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Rede von Gudrun Kopp (FDP) – Plenarprotokoll 16/167

dip / rede 06.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 167. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Gudrun Kopp (FDP) – Plenarprotokoll 16/167 Herr Kollege Obermeier, Sie haben versucht, meine Rede zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die von mir genannten Zahlen in Zweifel zu ziehen. (Ulrich Kelber [SPD]: Er hat es nicht versucht, er hat es getan!) Ich weise noch einmal darauf hin, dass bei der Anhörung, an der ich ebenso wie Sie, wenn ich mich recht erinnere, teilgenommen habe, ein Durchschnittsförderwert pro Jahr von 750 Millionen Euro genannt worden ist. Dieser Wert schwankte in den einzelnen Jahren; das ist völlig klar. Ich möchte, dass Sie einfach zur Kenntnis nehmen, dass Sie mit diesem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz die Verbraucher auf Dauer erheblich belasten. Über den gesamten Zeitraum der geplanten Förderung werden Sie den Bürgern mindestens weitere 8 Milliarden Euro aufdrücken, und zwar auf ihre Stromrechnungen. Da können Sie noch so sehr versuchen, die Zahlen herunterzudrücken, indem Sie davon reden, Sie planten keine höhere Förderung, sondern blieben bei der bisherigen. Vorgesehen war, dass das Gesetz im Jahre 2010 ausläuft. Sie verlängern jetzt den Subventionszeitraum und fördern in großem Maße Anlagen, die ohne eine Förderung, also ohne die enormen Belastungen der Stromkunden, überhaupt nicht gebaut würden, weil der erforderliche Fernwärmenetz- und Leitungsbau hohe Kosten und Energieverluste mit sich bringt. Natürlich rechnet sich jeder aus, inwieweit dies effizient ist. (Ulrich Kelber [SPD]: Haben Sie schon einmal das Stichwort Emissionshandel gehört?) Ich möchte Sie auch noch zum Thema Kraft-Wärme- Kopplung und Wärmegesetz belehren. Ich weise noch einmal darauf hin, dass Sie im Wärmegesetz quasi eine Zwangs-Kraft-Wärme-Kopplung verankert haben. Das haben Sie hier in Abrede gestellt. Lesen Sie im Gesetzentwurf nach! Wenn Sie auf der einen Seite Solarthermie – also die Wärmeversorgung dezentral im eigenen Gebäude – fördern, aber auf der anderen Seite den Anschluss an eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage im Gesetzentwurf festlegen, dann ist das kontraproduktiv. Ich bitte Sie, erst einmal nachzudenken, bevor Sie Gegenteiliges äußern.

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