wir uns
einig: Die geplanten Änderungen dürfen nicht zu einer
höheren Kostenbelastung bei den kleinen und mittleren
Kreditinstituten führen.
Erlauben Sie mir abschließend eine vorläufige
Gesamteinschätzung des heute zur ersten Lesung
anstehenden Gesetzes. Das Gesetz leistet mit seinen verschiedenen
Elementen, vor allem mit der Fortentwicklung des
Pfandbriefrechtes, einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des
deutschen Finanzplatzes. Gerade in diesen Zeiten, in
denen die Politik die Finanzmärkte besonders unter die
Lupe nimmt, würde ich mich über eine
fraktionsübergreifend konstruktive Beratung des Gesetzes freuen.