polradar

Rede von Dr. Hermann Otto Solms (FDP) – Drucksache 16/2523

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 9: Drucksache 16/2523 –.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Dr. Hermann Otto Solms (FDP) – Drucksache 16/2523 Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war schon eine große Überraschung für uns Oppositionspolitiker – dazu gehörte damals auch die CDU/CSU –, als wir im Jahre 2000 die Vorschläge der damaligen rot-grünen Regierung zur Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Beteiligungsverkäufen zurKenntnis genommen haben. Das hatten wir nicht erwartet. (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das war kurz vor Weihnachten! Das weiß ich noch!) In den Diskussionen, die wir vorher in unserer Koalition geführt hatten, hatten wir als FDP eine völlige Steuerfreiheit immer ausgeschlossen, weil das steuersystematisch nicht gerechtfertig war und auch bis heute nicht gerechtfertigt ist. In diesem Punkt stimme ich dem Antrag der Linken zu. Allerdings gilt das nicht für die Begründung, die Sie vorgebracht haben. (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Gott sei Dank! – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das wäre aber auch erstaunlich gewesen, Herr Dr. Solms!) Der reine Appell an den Neidkomplex führt uns nicht weiter. Die Frage lautet, was steuersystematisch richtig ist. Ich habe die Diskussion damals hier im Deutschen Bundestag, bei der ich sogar die Ehre hatte, einen Beitrag zu leisten, noch einmal nachgelesen. Ich habe damals gesagt: Das … führt zu einer einseitigen Begünstigung der Kapitalgesellschaften gegenüber den Personengesellschaften und den Einzelkaufleuten. Genau das ist der steuersystematisch entscheidende Gegenangriff. Es war nicht in Ordnung, dies nur für Kapitalgesellschaften einzuführen und die Personengesellschaften davon auszuschließen. Im Übrigen hat die Steuerfreiheit natürlich dazu beigetragen, dass die so genannte Deutschland AG stärker entflochten worden ist. Insofern hatte das volkswirtschaftlich auch einen positiven Effekt. Steuersystematisch aber war es nicht richtig, die Kapitalgesellschaften auf diese einseitige Weise zu begünstigen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Deswegen haben wir als FDP hinsichtlich einer Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer einen steuersystematisch einwandfreien Vorschlag gemacht. (Frank Schäffler [FDP]: So etwas bekommt die große Koalition gar nicht hin!) Nach unserem Entwurf sind Veräußerungsgewinne bei Beteiligungsverkäufen grundsätzlich steuerpflichtig. Der Steuertarif ist dabei natürlich deutlich abgesenkt. Diese Gewinne können aber in eine steuerfreie Reinvestitionsrücklage eingestellt werden, die für entsprechende Investitionen innerhalb von vier Jahren aufgelöst werden muss. Wenn das nicht geschieht, dann muss die Besteuerung endgültig nachvollzogen werden. – Das ist ein steuersystematisch richtiger Ansatz. Dr. Hermann Otto SolmsEin anderer richtiger Ansatz ist der, der in anderen Ländern gefunden worden ist, beispielsweise in den Vereinigten Staaten, wo Veräußerungsgewinne mit einem eigenen Steuertarif belastet werden, der sehr viel niedriger ist. Er lag einmal bei 12 Prozent und 15 Prozent; ich weiß nicht, wie hoch er im Moment ist. Mir geht es aber auch nur um das System. Es stellt sich die Frage, was die Bundesregierung jetzt tut. (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Da bin ich auch einmal gespannt!) Sie hat ja angekündigt, eine Unternehmensteuerreform einzubringen. Noch im Januar wird sie einen Regierungsentwurf vorlegen. Herr Krüger, ich habe mich etwas darüber gewundert, dass Sie das Halbeinkünfteverfahren so gerühmt haben, obwohl Sie gerade dabei sind, es wieder abzuschaffen. Das macht ja wenig Sinn. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Christine Scheel [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist komisch; das stimmt! – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Da sehen Sie einmal, welche Überzeugungsarbeit wir geleistet haben, Herr Solms! – Dr. Hans- Ulrich Krüger [SPD]: Ich musste es den Kollegen von der Linken erst einmal erklären!) Nach dem, was bis jetzt von Ihren Vorschlägen und Überlegungen bekannt ist, bleibt § 8 b Körperschaftsteuergesetz – also diese Ausnahme – erhalten. (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das stand in der Zeitung! Das habe ich auch gesehen!) Dadurch würden Sie den steuersystematischen Fehler fortschreiben. Das wäre bedauerlich. Sie haben aber noch Zeit, diese Frage zu überdenken und einen steuersystematisch einwandfreien Vorschlag zu machen. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Diese Überzeugungsarbeit müssen wir in der Koalition noch leisten!) Wenn es Ihnen hilft, stelle ich Ihnen unseren Entwurf zur Verfügung. Sie müssen ihn nur abschreiben. Sie können sich darauf verlassen, dass das sauber durchdacht, steuersystematisch konsequent und einwandfrei ist. (Dr. Hans-Ulrich Krüger [SPD]: Abschreiben war schon in der Schule verboten!) Sie brauchen sich also nicht mehr den Kopf darüber zu zerbrechen und auch über das Halbeinkünfteverfahren nicht mehr nachzudenken. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP – Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Denken haben viele schon eingestellt; das stimmt!)Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Das Wort hat nun Kollege Peter Rzepka, CDU/CSU- Fraktion.

Relationen