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Rede von Rolf Hempelmann (SPD) – Plenarprotokoll 16/167

dip / rede 06.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 167. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Rede von Rolf Hempelmann (SPD) – Plenarprotokoll 16/167 Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entgegen allen Unkenrufen hat die Koalition es geschafft, einen ambitionierten Zeitplan einzuhalten und heute ein Bündel mit gleich vier Gesetzentwürfen zum Energie- und Klimapaket vorzulegen. Ich denke, das kann sich sehen lassen. Kollege Dr. Pfeiffer hat schon gesagt: Es zeigt eben auch, dass die Union und die SPD, also die Koalition, in einem so komplexen Politikfeld wie der Energiepolitik handlungsfähig sind. Rolf Hempelmann(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Mit dem Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung – Herr Westerwelle, hören Sie ruhig zu; Sie können eine Menge lernen – haben wir jetzt das konkrete Ziel vor Augen, die Verdoppelung des Anteils der Kraft-Wärme- Kopplung am Strommarkt bis zum Jahre 2020 zu erreichen. 25 Prozent der Stromerzeugung sollen dann aus der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen. Dies ist nicht nur ein Klimaschutzziel, sondern durchaus auch ein Ziel, das ökonomisch Sinn macht. Wir wollen die Energieeffizienz steigern; wir wollen die Energieproduktivität bis 2020 verdoppeln. Ohne einen substanziellen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wird das nicht gehen. Wer sich mit diesem Thema auskennt – wie ich sehe, hat Herr Westerwelle schon alles gelernt –, weiß, dass der Energiegehalt des Energieträgers in normalen Kraftwerken bis zu 40 oder 45 Prozent ausgenutzt werden kann. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung ist es aber so, dass 90 Prozent des Energiegehalts der Steinkohle, der Braunkohle oder des Gases ausgeschöpft werden können. Wir liefern hier also auch einen Beitrag zur Ressourcenschonung, und wir reduzieren den jährlichen CO2-Ausstoß um über 15 Millionen Tonnen. KWK, Frau Kopp, macht auch aus wirtschaftlichen Gründen Sinn. Wenn wir den Anteil der Kraft-Wärme- Kopplung ausweiten, dann ist das letztlich auch ein Beitrag zur Energiekostenbegrenzung. Sie haben sich große Sorgen um den Kunden, insbesondere um das, was er für die Energie zu zahlen hat, gemacht.Diese Sorgen machen wir uns auch. In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass beispielsweise Gas seit 2002 um 72 Prozent im Preis gestiegen ist. Bei Steinkohle beträgt der Preisanstieg immerhin 53 Prozent. Wenn wir einen Beitrag dazu leisten, dass diese Energieträger zu 90 Prozent ausgenutzt werden, tun wir damit am Ende auch etwas dafür, dass der Kunde kurz-, mittel- und langfristig weniger zahlt, als er bei jeder anderen Alternative zahlen würde. Die Anhörung zum Thema Kraft-Wärme-Kopplung ist bereits erwähnt worden. In dieser Anhörung bestand große Einigkeit dahin gehend, dass dieses Paket in der vorgelegten Form – jedenfalls erst einmal im Grundsatz – ein guter Beitrag zum Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung ist. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass es ein richtiger Ansatz ist, auch den Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze zu unterstützen. Es macht nämlich keinen Sinn, nur in Kraftwerke zu investieren und die Netze, also die Wärmesenken, zu vernachlässigen. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist erst dann wertvoll, wenn die dort entstehende Wärme auch tatsächlich Verwendung findet. Darum kümmern wir uns mit diesem Gesetz. Es gibt eine ganze Menge von Details, die ich jetzt nicht erwähnen möchte, weil Kollege Pfeiffer das im Großen und Ganzen schon getan hat.In einer solchen Debatte muss man allerdings auch einmal darauf hinweisen, dass wir mit dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gerade auch für die energieintensiven Industrien, die auf den grundlastfähigen Strom aus Gas und insbesondere aus Kohle angewiesen sind, einen wichtigen Beitrag leisten. Wir alle wissen, dass eine klimaverträgliche Verbrennung und Nutzung fossiler Energieträger in Zukunft nur noch im Rahmen von Kraft-Wärme-Kopplung möglich ist oder eventuell mit CCS-, also CO2-freien oder -armen Kraftwerken, wobei wir alle wissen, dass es bei diesem Thema noch eine Menge unbeantwortete Fragen gibt. Die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung kennen wir allerdings. Deswegen wollen wir diesen Weg gehen. Wir haben eine ganze Menge von Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Kabinettsentwurf erreicht. Ein wesentlicher Punkt scheint mir die flexible Verwendung der 750 Millionen Euro über den gesamten Förderzeitraum zu sein. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass der eine oder andere gerne auch mehr Geld gehabt hätte. Wahrscheinlich wird man in jeder Anhörung zu jedem Thema erleben, dass die jeweiligen Branchen sich auch mehr vorstellen können. Ich gebe gerne zu, dass meine Fraktion diese Vorstellungen durchaus gerne unterstützt hätte. Wir erkennen aber auch den Stellenwert, den eine Kostenbegrenzung in diesem Bereich besitzt. Deswegen sind wir mit der Verstetigung dieser 750 Millionen Euro jährlich zufrieden. In der Anhörung wurde diesem Punkt ebenfalls deutliche Priorität beigemessen. Er war den Branchenvertretern auch wichtiger als eine Erhöhung der Mittel. Das bringt Verlässlichkeit und Planbarkeit. Gerade für Wirtschaftsakteure ist dies ein Wert an sich. Wir haben eine ganze Menge von Dingen vorgesehen, deren gesamte Auswirkungen wir in einem Monitoring überprüfen wollen, das im Jahre 2011 stattfinden wird. Dieses Gesetz ist ein lernendes System. Wir haben das Ziel einer Verdoppelung bis 2020. Auf der Wegstrecke wollen wir schauen, ob wir möglicherweise nachjustieren müssen. Bei diesem doch recht langen Zeitraum ist das sehr sinnvoll. Deswegen ist ein Monitoring bei einem solchen Gesetz geradezu Pflicht. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz tun wir auch eine ganze Menge, um die Anbieterlandschaft im Stromsektor zu erweitern. Wir alle beklagen, dass im Grunde einige wenige Große den Kraftwerksmarkt dominieren. Mit der Verdoppelung der Kraft-Wärme- Kopplung – die in der Regel in Kraftwerken mittlerer Größenordnung eingesetzt wird – werden wir die Zahl der Akteure in diesem Markt deutlich erweitern. Das ist gut für den Wettbewerb und damit letztlich auch ein Beitrag, um die Preise für den Kunden in den Griff zu bekommen. Diesen Beitrag wollen wir auch mit dem zweiten Gesetz, von dem heute die Rede ist, leisten: Ich meine das Gesetz zur Liberalisierung des Zähl- und Messwesens. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz in der Tat einen ganz hervorragenden Schritt machen, um den Kunden in die Lage zu versetzen, auf der einen Seite seine Energie- Rolf Hempelmannkosten zu begrenzen und auf der anderen Seite seine Energieverhaltensweisen, insbesondere im Privathaushalt, zu erkennen und zu steuern. Wir setzen nämlich darauf, dass mit dieser Liberalisierung zugleich auch Modernisierungs- und Innovationsmaßnahmen im Mess- und Zählwesen stattfinden. Konkret: Wir wollen, dass möglichst viele Haushalte möglichst bald mit sogenannten intelligenten Zählern ausgestattet sind, die es dem Kunden ermöglichen, sein Verbrauchsverhalten zu analysieren und gegebenenfalls zu verändern. Das bringt Ersparnisse für den Einzelnen; es wirkt sich auf sein Portemonnaie aus. Das bringt aber auch insgesamt Ersparnisse für die Volkswirtschaft, und mit dem reduzierten Energieverbrauch entstehen natürlich auch Klimavorteile. Mit diesem Ansatz können wir also eine ganze Menge von positiven Effekten miteinander verbinden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch zu diesem Punkt haben wir eine Anhörung durchgeführt. Es war hochinteressant, dass ausgerechnet die Liberalen in diesem Bereich auf Zwangsmaßnahmen setzten. Wir nehmen das zur Kenntnis. Wir werden sicherlich auch im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise wenn wir mit Verbraucherverbänden oder Kunden vor Ort diskutieren, deutlich machen, dass gerade die Liberalen eher auf Zwang setzen und nicht darauf vertrauen wollten, dass der Kunde hier selbstständig die richtige Entscheidung trifft. (Dr. Rainer Wend [SPD]: Stimmt das wirklich?) In der genannten Anhörung haben gerade die Verbraucherverbände davor gewarnt, Zwang auf den Kunden auszuüben, haben aber zugleich angeboten, ihrerseits eine Kampagne, und zwar nicht nur eine kurzfristige, sondern eine längerfristige begleitende Kampagne, zu fahren, um für den Einbau solcher intelligenten Zähler zu werben. Ich denke, darauf sollten wir setzen und nicht auf Zwang gegenüber dem einzelnen Kunden. Meine Damen und Herren, wir haben natürlich den Ehrgeiz, dass möglichst schnell solche intelligenten Zähler in großer Stückzahl eingeführt werden. Deswegen macht es Sinn, sich nicht nur auf freiwillige Umrüstaktionen zu verlassen, sondern dafür zu sorgen, dass vonseiten der Anbieter, also der Messstellenbetreiber, dem Kunden ein Angebot unterbreitet wird. Wir haben also den Spieß umgedreht und eine Angebotspflicht vorgesehen. Ich glaube, das liegt im Interesse beider Seiten; denn wenn alle Anbieter solche Angebote machen müssen, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein entsprechender Wettbewerb stattfindet, dass sich die Qualität der intelligenten Zähler von Jahr zu Jahr weiterentwickelt, dass die Kosten für diese Zähler aufgrund des Wettbewerbs und der Herstellung großer Stückzahlen möglichst gering ausfallen usw. So werden Skaleneffekte ausgelöst, die sich insgesamt zugunsten des Kunden auswirken.Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Kollege Hempelmann, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Kopp?

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