Rede von Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12734
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Drucksache 16/12734 –.
Text
Rede von Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12734
„Ganz Deutschland ist versichert!“ – so jubelte es aus
den Anzeigen der Bundesregierung nach der
Gesundheitsreform. Die allgemeine Versicherungspflicht wurde
als sozialpolitische Großtat dargestellt und sollte so über
die vielen Defizite der Reform hinwegtäuschen. Doch
schon nach kürzester Zeit erweist sich das als bloßes
Illusionstheater. Tatsächlich hat die Gesundheitsreform
nichts daran geändert, dass für viele Selbstständige der
Krankenversicherungsschutz nicht finanzierbar ist. Das
betrifft insbesondere solche Selbstständigen, die als Ein-
Mann- bzw. Ein-Frau-Unternehmen tätig sind. Diese
Gruppe macht inzwischen mehr als die Hälfte aller
Selbstständigen aus. Doch das
Krankenversicherungsrecht geht nach wie vor von einem überholten
Selbstständigenbild aus. Demnach sind Selbstständige
typischerweise in der Lage, selbst für die Kosten ihrer
Gesundheitsversorgung aufzukommen, und deshalb nicht
auf den Schutz der Solidargemeinschaft angewiesen. Die-Zu Protokoll gegebene Reden
Birgitt Benderses Selbstständigenbild ist aber überholt. Viele der über
2,3 Millionen Solo-Selbstständigen verfügen über
deutlich geringere Einkommen als vergleichbar qualifizierte
Angestellte. Der Basistarif in der PKV ist für sie zu teuer,
die Mindestbemessungsgrundlage in der GKV zu hoch.
Die Kolleginnen und Kollegen von der Linken schlagen
deshalb vor, den Basistarif und die
Mindestbemessungsgrundlage weiter abzusenken. Ich halte diesen Vorschlag
für begründet. In der gesetzlichen Krankenversicherung
werden die Beiträge einkommensabhängig erhoben.
Mindestbeiträge sind innerhalb dieses Solidarsystems
eigentlich ein Fremdkörper. Schade ist allerdings, dass der
Antrag mit keinem Wort auf die wesentliche Ursache dieses
sozialpolitischen Problems eingeht. Und das ist die
Zweiteilung unseres Krankenversicherungssystems in GKV
und PKV und der Umstand, dass sich ausgerechnet die
wirtschaftlich leistungsstärksten Bevölkerungsgruppen
dem Solidarausgleich innerhalb der GKV entziehen
können.
Es ist dieses „Ausstiegsprivileg“, das innerhalb der
GKV eine Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig
Versicherte erforderlich macht. Ohne eine solche Grenze
würden sich für die gesetzliche Krankenversicherung vor
allem einkommensschwache Selbstständige mit hohen
Gesundheitsrisiken entscheiden, die keine kostengünstige
Aufnahme in die PKV finden. Die meisten anderen
Selbstständigen würden sich auch weiterhin privat versichern.
Damit würden aber die gesetzlich Krankenversicherten
weiter belastet. Und das ist auch schon dann der Fall,
wenn man auf die Mindestbemessungsgrundlage nicht
verzichtet, sondern sie deutlich reduziert. Der von den
Kolleginnen und Kollegen der Linken angestrebte
Mindestbeitrag von 125 bis 130 Euro würde die entstehenden
Leistungsausgaben im Durchschnitt nicht decken. Damit
ist für mich die Forderung nach einer Reduzierung des
Mindestbeitrags nicht vom Tisch. Aber diese Überlegung
zeigt auch, dass eine wirklich gute Lösung nur mit einer
umfassenden Reform zu finden sein wird. Erst durch die
Weiterentwicklung unseres
Krankenversicherungssystems in eine Bürgerversicherung, an der alle
Bevölkerungsgruppen beteiligt sind, werden sich die vielen
Systembrüche und Ungerechtigkeiten, die heute zwischen
GKV und PKV stattfinden, beheben lassen.
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Gesundheit:
Lassen Sie mich zu dem vorliegenden Antrag der
Fraktion Die Linke eines feststellen: Die Bundesregierung hat
bedürftigen Selbstständigen bereits eine wichtige Hilfe
gegeben. Selbstständige, die nur ein geringes Einkommen
haben, zahlen 30 Prozent weniger Beiträge als im
Normalfall. Das haben wir mit der letzten Gesundheitsreform
realisiert. Allen Selbstständigen geringere
Beitragszahlungen ermöglichen zu wollen, halte ich aber für zu weit
gegriffen. Nicht nur die Selbstständigen, sondern alle
Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sind
daran interessiert, möglichst geringe Beiträge zur
gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Ein
verständliches Anliegen. Beitrag und Leistung müssen jedoch
immer in einem angemessenen Verhältnis zueinanderste-hen, die Krankenversicherung macht hier keine
Ausnahme.
Besondere Mindestbeiträge für Selbstständige haben
schon deshalb einen Sinn, weil das Steuerrecht den
Selbstständigen, anders als Arbeitnehmern, eine gewisse
Gestaltbarkeit des Einkommens erlaubt. Diese
steuerrechtlichen Möglichkeiten dürfen sich aber nicht in Form
ungerechtfertigt niedrigerer Beiträge auf die gesetzliche
Krankenversicherung auswirken. Zudem belasten
Versicherte, die keine oder nur geringe Beiträge zahlen, die
übrigen Beitragszahler der Solidargemeinschaft, da
Beitragsfreiheit oder geringe Beiträge immer von den
übrigen Beitragszahlern mitfinanziert werden müssen. Das
kann nicht richtig sein.
Zum zweiten Punkt Ihres Antrags will ich betonen: Mit
der Gesundheitsreform haben auch Menschen mit
geringerem Einkommen die Möglichkeit erhalten, in der PKV
versichert bleiben zu können; denn seit dem 1. Januar
2009 dürfen die Versicherungsunternehmen niemandem
mehr kündigen, der Beitragsrückstände aufweist. Sie
müssen zudem Notfallleistungen in jedem Fall bezahlen.
Und bei Hilfebedürftigen im Basistarif müssen die
Versicherer die Leistungen sogar in vollem Umfang gewähren.
Es kann also keine Rede davon sein, dass – wie Sie
schreiben – die Betroffenen keinen
Krankenversicherungsschutz garantiert bekämen. Zu dem Problem, um das es
Ihnen konkret geht – die Beitragslücke, die nur bei
Personen entstehen kann, die bereits ALG II beziehen und
privat versichert sind –, habe ich bereits im
Gesundheitsausschuss Stellung genommen. Die Bundesregierung
prüft derzeit verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Das
Ergebnis dieser Prüfung werden Sie abwarten müssen.