Krankenversicherte entlasten, nicht belasten
Text
Krankenversicherte entlasten, nicht belasten
Antrag
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Christian Görke, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina
Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek,
Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange,
Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Krankenversicherte entlasten, nicht belasten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur Reform der
gesetzlichen Krankenversicherung belasten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite.
Versicherte sollen unter anderem mehr zuzahlen, weniger Zuschuss zum Zahnersatz
und weniger Krankengeld bekommen. Besonders gravierend ist die geplante
Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlichen 3,5 Prozentpunkten für bisher kostenfrei
mitversicherte Ehepartner*innen, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den
Versicherten zu tragen ist. Weitere Kürzungen kommen hinzu. Nach den eigenen Angaben
der Bundesregierung im Referentenentwurf entfallen auf die Versicherten 2027
Mehrbelastungen von 5 Mrd. Euro, während die Arbeitgeberseite mit nur 2,8 Mrd. Euro
zusätzlich belastet wird. 2028 vergrößert sich dieses Missverhältnis dann auf 7,4 Mrd.
Euro zu 2,8 Mrd. Euro und bis 2030 weiter auf 7,9 Mrd. Euro zu 3,0 Mrd. Euro. Durch
alle diese Maßnahmen würden die Beiträge 2030 um 11 Mrd. Euro sinken, wobei etwa
die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele.
Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Mrd. Euro belastet werden
(gegenüber nur 3,0 Mrd. Euro auf Arbeitgeberseite), ergibt sich eine Netto-Umverteilung:
Die Versicherten werden unterm Strich mit 2,5 Mrd. Euro zusätzlich belastet, während
die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet werden. Dass diese Umverteilung von
der Bundesregierung politisch gewünscht ist, zeigt auch, dass sie keinerlei Versuche
unternimmt, dies auszugleichen, etwa durch eine Verschiebung der Parität zugunsten
der Versicherten.
Verschärfend kommt hinzu: Auch die drastischen Kürzungen bei den
Leistungserbringenden kommen finanziell zur Hälfte den Arbeitgebern zugute. Die Versicherten sind
aber diejenigen, die das Risiko tragen, dass sich durch die Vielzahl an Kürzungen die
Versorgung verschlechtert, z. B. bei Kürzungen in der Psychotherapie oder beim
Pflegebudget. Bei einigen Leistungskürzungen ist außerdem zu befürchten, dass Teile der
Versicherten künftig die gekürzten Leistungen selbst bezahlen, z. B. das
Hautkrebsscreening oder kieferorthopädische Leistungen. Auch hier profitieren die
Arbeitgeber*innen, die sich nicht mehr an der Finanzierung beteiligen. Auf diese Weise sollen
Arbeitgeber zulasten der Leistungserbringenden und auch auf Kosten der Patient*in-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5487
21. Wahlperiode 21.04.2026
nen um weitere 5,9 Mrd. Euro im Jahr 2027 entlastet werden, die sich bis 2030 auf
über 15 Mrd. Euro erhöhen sollen.
Die vorgeschlagene Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von
Ehepartner*innen sticht unter all diesen Vorschlägen nochmals heraus. Denn entgegen dem
Versprechen der Beitragssatzstabilität im Titel des Gesetzes bedeutet sie für etwa
1,5 Mio. Versicherte eine unverschleierte Beitragserhöhung um 3,5 Prozentpunkte und
das sogar ohne faire, paritätische Beteiligung der Arbeitgeber*innen. Sie ist auch kein
Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung. Für dauerhaft nicht
erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa
chronisch Kranke, gibt es auch kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene
Erwerbstätigkeit aufzufangen. Auch Frauen, die durch Ehegattensplitting,
Lohndiskriminierung und ungleich verteilte Sorgearbeit ohnehin finanziell benachteiligt sind,
werden zusätzlich belastet. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und eines
Armutsrisikos, das insbesondere Frauen betrifft, ist zu befürchten, dass der Wegfall
dieser sozialen Absicherung vielmehr finanzielle Abhängigkeit und prekäre
Beschäftigung befördert.
Das Geld wird dort genommen, wo es nachweislich kaum vorhanden ist: bei Personen
ohne oder mit sehr geringem Einkommen. Wesentlich geeigneter, auch um eine
gerechtere Verteilung der Beitragslasten auf hohe Einkommen zu erzielen, wäre die
unverzügliche deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der
Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro monatlich. In diesem Punkt versagt der
Gesetzentwurf. Denn er sieht lediglich eine kosmetische Erhöhung der
Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro vor – und das ohne eine Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze.
Wenn man sich vor Augen führt, dass selbst diese sehr kleine Erhöhung die
Beitragssätze nach Angaben der Bundesregierung immerhin um 2,4 Mrd. Euro entlastet, dann
fällt auf, wie viel Potenzial eine Einbeziehung der reicheren Menschen in diesem Land
in die gesetzliche Versicherung hat. Durch eine Erhöhung der
Beitragsbemessungsgrenze und die damit mögliche Senkung der Beitragssätze werden unterm Strich weder
die Versicherten noch die Arbeitgeberseite belastet, aber die Lasten auf die Schultern
verlagert, die sie besser tragen können. Durch eine Erhöhung der
Pflichtversicherungsgrenze würden mehr Menschen mit gutem Einkommen Mitglied der
Solidargemeinschaft werden; dieser Vorschlag fehlt in dem Regierungsentwurf. Perspektivisch sollte
das Ziel die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung sein.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
bei dem Beschluss ihres Gesetzentwurfs zur Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung sowie den Formulierungsvorschlägen, die sie den Fraktionen im
Ausschuss für Gesundheit unterbreitet, folgende Maßgaben zu beachten:
1. Es werden auf der Seite der Versicherten keine Leistungskürzungen und
Mehrbelastungen vorgenommen, insbesondere nicht beim Krankengeld, bei der
beitragsfreien Mitversicherung, bei Zuzahlungen und beim Zahnersatz. Gerade
Versicherte mit niedrigen und mittleren Einkommen müssen entlastet und nicht
belastet werden.
2. Es werden keine Kürzungen bei Leistungserbringenden vorgenommen, wenn sich
die Versorgung der Patient*innen dadurch verschlechtert.
3. Um mehr Gleichstellung sowie eine gerechtere Verteilungswirkung unter den
Versicherten zu erreichen, damit Versicherte mit hohem Einkommen die
Solidargemeinschaft in die Privatversicherung nicht verlassen und um die Beitragssätze
erheblich senken zu können, wird unverzüglich eine deutliche Erhöhung der
Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro
vorgenommen.
Berlin, den 21. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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