Rede von Rolf Hempelmann (SPD) – Plenarprotokoll 16/167
Teil von Protokoll der 167. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Rolf Hempelmann (SPD) – Plenarprotokoll 16/167
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Entgegen allen Unkenrufen hat die Koalition es
geschafft, einen ambitionierten Zeitplan einzuhalten und
heute ein Bündel mit gleich vier Gesetzentwürfen zum
Energie- und Klimapaket vorzulegen. Ich denke, das
kann sich sehen lassen. Kollege Dr. Pfeiffer hat schon
gesagt: Es zeigt eben auch, dass die Union und die SPD,
also die Koalition, in einem so komplexen Politikfeld
wie der Energiepolitik handlungsfähig sind.
Rolf Hempelmann(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
Mit dem Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung – Herr
Westerwelle, hören Sie ruhig zu; Sie können eine Menge
lernen – haben wir jetzt das konkrete Ziel vor Augen, die
Verdoppelung des Anteils der Kraft-Wärme-
Kopplung am Strommarkt bis zum Jahre 2020 zu erreichen.
25 Prozent der Stromerzeugung sollen dann aus der
umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen. Dies
ist nicht nur ein Klimaschutzziel, sondern durchaus auch
ein Ziel, das ökonomisch Sinn macht. Wir wollen die
Energieeffizienz steigern; wir wollen die
Energieproduktivität bis 2020 verdoppeln. Ohne einen substanziellen
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wird das nicht
gehen.
Wer sich mit diesem Thema auskennt – wie ich sehe,
hat Herr Westerwelle schon alles gelernt –, weiß, dass
der Energiegehalt des Energieträgers in normalen
Kraftwerken bis zu 40 oder 45 Prozent ausgenutzt werden
kann. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung ist es aber so,
dass 90 Prozent des Energiegehalts der Steinkohle, der
Braunkohle oder des Gases ausgeschöpft werden
können. Wir liefern hier also auch einen Beitrag zur
Ressourcenschonung, und wir reduzieren den jährlichen
CO2-Ausstoß um über 15 Millionen Tonnen.
KWK, Frau Kopp, macht auch aus wirtschaftlichen
Gründen Sinn. Wenn wir den Anteil der Kraft-Wärme-
Kopplung ausweiten, dann ist das letztlich auch ein
Beitrag zur Energiekostenbegrenzung. Sie haben sich große
Sorgen um den Kunden, insbesondere um das, was er für
die Energie zu zahlen hat, gemacht.Diese Sorgen
machen wir uns auch. In diesem Zusammenhang muss man
wissen, dass beispielsweise Gas seit 2002 um 72 Prozent
im Preis gestiegen ist. Bei Steinkohle beträgt der
Preisanstieg immerhin 53 Prozent. Wenn wir einen
Beitrag dazu leisten, dass diese Energieträger zu 90 Prozent
ausgenutzt werden, tun wir damit am Ende auch etwas
dafür, dass der Kunde kurz-, mittel- und langfristig
weniger zahlt, als er bei jeder anderen Alternative zahlen
würde.
Die Anhörung zum Thema Kraft-Wärme-Kopplung
ist bereits erwähnt worden. In dieser Anhörung bestand
große Einigkeit dahin gehend, dass dieses Paket in der
vorgelegten Form – jedenfalls erst einmal im
Grundsatz – ein guter Beitrag zum Ausbau der Kraft-Wärme-
Kopplung ist. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass
es ein richtiger Ansatz ist, auch den Ausbau der Nah-
und Fernwärmenetze zu unterstützen. Es macht
nämlich keinen Sinn, nur in Kraftwerke zu investieren und
die Netze, also die Wärmesenken, zu vernachlässigen.
Die Kraft-Wärme-Kopplung ist erst dann wertvoll, wenn
die dort entstehende Wärme auch tatsächlich
Verwendung findet. Darum kümmern wir uns mit diesem
Gesetz.
Es gibt eine ganze Menge von Details, die ich jetzt
nicht erwähnen möchte, weil Kollege Pfeiffer das im
Großen und Ganzen schon getan hat.In einer solchen Debatte muss man allerdings auch
einmal darauf hinweisen, dass wir mit dem Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung gerade auch für die
energieintensiven Industrien, die auf den grundlastfähigen Strom
aus Gas und insbesondere aus Kohle angewiesen sind,
einen wichtigen Beitrag leisten. Wir alle wissen, dass
eine klimaverträgliche Verbrennung und Nutzung
fossiler Energieträger in Zukunft nur noch im Rahmen von
Kraft-Wärme-Kopplung möglich ist oder eventuell mit
CCS-, also CO2-freien oder -armen Kraftwerken, wobei
wir alle wissen, dass es bei diesem Thema noch eine
Menge unbeantwortete Fragen gibt. Die Vorteile der
Kraft-Wärme-Kopplung kennen wir allerdings.
Deswegen wollen wir diesen Weg gehen.
Wir haben eine ganze Menge von Verbesserungen
gegenüber dem ursprünglichen Kabinettsentwurf erreicht.
Ein wesentlicher Punkt scheint mir die flexible
Verwendung der 750 Millionen Euro über den gesamten
Förderzeitraum zu sein. In der Anhörung ist deutlich
geworden, dass der eine oder andere gerne auch mehr Geld
gehabt hätte. Wahrscheinlich wird man in jeder
Anhörung zu jedem Thema erleben, dass die jeweiligen
Branchen sich auch mehr vorstellen können. Ich gebe gerne
zu, dass meine Fraktion diese Vorstellungen durchaus
gerne unterstützt hätte. Wir erkennen aber auch den
Stellenwert, den eine Kostenbegrenzung in diesem Bereich
besitzt. Deswegen sind wir mit der Verstetigung dieser
750 Millionen Euro jährlich zufrieden. In der Anhörung
wurde diesem Punkt ebenfalls deutliche Priorität
beigemessen. Er war den Branchenvertretern auch wichtiger
als eine Erhöhung der Mittel. Das bringt Verlässlichkeit
und Planbarkeit. Gerade für Wirtschaftsakteure ist dies
ein Wert an sich.
Wir haben eine ganze Menge von Dingen vorgesehen,
deren gesamte Auswirkungen wir in einem Monitoring
überprüfen wollen, das im Jahre 2011 stattfinden wird.
Dieses Gesetz ist ein lernendes System. Wir haben das
Ziel einer Verdoppelung bis 2020. Auf der Wegstrecke
wollen wir schauen, ob wir möglicherweise
nachjustieren müssen. Bei diesem doch recht langen Zeitraum ist
das sehr sinnvoll. Deswegen ist ein Monitoring bei
einem solchen Gesetz geradezu Pflicht.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz tun wir
auch eine ganze Menge, um die Anbieterlandschaft im
Stromsektor zu erweitern. Wir alle beklagen, dass im
Grunde einige wenige Große den Kraftwerksmarkt
dominieren. Mit der Verdoppelung der Kraft-Wärme-
Kopplung – die in der Regel in Kraftwerken mittlerer
Größenordnung eingesetzt wird – werden wir die Zahl
der Akteure in diesem Markt deutlich erweitern. Das ist
gut für den Wettbewerb und damit letztlich auch ein
Beitrag, um die Preise für den Kunden in den Griff zu
bekommen.
Diesen Beitrag wollen wir auch mit dem zweiten
Gesetz, von dem heute die Rede ist, leisten: Ich meine das
Gesetz zur Liberalisierung des Zähl- und Messwesens.
Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz in der Tat einen
ganz hervorragenden Schritt machen, um den Kunden in
die Lage zu versetzen, auf der einen Seite seine Energie-
Rolf Hempelmannkosten zu begrenzen und auf der anderen Seite seine
Energieverhaltensweisen, insbesondere im
Privathaushalt, zu erkennen und zu steuern. Wir setzen nämlich
darauf, dass mit dieser Liberalisierung zugleich auch
Modernisierungs- und Innovationsmaßnahmen im Mess-
und Zählwesen stattfinden. Konkret: Wir wollen, dass
möglichst viele Haushalte möglichst bald mit
sogenannten intelligenten Zählern ausgestattet sind, die es dem
Kunden ermöglichen, sein Verbrauchsverhalten zu
analysieren und gegebenenfalls zu verändern. Das bringt
Ersparnisse für den Einzelnen; es wirkt sich auf sein
Portemonnaie aus. Das bringt aber auch insgesamt
Ersparnisse für die Volkswirtschaft, und mit dem
reduzierten Energieverbrauch entstehen natürlich auch
Klimavorteile. Mit diesem Ansatz können wir also eine ganze
Menge von positiven Effekten miteinander verbinden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Auch zu diesem Punkt haben wir eine Anhörung
durchgeführt. Es war hochinteressant, dass ausgerechnet
die Liberalen in diesem Bereich auf
Zwangsmaßnahmen setzten. Wir nehmen das zur Kenntnis. Wir werden
sicherlich auch im Rahmen unserer
Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise wenn wir mit Verbraucherverbänden
oder Kunden vor Ort diskutieren, deutlich machen, dass
gerade die Liberalen eher auf Zwang setzen und nicht
darauf vertrauen wollten, dass der Kunde hier
selbstständig die richtige Entscheidung trifft.
(Dr. Rainer Wend [SPD]: Stimmt das
wirklich?)
In der genannten Anhörung haben gerade die
Verbraucherverbände davor gewarnt, Zwang auf den Kunden
auszuüben, haben aber zugleich angeboten, ihrerseits
eine Kampagne, und zwar nicht nur eine kurzfristige,
sondern eine längerfristige begleitende Kampagne, zu
fahren, um für den Einbau solcher intelligenten Zähler
zu werben. Ich denke, darauf sollten wir setzen und nicht
auf Zwang gegenüber dem einzelnen Kunden.
Meine Damen und Herren, wir haben natürlich den
Ehrgeiz, dass möglichst schnell solche intelligenten
Zähler in großer Stückzahl eingeführt werden. Deswegen
macht es Sinn, sich nicht nur auf freiwillige
Umrüstaktionen zu verlassen,
sondern dafür zu sorgen, dass vonseiten der Anbieter,
also der Messstellenbetreiber, dem Kunden ein Angebot
unterbreitet wird. Wir haben also den Spieß umgedreht
und eine Angebotspflicht vorgesehen. Ich glaube, das
liegt im Interesse beider Seiten; denn wenn alle Anbieter
solche Angebote machen müssen, dann ist die
Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein entsprechender
Wettbewerb stattfindet, dass sich die Qualität der
intelligenten Zähler von Jahr zu Jahr weiterentwickelt, dass die
Kosten für diese Zähler aufgrund des Wettbewerbs und
der Herstellung großer Stückzahlen möglichst gering
ausfallen usw. So werden Skaleneffekte ausgelöst, die
sich insgesamt zugunsten des Kunden auswirken.Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Herr Kollege Hempelmann, erlauben Sie eine
Zwischenfrage der Kollegin Kopp?