Rede von Frank Spieth (DIE LINKE) – Drucksache 16/12734
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Drucksache 16/12734 –.
Text
Rede von Frank Spieth (DIE LINKE) – Drucksache 16/12734
„Alle Menschen werden krankenversichert“ ließ die
Bundesregierung 2007 republikweit plakatieren. Ein
ehrgeiziges Ziel, ein richtiges Ziel! Aber daran muss sich die
Bundesregierung auch messen lassen. Werden alle
Menschen krankenversichert? Nein! Es gibt etwa eine Million
papierlose Flüchtlinge – manche nennen sie „Illegale“ –,
die in aller Regel keine Absicherung im Krankheitsfall
haben. Das haben wir schon mehrfach in Anfragen
thematisiert, und die Bundesregierung hat abgewunken.
Aber auch nicht alle „legalen“ Einwohner
Deutschlands haben einen Krankenversicherungsschutz. Darum
geht es bei unserem Antrag. Es gibt eine große Gruppe
von geringverdienenden Selbstständigen, die nicht
krankenversichert waren und die immer noch unversichert
sind. Ihr Problem vor der Gesetzesänderung 2007 war,
dass sie sich die Krankenversicherung schlicht nicht
leisten konnten. Seit April 2007 haben nun die zuletzt
gesetzlich versicherten Selbständigen zwar die Pflicht, sich zu
versichern. Sie haben jedoch – das ist das Kernproblem –
immer noch nicht das Geld dazu.
Im Gegensatz zu geringverdienenden
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen Selbstständige mit gleich
niedrigem Einkommen relativ hohe
Krankenkassenbeiträge zahlen. Mindestens 300 Euro müssen sie monatlich
der Krankenkasse überweisen. Nur unter gewissen
Voraussetzungen wird dies auf 200 Euro Mindestbeitrag
gesenkt. Das entspricht dem Beitrag bei einem Einkommen
von 1 890 Euro bzw. 1 260 Euro.
Viele Selbstständige – der Döner-Verkäufer, der
Handwerker, die Friseurin oder die Kioskbesitzerin – haben oft
nur um die 900 Euro Gewinn. Davon sollen sie dann
200 oder 300 Euro Krankenkassenbeiträge zahlen. Das
entspricht einer Beitragsbelastung von bis zu 33 Prozent.
Zum Vergleich: Der normale Arbeitnehmer zahlt
zusammen mit seinem Arbeitgeber 15,5 Prozent, alleine aus
seinem Einkommen 8,2 Prozent. Ein
Bundestagsabgeordneter zahlt wegen der Beitragsbemessungsgrenze nur einen
Eigenanteil von 3,9 Prozent! Dies ist eine Riesen-
Ungerechtigkeit! Eine Call-Center-Telefonistin auf
Selbstständigen-Basis zahlt prozentual zehn Mal mehr als ein
gutverdienender Bundestagsabgeordneter.
Wir wollen eine allgemein verbindliche Untergrenze
von 840 Euro. Unterhalb dieser Summe tritt in der Regel
Hilfebedürftigkeit ein und die ARGE zahlt die
Krankenversicherung. Darüberliegende Einkommen sind in ihrer
realen Höhe zur Beitragszahlung heranzuziehen. Die
bisherigen fiktiven Mindesteinkommen werden abgeschafft.
Im Ergebnis zahlen die betroffenen Selbstständigen mit
840 Euro Monatseinkommen also nicht mehr 300 oder
200 Euro, sondern nur 130 Euro. Das ist völlig
ausreichend, finden wir.
Das gilt für alle Selbstständigen, die gesetzlich
krankenversichert sind. Bei der Gruppe der privat
Versicherten gibt es ein anderes Problem, welches wir lösen
wollen. Ist ein Selbstständiger, der arbeitslos wird, Mitgliedin einer privaten Krankenversicherung, dann hat er
Pech: Seit Anfang 2009 ist er gesetzlich gezwungen, in
der privaten Krankenversicherung zu bleiben. Die
private Krankenversicherung darf im Basistarif von
Hilfebedürftigen 284,81 Euro verlangen. Die ARGE zahlt
aber nur 129,54 Euro. Es bleibt also eine Differenz von
155,27 Euro. Wer zahlt das?
Die Bundesregierung sagt: Das muss der
Hilfebedürftige selbst zahlen. Seit Monaten erinnere ich die
Bundesregierung an diesen sozialpolitischen Mangel und erhalte
immer die gleiche abweisende Antwort: Man sehe hier
durchaus Handlungsbedarf und man habe eine
Arbeitsgruppe gegründet, die Lösungen erarbeiten soll. Ich habe
die Hoffnung ja noch nicht aufgegeben, dass die
Ministerien für Soziales und Gesundheit – beide SPD-geführt –
hier nicht nur heiße Luft produzieren, sondern Politik für
die Betroffenen machen.
Auf meine Fragen hat die Bundesregierung zudem
geantwortet, die privaten Krankenversicherungen müssten
bei Hilfebedürftigen alle Leistungen erbringen – auch
wenn diese nicht zahlten. Das ist richtig. Jedoch bauen
die Hilfebedürftigen damit Schulden bei ihrer
Versicherung auf. Nach derzeit geltendem Recht bedeutet das:
Wer zum Januar 2009 arbeitslos wurde und immer nur die
129,54 Euro weiterreicht, die die ARGE für eine
Krankenversicherung zur Verfügung stellt, bekommt zwar alle
Leistungen. Er hat aber Ende 2009 bereits knapp 1 900
Euro Schulden. Falls er dann wieder Arbeit findet, wird
er erstens sofort zahlungspflichtig und zweitens kann die
Versicherung die Leistungen dann so lange auf ein
Mindestmaß kürzen, bis alles beglichen ist. Das ist absurd.
Betroffene haben sich an mich gewendet. Sie wollen
mittlerweile ihre Krankenversicherung kündigen, obwohl
sie krank sind und dringend eine Versicherung brauchen.
Sie haben genug von der immer bedrückenderen
Verschuldung und genug von dem Rechtsstreit mit der
Versicherung. Mit jedem Tag, an dem wir hier im Bundestag
mit der Entscheidung warten, wird das Problem
drängender. Daher bitte ich Sie, dieses Gesetz noch vor der
Bundestagswahl zu ändern.