Rede von Gudrun Kopp (FDP) – Plenarprotokoll 16/167
Teil von Protokoll der 167. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Gudrun Kopp (FDP) – Plenarprotokoll 16/167
Herr Kollege Obermeier, Sie haben versucht, meine
Rede zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die von
mir genannten Zahlen in Zweifel zu ziehen.
(Ulrich Kelber [SPD]: Er hat es nicht versucht,
er hat es getan!)
Ich weise noch einmal darauf hin, dass bei der
Anhörung, an der ich ebenso wie Sie, wenn ich mich recht
erinnere, teilgenommen habe, ein Durchschnittsförderwert
pro Jahr von 750 Millionen Euro genannt worden ist.
Dieser Wert schwankte in den einzelnen Jahren; das ist
völlig klar.
Ich möchte, dass Sie einfach zur Kenntnis nehmen,
dass Sie mit diesem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz die
Verbraucher auf Dauer erheblich belasten. Über den
gesamten Zeitraum der geplanten Förderung werden Sie
den Bürgern mindestens weitere 8 Milliarden Euro
aufdrücken, und zwar auf ihre Stromrechnungen.
Da können Sie noch so sehr versuchen, die Zahlen
herunterzudrücken, indem Sie davon reden, Sie planten
keine höhere Förderung, sondern blieben bei der
bisherigen. Vorgesehen war, dass das Gesetz im Jahre 2010
ausläuft. Sie verlängern jetzt den Subventionszeitraum und
fördern in großem Maße Anlagen, die ohne eine
Förderung, also ohne die enormen Belastungen der
Stromkunden, überhaupt nicht gebaut würden, weil der
erforderliche Fernwärmenetz- und Leitungsbau hohe Kosten und
Energieverluste mit sich bringt. Natürlich rechnet sich
jeder aus, inwieweit dies effizient ist.
(Ulrich Kelber [SPD]: Haben Sie schon einmal
das Stichwort Emissionshandel gehört?)
Ich möchte Sie auch noch zum Thema Kraft-Wärme-
Kopplung und Wärmegesetz belehren. Ich weise noch
einmal darauf hin, dass Sie im Wärmegesetz quasi eine
Zwangs-Kraft-Wärme-Kopplung verankert haben. Das
haben Sie hier in Abrede gestellt. Lesen Sie im
Gesetzentwurf nach!
Wenn Sie auf der einen Seite Solarthermie – also die
Wärmeversorgung dezentral im eigenen Gebäude –
fördern, aber auf der anderen Seite den Anschluss an eine
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage im Gesetzentwurf
festlegen, dann ist das kontraproduktiv. Ich bitte Sie, erst
einmal nachzudenken, bevor Sie Gegenteiliges äußern.