Rede von Max Straubinger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12734
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Drucksache 16/12734 –.
Text
Rede von Max Straubinger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12734
Zunächst möchte ich für meine Fraktion ein gewisses
Erstaunen darüber nicht verhehlen, dass die Linke im
Titel ihres heute zu debattierenden Antrags suggeriert,
das Wählerpotenzial der Selbstständigen entdeckt zu
haben. Schließlich lautet der Antrag:
„Krankenversicherung für Selbständige bezahlbar gestalten“. Doch um
privat versicherte Selbstständige geht es der Linken ja
auch gar nicht. Vielmehr geht es ihr einmal mehr darum,
Hartz-IV-Versicherte in der GKV und solche, die
lediglich aus systematischen Gründen der PKV zuzuordnen
sind, vor finanzieller Überforderung durch
Beitragspflichten zu schützen. Womit ich ausdrücklich nicht sagen
möchte, dass dort, wo es tatsächlich Ungereimtheiten
oder Ungerechtigkeiten bei gesetzlich auferlegten Bei-
Max Straubingertragspflichten gibt, nicht tatsächlich auch Korrekturen
erfolgen sollten. Ich komme gleich darauf zurück.
Zuvor stelle ich fest: Der Antragstitel ist also
trügerisch. Denn tatsächlich selbstständige Unternehmer oder
Freiberufler sind gar nicht der Adressat. Alles andere
wäre ja auch höchst verwunderlich. Für diese Zielgruppe
hat die Linke ja auch nicht wirklich viel übrig. Im
Gegenteil! Nehmen wir das Thema Steuern: Was die Linke dort
an Daumenschrauben in ihrem Sammelsurium
steuerpolitischer Belastungen für Selbstständige und
Freiberufler bereithält, ist mehr als beachtlich – oder besser:
abschreckend.
Doch zurück zum eigentlichen Inhalt des Antrages und
der von der Linken angeführten Ungerechtigkeit bei der
Bemessung von Beiträgen für freiwillig Versicherte. Die
unterschiedliche Beitragsbelastung freiwillig gesetzlich
versicherter Grundsicherungsempfänger und gesetzlich
pflichtversicherter Grundsicherungsempfänger ist
tatsächlich schwer nachvollziehbar. Die beklagten Folgen
sind ganz offenbar Ergebnis des Bemühens der
Bundesgesundheitsministerin, die Attraktivität der privaten
Krankenversicherung so weit wie möglich zu schmälern.
Warum? Weil die Betroffenen als Ausweg ja schließlich
zumindest theoretisch in den neu geschaffenen Basistarif
der PKV wechseln könnten. Doch auch dort hat man die
Schwellen entsprechend hoch gehängt. Schließlich liegt
auch in der PKV der von Hilfebedürftigen
aufzubringende Beitrag bei knapp 300 Euro.
Im Unterschied zu pflichtversicherten GKV-
Mitgliedern kommt für Beitragsausfälle infolge von
Hilfebedürftigkeit bei der PKV nur nicht die Allgemeinheit auf. Dies
wird vielmehr der übrigen Versichertengemeinschaft
zugemutet. In der GKV leistet die Gemeinschaft der
Steuerzahler über die Träger der Grundsicherung Hilfe. Auch
dieses Beispiel zeigt, dass zwischen und sogar innerhalb
der beiden Krankenversicherungssysteme mit den
Neuregelungen im Bereich des SGB V manche
Ungereimtheiten geschaffen wurden, die es zu korrigieren gilt.
Eine Anmerkung zum Punkt zwei des Antrages, in dem
die Linke fordert, dass hilfeberechtigte Hartz-IV-
Empfänger und Sozialhilfeempfänger nicht mehr für den
Basistarif der PKV zahlen müssen, als sie vom Träger der
Grundsicherung dafür erhalten: Nach geltendem Recht
würde dies bedeuten, dass die PKV-Gemeinschaft und
eben nicht die Allgemeinheit dauerhaft für die Differenz
zwischen notwendigem Beitrag und geleistetem Beitrag
geradestehen müsste.
Die Linke wird anführen, dass dies bei der GKV ja
nicht anders sei, weil schließlich der von der
Bundesagentur für Arbeit bzw. den Sozialämtern abgeführte
Beitrag an die Krankenkassen auch deutlich unter dem
eigentlich erforderlichen Beitrag liegt. Und tatsächlich
bin auch ich an diesem Punkt der Meinung, dass dies
nicht auf Dauer gerechtfertigt sein kann. Nur, erstens
scheitert eine Korrektur in dieser ja gerade auch von der
Bundesgesundheitsministerin forcierten Frage bisher vor
allem am Widerstand ihres Parteifreundes, des
Bundesfinanzministers. Und zweitens darf darauf verwiesen
werden, dass wir uns gerade erst auf den Weg gemacht
haben, einen dauerhaften und mehr als nennenswertenGKV-Bundeszuschuss aus Steuermitteln zu etablieren,
mit dem gesamtgesellschaftliche Aufgaben in der
gesetzlichen Krankenversicherung geschultert werden.
Zu diesen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben des
Steuerzahlers zählt zweifelsfrei auch der Schutz
Hilfebedürftiger vor finanzieller Überforderung durch
Krankenversicherungsbeiträge. Und auch dieser Hinweis sei
erlaubt: Einen solchen Bundeszuschuss für
gesamtgesellschaftliche Aufgaben kennt die PKV nicht, wobei uns
doch eigentlich auch dort etwa der Versicherungsschutz
von Kindern genauso viel wert sein müsste wie in der
gesetzlichen Krankenversicherung. In der GKV jedenfalls
finanziert der Steuerzahler die beitragsfreie
Mitversicherung von Kindern. Der in der PKV versicherte kleine
Beamte muss hierfür selbst Beiträge entrichten. Auch dies
wäre ein Thema, dem sich die Linke einmal widmen
könnte.
Ich darf zusammenfassen: Unbestreitbar existieren bei
der Ausgestaltung der Beitragspflichten zur
Krankenversicherung für eng begrenzte Personengruppen
Ungereimtheiten, die von den Betroffenen als ungerecht und
tatsächlich auch als korrekturbedürftig empfunden
werden. Nur sollte man diese Ungereimtheiten nicht jeweils
einer isolierten Lösung zuführen. Denn mit jeder
vermeintlichen Gerechtigkeitslücke, die wir schließen,
reißen wir neue auf. Im Steuerrecht ist dies nicht anders.
Ich plädiere deshalb mit Nachdruck für eine
umfassende Bestandsaufnahme. Danach sollten wir uns
gemeinsam um Korrekturen bemühen, die allen betroffenen
Gruppen gerecht werden, selbstverständlich auch den
freiwillig GKV-versicherten Selbstständigen.
Gerade in dieser Gruppe von Versicherten vollziehen
wir mit der Rolle rückwärts beim Krankengeld ja gerade
eine höchst pragmatische Kehrtwende. Die
Quasirückkehr zum alten Recht, in dem freiwillig GKV-versicherte
Selbstständige ihren Krankengeldanspruch durch
Leistung des allgemeinen Beitragssatzes erwerben, ist ein
Gebot der Vernunft und der Gerechtigkeit. Auch in dieser
Frage zeigt sich, dass pragmatische Regelungen im
Interesse der Betroffenen allemal besser und gerechter sind
als ideologisch gefärbte Versuche, freiwillig in der
gesetzlichen Krankenversicherung verbliebene
Selbstständige zu vergraulen.
Relationen
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