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Bundesverband für Bildung im Rettungswesen e.V.

lobbyregister / register_entry 29.06.2025 · Original ↗

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Bundesverband für Bildung im Rettungswesen e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder gesundheitspolitische „Get-Together“ wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um angesichts der aktuellen außergewöhnlichen Herausforderungen im Gesundheitswesen das deutsche Gesundheitssystem, insbesondere den Rettungsdienst, zu stärken und die qualitativ hochwertige außerklinische Versorgung von Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln und zu verbessern. Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen. Der Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BVBRW) versteht sich als gemeinschaftliche Interessenvertretung aller, die in der beruflichen Bildung im Rettungswesen tätig sind. Er vertritt Bildungsträger/Bildungseinrichtungen/Berufsfachschulen, Hochschulen, Durchführende des Rettungswesens ebenso wie Lehrende, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sowie Studierende. Erster Kernbereich ist die Förderung und Entwicklung der beruflichen Bildung im Rettungswesen. Der BVBRW versteht sich als Plattform für Austausch und Innovation und setzt Impulse für moderne Bildungskonzepte. Zweiter Kernbereich ist die Vertretung der Interessen aller Bildungsakteure gegenüber Politik und Gesellschaft. Der Verband vertritt die Anliegen von Bildungseinrichtungen, Lehrenden und Fachkräften. Dritter Kernbereich ist die Etablierung von Qualitätsstandards und Forschung für nachhaltige Bildungsangebote. Es sollen durch klare Standards und wissenschaftliche Fundierung die Qualität und Vergleichbarkeit der Bildung gewährleistet und langfristig die Kompetenz der Fachkräfte gesichert werden. Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Berufliche Bildung; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Hochschulbildung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstige Interessenbereiche Regelungsvorhaben: - Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes: Der BVBRW setzt sich für eine Aufnahme des Rettungsdienstes als eigene Leistung im SGB V ein. Etablierung eines Rettungsmittels bzw. einer Qualifikation zur Adressierung von Rettungsdiensteinsätzen mit niedriger Priorität. Erweiterung der Heilkundebefugnis für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rahmen der rettungsdienstlichen Tätigkeit, verbunden mit einer akademischen Weiterbildung. - GKV-Stabilisierungsgesetz: Ziel ist die Anpassung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch die rechtliche Verankerung des Rettungsdienstes als Bestandteil der außerklinischen Akutversorgung sowie die Berücksichtigung von Ausbildungs , Fortbildungs und Qualifizierungsstrukturen in der Finanzierungssystematik. Angestrebt werden die Erweiterung gesetzlicher Regelungen um rettungsdienstliche Vorhaltung, Versorgungskomponenten und Bildungsstrukturen, die verpflichtende Durchführung einer umfassenden Folgenabschätzung einschließlich Auswirkungen auf Ausbildungskapazitäten sowie die Sicherstellung, dass Vergütungsregelungen die Finanzierungsgrundlage für Ausbildung, Qualitätssicherung und Personalentwicklung dauerhaft gewährleisten. - Qualifizierung von Lehrenden an Berufsfachschulen: Ziel ist die Etablierung bundesweit einheitlicher Qualifikationsstandards für Lehrende im Rettungswesen sowie die verbindliche Verankerung akademischer Mindestanforderungen. Angestrebt werden klare Differenzierungen von Lehrrollen, die Einführung vergleichbarer Curricula und Modulhandbücher sowie der systematische Ausbau akademischer Qualifizierungswege. Zudem sollen Übergangs- und Nachqualifizierungsmodelle flächendeckend implementiert, Forschungsaktivitäten gezielt gefördert und strukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine nachhaltige Professionalisierung und Standardisierung der rettungsdienstlichen Bildung sicherstellen. - Neuordnung der Rettungssanitäter-Qualifikation: Ziel ist die bundeseinheitliche gesetzliche Neuordnung der Rettungssanitäter Qualifikation sowie die Etablierung eines eigenständigen, klar definierten Berufsbildes mit verlängerter Ausbildungsdauer. Angestrebt werden die Einführung verbindlicher bundesweiter Qualifikations- und Kompetenzstandards, die Schaffung einer zusätzlichen Qualifikationsstufe zwischen RettSan und NotSan sowie die Sicherstellung von Durchlässigkeit und Anrechenbarkeit zwischen Ausbildungswegen. Zudem sollen rechtlich eindeutige Kompetenzzuweisungen, strukturierte Übergangs- und Nachqualifizierungsmodelle sowie eine systemweite Verankerung in Ausbildungs-, Einsatz- und Finanzierungsstrukturen umgesetzt werden. - Etablierung von Field Supervision im deutschen Rettungsdienst: Ziel ist die flächendeckende Etablierung von Field Supervision als verbindlicher Bestandteil der rettungsdienstlichen Qualitätssicherung im deutschen Rettungsdienst. Angestrebt werden die strukturelle Integration in gesetzliche Rahmenvorgaben, die Entwicklung einheitlicher Standards und Implementierungsmodelle sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung. Zudem sollen hochschulbasierte Qualifizierungswege für Field Supervisor:innen etabliert, Forschungs und Entwicklungsstrukturen zur evidenzbasierten Ausgestaltung aufgebaut und verbindliche Verfahren zur systematischen Qualitätssicherung, Kompetenzentwicklung und Organisationsentwicklung implementiert werden. - Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege: Ziel ist die gesetzliche Verankerung erweiterter heilkundlicher Befugnisse für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im SGB V sowie deren ausdrückliche Einbeziehung in bestehende und neue Regelungen (§15a und §15b). Angestrebt werden die Schaffung klar definierter Kompetenz- und Aufgabenprofile, die Ausweitung der Befugnisse auf außerklinische Akutsituationen sowie die verbindliche Festlegung bundeseinheitlicher Bildungs- und Qualifizierungsstandards. Zudem sollen Rettungsdienstorganisationen und Bildungseinrichtungen systematisch in die Ausgestaltung einbezogen, interprofessionelle Ausbildungsstrukturen etabliert und verlässliche Finanzierungs- und Vergütungsregelungen für die Qualifizierung und Leistungserbringung umgesetzt werden. - Curriculum Notärztin/Notarzt in der Luftrettung: Ziel ist die Einbettung des Curriculums „Notarzt/Notärztin in der Luftrettung“ in eine bundeseinheitliche, verbindliche Gesamtstrategie zur Reform der notärztlichen Qualifizierung. Angestrebt werden die Erweiterung und Standardisierung von Umfang und Struktur des Curriculums, die verbindliche Verankerung kompetenzorientierter Lernziele und Prüfungsformate sowie die Festlegung klarer Anforderungen an die Qualifikation der Lehrenden. Zudem soll eine Harmonisierung mit bestehenden Qualifizierungsstrukturen erfolgen, um Doppelstrukturen zu vermeiden, sowie die Einführung begleitender Maßnahmen wie Supervision oder Mentoring zur Sicherstellung nachhaltiger Qualifikation. - Qualifikation von Notfallsanitäter/Innen für den Einsatz im Fahrdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen: Ziel ist die Etablierung einer bundesweit standardisierten, modularen und akademischen Weiterqualifizierung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter als Regelfall für den Einsatz im KV Fahrdienst. Angestrebt werden die rechtssichere Übertragung erweiterter heilkundlicher Befugnisse, die verbindliche Entwicklung einheitlicher Curricula und Weiterbildungsstrukturen sowie die Schaffung durchlässiger Bildungs- und Karrierepfade. Zudem sollen telemedizinische Unterstützungsstrukturen flächendeckend implementiert, Vergütungs und Finanzierungsregelungen angepasst sowie neue Versorgungsformen rechtlich und strukturell in die bestehenden Gesundheitssysteme integriert werden.

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