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Rede von Max Straubinger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12734

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Drucksache 16/12734 –.

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Rede von Max Straubinger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12734 Zunächst möchte ich für meine Fraktion ein gewisses Erstaunen darüber nicht verhehlen, dass die Linke im Titel ihres heute zu debattierenden Antrags suggeriert, das Wählerpotenzial der Selbstständigen entdeckt zu haben. Schließlich lautet der Antrag: „Krankenversicherung für Selbständige bezahlbar gestalten“. Doch um privat versicherte Selbstständige geht es der Linken ja auch gar nicht. Vielmehr geht es ihr einmal mehr darum, Hartz-IV-Versicherte in der GKV und solche, die lediglich aus systematischen Gründen der PKV zuzuordnen sind, vor finanzieller Überforderung durch Beitragspflichten zu schützen. Womit ich ausdrücklich nicht sagen möchte, dass dort, wo es tatsächlich Ungereimtheiten oder Ungerechtigkeiten bei gesetzlich auferlegten Bei- Max Straubingertragspflichten gibt, nicht tatsächlich auch Korrekturen erfolgen sollten. Ich komme gleich darauf zurück. Zuvor stelle ich fest: Der Antragstitel ist also trügerisch. Denn tatsächlich selbstständige Unternehmer oder Freiberufler sind gar nicht der Adressat. Alles andere wäre ja auch höchst verwunderlich. Für diese Zielgruppe hat die Linke ja auch nicht wirklich viel übrig. Im Gegenteil! Nehmen wir das Thema Steuern: Was die Linke dort an Daumenschrauben in ihrem Sammelsurium steuerpolitischer Belastungen für Selbstständige und Freiberufler bereithält, ist mehr als beachtlich – oder besser: abschreckend. Doch zurück zum eigentlichen Inhalt des Antrages und der von der Linken angeführten Ungerechtigkeit bei der Bemessung von Beiträgen für freiwillig Versicherte. Die unterschiedliche Beitragsbelastung freiwillig gesetzlich versicherter Grundsicherungsempfänger und gesetzlich pflichtversicherter Grundsicherungsempfänger ist tatsächlich schwer nachvollziehbar. Die beklagten Folgen sind ganz offenbar Ergebnis des Bemühens der Bundesgesundheitsministerin, die Attraktivität der privaten Krankenversicherung so weit wie möglich zu schmälern. Warum? Weil die Betroffenen als Ausweg ja schließlich zumindest theoretisch in den neu geschaffenen Basistarif der PKV wechseln könnten. Doch auch dort hat man die Schwellen entsprechend hoch gehängt. Schließlich liegt auch in der PKV der von Hilfebedürftigen aufzubringende Beitrag bei knapp 300 Euro. Im Unterschied zu pflichtversicherten GKV- Mitgliedern kommt für Beitragsausfälle infolge von Hilfebedürftigkeit bei der PKV nur nicht die Allgemeinheit auf. Dies wird vielmehr der übrigen Versichertengemeinschaft zugemutet. In der GKV leistet die Gemeinschaft der Steuerzahler über die Träger der Grundsicherung Hilfe. Auch dieses Beispiel zeigt, dass zwischen und sogar innerhalb der beiden Krankenversicherungssysteme mit den Neuregelungen im Bereich des SGB V manche Ungereimtheiten geschaffen wurden, die es zu korrigieren gilt. Eine Anmerkung zum Punkt zwei des Antrages, in dem die Linke fordert, dass hilfeberechtigte Hartz-IV- Empfänger und Sozialhilfeempfänger nicht mehr für den Basistarif der PKV zahlen müssen, als sie vom Träger der Grundsicherung dafür erhalten: Nach geltendem Recht würde dies bedeuten, dass die PKV-Gemeinschaft und eben nicht die Allgemeinheit dauerhaft für die Differenz zwischen notwendigem Beitrag und geleistetem Beitrag geradestehen müsste. Die Linke wird anführen, dass dies bei der GKV ja nicht anders sei, weil schließlich der von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Sozialämtern abgeführte Beitrag an die Krankenkassen auch deutlich unter dem eigentlich erforderlichen Beitrag liegt. Und tatsächlich bin auch ich an diesem Punkt der Meinung, dass dies nicht auf Dauer gerechtfertigt sein kann. Nur, erstens scheitert eine Korrektur in dieser ja gerade auch von der Bundesgesundheitsministerin forcierten Frage bisher vor allem am Widerstand ihres Parteifreundes, des Bundesfinanzministers. Und zweitens darf darauf verwiesen werden, dass wir uns gerade erst auf den Weg gemacht haben, einen dauerhaften und mehr als nennenswertenGKV-Bundeszuschuss aus Steuermitteln zu etablieren, mit dem gesamtgesellschaftliche Aufgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung geschultert werden. Zu diesen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben des Steuerzahlers zählt zweifelsfrei auch der Schutz Hilfebedürftiger vor finanzieller Überforderung durch Krankenversicherungsbeiträge. Und auch dieser Hinweis sei erlaubt: Einen solchen Bundeszuschuss für gesamtgesellschaftliche Aufgaben kennt die PKV nicht, wobei uns doch eigentlich auch dort etwa der Versicherungsschutz von Kindern genauso viel wert sein müsste wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der GKV jedenfalls finanziert der Steuerzahler die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern. Der in der PKV versicherte kleine Beamte muss hierfür selbst Beiträge entrichten. Auch dies wäre ein Thema, dem sich die Linke einmal widmen könnte. Ich darf zusammenfassen: Unbestreitbar existieren bei der Ausgestaltung der Beitragspflichten zur Krankenversicherung für eng begrenzte Personengruppen Ungereimtheiten, die von den Betroffenen als ungerecht und tatsächlich auch als korrekturbedürftig empfunden werden. Nur sollte man diese Ungereimtheiten nicht jeweils einer isolierten Lösung zuführen. Denn mit jeder vermeintlichen Gerechtigkeitslücke, die wir schließen, reißen wir neue auf. Im Steuerrecht ist dies nicht anders. Ich plädiere deshalb mit Nachdruck für eine umfassende Bestandsaufnahme. Danach sollten wir uns gemeinsam um Korrekturen bemühen, die allen betroffenen Gruppen gerecht werden, selbstverständlich auch den freiwillig GKV-versicherten Selbstständigen. Gerade in dieser Gruppe von Versicherten vollziehen wir mit der Rolle rückwärts beim Krankengeld ja gerade eine höchst pragmatische Kehrtwende. Die Quasirückkehr zum alten Recht, in dem freiwillig GKV-versicherte Selbstständige ihren Krankengeldanspruch durch Leistung des allgemeinen Beitragssatzes erwerben, ist ein Gebot der Vernunft und der Gerechtigkeit. Auch in dieser Frage zeigt sich, dass pragmatische Regelungen im Interesse der Betroffenen allemal besser und gerechter sind als ideologisch gefärbte Versuche, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbliebene Selbstständige zu vergraulen.

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