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Rede von Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12734

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Drucksache 16/12734 –.

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Rede von Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12734 „Ganz Deutschland ist versichert!“ – so jubelte es aus den Anzeigen der Bundesregierung nach der Gesundheitsreform. Die allgemeine Versicherungspflicht wurde als sozialpolitische Großtat dargestellt und sollte so über die vielen Defizite der Reform hinwegtäuschen. Doch schon nach kürzester Zeit erweist sich das als bloßes Illusionstheater. Tatsächlich hat die Gesundheitsreform nichts daran geändert, dass für viele Selbstständige der Krankenversicherungsschutz nicht finanzierbar ist. Das betrifft insbesondere solche Selbstständigen, die als Ein- Mann- bzw. Ein-Frau-Unternehmen tätig sind. Diese Gruppe macht inzwischen mehr als die Hälfte aller Selbstständigen aus. Doch das Krankenversicherungsrecht geht nach wie vor von einem überholten Selbstständigenbild aus. Demnach sind Selbstständige typischerweise in der Lage, selbst für die Kosten ihrer Gesundheitsversorgung aufzukommen, und deshalb nicht auf den Schutz der Solidargemeinschaft angewiesen. Die-Zu Protokoll gegebene Reden Birgitt Benderses Selbstständigenbild ist aber überholt. Viele der über 2,3 Millionen Solo-Selbstständigen verfügen über deutlich geringere Einkommen als vergleichbar qualifizierte Angestellte. Der Basistarif in der PKV ist für sie zu teuer, die Mindestbemessungsgrundlage in der GKV zu hoch. Die Kolleginnen und Kollegen von der Linken schlagen deshalb vor, den Basistarif und die Mindestbemessungsgrundlage weiter abzusenken. Ich halte diesen Vorschlag für begründet. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge einkommensabhängig erhoben. Mindestbeiträge sind innerhalb dieses Solidarsystems eigentlich ein Fremdkörper. Schade ist allerdings, dass der Antrag mit keinem Wort auf die wesentliche Ursache dieses sozialpolitischen Problems eingeht. Und das ist die Zweiteilung unseres Krankenversicherungssystems in GKV und PKV und der Umstand, dass sich ausgerechnet die wirtschaftlich leistungsstärksten Bevölkerungsgruppen dem Solidarausgleich innerhalb der GKV entziehen können. Es ist dieses „Ausstiegsprivileg“, das innerhalb der GKV eine Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte erforderlich macht. Ohne eine solche Grenze würden sich für die gesetzliche Krankenversicherung vor allem einkommensschwache Selbstständige mit hohen Gesundheitsrisiken entscheiden, die keine kostengünstige Aufnahme in die PKV finden. Die meisten anderen Selbstständigen würden sich auch weiterhin privat versichern. Damit würden aber die gesetzlich Krankenversicherten weiter belastet. Und das ist auch schon dann der Fall, wenn man auf die Mindestbemessungsgrundlage nicht verzichtet, sondern sie deutlich reduziert. Der von den Kolleginnen und Kollegen der Linken angestrebte Mindestbeitrag von 125 bis 130 Euro würde die entstehenden Leistungsausgaben im Durchschnitt nicht decken. Damit ist für mich die Forderung nach einer Reduzierung des Mindestbeitrags nicht vom Tisch. Aber diese Überlegung zeigt auch, dass eine wirklich gute Lösung nur mit einer umfassenden Reform zu finden sein wird. Erst durch die Weiterentwicklung unseres Krankenversicherungssystems in eine Bürgerversicherung, an der alle Bevölkerungsgruppen beteiligt sind, werden sich die vielen Systembrüche und Ungerechtigkeiten, die heute zwischen GKV und PKV stattfinden, beheben lassen. Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit: Lassen Sie mich zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke eines feststellen: Die Bundesregierung hat bedürftigen Selbstständigen bereits eine wichtige Hilfe gegeben. Selbstständige, die nur ein geringes Einkommen haben, zahlen 30 Prozent weniger Beiträge als im Normalfall. Das haben wir mit der letzten Gesundheitsreform realisiert. Allen Selbstständigen geringere Beitragszahlungen ermöglichen zu wollen, halte ich aber für zu weit gegriffen. Nicht nur die Selbstständigen, sondern alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sind daran interessiert, möglichst geringe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Ein verständliches Anliegen. Beitrag und Leistung müssen jedoch immer in einem angemessenen Verhältnis zueinanderste-hen, die Krankenversicherung macht hier keine Ausnahme. Besondere Mindestbeiträge für Selbstständige haben schon deshalb einen Sinn, weil das Steuerrecht den Selbstständigen, anders als Arbeitnehmern, eine gewisse Gestaltbarkeit des Einkommens erlaubt. Diese steuerrechtlichen Möglichkeiten dürfen sich aber nicht in Form ungerechtfertigt niedrigerer Beiträge auf die gesetzliche Krankenversicherung auswirken. Zudem belasten Versicherte, die keine oder nur geringe Beiträge zahlen, die übrigen Beitragszahler der Solidargemeinschaft, da Beitragsfreiheit oder geringe Beiträge immer von den übrigen Beitragszahlern mitfinanziert werden müssen. Das kann nicht richtig sein. Zum zweiten Punkt Ihres Antrags will ich betonen: Mit der Gesundheitsreform haben auch Menschen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit erhalten, in der PKV versichert bleiben zu können; denn seit dem 1. Januar 2009 dürfen die Versicherungsunternehmen niemandem mehr kündigen, der Beitragsrückstände aufweist. Sie müssen zudem Notfallleistungen in jedem Fall bezahlen. Und bei Hilfebedürftigen im Basistarif müssen die Versicherer die Leistungen sogar in vollem Umfang gewähren. Es kann also keine Rede davon sein, dass – wie Sie schreiben – die Betroffenen keinen Krankenversicherungsschutz garantiert bekämen. Zu dem Problem, um das es Ihnen konkret geht – die Beitragslücke, die nur bei Personen entstehen kann, die bereits ALG II beziehen und privat versichert sind –, habe ich bereits im Gesundheitsausschuss Stellung genommen. Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Das Ergebnis dieser Prüfung werden Sie abwarten müssen.

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